Interessenpolitik
Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung, welche sich aus den Referaten Allgemeines Recht, Sozialrecht, Steuerrecht und Bewertung für Grundinanspruchnahmen zusammensetzt, bietet Sprechtage für die persönliche Beratung an. Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung geben ihr Wissen in den Meisterkursen der Landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten Block Recht weiter und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes LFI. Schwerpunkte der Bera-tungs- und Vortragstätigkeit bilden die Hofübergabe, das Erb- und Familienrecht, Grenzstreitigkeiten, Wegeservitute, Pensionsrecht, Pflegegeld, Arbeitsunfälle, Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern, einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen, Hilfestellungen bei Steuererklärungen, Bau- und Raumordnungsfragen, Entschädigungen bei Grundinanspruchnahmen, Marktpreise und vieles mehr.
2016 konnten rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe sowie Vertretungen vor Behörden/Gerichten) verzeichnet werden. Zudem wurden 336 Schriftstücke bzw. Gut-achten für Land- und Forstwirte verfasst.
Die Rechtsabteilung ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2016 haben wir 234 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und 23 Stellungnahmen abgegeben.
2016 konnten rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe sowie Vertretungen vor Behörden/Gerichten) verzeichnet werden. Zudem wurden 336 Schriftstücke bzw. Gut-achten für Land- und Forstwirte verfasst.
Die Rechtsabteilung ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2016 haben wir 234 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und 23 Stellungnahmen abgegeben.
Stallbauleitfaden
Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat den „Steiermärkischen Stallbauleitfaden“ ausgearbeitet. Der Leitfaden ist für die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der steirischen Land und Forstwirtschaft von großer Bedeutung. Der Leitfaden wurde im Auftrag des Steiermärkischen Landtages von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes, des Gemeindebundes Steiermark sowie der Ländergruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes erarbeitet und erstellt. Durch die intensive Zusammenarbeit und Abstimmung konnte ein umfassendes Werk geschaffen werden, welches Landwirten in Zukunft bei der Errichtung ihrer Stallgebäude hilfreich zur Seite stehen wird. Dem Bauwerber sollen mit diesem Leitfaden sämtliche Informationen rund um die Stallerrichtung und dem erforderlichen Verfahrensablauf bereits in der Planungsphase zur Verfügung stehen.
Die "Arbeitsgruppe Stallbauleitfaden" tagt regelmäßig und kann hierdurch eine effiziente und organisierte Zusammenarbeit bei Stallbau-ten sowie eine koordinierte Beratung und Verfahrensbegleitung bewerkstelligt werden. Der Informations- und Erfahrungsaustausch der Arbeitsgruppenmitglieder aus der Praxis, der Rechtsabteilung sowie der Forschung bewirkt einen optimierten Output.
Die "Arbeitsgruppe Stallbauleitfaden" tagt regelmäßig und kann hierdurch eine effiziente und organisierte Zusammenarbeit bei Stallbau-ten sowie eine koordinierte Beratung und Verfahrensbegleitung bewerkstelligt werden. Der Informations- und Erfahrungsaustausch der Arbeitsgruppenmitglieder aus der Praxis, der Rechtsabteilung sowie der Forschung bewirkt einen optimierten Output.
Einheitswert Neu und Sozialversicherung
Um österreichweit eine gewisse Abfederung von etwaigen Einheitswertsteigerungen durch die neue Hauptfeststellung erreichen zu können, gab es viele Besprechungen, z.B. zwei bundesländerübergreifende Arbeitsgruppenbesprechun-gen am 31. Mai 2016 und 4. Oktober 2016. Es wurden unter anderem die Verschiebung der Wirksamkeit des neuen Einheitswertes um ein Jahr, die Erweiterung der Optionsmöglichkeiten, die Änderung der Einkommensfaktoren bei der Bemessung der Beitragsgrundlage nach BSVG, die Einführung eines Freibetrages bei öffentlichen Geldern diskutiert. Die neuen Einheitswertbescheide konnten aber seitens der Finanzämter bis Ende 2016 nicht zur Gänze versendet wer-den. In weiterer Folge war es auch der SVB nicht möglich die neuen Bescheide einzupflegen.
Ratenzahlung bei SVB-Beiträgen
Aufgrund der enormen durch Frost- und Schneedruck bedingten Schäden konnte ein Beschluss des Vorstandes der SVB erreicht werden, demzufolge eine zinsenfreie Ratenzahlung seitens der SVB gewährt wurde. Dies dann, wenn eine sofortige Bezahlung der Beiträge mit erheblichen Härten verbunden wäre, wobei hier von der SVB eine Einzel-fallprüfung erfolgte. Außerdem musste eine Anspruchsberechtigung beim Katastrophenfond bzw. eine finanzielle Abgeltung durch Landesmittel nachgewiesen werden. Ein sofortiger Antrag bei der SVB wurde den Betroffenen empfohlen.
Beitragsgutschrift für das 4. Quartal 2016 für alle bäuerlichen Betriebe
Aufgrund der rückläufigen Einkommensentwicklung der letzten Jahre wurde auf Vorschlag der Interessensvertretung eine Beitragsgutschrift eines Teils der Beiträge für das 4. Quartal 2016 erwirkt. Diese Maßnahme kam allen bäuerlichen Betrieben, deren Betriebsführer vollversichert waren zugute und zwar in Form einer Gutschrift in Höhe von 53 Prozent der im 4. Quartal 2016 zu entrichtenden Beiträge. Auf die spätere Pensionsleistung wirkt sich diese Gutschrift nicht nachteilig aus - bei der Pensionsberechnung werden die bestehende Beitragsgrundlage und die Beitragsmonate berücksichtigt. Die Finanzmittel für diese Beitragsgutschrift in der Höhe von rund 90 Millionen Euro wurden aus der Rücklage der Krankenversicherung der SVB getragen.
Kinderbetreuungsgeld
Es wurde im Rahmen vieler Beratungen die neue Rechtslage beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. März 2017 erörtert. Ein so genanntes Kinderbetreuungsgeldkonto löst die bisherigen 4 Varianten des pauschalen Kinderbetreu-ungsgeldes ab. Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel gewählt werden. Je länger man es bezieht, desto niedriger wird der Tagesbetrag. In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld € 33,88 täglich und in der längsten € 14,53 täglich. Die einkommensab-hängige Variante wird es weiterhin geben. Die Zuverdienst-Grenzen werden im Wesentlichen gleich bleiben, bloß beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird die Zuverdienst-Grenze von bisher € 6.400,-- auf € 6.800,-- erhöht. Ein Partnerschaftsbonus sowie ein Familienzeitbonus werden eingeführt.
Saisoniers und Erntehelfer
Im Jahr 2016 standen für die steirische Land- und Forstwirtschaft 510 Saisoniers und 120 Erntehelfer zur Verfügung. Die Kontingentzahlen wurden in den letzten Jahren stark gekürzt, da seit Jänner 2014 für Rumänen und Bulgaren keine Beschäftigungsbewilligung mehr erforderlich ist. Erfreulich ist, dass im Jahr 2016 das Erntehelferkontingent um einen Monat früher, nämlich Ende Februar, freigegeben wurde, sodass auch die Krenbauern auf dieses „günstigere“ Kontin-gent (kein Pensionsversicherungsbeitrag) zugreifen konnten.
In der Praxis können nur mehr Kroaten für 6 Wochen als Erntehelfer mit Befreiung von der Pensionsversicherungspflicht beschäftigt werden, da diese Regelung an das Erfordernis einer Beschäftigungsbewilligung gekoppelt ist.
Erbrechtsänderungsgesetz
Obwohl 2015 bereits beschlossen und mit 1.1.2017 in Kraft tretend, hat uns das Erbrechtsänderungsgesetz auch 2016 beschäftigt. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt sind. Sie können somit nicht einmal dann einen Pflichtteil fordern, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat. Die Enterbungsgründe wurden neu definiert. Die beharrlich anstößige Lebensweise ist nunmehr kein Enterbungsgrund mehr. In der Praxis war es auch kaum mehr möglich, Lebensweisen zu finden, die heutzutage noch als beharrlich anstößig empfunden werden. Der zukünftige Erblasser kann nun den Pflichtteil letztwillig auf die Hälfte mindern, wenn zumindest über einen längeren Zeitraum (bisher zu keiner Zeit) vor dem Tod des Verfügenden kein familiäres Nahverhältnis bestand (zB zwischen Vater und unehelichem Kind). Wer ein fremdhändiges Testament errichtet, muss dieses in Zukunft in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Die Identität der Zeugen muss aus der Urkunde her-vorgehen.
Steirische Käferbohne g.U.
Im August 2016 wurde der von der Landwirtschaftskammer eingebrachte Antrag auf die geschützte Ursprungsbezeich-nung „Steirische Käferbohne“ von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Gartenbau- und Rechtsabteilung arbeiteten intensiv an der Erarbeitung der Rahmenbedingungen, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Ernte 2016 als Steirische Käferbohne g.U. auf den Markt gebracht werden konnte. Im Dezember 2016 wurde für die Steirische Käferbohne g.U. ein Antrag auf Eintragung der Wortbildmarke Steirische Käferbohne von der Landeskammer an das Österreichische Patentamt übermittelt. Die Entscheidung über die Eintragung wird erwartet.
Steirischer Kren g.g.A.
Der Spezifikationsänderungsantrag für Steirischen Kren g.g.A. wurde im Oktober 2016 auf nationaler Ebene veröffent-licht. Bedauerlicherweise wurde von einem Verarbeitungsbetrieb Einspruch erhoben. Eine Stellungnahme ist in Vorbereitung. Der nächste Schritt wird die Entscheidung des Österreichischen Patentamtes sein.
Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.
Im Dezember 2016 gab die 2. Instanz im internationalen Verfahren der Beschwerde der Landeskammer erfreulicher-weise statt. Das nationale und internationale Markenlöschungsverfahren gegen die Wortbildmarke Steirisches Kürbis-kernöl sind jedoch weiterhin anhängig.
Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Insbesondere in Bezug auf die mit 1.1.2016 neu eingeführte Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht schulte das Steuerreferat intern Kammersekretäre und Berater bzw. hielt für Kammerzugehörige Vorträge und Gruppenberatungen ab. Im Juli konnten Erleichterungen (isolierte Betrachtung der 30.000-Euro-Grenze) für „Umsätze im Freien“ und Almhütten erreicht werden. Telefonisch oder persönlich sehr stark in Anspruch genommen wurden die MitarbeiterInnen des Steuerreferates zu Fragen der ebenfalls seit 1.1.2016 geltenden neuen Umsatzsteuerregelungen bzw. zur neu geregelten Grunderwerbsteuer bei Übergaben bzw. zur Immobilienertragsteuer bei Grundstücksveräußerungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft 2014.