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17.05.2021

Tierhaltung in der Steiermark 2020

Weidetiere.jpg
Weidetiere © LK Steiermark/Fritz Baumann

Tierwohl-Pakt

Mit dem Tierwohl-Pakt setzte das Landwirtschaftsministerium mit der Landwirtschaftskammer Österreich, dem Dachverband Nachhaltige Tierhaltung Österreich und den Bundesländern einen proaktiven Schritt zur Entwicklung einer zukunftsfitten Nutztierhaltung, die die Versorgung Österreichs mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln im Einklang mit den Ansprüchen der Gesellschaft gewährleisten soll. Der Pakt besteht aus sechs Eckpunkten:
  • Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme sollen verstärkt gefördert werden
  • es gibt mehr Unterstützung bei laufendem Aufwand für mehr Tierwohl
  • Kälbertransporte sollen durch die Erhöhung der Eigenversorgung mit Kalbfleisch reduziert werden
  • der Aufbau eines österreichischen Tiergesundheitsdienstes ist vorgesehen
  • die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Tierhaltungspraxis wird forciert
  • und bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik soll der Weg hin zu mehr Tierwohl konsequent fortgesetzt werden.
Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat dazu klargestellt:
Tierwohl ist den Bauern ein Anliegen und der gemeinsame Weg zu mehr Tierwohl ist vorgezeichnet. Ob dieser auch erfolgreich beschritten werden kann, ist von drei Grundbedingungen abhängig. Erstens muss mehr Tierwohl für die Bauern leistbar sein und die Investition in Tierwohlställe muss sich für sie lohnen. Zweitens müssen Konsumenten, Lebensmittelhandel und Lebensmittelverarbeiter bereit sein, den Bauern einen fairen Preis zu bezahlen. Und drittens braucht es eine attraktive Anschubförderung sowie Rahmenbedingungen im Bau- und Raumordnungsgesetz, die Investitionen in Tierwohlställe ermöglichen und auf wirtschaftlich gesunde Beine stellen.

Mehr Tierwohl ist Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Wer mehr Tierwohl fordert, muss auch den Bau von neuen Ställen möglich machen und unterstützen. Förderangebote, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, geben einen wertvollen Anreiz, in kostenintensivere Haltungsformen einzusteigen. Wie ernst es der Lebensmittelhandel und die Konsumenten mit der Forderung nach mehr Tierwohl meinen, werden die nächsten Jahre zeigen. Mit höchsten Tierwohlstandards zu werben und gleichzeitig massiven Preisdruck auszuüben und billige Lebensmittel aus dem Ausland zu importieren, die zu deutlich schlechteren Standards als bei uns erzeugt wurden, passt nicht zusammen. Da braucht es ein Umdenken beim Lebensmittelhandel und mehr Fairness.
Insbesondere auch Großküchen und hier die öffentliche Hand sind besonders gefordert. Rund 500.000 Steirerinnen und Steirer nehmen täglich ihre Mahlzeiten außer Haus ein – in Kantinen, klassischen Gastronomie-Betrieben, Mensen, Krankenhäusern, Betreuungseinrichtungen, Schulen oder Kasernen. Während die Bevölkerung beim Einkauf im Geschäft oder auf den Märkten bewusst heimische Lebensmittel wählen kann, bleibt ihr diese Wahlmöglichkeit bei der Außer-Haus-Verpflegung derzeit meist verwehrt. Deshalb ist die transparente Herkunftskennzeichnung von Großküchen-Essen ein richtungsweisender Weg und Gebot der Stunde.

EU Tierzuchtverordnung – Kontrollen

Die seit 1. November 2018 in Kraft befindliche EU-Tierzuchtverordnung umfasst ein umfassendes Kontrollkapitel, gemäß dem die Landwirtschaftskammer Steiermark als Tierzuchtbehörde verpflichtet ist, bei den Zuchtverbänden die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung und des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2019 zu kontrollieren. Von Seiten der EU-Kommission sind auch Kommissionskontrollen in den Mitgliedsstaaten vorgesehen. Es wurde von Seiten der österreichischen Tierzuchtbehörden eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise für die Durchführung der Kontrolle der Zuchtverbände (Selbstevaluierung, Protokollvorlage) erarbeitet. 2020 wurden von Seiten der Landwirtschaftskammer Steiermark erste Kontrollen in Zusammenarbeit der Abteilungen Recht und Tiere auf Basis der neuen Rechtslage durchgeführt, gemäß denen den Zuchtverbänden eine korrekte und umsichtige Umsetzung der Zuchtprogramme attestiert werden konnte.

COVID-19-Rinderhilfspaket des Landes Steiermark

Die steirische Rinderwirtschaft wurde vom Land Steiermark während der wirtschaftlich schwierigen Phase der COVID-19-Krise sehr gut unterstützt. Im Rahmen des COVID-19-Rinderpakets wurden im zweiten Quartal 2020 erlittene Umsatzeinbußen bei der Vermarktung von Zucht- und Schlachtrindern erheblich abgefedert. Insgesamt erhielten knapp 4.000 steirische Rinderbetriebe für über 18.000 Schlacht- und Zuchtrinder gemäß den Richtlinien des Landes Steiermark aus diesem Paket Entschädigungszahlungen in der Höhe von rund 1,9 Millionen Euro. Die Entschädigungen wurden Ende Juli 2020 an die betroffenen Rinderbauern ausbezahlt. Die Abwicklung der Entschädigungsmaßnahme konnte durch die Erstellung einer Onlineplattform zur Beantragung mit minimalem Aufwand an Bürokratie für die Landwirte zügig zur Zufriedenheit der Landwirte und des Landes Steiermark durchgeführt werden. Die Steiermark hat in Österreich sicherlich eine Vorreiterrolle eingenommen. In keinem anderen Bundesland wurde ein derart umfassendes Hilfspaket für die betroffenen Rinderbauern geschnürt. Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat sich intensiv in die Konzeption und Umsetzung des Hilfspakets eingebracht.

Entlastungspaket des Bundes für den Rinder- und Schweinesektor

Die Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten sowie 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche, für die sich die Landwirtschaftskammer Steiermark intensiv eingesetzt hat, wirkt sich positiv auf den Rinder- und Schweinesektor aus. Für einen Milchviehbetrieb war bislang die 60-Hektar-Grenze der begrenzente Faktor. Es konnten max. 63 Milchkühe inkl. der gesamten weiblichen Nachzucht gehalten werden. Künftig greift die 400.000 Euro-Umsatzgrenze ab einer Jahresproduktion von rund 950.000 Kilogramm verkaufter Milch (Annahme: 34,16 Cent je Kilogramm) mit anteiligem Verkauf von Schlacht- und Zuchtvieh sowie Mastkälbern. Im Rindermastsektor greifen die Grenzen aufgrund der kleinen Betriebsstruktur kaum. In der Schweinemast konnten bislang aufgrund der 120-Vieheinheiten-Grenze max. 2.000 Mastschweine pro Jahr verkauft werden. Auf der Basis der 400.000 Euro Umsatzgrenze können künftig 2.580 Mastschweine (Annahme: 155 Euro je Mastschwein) verkauft werden. In kombinierten Zucht- und Mastbetrieben können statt 60 Zuchtsauen künftig 100 Zuchtsauen gehalten werden. Für Ferkelerzeuger liegt die Grenze weiterhin bei 205 bis 220 Zuchtsauen (Achtung: die genannten Werte basieren auf Durchschnittspreisen und AK-Ergebnissen der Jahre 2014 bis 2019).

Österreichischer Tiergesundheitsdienst

Gemäß Beschluss der Landesagrarreferentenkonferenz (LARK) wird ein Österreichischer Tiergesundheitsdienst (ÖTGD) als Dachorganisation über die Landestiergesundheitsdienste mit dem Ziel der Etablierung von Branchen-TGDs unter Einbindung der Dachorganisationen der tierischen Sparten (ZAR, Arge Rind, VÖS, ÖBSZ, QGV etc.) sowie von Wirtschaftspartnern (z.B. Molkereien, Schlachthöfe) eingerichtet. Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat sich intensiv in die strategische Ausrichtung des ÖTGD und die Erarbeitung des Umsetzungskonzepts eingebracht. Auf der Basis eines von der LARK beschlossenen Stufen- und Finanzierungsplans soll die schrittweise Umsetzung bis 1.1.2023 erfolgen. 2021 und 2022 soll der Aufbau der Organisation über nationale Mittel (Bund/Länder) finanziert und über den Dachverband „Nachhaltige Tierhaltung Österreich (NTÖ)“ als Förderwerber abgewickelt werden. Ab 2023 soll der neue Verein ÖTGD über die Ländliche Entwicklung gefördert werden. Die Betreuung und Koordinierung der Branchen soll über verantwortliche Branchen-Tierärzte für die Sparten Rind, Schwein und Sonstige Nutztiere erfolgen. Die QGV als Vertretung der Geflügelsparte wird eingebunden.

Tiertransport in Diskussion

Im Gesundheitsministerium hat es im Jahr 2020 Bestrebungen zur massiven Einschränkung des Tiertransportes (v.a. Zuchtrinderexporte in Drittstaaten) gegeben. Durch intensives Lobbying von Seiten der ZAR (Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Rinderzüchter), der Landwirtschaftskammern und des BMLRT konnte die Exporttätigkeit weiterhin abgesichert werden. Trotzdem ging die Diskussion weiter.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurde an vier prioritären Themenfeldern gearbeitet:
  • Temperaturproblematik (ab welchen Temperaturen dürfen Transporte in Drittstaaten nicht mehr abgefertigt werden)
  • Kontrollstellen in Drittstaaten - Daten für Retrospektivkontrollen
  • Bereitstellung für Behörden
  • Umgang mit kranken Tieren
Von den Landwirtschaftskammern wurden folgende Forderungen aus Sicht der Landwirtschaft erhoben:
  • Tiertransport-Recht auf EU-Ebene verbessern
  • Heimische Qualitätsproduktion und Nachhaltigkeit schützen
  • Tierleid-Importe durch Beibehaltung der nationalen Standards verhindern
  • Anreize und Chancen für regionale Aufzucht und Konsum schaffen
  • Echte Wahlfreiheit durch verpflichtende Herkunftskennzeichnung ermöglichen
  • Entwicklungschancen für Nicht-EU-Länder durch aktive Hilfe vor Ort und über österreichische Qualitätszuchttiere absichern

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