Abteilung Betriebswirtschaft
Die Abteilung Betriebswirtschaft unterstützt durch die Arbeit ihrer MitarbeiterInnen in der Abteilung und durch die Invekos-MitarbeiterInnen und BetriebsberaterInnen in den Bezirkskammern die steirischen Bäuerinnen und Bauern. Gleichzeitig werden wichtige Dienstleistungen für andere Fachabteilungen und kammernahe Organisationen sowie für das Land Steiermark erbracht.
Hauptthemen sind die Bereiche:
Gerade hier setzen die Beratungsangebote der Abteilung und der zugehörigen BetriebsberaterInnen an. In betriebswirtschaftlichen Grundberatungen werden mögliche Betriebsausrichtungen erörtert. Mit konkreten einzelbetrieblichen Betriebskonzepten (Businessplänen) werden die Auswirkungen diverser Varianten oder Investitionsvorhaben hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Arbeitsbewältigung und sonstiger Detailfragen gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie berechnet und analysiert. Damit werden wichtige Entscheidungshilfen geboten.
Die Beratung und Abwicklung der Investitionsförderung in gutem Miteinander mit dem Land Steiermark ist eine wesentliche Maßnahme in der Unterstützung und Weiterentwicklung des Betriebes, aber auch des Ländlichen Raums. Die intensive Begleitung in der Beantragung der Flächenzahlungen wird ob der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zahlungen von den steirischen Bäuerinnen und Bauern sehr geschätzt. Von der Abteilung Betriebswirtschaft passiert sehr viel Hintergrundarbeit in der Analyse und Kalkulation diverser Produkte, Vorhaben, aber auch in der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021.
Hauptthemen sind die Bereiche:
- Unterstützung in Fragen der Betriebsentwicklung und Kalkulation
- Förderberatung und Förderabwicklung von Investitionsmaßnahmen
- Abwicklung der gesamten Flächenzahlungen
- Bauberatung
- Erstellung der Marktberichte
- Abwicklung gesamte Weiterbildung der Landwirtschaftskammer Steiermark
- Abwicklung Beratervertrag Neu
- Aufbau einer Innovationsberatung
- Grundlagenarbeit für die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021
- Betreuung des Bergbauernausschusses, des Beirats für Betriebswirtschaft und Förderung und des Marketingbeirats
Gerade hier setzen die Beratungsangebote der Abteilung und der zugehörigen BetriebsberaterInnen an. In betriebswirtschaftlichen Grundberatungen werden mögliche Betriebsausrichtungen erörtert. Mit konkreten einzelbetrieblichen Betriebskonzepten (Businessplänen) werden die Auswirkungen diverser Varianten oder Investitionsvorhaben hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Arbeitsbewältigung und sonstiger Detailfragen gemeinsam mit der Betriebsleiterfamilie berechnet und analysiert. Damit werden wichtige Entscheidungshilfen geboten.
Die Beratung und Abwicklung der Investitionsförderung in gutem Miteinander mit dem Land Steiermark ist eine wesentliche Maßnahme in der Unterstützung und Weiterentwicklung des Betriebes, aber auch des Ländlichen Raums. Die intensive Begleitung in der Beantragung der Flächenzahlungen wird ob der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zahlungen von den steirischen Bäuerinnen und Bauern sehr geschätzt. Von der Abteilung Betriebswirtschaft passiert sehr viel Hintergrundarbeit in der Analyse und Kalkulation diverser Produkte, Vorhaben, aber auch in der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021.
Beratung ist ein wichtiger Wegbegleiter
Die Beratung der steirischen Bäuerinnen und Bauern ist eine der Kernaufgaben der Landwirtschaftskammer Steiermark. Das umfangreiche Beratungsangebot mit insgesamt 113 unterschiedlichen Beratungsprodukten in den verschiedenen Betriebszweigen sichert eine Hilfestellung zur Bewältigung der großen Herausforderungen.
MitarbeiterInnenweiterbildung
Die Landwirtschaftskammer Steiermark legt einen hohen Wert auf die bestmögliche Weiterbildung ihrer Beraterinnen und Berater. Die Weiterbildung wird durch das Beratungsreferat in der Abteilung Betriebswirtschaft koordiniert.
2018 nahmen 1.543 Personen an 264 verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen im In- und Ausland teil. Die umfangreichen Aktivitäten in der fachlichen und methodischen Weiterbildung der steirischen Beraterinnen und Berater sichert topaktuelle Beratungsangebote zum Wohle unserer Mitglieder.
2018 nahmen 1.543 Personen an 264 verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen im In- und Ausland teil. Die umfangreichen Aktivitäten in der fachlichen und methodischen Weiterbildung der steirischen Beraterinnen und Berater sichert topaktuelle Beratungsangebote zum Wohle unserer Mitglieder.
Umsetzung Beratervertrag NEU
Die Landwirtschaftskammer Steiermark verfolgt das Ziel, ihre hochwertigen Beratungsleistungen entweder kostenfrei in Form der Grundberatung oder relativ kostengünstig bei Spezialberatungsprodukten anzubieten. Wir wollen damit die Akzeptanz auch bei kleineren und mittleren Betrieben erhalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind neben der sehr wichtigen Unterstützung des Landes Steiermark auch Mittel aus dem Beratervertrag des Bundes wichtig. Im Zuge der Neuregelung mussten ab 1. Jänner 2017 viele Neuerungen umgesetzt werden. Das Beratungsreferat der Abteilung Betriebswirtschaft hat in intensiver Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement beigetragen, dass diese erforderlichen Neuerungen in die Alltagsarbeit integriert wurden und dabei gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für die steirischen Bäuerinnen und Bauern absolut zu begrenzen. Mit Ausnahme der Unterzeichnung einer Auftrags- und Leistungsbestätigung konnten steirische und österreichische Landwirte von einem umfangreichen Antrags- und Abrechnungsprozess für die Beanspruchung von Beratungsleistungen im Vergleich zu Deutschland verschont werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind neben der sehr wichtigen Unterstützung des Landes Steiermark auch Mittel aus dem Beratervertrag des Bundes wichtig. Im Zuge der Neuregelung mussten ab 1. Jänner 2017 viele Neuerungen umgesetzt werden. Das Beratungsreferat der Abteilung Betriebswirtschaft hat in intensiver Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagement beigetragen, dass diese erforderlichen Neuerungen in die Alltagsarbeit integriert wurden und dabei gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für die steirischen Bäuerinnen und Bauern absolut zu begrenzen. Mit Ausnahme der Unterzeichnung einer Auftrags- und Leistungsbestätigung konnten steirische und österreichische Landwirte von einem umfangreichen Antrags- und Abrechnungsprozess für die Beanspruchung von Beratungsleistungen im Vergleich zu Deutschland verschont werden.