Interessenspolitik
Nachfolgetarife Holzkraftwerke
Die Ökostromgesetznovelle zur Sicherung der Einspeisetarife hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. In der Steiermark sind etwa 15MW von 22MW installierter elektrischer Leistung betroffen. Die Hauptbetreiber der Werke in der (Säge-)Industrie und die Landes-Energieversorger stehen nunmehr vor der schwierigen Frage, wie sie ihren Kraftwerkpark weiterbetreiben sollen. Das vorhandene Schadholz kann kaum auf den Märkten untergebracht werden. Durch das Zusperren der KWK-Anlagen könnten jährlich weitere rund zwei Millionen Festmeter nicht verarbeitet werden, was die heimischen Wälder zusätzlich unter Druck stellt, die bereits enorm unter dem Klimawandel leiden. Die Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz und führt nur zu mehr Atomstrom statt Ökostrom. Einen Tag nach dem Scheitern der Ökostromgesetz-Novelle im Bundesrat präsentiert Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine alternative Lösung für Holzkraftwerke und kündigte ein Biomassegrundsatzgesetz samt neun Ausführungsgesetzen auf Länderebene an, dass mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden kann. Dadurch sollen die vom Tarifende betroffenen Biomasse-Kraftwerke bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes in Betrieb gehalten werden. Aktuell befindet sich das Gesetz in Begutachtung.
Jagd - Überwinterung von Wildtieren
Die großen Schneemengen Anfang 2019 in weiten Teilen Österreichs stellten sowohl Mensch als auch Wildtiere vor große Probleme. Grundsätzlich sind die vorkommenden Schalenwildarten an den Nahrungsengpass Winter bestens angepasst, unterstützende Maßnahmen wie Notzeitfütterungen können in Extremsituationen aber notwendig sein. Neben der Einrichtung von Wildruhezonen ist es unbedingt notwendig eine rasche Heranführung der Schalenwildbestände an die ökologische Tragfähigkeit der Waldökosysteme entsprechend der „Mariazeller Erklärung“ zu erwirken. Über diverse Medien entbrannte eine unsachliche, von Emotionen getriebene Debatte, welche durch fachliche Argumente entkräftet werden musste.
Die Ökostromgesetznovelle zur Sicherung der Einspeisetarife hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. In der Steiermark sind etwa 15MW von 22MW installierter elektrischer Leistung betroffen. Die Hauptbetreiber der Werke in der (Säge-)Industrie und die Landes-Energieversorger stehen nunmehr vor der schwierigen Frage, wie sie ihren Kraftwerkpark weiterbetreiben sollen. Das vorhandene Schadholz kann kaum auf den Märkten untergebracht werden. Durch das Zusperren der KWK-Anlagen könnten jährlich weitere rund zwei Millionen Festmeter nicht verarbeitet werden, was die heimischen Wälder zusätzlich unter Druck stellt, die bereits enorm unter dem Klimawandel leiden. Die Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz und führt nur zu mehr Atomstrom statt Ökostrom. Einen Tag nach dem Scheitern der Ökostromgesetz-Novelle im Bundesrat präsentiert Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine alternative Lösung für Holzkraftwerke und kündigte ein Biomassegrundsatzgesetz samt neun Ausführungsgesetzen auf Länderebene an, dass mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden kann. Dadurch sollen die vom Tarifende betroffenen Biomasse-Kraftwerke bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes in Betrieb gehalten werden. Aktuell befindet sich das Gesetz in Begutachtung.
Jagd - Überwinterung von Wildtieren
Die großen Schneemengen Anfang 2019 in weiten Teilen Österreichs stellten sowohl Mensch als auch Wildtiere vor große Probleme. Grundsätzlich sind die vorkommenden Schalenwildarten an den Nahrungsengpass Winter bestens angepasst, unterstützende Maßnahmen wie Notzeitfütterungen können in Extremsituationen aber notwendig sein. Neben der Einrichtung von Wildruhezonen ist es unbedingt notwendig eine rasche Heranführung der Schalenwildbestände an die ökologische Tragfähigkeit der Waldökosysteme entsprechend der „Mariazeller Erklärung“ zu erwirken. Über diverse Medien entbrannte eine unsachliche, von Emotionen getriebene Debatte, welche durch fachliche Argumente entkräftet werden musste.
Jagd – Öffentlichkeitsarbeit
Die Forstwirtschaft war Anfang 2019 wiederholt Zielscheibe der Kronen Zeitung. Einmal war es die Auflösung von Rotwildfütterungen durch die ÖBF-AG, die unseriös recherchiert, in mehreren Zeitungsausgaben und in einem Wildtiergipfel der Krone in Wien behandelt wurden. In einem weiteren Fall wurde die LK Steiermark ob der Abschussplanung massiv kritisiert. Die Abschusszahlen seien zu hoch und führten zu einem „Gemetzel im Wald“, vor dem selbst die Steirischen Jäger bereits warnen würden, so die Ausführungen einer namhaften Steirischen Krone-Redakteurin. Von den rund 2.500 Abschussplänen, die von den Kammerobmännern unterschrieben wurden sind lediglich 17 nicht anerkannt und an die Behörde weitergeleitet worden.
Kriterien und Indikatoren für Wildlebensräume in der Steiermark
Die Steirische Landesjägerschaft hat im Jahr 2017 Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen rund um Wildtier und Jagd eingerichtet. Eine dieser Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit dem Bereich „Lebensraum“. Im Zuge der Auseinandersetzung mit diesem breit gefächerten Themenfeld ist DI Luidold in Abstimmung mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau übereingekommen die Bewertung der Lebensräume für Schalenwild in der Steiermark gesondert über die Landesforstdirektion in Auftrag zu geben. Gefordert wurde die Entwicklung einer Beurteilungsmatrix. Inhaltlich soll vorerst das Rotwild hinsichtlich Lebensraumnutzung und Verbreitung, Lebensraumqualität, Lebensraumeignung, Korridore und Managementmaßnahmen in den Blick genommen werden. Irritierend ist die Tatsache, dass die Interessensvertretung in dieses Projekt nicht eingebunden wurde. Landeskammerrat Martin Kaltenegger, als kooptierter Vertreter der LK in der Landesjägerschaft, wird nach Intervention diesen Prozess begleiten.
Regional massive Schälschäden durch Rotwild
Im Rahmen einer Dienstbesprechung wurde von Mitarbeitern der Forstabteilung auf die in Teilregionen der Bezirke Murtal und Liezen aufgetretenen, massiven Schälschäden in Fichtenbeständen hingewiesen. Die Reduktion der Rotwildbestände in der Steiermark, auf ein vernünftiges Maß, bleibt weiterhin zentrale Aufgabe vor allem im Hinblick auf eine klimafitte Waldwirtschaft.
Wildeinflussmonitoring
Der vom BFW veröffentlichte Bericht über das Wildeinflussmonitoring für die Periode 2016 bis 2018 liegt für alle Bundesländer auf. Auch wenn sich die Verbiss-Situation in einzelnen Bezirken leicht verbessert hat, ist die Gesamtentwicklung bei den Mischbaumarten wie Ahorn, Eiche, Tanne etc. wenig befriedigend. Der Verbissdruck wurde auf 756 Erhebungsflächen untersucht. Steiermarkweit steigert die Fichte ihren Anteil, die Tanne nimmt auf niedrigem Vorkommensniveau leicht ab. Alle anderen Baumarten nehmen stark ab. Die Eiche kommt nicht über 80 Zentimeter Höhe hinaus. Im Sinne einer klimafitten Waldwirtschaft ist diese Entwicklung mehr als bedenklich und kann nur mit einem an die unterschiedlichen Gegebenheiten revierbezogenen Wildtiermanagement entgegengewirkt werden. Fazit: Ohne Zaun keine Mischbaumarten.
Arbeitstagung Kammerobmänner – Bezirksjägermeister
Bei der letzten Arbeitstagung der KO und BJM am 5. April 2019 ging es im Bezirk Voitsberg um den Aufforstungserfolg nach Windwurf Paula im Jahr 2008. Des Weiteren wurden die Themen „Fischotter, Biber, Krähen und Wolf“ ausführlich erörtert. Seitens der Jägerschaft gibt es ein klares Bekenntnis aktiv am politischen Lobbying und an den Problemlösungen mitzuwirken.
Krähenverordnung
Im Vorjahr wurden im landwirtschaftlichen Bereich 492 Schäden, durch Krähen verursacht, gemeldet. Ein Ansuchen um Verlängerung der Verordnung um weitere fünf Jahre wurde Mitte Februar an den Leiter der Abteilung 13, Dr. Günther Rupp, gestellt. Zwischen den Landesräten Anton Lang und Johann Seitinger gab es bereits das Übereinkommen, dass die sogenannte „Krähenverordnung“ zur letalen Vergrämung von Krähenvögeln, die mit 31. März 2019 ausgelaufen ist, etwas adaptiert zu verlängern. In der Zwischenzeit erreichte uns vom Naturschutzreferat der Abteilung 13 ein Schreiben, wonach mehrere Voraussetzungen für eine Verlängerung notwendig werden. So bedarf es unter anderem einen Nachweis der Erheblichkeit, wobei die Schäden eindeutig der Aaskrähe als Verursacher zuzuordnen sind. Des Weiteren muss eine Darstellung ergriffener alternativer Abwehrmaßnahmen präzisiert nachgeliefert werden. Es läge an der LK, die Wirksamkeit der bislang per Verordnung gesetzten Maßnahmen in Form einer signifikanten Minderung von erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen eindeutig und nachvollziehbar zu belegen.
Österreichzentrum Wolf-Luchs-Bär
Das BMNT und die Bundesländer sind bereits im Jahr 2018 übereingekommen das Österreichzentrum Wolf, Luchs, Bär einzurichten. Sitz des Vereins ist die HBLA Raumberg-Gumpenstein, als Obmann fungiert Mag. Klaus Pogadl von der Landesregierung Salzburg. Die Mitgliederversammlung des Vereins besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bundesländer und Bund, je 2 Vertreter) und außerordentlichen Mitgliedern (Wissenschaft, Stakeholder etc. ebenfalls mit 2 Mitgliedern). Die LKÖ ist mit zwei Personen im Verein vertreten. Die Koordinierungsstelle „Große Beutegreifer“ (KOST) geht in dem Verein auf. In der ersten Vollversammlung am 17. Juni wurde Dr. Albin Blaschka zum Geschäftsführer berufen. Erste dringliche Aufgaben werden die Erstellung einer Datenbank und die Weiterentwicklung eines Monitorings sein sowie die einheitliche Empfehlung für Entschädigungszahlungen. Zusätzlich werden Arbeitsgruppen eingerichtet, über die bei Bedarf weitere Fachexperten zu Rate gezogen werden.
Erfahrungsaustausch Bibermanagement
Über die Naturschutzakademie Steiermark wurde zu einem Erfahrungsaustausch „Bibermanagement eingeladen an dem 65 Personen teilgenommen haben. Die Aktivitäten der Bundesländer Steiermark, Burgenland, Nieder- und Oberösterreich und des Freistaates Bayern wurden vorgestellt. In der Steiermark geht man von einem Biberbestand von rund 350 Individuen aus, in Niederösterreich sind es rund 4.700 Tiere, 150 dürfen pro Jahr letal vergrämt werden. Zusätzlich werden Präventionsmaßnahmen in der Höhe von 1 Mio. € durch den Freistaat finanziert. Ohne entsprechende Geldmittel für Prävention, Schadensausgleich und Förderungen und Vergrämungsmöglichkeiten ist ein Bibermanagement nicht sinnvoll umsetzbar. In Bayern wurde beispielsweise ein Biberschadensfonds eingerichtet der über Finanzmittel in der Höhe von 450.000 € verfügt.
Wildökologische Forum Alpenraum
Beim Wildökologischen Forum Alpenraum wurden die Themen Wildschutzgebiete und Wildruhezonen inhaltlich behandelt. Es geht dabei in erster Linie um eine Lenkung der Tourismusaktivitäten, vor allem im Winter. Ziel ist es, stressbedingte Wildschäden in Zukunft in sensiblen Schutzwaldgebieten möglichst hintan zu halten. Die Interessensvertretung wird dabei mit einer Änderung des Gesetzes betreffend die Wegefreiheit im Bergland konfrontiert werden. Darin soll ein Wegegebot verankert werden, dass allerdings nicht zu einem absoluten Betretungsverbot führen wird.
Wildzählung mittels Wärmebildkamera
Ausarbeitung, das dazu dient, festzustellen wie aussagekräftig Wildzählungen mittels Wärmebildkame-ra sein können. Dafür gibt es unterschiedliche Methoden, die im Forstbetrieb der FAST Pichl, einem weiteren Forstbetrieb und in zwei Gemeindejagdgebieten im kommenden Jahr angewendet und wissenschaftlich ausgewertet werden sollen. Für die Umsetzung steht das wildbiologische Büro „capreo-lus“ unter wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Robin Sandfort zur Verfügung. Für das Projekt ist eine Förderung aus der ländlichen Entwicklung vorgesehen.
Die Forstwirtschaft war Anfang 2019 wiederholt Zielscheibe der Kronen Zeitung. Einmal war es die Auflösung von Rotwildfütterungen durch die ÖBF-AG, die unseriös recherchiert, in mehreren Zeitungsausgaben und in einem Wildtiergipfel der Krone in Wien behandelt wurden. In einem weiteren Fall wurde die LK Steiermark ob der Abschussplanung massiv kritisiert. Die Abschusszahlen seien zu hoch und führten zu einem „Gemetzel im Wald“, vor dem selbst die Steirischen Jäger bereits warnen würden, so die Ausführungen einer namhaften Steirischen Krone-Redakteurin. Von den rund 2.500 Abschussplänen, die von den Kammerobmännern unterschrieben wurden sind lediglich 17 nicht anerkannt und an die Behörde weitergeleitet worden.
Kriterien und Indikatoren für Wildlebensräume in der Steiermark
Die Steirische Landesjägerschaft hat im Jahr 2017 Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen rund um Wildtier und Jagd eingerichtet. Eine dieser Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit dem Bereich „Lebensraum“. Im Zuge der Auseinandersetzung mit diesem breit gefächerten Themenfeld ist DI Luidold in Abstimmung mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau übereingekommen die Bewertung der Lebensräume für Schalenwild in der Steiermark gesondert über die Landesforstdirektion in Auftrag zu geben. Gefordert wurde die Entwicklung einer Beurteilungsmatrix. Inhaltlich soll vorerst das Rotwild hinsichtlich Lebensraumnutzung und Verbreitung, Lebensraumqualität, Lebensraumeignung, Korridore und Managementmaßnahmen in den Blick genommen werden. Irritierend ist die Tatsache, dass die Interessensvertretung in dieses Projekt nicht eingebunden wurde. Landeskammerrat Martin Kaltenegger, als kooptierter Vertreter der LK in der Landesjägerschaft, wird nach Intervention diesen Prozess begleiten.
Regional massive Schälschäden durch Rotwild
Im Rahmen einer Dienstbesprechung wurde von Mitarbeitern der Forstabteilung auf die in Teilregionen der Bezirke Murtal und Liezen aufgetretenen, massiven Schälschäden in Fichtenbeständen hingewiesen. Die Reduktion der Rotwildbestände in der Steiermark, auf ein vernünftiges Maß, bleibt weiterhin zentrale Aufgabe vor allem im Hinblick auf eine klimafitte Waldwirtschaft.
Wildeinflussmonitoring
Der vom BFW veröffentlichte Bericht über das Wildeinflussmonitoring für die Periode 2016 bis 2018 liegt für alle Bundesländer auf. Auch wenn sich die Verbiss-Situation in einzelnen Bezirken leicht verbessert hat, ist die Gesamtentwicklung bei den Mischbaumarten wie Ahorn, Eiche, Tanne etc. wenig befriedigend. Der Verbissdruck wurde auf 756 Erhebungsflächen untersucht. Steiermarkweit steigert die Fichte ihren Anteil, die Tanne nimmt auf niedrigem Vorkommensniveau leicht ab. Alle anderen Baumarten nehmen stark ab. Die Eiche kommt nicht über 80 Zentimeter Höhe hinaus. Im Sinne einer klimafitten Waldwirtschaft ist diese Entwicklung mehr als bedenklich und kann nur mit einem an die unterschiedlichen Gegebenheiten revierbezogenen Wildtiermanagement entgegengewirkt werden. Fazit: Ohne Zaun keine Mischbaumarten.
Arbeitstagung Kammerobmänner – Bezirksjägermeister
Bei der letzten Arbeitstagung der KO und BJM am 5. April 2019 ging es im Bezirk Voitsberg um den Aufforstungserfolg nach Windwurf Paula im Jahr 2008. Des Weiteren wurden die Themen „Fischotter, Biber, Krähen und Wolf“ ausführlich erörtert. Seitens der Jägerschaft gibt es ein klares Bekenntnis aktiv am politischen Lobbying und an den Problemlösungen mitzuwirken.
Krähenverordnung
Im Vorjahr wurden im landwirtschaftlichen Bereich 492 Schäden, durch Krähen verursacht, gemeldet. Ein Ansuchen um Verlängerung der Verordnung um weitere fünf Jahre wurde Mitte Februar an den Leiter der Abteilung 13, Dr. Günther Rupp, gestellt. Zwischen den Landesräten Anton Lang und Johann Seitinger gab es bereits das Übereinkommen, dass die sogenannte „Krähenverordnung“ zur letalen Vergrämung von Krähenvögeln, die mit 31. März 2019 ausgelaufen ist, etwas adaptiert zu verlängern. In der Zwischenzeit erreichte uns vom Naturschutzreferat der Abteilung 13 ein Schreiben, wonach mehrere Voraussetzungen für eine Verlängerung notwendig werden. So bedarf es unter anderem einen Nachweis der Erheblichkeit, wobei die Schäden eindeutig der Aaskrähe als Verursacher zuzuordnen sind. Des Weiteren muss eine Darstellung ergriffener alternativer Abwehrmaßnahmen präzisiert nachgeliefert werden. Es läge an der LK, die Wirksamkeit der bislang per Verordnung gesetzten Maßnahmen in Form einer signifikanten Minderung von erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen eindeutig und nachvollziehbar zu belegen.
Österreichzentrum Wolf-Luchs-Bär
Das BMNT und die Bundesländer sind bereits im Jahr 2018 übereingekommen das Österreichzentrum Wolf, Luchs, Bär einzurichten. Sitz des Vereins ist die HBLA Raumberg-Gumpenstein, als Obmann fungiert Mag. Klaus Pogadl von der Landesregierung Salzburg. Die Mitgliederversammlung des Vereins besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bundesländer und Bund, je 2 Vertreter) und außerordentlichen Mitgliedern (Wissenschaft, Stakeholder etc. ebenfalls mit 2 Mitgliedern). Die LKÖ ist mit zwei Personen im Verein vertreten. Die Koordinierungsstelle „Große Beutegreifer“ (KOST) geht in dem Verein auf. In der ersten Vollversammlung am 17. Juni wurde Dr. Albin Blaschka zum Geschäftsführer berufen. Erste dringliche Aufgaben werden die Erstellung einer Datenbank und die Weiterentwicklung eines Monitorings sein sowie die einheitliche Empfehlung für Entschädigungszahlungen. Zusätzlich werden Arbeitsgruppen eingerichtet, über die bei Bedarf weitere Fachexperten zu Rate gezogen werden.
Erfahrungsaustausch Bibermanagement
Über die Naturschutzakademie Steiermark wurde zu einem Erfahrungsaustausch „Bibermanagement eingeladen an dem 65 Personen teilgenommen haben. Die Aktivitäten der Bundesländer Steiermark, Burgenland, Nieder- und Oberösterreich und des Freistaates Bayern wurden vorgestellt. In der Steiermark geht man von einem Biberbestand von rund 350 Individuen aus, in Niederösterreich sind es rund 4.700 Tiere, 150 dürfen pro Jahr letal vergrämt werden. Zusätzlich werden Präventionsmaßnahmen in der Höhe von 1 Mio. € durch den Freistaat finanziert. Ohne entsprechende Geldmittel für Prävention, Schadensausgleich und Förderungen und Vergrämungsmöglichkeiten ist ein Bibermanagement nicht sinnvoll umsetzbar. In Bayern wurde beispielsweise ein Biberschadensfonds eingerichtet der über Finanzmittel in der Höhe von 450.000 € verfügt.
Wildökologische Forum Alpenraum
Beim Wildökologischen Forum Alpenraum wurden die Themen Wildschutzgebiete und Wildruhezonen inhaltlich behandelt. Es geht dabei in erster Linie um eine Lenkung der Tourismusaktivitäten, vor allem im Winter. Ziel ist es, stressbedingte Wildschäden in Zukunft in sensiblen Schutzwaldgebieten möglichst hintan zu halten. Die Interessensvertretung wird dabei mit einer Änderung des Gesetzes betreffend die Wegefreiheit im Bergland konfrontiert werden. Darin soll ein Wegegebot verankert werden, dass allerdings nicht zu einem absoluten Betretungsverbot führen wird.
Wildzählung mittels Wärmebildkamera
Ausarbeitung, das dazu dient, festzustellen wie aussagekräftig Wildzählungen mittels Wärmebildkame-ra sein können. Dafür gibt es unterschiedliche Methoden, die im Forstbetrieb der FAST Pichl, einem weiteren Forstbetrieb und in zwei Gemeindejagdgebieten im kommenden Jahr angewendet und wissenschaftlich ausgewertet werden sollen. Für die Umsetzung steht das wildbiologische Büro „capreo-lus“ unter wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Robin Sandfort zur Verfügung. Für das Projekt ist eine Förderung aus der ländlichen Entwicklung vorgesehen.