Interessenvertretung
Umfassende rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung der steirischen Bäuerinnen und Bauern sowie Vertretungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten
Hauptaufgabe der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht ist die rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung mit nachstehenden Schwerpunkten:
Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Recht bietet neben telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Jährlich können rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (persönlich im Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe) verzeichnet werden.
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2024 wurden 202 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammerführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
NOVELLE LANDWIRTSCHAFTSKAMMER-WAHLORDNUNG
Am 3. Februar 2023 ist die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung erforderte nachfolgend eine Anpassung der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, um die gesetzlichen Vorgaben des Landwirtschaftskammergesetzes zu erfüllen und die ordnungsgemäße Durchführung der LWK-Wahl 2026 sicherzustellen. Ziel der Novelle ist die Angleichung der Bestimmungen der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung an die Vorgaben des Landwirtschaftskammergesetzes. Durch die Anpassung soll Rechtskonformität gewährleistet sowie eine reibungslose Wahlabwicklung ermöglicht werden. Die Novelle umfasst zwei wesentliche Hauptpunkte. Zum einen die Ausfolgung der Wählerverzeichnisse an die Wählergruppen. Mit der Einführung des neuen § 21a wurde eine klare Regelung zur Bereitstellung der Wählerverzeichnisse für die Wählergruppen geschaffen, die sich an § 27 der Landtagswahlordnung (LTWO) orientiert. Die Wählerverzeichnisse können von den Wählergruppen auch auf Antrag direkt von der Landwirtschaftskammer bezogen werden, die als Auftragsverarbeiterin aller Gemeinden die Wählerverzeichnisse der Gemeinden als Gesamtdatensatz zur Verfügung stellen kann. Zum anderen umfasst die Novelle die Adaptierung der Briefwahlregelung. Die Vorschriften zur Briefwahl wurden weitgehend an die Regelungen der Landtagswahlordnung angeglichen. Der Entwurf der Novelle wurde in enger Abstimmung zwischen der Rechtsabteilung, der A7 und A10 erarbeitet. Nach eingehender Prüfung durch den Verfassungsdienst wurde der finale Entwurf von der A7 zur Beschlussfassung an die Landesregierung übermittelt und am 5. Dezember 2024 von dieser beschlossen. Mit der Umsetzung dieser Novelle wird die Rechtskonformität der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung sichergestellt und eine solide Grundlage für die Durchführung der LWK-Wahl 2026 geschaffen.
ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG BÄUERINNENORGANISATION
Aufgrund des Wunsches nach der Einführung einer Briefwahlmöglichkeit bei der Kammerwahl im Jahr 2021 und der anschließenden rechtlichen Umsetzung im Zuge der Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes wurde die Briefwahlmöglichkeit gesetzlich verankert. Infolgedessen ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bäuerinnenorganisation an diese neue gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Abteilung Recht hat einen entsprechenden Entwurf für eine neue Geschäftsordnung ausgearbeitet, der bei der Wahl auf Gemeindeebene, bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse, die Möglichkeit der Anordnung einer Briefwahl vorsieht. Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung und Beschlussfassung der vorgeschlagenen Änderungen obliegt nun der Bäuerinnenorganisation. Die Änderung der Geschäftsordnung ist vom Bäuerinnenbeirat auf Landesebene zu beschließen und bedarf die Bestätigung durch die Vollversammlung der Landeskammer.
WEINBAU
Im Bereich der weinbaubehördlichen Tätigkeit musste die Landwirtschaftskammer 2024 bescheidförmig über zahlreiche unrechtmäßige Weinrebenauspflanzungen entscheiden, welche durch die Digitalisierung des Weinbaukatasters augenscheinlich wurden. Naturgemäß wurde vielfach versucht, diese behördlichen Entscheidungen im Zuge des Rechtsmittelverfahrens zu bekämpfen. Hervorzuheben ist, dass die auf einer exakten juristischen und weinbaufachlichen Aufbereitung basierenden behördlichen Entscheidungen nahezu ausnahmslos von der übergeordneten Instanz des steiermärkischen Landesverwaltungsgerichts bestätigt wurden.
TIERZUCHT
Im Rahmen der Tätigkeit als Tierzuchtbehörde mussten insbesondere aufgrund von Änderungen in sämtlichen Zuchtprogrammen des Zuchtverbandes Steirischer Schaf- und Ziegenzuchtverband eGen zahlreiche Bescheide erstellt werden. Zudem wurden im Jahr 2024 die tierzuchtrechtlichen Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden alle Zuchtverbände und dritte Stellen mit Sitz in der Steiermark einer behördlichen Kontrolle gem. VO (EU) 2016/1012 unterzogen.
VERWALTUNGS-(VERFAHRENS)RECHT
Die Abteilung Recht führte im Jahr 2024 eine Vielzahl von Beratungen in den Bereichen des materiellen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts durch. Bei einem Teil dieser Beratungen war es auch erforderlich, dass die Abteilung Recht Rechtsmittelentwürfe verfasste, insbesondere im Rahmen von verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Hervorzuheben ist eine starke Nachfrage nach Beratungen im Zusammenhang mit der seit 2023 relevanten Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe in der Steiermark und der Begleitung und Unterstützung im Rechtsmittelverfahren bis zum steiermärkischen Landesverwaltungsgericht.
Die Themen der Beratungen umfassten weiters folgende Bereiche: Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Weinbaurecht, Forstrecht, Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht.
ZIVILRECHT
Im Jahr 2024 unterstützte die Abteilung Recht in zahlreichen Fällen mit fachlicher Beratung in den zentralen Bereichen des Zivilrechts. Die behandelten Themen erstreckten sich insbesondere auf:
Vertragsrecht: Fragen zum Zustandekommen, zur Auslegung sowie zur Durchsetzung von Verträgen.
Schuldrecht: Regelungen über die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, einschließlich der Pflichten zur Vertragserfüllung und der Ansprüche auf Schadenersatz bei Vertragsverstößen.
Sachenrecht: Vorschriften über den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, darunter Eigentumsrechte, Besitzverhältnisse und Grundstücksrechte.
Ergänzend dazu erarbeitete die Rechtsabteilung neue Musterverträge und überarbeitete bestehende Vorlagen, die bei Bedarf den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
FAMILIEN- UND ERBRECHT
Im Familien- und Erbrecht stehen Fragen im Vordergrund, die insbesondere im Zusammenhang mit der bäuerlichen Hofübergabe aufkommen. Nicht nur die Planung einer künftigen Übergabe sondern auch die Auslegung, Interpretation und Wirkung auf die Gegenwart seinerzeitiger Übergabeverträge werden hinterfragt und stellen einen Beratungsschwerpunkt dar. Dies insbesondere auch in Verbindung mit der Abschaffung des Pflegeregresses und dessen Auswirkungen. Dauerthemen bleiben Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung. Die begehrten Hofübergabeseminare in den Bezirken wurden aufgrund der starken Nachfrage teils ausgeweitet und erfreuten sich einer sehr guten Nachfrage unter den potenziellen Hofübergeber:innen und Hofübernehmer:innen.
PACHTVERTRÄGE
Zahlreiche Beratungen konnten im Zusammenhang mit Verpachtungen und den damit verbundenen Fragen vorgenommen werden. Informiert wurde insbesondere hinsichtlich (vorzeitiger) Aufkündigungen und deren rechtlicher Konsequenzen sowie allgemein zur vertragsrechtlichen Auslegung und Interpretation der Verträge selbst. Häufig hinterfragt wurden die Themen Instandhaltung und ordentliche Bewirtschaftung sowie die Auswirkungen von Verkauf oder Übergabe auf den Pachtvertrag.
SOZIALE INKLUSION UND GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
Dieses neue Beratungsprodukt umfasst neben Fragen zur Barrierefreiheit auch Themen wie die Herausforderungen durch höher werdendes Alter und die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten des Alltags. Möglichkeiten und Alternativen im Zusammenhang mit der Väterkarenz sowie dem Papamonat fallen genauso in diesen Beratungsbereich wie die unumgängliche Einbeziehung beeinträchtigter Geschwister im Zusammenhang mit der Hofübergabe oder Erbfolge. Schwierige Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen und Unterhaltsfragen möglichst unter Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Besonderheiten zählen zu einem Beratungsschwerpunkt.
DIREKTVERMARKTUNG
Neu aufkommende Rechtsinterpretationen und unterschiedliche behördliche Handhabung im Zusammenhang mit Selbstbedienungsläden und Automaten im Rahmen der Direktvermarktung führten zu häufigen Beratungen und wurde das Angebot an rechtlichen Schulungen in Form von Präsenz- und Onlinevorträgen beibehalten.
PRIVATZIMMERVERMIETUNG - URLAUB AM BAUERNHOF
Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, Erfordernissen und Befugnissen im Rahmen der Privatzimmervermietung bearbeitet und beantwortet werden. Neue Herausforderungen stellen die Vorgaben im Zusammenhang mit dem Bäderhygienegesetz und den Kundenwünschen und Erfordernissen hinsichtlich Wellnessangeboten in Form von Saunen, Schwimm- und Badeeinrichtungen und dergleichen dar. Das bestehende Schulungsangebot durch Vorträge wurde online angeboten und konnte durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen erweitert und ergänzt werden. Novellierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten wurden verfolgt und wurden politisch ausgelotet.
DATENSCHUTZ
Datenschutzrechtliche Anfragen konzentrierten sich 2024 auf den rechtlichen Umgang mit Videoüberwachungssystemen. Es gab einige Beanstandungen seitens der Datenschutzbehörde und konnten viele Betriebe zu einem rechtskonformen Einsatz solcher Einrichtungen beraten werden.
BILDUNG
Durch zahlreiche Vorträge, Webinare, Seminare sowie die Wissensvermittlung im Zuge von Meister-und Facharbeiterkursen leistete die gesamte Abteilung Recht einen wesentlichen Beitrag zur vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Bildung der bäuerlichen Bevölkerung. Durch die Kontaktaufnahme im Zuge der Ausbildungen entstehen regelmäßig viele Folgeberatungen in allen Rechtsbereichen.
BAU- UND RAUMORDNUNGSRECHT
NEUAUFLAGE "STEIERMÄRKISCHER STALLBAULEITFADEN"
Aufgrund zahlreicher Gesetzesnovellen auf EU-, Bundes- und insbesondere Landesebene wurde der erstmals im Jahr 2017 herausgebrachte „Steiermärkische Stallbauleitfaden“ grundlegend überarbeitet, ergänzt und neu aufgelegt. Dabei wird noch detaillierter auf die UVP- und IPPC-Verfahren sowie weitere relevante Rechtsmaterien, wie zum Beispiel dem Forst-, Wasser- und Abfallwirtschaftsrecht eingegangen. Hauptaugenmerk liegt dabei weiterhin beim Stallbauverfahren sowie den dazugehörigen Umwelten. Der gänzlich überarbeitete Leitfaden stellt ein umfassendes Nachschlagewerk für Landwirtinnen und Landwirte, Behörden, Unternehmer sowie von Bauverfahren Betroffene dar und bietet einen ausgezeichneten Überblick. Auch die Neuauflage erfolgte in Abstimmung mit dem Land Steiermark, dem Gemeindebund Steiermark und der Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes, um eine möglichst breite Akzeptanz zu schaffen. Das Werk sollte nämlich von allen Interessengruppen der jeweiligen Institutionen in der Praxis angewandt werden.
ERSTELLUNG VON GERUCHSIMMISSIONSTECHNISCHEN VORBEURTEILUNGEN SOWIE GUTACHTEN
Seit August 2019 wird seitens der Abteilung Recht die Erstellung von geruchsimmissionstechnischen Stellungnahmen/ Gutachten sowie Vorbeurteilungen für Stallbauprojekte angeboten. Für LandwirtInnen und Landwirte wurde damit unter anderem die Möglichkeit geschaffen, bereits vor der Ausfertigung detaillierter Einreichunterlagen für das jeweilige Verwaltungsverfahren, eine erste Abschätzung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen ihres Projektes und damit die Abschätzung der diesbezüglichen Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Bei Vorliegen eines abgeschlossenen Einreichprojektes werden darüber hinaus auch geruchsimmissionstechnischen Gutachten zur Vorlage im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erstellt. Die dahingehende Nachfrage ist nach wie vor groß. Dies liegt einerseits daran, dass seit dem Juni 2019 derartige Gutachten von Amtssachverständigen der Abteilung 15 des Landes Steiermark nur mehr im Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht erstellt werden und andererseits auch daran, dass mit der Novellierung des Stmk. Bau- sowie Raumordnungsgesetzes dezidiert eine Regelung geschaffen wurde, welche die Erstellung eines Gutachtens mit dem Ausbreitungsmodell GRAL erforderlich macht.
GRUNDINANSPRUCHNAHME
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei einer Vielzahl von Projekten unterstützt, die eine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfordern. Im Rahmen des Tätigkeitsfelds erfolgen Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Vertragsverhandlungen mit Projektanten inkl. Verhandlungen der Entschädigungen, Erstellung von Musterverträgen, Verhandlung von Rahmenübereinkommen für Großprojekte, die Vertretung der LandwirtInnen im Behördenverfahren…
Die Hauptanfragen stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie.
Neben den laufenden Beratungen/Verhandlungen/Vertragskommentierungen im Bereich des Photovoltaikausbaus, insbesondere zum Themenkomplex Agri-Photovoltaik trat im letzten Jahr die Windkraft vermehrt in den Vordergrund. In diesem Bereich ist es gelungen einen Grundkonsens hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit der Energie Steiermark Green Power GmbH zu finden. Neben einer Vielzahl von Vertragskommentierungen wurden gemeinsam mit GrundeigentümerInnen aktiv Verhandlungen zu zwei Windparks geführt, die kurz vor dem Abschluss stehen. Eine Vertragsverhandlung betreffend die Errichtung von 7 Windkraftanlagen und das Repowering von 7 Windkraftanlagen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Mit 15 LandwirtInnen konnte ein Stromableitungsprojekt von einem zukünftigen Windpark auf der Spannungsebene 110 kV finalisiert werden.
Im Stromleitungsbau ist es gelungen die steiermarkweit gültigen Entschädigungssätze für im öffentlichen Interesse gelegenen Mittelspannungsleitungen (Freileitungen und Erdkabel) mit dem steirischen Leitungsnetzbetreiber neu zu verhandeln. Im Ergebnis konnten die Entschädigungssätze im Schnitt um 90 % erhöht werden. Diese Erhöhung ist wesentlich, da der Ausbau der Energienetze sehr stark forciert wird und hunderte GrundeigentümerInnen davon profitieren.
Auf Hochspannungsebene haben uns die Nachbetreuung des im Jahr 2023 verhandelten Rahmenübereinkommens zur Generalerneuerung I der 220 kV Freileitung von Wagrain bis Weißenbach bei Liezen und die Verhandlungen zur Generalerneuerung II der 220 kV Freileitung von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg beschäftigt. Bei der Generalerneuerung I bestand erhöhter Beratungsbedarf, da durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in einem Enteignungsverfahren in Oberösterreich eine andere Bewertungsmethodik als bisher üblich anerkannt wurde. Den GrundeigentümerInnen wurde die Rechtsprechung erläutert, die Unterschiede der beiden Bauvorhaben erklärt und mögliche Auswirkungen besprochen. Bei der Generalerneuerung II wurden Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen geführt, worin die Modalitäten der Grundinanspruchnahme insbesondere der Entschädigung festgelegt werden. Die Generalerneuerung der bestehenden 220 kV Freileitung ist von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg geplant. Das Projekt umfasst eine Leitungslänge von ca. 72 km, 244 Maststandorte und es sind ca. 770 GrundeigentümerInnen betroffen.
Bei der geplanten Errichtung der Bundesstraße B 70 und B 68 wurden GrundeigentümerInnen ausführlich beraten und in den behördlichen Verfahren durch die Verfassung von Stellungnahmen und Rechtsmitteln unterstützt.
Weitere Themen waren die Nachbetreuung des 2023 abgeschlossenen Rahmenübereinkommen zur S 3 Gasleitung, Vertragsverhandlungen zu einem Geothermieprojekt, Verhandlungen zu Hochwasserrückhaltebecken und Kraftwerksbauten, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Mittelspannungserdkabelleitungen, Zufahrten-/Zuwegungen, Lawinenschutzbauten, Bodenaushubdeponien, Elektrifizierung von Eisenbahnanlagen und Ausarbeitung bezüglich der Feststellung der Erbhofeigenschaft.
ERSTELLUNG VON GUTACHTEN
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 26 kostenpflichtige Gutachten erstellt, die sich schwerpunktmäßig mit landwirtschaftlichen Fragestellungen befassten. Die Aufträge deckten ein breites Spektrum an Themen ab, wobei die Ermittlung des Verkehrswertes von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz eine zentrale Rolle spielte. Diese Bewertungen umfassten nicht nur die Feststellung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Zwecke, sondern auch die Bewertung von Grundstücken im Rahmen von Grundstücksablösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Erstellung von Gutachten zur Thematik der Grundablösen. Diese Aufträge erforderten einen erheblichen Zeitaufwand, da sie komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen beinhalteten. Zudem wurden Gutachten zur Ermittlung von Flur- und Folgeschäden erstellt, die sich auf Entschädigungszahlungen an Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bezogen. Diese Zahlungen standen im Zusammenhang mit der Errichtung sowohl privater als auch öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Behandlung von Grundbeanspruchungen, die notwendig waren, um die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsbauten, wie Flussläufen, wiederherzustellen. Diese Maßnahmen dienten auch der Sicherung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise der ÖBB, sowie der Umsetzung ökologischer Strukturmaßnahmen, wie der Aufweitung von Retentionsräumen. Die Feststellungen zur Entschädigung umfassten auch Schäden, die nach Hochwasserereignissen auftraten.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde in verschiedenen Kategorien durchgeführt, darunter landwirtschaftliche Flächen, höherwertiges Grünland, Baurandlagen sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland. Auch Flächen mit speziellen Nutzungszuweisungen im Freiland wurden in die Bewertungen einbezogen. Diese differenzierte Herangehensweise ermöglichte es, den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten jeder Grundstückskategorie gerecht zu werden und fundierte, praxisrelevante Gutachten zu erstellen.
Insgesamt zeigt der Berichtszeitraum eine umfassende und detaillierte Bearbeitung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen und infrastrukturellen Fragestellungen, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigten. Die erstellten Gutachten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Klärung und Bewertung komplexer Sachverhalte und trugen zur Sicherstellung fairer und transparenter Entschädigungszahlungen bei.
STEUERRECHT ALLGEMEIN
Wie bereits in den letzten Jahren haben die Anfragen zum Thema Steuerrecht erheblich zugenommen. Die Themenstellungen werden immer komplexer. Nach wie vor ist häufig die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Die Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft die Urproduktion oft nicht mehr ausreicht und nach Möglichkeiten des Zuverdienstes gesucht wird, deren Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab mehr als 200 umfassende Beratungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen. Thematisch betroffen waren unterschiedlichste steuerrechtliche Bereiche (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.). Ein zunehmender Beratungsbedarf bestand im Zusammenhang mit beabsichtigten Gesellschaftsgründungen und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Insbesondere bei diversen Diversifikationsprojekten spielen die steuer- und sozialrechtlichen Auswirkungen eine erhebliche Rolle.
Einen beherrschenden Arbeitsschwerpunkt bildet die steuerliche Behandlung des Themas „Urlaub am Bauernhof“. Bei Vermittlung durch booking.com oder airbnb wird eine UID-Nummer gefordert. Dadurch werden viele bäuerliche Zimmervermieter steuerlich erfasst. Das Referat Steuer und Soziales war und ist bei allen diesbezüglichen Anfragen persönlich, telefonisch und schriftlich behilflich.
NEUE GRENZEN BEI NEBENTÄTIGKEITEN
Ab der Veranlagung 2025 gilt für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmengrenze von 55.000 € (bisher 45.000 €). Für betroffene Betriebe ergibt sich dadurch eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
SOZIALRECHT
BERUFSKRANKHEITEN-MODERNISIERUNGS-GESETZ
Berufskrankheiten sind ganz bestimmte beruflich verursachte Krankheiten, welche in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) taxativ aufgezählt sind und nachweisbar durch die versicherte Tätigkeit hervorgerufen wurden. Mit 1. März 2024 erfolgte eine Umgestaltung dieser Anlage 1 zum ASVG. Nun fallen unter anderem neu auch Hautkrebsarten, wie beispielsweise das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition darunter. Abgesehen von der Neuaufnahme von gewissen Krankheiten wurde die Berufskrankheitenliste auch komplett neu strukturiert. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit binnen 5 Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung zu melden. Sämtliche selbständige Erwerbstätige müssen die Meldung jeder Berufskrankheit bei der SVS selbst durchführen. Bei einer anerkannten Berufskrankheit bestehen vielfach bessere Versorgungsansprüche bei Heilbehandlung und Rehabilitation und eventuell sogar die Möglichkeit, monatliche Betriebsrenten bei starken, lang anhaltenden Einschränkungen zu beziehen.
In vielen Vorträgen und individuellen Beratungen werden die Landwirtinnen und Landwirte diesbezüglich informiert und bei ablehnenden Bescheiden der Sozialversicherungsträger gegebenenfalls auch im Verfahren unterstützt.
SOZIALGERICHTSVERTRETUNG
Bei jährlich rund 200 Verfahren vertritt die Kammer ihre Mitglieder vor dem Sozialgericht und wahrt so die sozialrechtlichen Ansprüche beispielsweise bei Pflegegeld, bei Unfallrenten oder Erwerbsunfähigkeitspensionen. Generell lässt sich seit Jahren ein eklatanter Anstieg der Pflegeberatungen sowie der Sozialgerichtsvertretungen im Bereich des Pflegegeldes erkennen. Es konnten bei Pflegegeldverfahren, wo es um die korrekte Pflegegeldeinstufung für Landwirt:innen geht, neuerlich weit über die Hälfte der Verfahren positiv im Sinne der Pflegebedürftigen abgeschlossen werden.
- Arbeitsrecht
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Bäuerliche Hofübergabe
- Betriebskonzepte für Bauen im Freiland
- Bewertungsfragen
- Datenschutz
- Ermittlung von Flur- und Folgeschäden
- Familien- und Erbrecht
- Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht
- Grundinanspruchnahme (Entschädigungen,…)
- Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen
- Pachtverträge
- Servitutsrecht, Straßen-, Wege- und Nachbarrecht
- sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Arbeitsunfälle,…), Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
- abgaben- und steuerrechtliche Angelegenheiten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Hilfestellungen bei Steuererklärungen)
- Umweltrecht (Geruchstechnische Stellungnahmen und Vorbeurteilungen,…)
- Verwaltungs-(verfahrens)recht
- Zivilrecht
Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Recht bietet neben telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Jährlich können rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (persönlich im Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe) verzeichnet werden.
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2024 wurden 202 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammerführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
NOVELLE LANDWIRTSCHAFTSKAMMER-WAHLORDNUNG
Am 3. Februar 2023 ist die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung erforderte nachfolgend eine Anpassung der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, um die gesetzlichen Vorgaben des Landwirtschaftskammergesetzes zu erfüllen und die ordnungsgemäße Durchführung der LWK-Wahl 2026 sicherzustellen. Ziel der Novelle ist die Angleichung der Bestimmungen der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung an die Vorgaben des Landwirtschaftskammergesetzes. Durch die Anpassung soll Rechtskonformität gewährleistet sowie eine reibungslose Wahlabwicklung ermöglicht werden. Die Novelle umfasst zwei wesentliche Hauptpunkte. Zum einen die Ausfolgung der Wählerverzeichnisse an die Wählergruppen. Mit der Einführung des neuen § 21a wurde eine klare Regelung zur Bereitstellung der Wählerverzeichnisse für die Wählergruppen geschaffen, die sich an § 27 der Landtagswahlordnung (LTWO) orientiert. Die Wählerverzeichnisse können von den Wählergruppen auch auf Antrag direkt von der Landwirtschaftskammer bezogen werden, die als Auftragsverarbeiterin aller Gemeinden die Wählerverzeichnisse der Gemeinden als Gesamtdatensatz zur Verfügung stellen kann. Zum anderen umfasst die Novelle die Adaptierung der Briefwahlregelung. Die Vorschriften zur Briefwahl wurden weitgehend an die Regelungen der Landtagswahlordnung angeglichen. Der Entwurf der Novelle wurde in enger Abstimmung zwischen der Rechtsabteilung, der A7 und A10 erarbeitet. Nach eingehender Prüfung durch den Verfassungsdienst wurde der finale Entwurf von der A7 zur Beschlussfassung an die Landesregierung übermittelt und am 5. Dezember 2024 von dieser beschlossen. Mit der Umsetzung dieser Novelle wird die Rechtskonformität der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung sichergestellt und eine solide Grundlage für die Durchführung der LWK-Wahl 2026 geschaffen.
ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG BÄUERINNENORGANISATION
Aufgrund des Wunsches nach der Einführung einer Briefwahlmöglichkeit bei der Kammerwahl im Jahr 2021 und der anschließenden rechtlichen Umsetzung im Zuge der Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes wurde die Briefwahlmöglichkeit gesetzlich verankert. Infolgedessen ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Bäuerinnenorganisation an diese neue gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Abteilung Recht hat einen entsprechenden Entwurf für eine neue Geschäftsordnung ausgearbeitet, der bei der Wahl auf Gemeindeebene, bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse, die Möglichkeit der Anordnung einer Briefwahl vorsieht. Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung und Beschlussfassung der vorgeschlagenen Änderungen obliegt nun der Bäuerinnenorganisation. Die Änderung der Geschäftsordnung ist vom Bäuerinnenbeirat auf Landesebene zu beschließen und bedarf die Bestätigung durch die Vollversammlung der Landeskammer.
WEINBAU
Im Bereich der weinbaubehördlichen Tätigkeit musste die Landwirtschaftskammer 2024 bescheidförmig über zahlreiche unrechtmäßige Weinrebenauspflanzungen entscheiden, welche durch die Digitalisierung des Weinbaukatasters augenscheinlich wurden. Naturgemäß wurde vielfach versucht, diese behördlichen Entscheidungen im Zuge des Rechtsmittelverfahrens zu bekämpfen. Hervorzuheben ist, dass die auf einer exakten juristischen und weinbaufachlichen Aufbereitung basierenden behördlichen Entscheidungen nahezu ausnahmslos von der übergeordneten Instanz des steiermärkischen Landesverwaltungsgerichts bestätigt wurden.
TIERZUCHT
Im Rahmen der Tätigkeit als Tierzuchtbehörde mussten insbesondere aufgrund von Änderungen in sämtlichen Zuchtprogrammen des Zuchtverbandes Steirischer Schaf- und Ziegenzuchtverband eGen zahlreiche Bescheide erstellt werden. Zudem wurden im Jahr 2024 die tierzuchtrechtlichen Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden alle Zuchtverbände und dritte Stellen mit Sitz in der Steiermark einer behördlichen Kontrolle gem. VO (EU) 2016/1012 unterzogen.
VERWALTUNGS-(VERFAHRENS)RECHT
Die Abteilung Recht führte im Jahr 2024 eine Vielzahl von Beratungen in den Bereichen des materiellen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts durch. Bei einem Teil dieser Beratungen war es auch erforderlich, dass die Abteilung Recht Rechtsmittelentwürfe verfasste, insbesondere im Rahmen von verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Hervorzuheben ist eine starke Nachfrage nach Beratungen im Zusammenhang mit der seit 2023 relevanten Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe in der Steiermark und der Begleitung und Unterstützung im Rechtsmittelverfahren bis zum steiermärkischen Landesverwaltungsgericht.
Die Themen der Beratungen umfassten weiters folgende Bereiche: Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Weinbaurecht, Forstrecht, Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht.
ZIVILRECHT
Im Jahr 2024 unterstützte die Abteilung Recht in zahlreichen Fällen mit fachlicher Beratung in den zentralen Bereichen des Zivilrechts. Die behandelten Themen erstreckten sich insbesondere auf:
Vertragsrecht: Fragen zum Zustandekommen, zur Auslegung sowie zur Durchsetzung von Verträgen.
Schuldrecht: Regelungen über die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, einschließlich der Pflichten zur Vertragserfüllung und der Ansprüche auf Schadenersatz bei Vertragsverstößen.
Sachenrecht: Vorschriften über den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Sachen, darunter Eigentumsrechte, Besitzverhältnisse und Grundstücksrechte.
Ergänzend dazu erarbeitete die Rechtsabteilung neue Musterverträge und überarbeitete bestehende Vorlagen, die bei Bedarf den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
FAMILIEN- UND ERBRECHT
Im Familien- und Erbrecht stehen Fragen im Vordergrund, die insbesondere im Zusammenhang mit der bäuerlichen Hofübergabe aufkommen. Nicht nur die Planung einer künftigen Übergabe sondern auch die Auslegung, Interpretation und Wirkung auf die Gegenwart seinerzeitiger Übergabeverträge werden hinterfragt und stellen einen Beratungsschwerpunkt dar. Dies insbesondere auch in Verbindung mit der Abschaffung des Pflegeregresses und dessen Auswirkungen. Dauerthemen bleiben Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung. Die begehrten Hofübergabeseminare in den Bezirken wurden aufgrund der starken Nachfrage teils ausgeweitet und erfreuten sich einer sehr guten Nachfrage unter den potenziellen Hofübergeber:innen und Hofübernehmer:innen.
PACHTVERTRÄGE
Zahlreiche Beratungen konnten im Zusammenhang mit Verpachtungen und den damit verbundenen Fragen vorgenommen werden. Informiert wurde insbesondere hinsichtlich (vorzeitiger) Aufkündigungen und deren rechtlicher Konsequenzen sowie allgemein zur vertragsrechtlichen Auslegung und Interpretation der Verträge selbst. Häufig hinterfragt wurden die Themen Instandhaltung und ordentliche Bewirtschaftung sowie die Auswirkungen von Verkauf oder Übergabe auf den Pachtvertrag.
SOZIALE INKLUSION UND GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
Dieses neue Beratungsprodukt umfasst neben Fragen zur Barrierefreiheit auch Themen wie die Herausforderungen durch höher werdendes Alter und die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten des Alltags. Möglichkeiten und Alternativen im Zusammenhang mit der Väterkarenz sowie dem Papamonat fallen genauso in diesen Beratungsbereich wie die unumgängliche Einbeziehung beeinträchtigter Geschwister im Zusammenhang mit der Hofübergabe oder Erbfolge. Schwierige Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen und Unterhaltsfragen möglichst unter Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Besonderheiten zählen zu einem Beratungsschwerpunkt.
DIREKTVERMARKTUNG
Neu aufkommende Rechtsinterpretationen und unterschiedliche behördliche Handhabung im Zusammenhang mit Selbstbedienungsläden und Automaten im Rahmen der Direktvermarktung führten zu häufigen Beratungen und wurde das Angebot an rechtlichen Schulungen in Form von Präsenz- und Onlinevorträgen beibehalten.
PRIVATZIMMERVERMIETUNG - URLAUB AM BAUERNHOF
Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, Erfordernissen und Befugnissen im Rahmen der Privatzimmervermietung bearbeitet und beantwortet werden. Neue Herausforderungen stellen die Vorgaben im Zusammenhang mit dem Bäderhygienegesetz und den Kundenwünschen und Erfordernissen hinsichtlich Wellnessangeboten in Form von Saunen, Schwimm- und Badeeinrichtungen und dergleichen dar. Das bestehende Schulungsangebot durch Vorträge wurde online angeboten und konnte durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen erweitert und ergänzt werden. Novellierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten wurden verfolgt und wurden politisch ausgelotet.
DATENSCHUTZ
Datenschutzrechtliche Anfragen konzentrierten sich 2024 auf den rechtlichen Umgang mit Videoüberwachungssystemen. Es gab einige Beanstandungen seitens der Datenschutzbehörde und konnten viele Betriebe zu einem rechtskonformen Einsatz solcher Einrichtungen beraten werden.
BILDUNG
Durch zahlreiche Vorträge, Webinare, Seminare sowie die Wissensvermittlung im Zuge von Meister-und Facharbeiterkursen leistete die gesamte Abteilung Recht einen wesentlichen Beitrag zur vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Bildung der bäuerlichen Bevölkerung. Durch die Kontaktaufnahme im Zuge der Ausbildungen entstehen regelmäßig viele Folgeberatungen in allen Rechtsbereichen.
BAU- UND RAUMORDNUNGSRECHT
NEUAUFLAGE "STEIERMÄRKISCHER STALLBAULEITFADEN"
Aufgrund zahlreicher Gesetzesnovellen auf EU-, Bundes- und insbesondere Landesebene wurde der erstmals im Jahr 2017 herausgebrachte „Steiermärkische Stallbauleitfaden“ grundlegend überarbeitet, ergänzt und neu aufgelegt. Dabei wird noch detaillierter auf die UVP- und IPPC-Verfahren sowie weitere relevante Rechtsmaterien, wie zum Beispiel dem Forst-, Wasser- und Abfallwirtschaftsrecht eingegangen. Hauptaugenmerk liegt dabei weiterhin beim Stallbauverfahren sowie den dazugehörigen Umwelten. Der gänzlich überarbeitete Leitfaden stellt ein umfassendes Nachschlagewerk für Landwirtinnen und Landwirte, Behörden, Unternehmer sowie von Bauverfahren Betroffene dar und bietet einen ausgezeichneten Überblick. Auch die Neuauflage erfolgte in Abstimmung mit dem Land Steiermark, dem Gemeindebund Steiermark und der Landesgruppe Steiermark des Österreichischen Städtebundes, um eine möglichst breite Akzeptanz zu schaffen. Das Werk sollte nämlich von allen Interessengruppen der jeweiligen Institutionen in der Praxis angewandt werden.
ERSTELLUNG VON GERUCHSIMMISSIONSTECHNISCHEN VORBEURTEILUNGEN SOWIE GUTACHTEN
Seit August 2019 wird seitens der Abteilung Recht die Erstellung von geruchsimmissionstechnischen Stellungnahmen/ Gutachten sowie Vorbeurteilungen für Stallbauprojekte angeboten. Für LandwirtInnen und Landwirte wurde damit unter anderem die Möglichkeit geschaffen, bereits vor der Ausfertigung detaillierter Einreichunterlagen für das jeweilige Verwaltungsverfahren, eine erste Abschätzung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen ihres Projektes und damit die Abschätzung der diesbezüglichen Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Bei Vorliegen eines abgeschlossenen Einreichprojektes werden darüber hinaus auch geruchsimmissionstechnischen Gutachten zur Vorlage im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erstellt. Die dahingehende Nachfrage ist nach wie vor groß. Dies liegt einerseits daran, dass seit dem Juni 2019 derartige Gutachten von Amtssachverständigen der Abteilung 15 des Landes Steiermark nur mehr im Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht erstellt werden und andererseits auch daran, dass mit der Novellierung des Stmk. Bau- sowie Raumordnungsgesetzes dezidiert eine Regelung geschaffen wurde, welche die Erstellung eines Gutachtens mit dem Ausbreitungsmodell GRAL erforderlich macht.
GRUNDINANSPRUCHNAHME
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei einer Vielzahl von Projekten unterstützt, die eine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfordern. Im Rahmen des Tätigkeitsfelds erfolgen Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Vertragsverhandlungen mit Projektanten inkl. Verhandlungen der Entschädigungen, Erstellung von Musterverträgen, Verhandlung von Rahmenübereinkommen für Großprojekte, die Vertretung der LandwirtInnen im Behördenverfahren…
Die Hauptanfragen stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie.
Neben den laufenden Beratungen/Verhandlungen/Vertragskommentierungen im Bereich des Photovoltaikausbaus, insbesondere zum Themenkomplex Agri-Photovoltaik trat im letzten Jahr die Windkraft vermehrt in den Vordergrund. In diesem Bereich ist es gelungen einen Grundkonsens hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit der Energie Steiermark Green Power GmbH zu finden. Neben einer Vielzahl von Vertragskommentierungen wurden gemeinsam mit GrundeigentümerInnen aktiv Verhandlungen zu zwei Windparks geführt, die kurz vor dem Abschluss stehen. Eine Vertragsverhandlung betreffend die Errichtung von 7 Windkraftanlagen und das Repowering von 7 Windkraftanlagen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Mit 15 LandwirtInnen konnte ein Stromableitungsprojekt von einem zukünftigen Windpark auf der Spannungsebene 110 kV finalisiert werden.
Im Stromleitungsbau ist es gelungen die steiermarkweit gültigen Entschädigungssätze für im öffentlichen Interesse gelegenen Mittelspannungsleitungen (Freileitungen und Erdkabel) mit dem steirischen Leitungsnetzbetreiber neu zu verhandeln. Im Ergebnis konnten die Entschädigungssätze im Schnitt um 90 % erhöht werden. Diese Erhöhung ist wesentlich, da der Ausbau der Energienetze sehr stark forciert wird und hunderte GrundeigentümerInnen davon profitieren.
Auf Hochspannungsebene haben uns die Nachbetreuung des im Jahr 2023 verhandelten Rahmenübereinkommens zur Generalerneuerung I der 220 kV Freileitung von Wagrain bis Weißenbach bei Liezen und die Verhandlungen zur Generalerneuerung II der 220 kV Freileitung von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg beschäftigt. Bei der Generalerneuerung I bestand erhöhter Beratungsbedarf, da durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in einem Enteignungsverfahren in Oberösterreich eine andere Bewertungsmethodik als bisher üblich anerkannt wurde. Den GrundeigentümerInnen wurde die Rechtsprechung erläutert, die Unterschiede der beiden Bauvorhaben erklärt und mögliche Auswirkungen besprochen. Bei der Generalerneuerung II wurden Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen geführt, worin die Modalitäten der Grundinanspruchnahme insbesondere der Entschädigung festgelegt werden. Die Generalerneuerung der bestehenden 220 kV Freileitung ist von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg geplant. Das Projekt umfasst eine Leitungslänge von ca. 72 km, 244 Maststandorte und es sind ca. 770 GrundeigentümerInnen betroffen.
Bei der geplanten Errichtung der Bundesstraße B 70 und B 68 wurden GrundeigentümerInnen ausführlich beraten und in den behördlichen Verfahren durch die Verfassung von Stellungnahmen und Rechtsmitteln unterstützt.
Weitere Themen waren die Nachbetreuung des 2023 abgeschlossenen Rahmenübereinkommen zur S 3 Gasleitung, Vertragsverhandlungen zu einem Geothermieprojekt, Verhandlungen zu Hochwasserrückhaltebecken und Kraftwerksbauten, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Mittelspannungserdkabelleitungen, Zufahrten-/Zuwegungen, Lawinenschutzbauten, Bodenaushubdeponien, Elektrifizierung von Eisenbahnanlagen und Ausarbeitung bezüglich der Feststellung der Erbhofeigenschaft.
ERSTELLUNG VON GUTACHTEN
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 26 kostenpflichtige Gutachten erstellt, die sich schwerpunktmäßig mit landwirtschaftlichen Fragestellungen befassten. Die Aufträge deckten ein breites Spektrum an Themen ab, wobei die Ermittlung des Verkehrswertes von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz eine zentrale Rolle spielte. Diese Bewertungen umfassten nicht nur die Feststellung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Zwecke, sondern auch die Bewertung von Grundstücken im Rahmen von Grundstücksablösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Erstellung von Gutachten zur Thematik der Grundablösen. Diese Aufträge erforderten einen erheblichen Zeitaufwand, da sie komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen beinhalteten. Zudem wurden Gutachten zur Ermittlung von Flur- und Folgeschäden erstellt, die sich auf Entschädigungszahlungen an Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bezogen. Diese Zahlungen standen im Zusammenhang mit der Errichtung sowohl privater als auch öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Behandlung von Grundbeanspruchungen, die notwendig waren, um die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsbauten, wie Flussläufen, wiederherzustellen. Diese Maßnahmen dienten auch der Sicherung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise der ÖBB, sowie der Umsetzung ökologischer Strukturmaßnahmen, wie der Aufweitung von Retentionsräumen. Die Feststellungen zur Entschädigung umfassten auch Schäden, die nach Hochwasserereignissen auftraten.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde in verschiedenen Kategorien durchgeführt, darunter landwirtschaftliche Flächen, höherwertiges Grünland, Baurandlagen sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland. Auch Flächen mit speziellen Nutzungszuweisungen im Freiland wurden in die Bewertungen einbezogen. Diese differenzierte Herangehensweise ermöglichte es, den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten jeder Grundstückskategorie gerecht zu werden und fundierte, praxisrelevante Gutachten zu erstellen.
Insgesamt zeigt der Berichtszeitraum eine umfassende und detaillierte Bearbeitung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen und infrastrukturellen Fragestellungen, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigten. Die erstellten Gutachten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Klärung und Bewertung komplexer Sachverhalte und trugen zur Sicherstellung fairer und transparenter Entschädigungszahlungen bei.
STEUERRECHT ALLGEMEIN
Wie bereits in den letzten Jahren haben die Anfragen zum Thema Steuerrecht erheblich zugenommen. Die Themenstellungen werden immer komplexer. Nach wie vor ist häufig die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Die Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft die Urproduktion oft nicht mehr ausreicht und nach Möglichkeiten des Zuverdienstes gesucht wird, deren Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab mehr als 200 umfassende Beratungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen. Thematisch betroffen waren unterschiedlichste steuerrechtliche Bereiche (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.). Ein zunehmender Beratungsbedarf bestand im Zusammenhang mit beabsichtigten Gesellschaftsgründungen und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Insbesondere bei diversen Diversifikationsprojekten spielen die steuer- und sozialrechtlichen Auswirkungen eine erhebliche Rolle.
Einen beherrschenden Arbeitsschwerpunkt bildet die steuerliche Behandlung des Themas „Urlaub am Bauernhof“. Bei Vermittlung durch booking.com oder airbnb wird eine UID-Nummer gefordert. Dadurch werden viele bäuerliche Zimmervermieter steuerlich erfasst. Das Referat Steuer und Soziales war und ist bei allen diesbezüglichen Anfragen persönlich, telefonisch und schriftlich behilflich.
NEUE GRENZEN BEI NEBENTÄTIGKEITEN
Ab der Veranlagung 2025 gilt für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmengrenze von 55.000 € (bisher 45.000 €). Für betroffene Betriebe ergibt sich dadurch eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
SOZIALRECHT
BERUFSKRANKHEITEN-MODERNISIERUNGS-GESETZ
Berufskrankheiten sind ganz bestimmte beruflich verursachte Krankheiten, welche in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) taxativ aufgezählt sind und nachweisbar durch die versicherte Tätigkeit hervorgerufen wurden. Mit 1. März 2024 erfolgte eine Umgestaltung dieser Anlage 1 zum ASVG. Nun fallen unter anderem neu auch Hautkrebsarten, wie beispielsweise das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition darunter. Abgesehen von der Neuaufnahme von gewissen Krankheiten wurde die Berufskrankheitenliste auch komplett neu strukturiert. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit binnen 5 Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung zu melden. Sämtliche selbständige Erwerbstätige müssen die Meldung jeder Berufskrankheit bei der SVS selbst durchführen. Bei einer anerkannten Berufskrankheit bestehen vielfach bessere Versorgungsansprüche bei Heilbehandlung und Rehabilitation und eventuell sogar die Möglichkeit, monatliche Betriebsrenten bei starken, lang anhaltenden Einschränkungen zu beziehen.
In vielen Vorträgen und individuellen Beratungen werden die Landwirtinnen und Landwirte diesbezüglich informiert und bei ablehnenden Bescheiden der Sozialversicherungsträger gegebenenfalls auch im Verfahren unterstützt.
SOZIALGERICHTSVERTRETUNG
Bei jährlich rund 200 Verfahren vertritt die Kammer ihre Mitglieder vor dem Sozialgericht und wahrt so die sozialrechtlichen Ansprüche beispielsweise bei Pflegegeld, bei Unfallrenten oder Erwerbsunfähigkeitspensionen. Generell lässt sich seit Jahren ein eklatanter Anstieg der Pflegeberatungen sowie der Sozialgerichtsvertretungen im Bereich des Pflegegeldes erkennen. Es konnten bei Pflegegeldverfahren, wo es um die korrekte Pflegegeldeinstufung für Landwirt:innen geht, neuerlich weit über die Hälfte der Verfahren positiv im Sinne der Pflegebedürftigen abgeschlossen werden.