Tierhaltung in der Steiermark 2019
Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2019
Der Steiermärkische Landtag hat Mitte September 2019 ein neues Tierzuchtgesetz beschlossen. Dies war notwendig, weil seit 1. November 2018 die neue EU-Tierzuchtverordnung in Kraft ist. Auf landesgesetzlicher Ebene waren Regelungen für die innerstaatliche Durchführung der unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des neuen Tierzuchtrechts der Europäischen Union festzulegen. Basierend auf dem neuen Tierzuchtgesetz ist nun als nächster Schritt eine neue Steiermärkische Tierzuchtverordnung zu verordnen. Die Abteilung Tiere wird dazu einen Verordnungsentwurf erarbeiten.
Zentrale Ziele des Gesetzes:
Hauptpunkte des Gesetzes:
Förderung der Vatertierhaltung:
Die Weiterführung der Förderung für die Vatertierhaltung bzw. die künstliche Besamung hatte aus Sicht der Landwirtschaftskammer Steiermark und der betroffenen Tierzuchtverbände höchste Bedeutung. Es ist daher sehr erfreulich, dass dieser Fördertatbestand im neuen Steiermärkischen Tierzuchtgesetz weiterhin abgesichert werden konnte. Landesrat Hans Seitinger ist für seine intensiven Bemühungen um die Weiterführung der Vatertierhaltungsförderung zu danken.
Zentrale Ziele des Gesetzes:
- Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Nutztiere, der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung
- Gewährleistung der erforderlichen qualitativen Anforderungen an die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse
- Gewährleistung der genetischen Qualität und Vielfalt der Nutztiere
Hauptpunkte des Gesetzes:
- Regelungen über die Anerkennung von Zuchtverbänden, über die Genehmigung von Zuchtprogrammen sowie der Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwert-schätzungen.
- Regelungen über den Wirtschaftsverkehr mit Zuchttieren und deren Samen sowie von Eizellen und Embryonen.
- Regelungen über Behörden, den Tierzuchtrat und deren Tätigkeit.
Förderung der Vatertierhaltung:
Die Weiterführung der Förderung für die Vatertierhaltung bzw. die künstliche Besamung hatte aus Sicht der Landwirtschaftskammer Steiermark und der betroffenen Tierzuchtverbände höchste Bedeutung. Es ist daher sehr erfreulich, dass dieser Fördertatbestand im neuen Steiermärkischen Tierzuchtgesetz weiterhin abgesichert werden konnte. Landesrat Hans Seitinger ist für seine intensiven Bemühungen um die Weiterführung der Vatertierhaltungsförderung zu danken.