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Tierhaltung in der Steiermark 2021

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05.04.2022

Das Jahr 2021 war interessenpolitisch durch ein intensives fachliches Einbringen in Gesetzwerdungsprozesse (z.B. Tierzuchtverordnung, Tierzuchtförderverordnung), politische Diskussionsprozesse und bundesländerübergreifende Strukturentwicklungsprojekte geprägt.

Rind(c)Bauer_A.jpg © Bauer
Rind © Bauer

Steiermärkische Tierzuchtverordnung

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Zucht von Tieren in der Landwirtschaft (Steiermärkische Tierzuchtverordnung 2021) wurde beschlossen und am 4. Februar 2021 kundgemacht. Die Verordnung umfasst u.a. ausführende Bestimmungen zum Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2019 betreffend die Zucht, den Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen und deren Zuchtmaterial und dem Besamungswesen. Der Verordnungsentwurf wurde von der Abteilung Tiere in Abstimmung mit den Landwirtschaftskammern in den anderen Bundesländern erarbeitet.

Steiermärkische Tierzuchtförderungsverordnung

Auch die Steiermärkische Tierzuchtförderungsverordnung musste an die Vorgaben des neuen Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2019 angepasst werden. Sie wurde beschlossen und am 26. Februar 2021 kundgemacht. Ziel der Tierzuchtförderungsverordnung 2021 ist die Förderung der Qualität der Zuchttiere durch öffentliche Förderung der Vatertierhaltung und der Besamung. Die Vatertierhaltung und Besamung wird von den steirischen Gemeinden im Rahmen der Agrarischen De-minimis-Verordnung jährlich mit rund 4,4 Millionen Euro gefördert.

Umsetzung neues EU-Tiergesundheitsrecht

Die im Jahr 2016 beschlossene neue EU-Tiergesundheitsverordnung ist mit 21. April 2021 in Kraft getreten. Auf Basis der EU-Verordnung sind auch eine Reihe von nationalen Rechtsakten im Bereich der Tiergesundheit anzupassen. Dies soll Zuge einer Novelle des Tierseuchengesetzes erfolgen, wobei auch das Tiergesundheitsgesetz und das Bienenseuchengesetz in die geplante neue nationale Rechtsgrundlage aufgehen sollen. Das BMSGPK hat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des neuen Rechtstextes eingerichtet, der aus der Steiermark Veterinärdirektor Dr. Peter Wagner und Dr. Horst Jauschnegg angehören

Stallpflicht – Geflügel

Das Gesundheitsministerium hat vom 17. Februar 2021 bis 28. April 2021 die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest (Vogelgrippe) verschärft und für Betriebe, die mehr als 350 Tiere halten, eine absolute Stallpflicht erlassen. Betroffen waren Geflügelhalter in den bereits seit Anfang Dezember 2020 definierten Risikogebieten.
Nach einem erneuten Auftreten der Geflügelpest in einer kleinen Hühnerhaltung im niederösterreichischen Fischamend im November hat das Gesundheitsministerium erneut am 25. November 2021 im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium und den Bundesländern sowie aufgrund der wissenschaftlichen AGES-Expertise eine Stallpflicht für Betriebe, die mehr als 350 Stück Geflügel im Risikogebiet halten, verordnet. Ausnahmen gab es für diese Betriebe, wenn sie das Geflügel in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es ebenfalls für Betriebe mit bis zu 350 Stück Geflügel, sofern gewisse Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden (z.B. kein Kontakt zu Wildvögeln; Geflügel getrennt von Enten und Gänsen halten).  Die Stallpflicht wird erst mit 16. März 2022 ihre Gültigkeit verlieren.

Falltierverordnung

Die Förderung der Tierkörperverwertung wurde im Jahr 2021 vom Landesrechnungshof geprüft. Im Zuge der Prüfung wurden Mängel aufgezeigt, die nunmehr zu beheben sind. Gemäß der Steiermärkischen Falltierverordnung werden die Kosten für die Falltiersammlung und –beseitigung vom Land ermittelt und nach Abzug der Landesförderung auf die Gemeinden auf der Grundlage der der jeweiligen Gemeinde zugeordneten tatsächlich gesammelten Falltiere aufgeteilt. Die Gemeinden sind ermächtigt, die vom Land an die Gemeinde verrechneten Kosten auf die Tierhalter zu überwälzen (Kann-Bestimmung). Bei der Überwälzung der Kosten ist zu beachten, dass gemäß „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen“ die Sammlungskosten bis zu 100 % und die Entsorgungskosten nur bis zu 75 % gefördert werden dürfen. Zahlreiche Gemeinden haben in der Vergangenheit sämtliche Kosten getragen und keine Kosten an die Tierhalter verrechnet. Diese Vorgangsweise widerspricht jedoch dem EU-Recht, worauf der Rechnungshof hingewiesen hat. Daher ist im November 2021 von der Veterinärdirektion ein entsprechendes Schreiben an die Gemeinden ergangen, dass 25 % der Entsorgungskosten auf die Tierhalter zu überwälzen sind. Die Überwälzung hat in der Form zu erfolgen, dass jeder Tierhalter in der Gemeinde für jede seiner Großvieheinheiten den entsprechenden Anteil an den von der Gemeinde vorläufig getragenen Kosten zu übernehmen hat, unabhängig davon, ob in seinem Betrieb Falltiere angefallen sind

Haltungsformkennzeichnung Milch

Im April 2019 einigte sich der deutsche Lebensmittelhandel (LEH) unter dem Dach der “Initiative Tierwohl” auf eine einheitliche Kennzeichnung der Haltungsformen für Frischfleisch. Ab dem Jahr 2022 soll die Auslobung der Haltungsform auch auf Milch und Milchprodukte erweitert werden. Die deutschen LEH-Ketten haben diese Forderung nach entsprechender Haltungsformkennzeichnung bereits schriftlich an österreichische Molkereien übermittelt. Von der AMA-Marketing wurde daher eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Molkereien, der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter, der Landwirtschaftskammer Österreich, den Landwirtschaftskammern und der Agrarmarkt Austria zur Entwicklung eines Systems, das die Klassifizierung nach Haltungsstufen ermöglicht, eingerichtet.

Tierschutz

Am 15.12.2021 wurde im Nationalrat der Entschließungsantrag betreffend „Maßnahmen zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens“ mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, konkrete Gesetzes- und Verordnungsentwürfe bzw. Programme zur Verschärfung der Tierhaltungsvorgaben für folgende Bereiche (auszugsweise) vorzulegen.

Geflügel:
  • Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.
  • Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei.
  • Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch verpflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen.
Schweine:
  • Festlegung der maximalen Fixierungsdauer in der ab 1.1.2033 gültigen Regelung auf max. einen Tag vor Geburtstermin bis max. fünf Tage nach Geburt (Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Pro-SAU, Konkretisierung der derzeit festgelegten „kritischen Lebensphase“).
  • Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Schweinen durch Festlegung eines Systems der verpflichtenden Tierhaltererklärung und Risikoanalyse auf schweinehaltenden Betrieben
  • Der ab 1.1.2022 vorgesehene höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelaufzucht und Schweinemast wird ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten.
  • Unstrukturierte Buchten (Vollspaltenbuchten gem. bisherigem gesetzl. Mindeststandard) entsprechen daher nicht mehr den gesetzl. Vorgaben für Neu- und Umbauten und werden damit zum Auslaufmodell.
  • Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förderstandard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2032
  • Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf den Standard AMA-Gütesiegel Tierwohl oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Haltung) auf eine Million Schweine bis 2030.
Rinder:
  • Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalbfleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Vollmilchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.
  • Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren
  • Start eines Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus
  • Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten
  • Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen
  • Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten
  • Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern

AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST (ASP) - Positionspapier der Wertschöpfungskette Schwein

Die Afrikanische Schweinepest rückt durch die Verbreitung im Wildschweinebestand in den Nachbarländern (v.a. Ungarn, Slowakei) immer näher an Österreich heran. Die Distanz von der österreichischen Staatsgrenze zum nächstgelegenen ASP-Fall in Ungarn betrug Mitte November 87 Kilometer. 2021 wurden in Europa 1.739 ASP-Fälle beim Hausschwein (v.a. Rumänien und Polen) und 10.351 ASP-Fälle beim Wildschwein (v.a. Polen, Ungarn, Deutschland, Slowakei) gemeldet.
Sie stellt eine enorme Bedrohung für den heimischen Schweinesektor und die heimische Schlachthof- und Verarbeitungswirtschaft dar. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Steiermark bereiten sich Österreich und die Steiermark von behördlicher Seite sehr gut auf den Fall eines ASP-Ausbruchs in Österreich vor.

Die Wertschöpfungskette Schwein ist jedoch äußerst besorgt darüber, dass Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags der ASP auf österreichisches Staatsgebiet angesichts der Bedrohungslage und des zu befürchtenden massiven wirtschaftlichen Schadens aktuell nicht den gebotenen Stellenwert in der politischen Diskussion und den behördlichen Vorbereitungsarbeiten erhalten.

Daher hat die Abteilung Tiere der Landwirtschaftskammer Steiermark ein Positionspapier der Wertschöpfungskette Schwein erarbeitet, in dem der Handlungsbedarf zur Vermeidung des Eintrags der ASP auf österreichisches Staatsgebiet sowie zur Vorbereitung auf einen ASP-Ausbruch in Österreich aufgezeigt und Maßnahmen vorgeschlagen wurden.  Das mit der Wirtschaftskammer Steiermark, der Österreichischen Tierärztekammer – Landesstelle Steiermark, dem Tiergesundheitsdienst Steiermark und der Erzeugergemeinschaft Styriabrid abgestimmte, gemeinsame Positionspapier wurde im Dezember 2021 an die zuständigen politischen Verantwortungsträger auf Bundes- und Landesebene übermittelt.

Aus Sicht der Wertschöpfungskette Schwein besteht jedenfalls Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:
  • Errichtung eines Wildschwein-Schutzzauns an der ungarischen, slowakischen und slowenischen Staatsgrenze
  • Reduktion des Wildschweinebestandes
  • Bewusstseinsbildung zur Erhöhung der Biosicherheit
  • Aufrechterhaltung des Warenflusses im ASP-Seuchenfall

Schweine – Weiterentwicklung AMA-Gütesiegel

Am 21. Juli 2021 entschieden die Vertreter der Landwirtschaft, der Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie des Lebensmitteleinzelhandels über die Weiterentwicklung der „Richtlinie Schweinehaltung“ im AMA-Gütesiegel. Folgende Ziele sollen in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden:
  • Ab sofort: Erweiterung um ein zusätzliches, freiwilliges Modul der Richtlinie zu „Mehr Tierwohl“ mit 100 % mehr Platz im Stall. Ein Modul mit 60 % mehr Platz gibt es bereits seit 2017. Bei beiden Systemen sind zusätzlich eingestreute Liegeflächen vorgeschrieben.
  • Bis 2026 vollständige Einbindung aller Zuchtsauen- und Aufzuchtbetriebe in das AMA-Gütesiegel
  • Bis 2030 sollen insgesamt eine Million Schweine aus biologischer Haltung bzw. aus den freiwilligen AMA-Gütesiegel-Modulen „Mehr Tierwohl“ stammen und vermarktet werden.
  • Beitrag zur Zielerreichung der österreichischen Eiweißstrategie: Bis 2030 Reduktion der Importe von Übersee-Soja um 50 %. Das bedeutet eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades mit Eiweißfuttermitteln über alle Tierkategorien auf 90 %.
  • Sukzessive Umrüstung aller Schweinemastbetriebe im AMA-Gütesiegel auf Haltungssysteme ohne Vollspaltenböden, d.h. endgültiges Aus für Vollspaltenböden im AMA-Gütesiegel bis Ende 2032.
In einem ambitionierten Stufenplan, der 2022 starten soll, werden die Zwischenschritte zeitlich konkretisiert und begleitende Maßnahmen für die Umsetzung definiert. Notwendig dafür ist die Unterstützung möglichst vieler Marktpartner und eine Abgeltung der Mehrleistungen an die Landwirte, um eine echte Branchenlösung zu erreichen.

Inhaltsverzeichnis

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  • Interessenpolitik

  • Interessenpolitik

  • Interessenpolitik

  • Interessenspolitik

  • Interessenpolitik

  • Interessenpolitik

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