Interessenpolitik
LK Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung bietet nebst telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung geben ihr Wissen in den Meisterkursen der Landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten Block Recht weiter und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes LFI. Schwerpunkte der Beratungs-und Vortragstätigkeit bilden die Hofübergabe, das Erb- und Familienrecht, Grenzstreitigkeiten, Wegeservitute, Pensionsrecht, Pflegegeld, Arbeitsunfälle, Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern, einkommens- und umsatzsteuerliche Fragen, Hilfestellungen bei Steuererklärungen, Bau- und Raumordnungsfragen, Entschädigungen bei Grundinanspruchnahmen und vieles mehr.
2017 konnten rund 21.400 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe sowie Vertretungen vor Behörden/Gerichten - davon insgesamt 334 Sozialgerichtsvertretungen) verzeichnet werden. Zudem wurden 385 Schriftstücke bzw. Gutachten für Land- und Forstwirte verfasst.
Die Rechtsabteilung ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2017 haben wir 223 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und 26 Stellungnahmen abgegeben.
Das Steuerreferat verzeichnete eine weitere Zunahme telefonischer Anfragen bzw. von E-Mail-Anfragen. Insbesondere auch in Bezug auf die Neufestsetzung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Obgleich die ursprüngliche Planung des BMF davon ausgegangen ist, dass der Versand spätestens Ende 2016 abgeschlossen ist, fehlten Ende 2017 noch mehrere tausend Bescheide. Zudem funktionierte die in einigen Bereichen gesetzlich vorgesehene automatisierte Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2016 bzw. 1.1.2017 noch nicht (z.B. bei den Zuschlägen für öffentliche Gelder). Bei allen Sitzungen und sonstigen offiziellen Besprechungen wurde auf die besondere Dringlichkeit der Lösung der Wertfortschreibungsproblematik hingewiesen. Weiterhin einen großen Arbeitsaufwand verursachten Hilfestellungen bei Steuererklärungen im Zusammenhang mit Entschädigungen. Insgesamt gab es 151 umfassende Beratungen bei Steuererklärungen und damit verbunden zu unterschiedlichsten steuerrechtlichen Themenbereichen (land- und forstwirtschaftlicheNebentätigkeiten; Privatzimmervermietung; Waldverkauf uvm.).
2017 konnten rund 21.400 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe sowie Vertretungen vor Behörden/Gerichten - davon insgesamt 334 Sozialgerichtsvertretungen) verzeichnet werden. Zudem wurden 385 Schriftstücke bzw. Gutachten für Land- und Forstwirte verfasst.
Die Rechtsabteilung ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2017 haben wir 223 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und 26 Stellungnahmen abgegeben.
Das Steuerreferat verzeichnete eine weitere Zunahme telefonischer Anfragen bzw. von E-Mail-Anfragen. Insbesondere auch in Bezug auf die Neufestsetzung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Obgleich die ursprüngliche Planung des BMF davon ausgegangen ist, dass der Versand spätestens Ende 2016 abgeschlossen ist, fehlten Ende 2017 noch mehrere tausend Bescheide. Zudem funktionierte die in einigen Bereichen gesetzlich vorgesehene automatisierte Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2016 bzw. 1.1.2017 noch nicht (z.B. bei den Zuschlägen für öffentliche Gelder). Bei allen Sitzungen und sonstigen offiziellen Besprechungen wurde auf die besondere Dringlichkeit der Lösung der Wertfortschreibungsproblematik hingewiesen. Weiterhin einen großen Arbeitsaufwand verursachten Hilfestellungen bei Steuererklärungen im Zusammenhang mit Entschädigungen. Insgesamt gab es 151 umfassende Beratungen bei Steuererklärungen und damit verbunden zu unterschiedlichsten steuerrechtlichen Themenbereichen (land- und forstwirtschaftlicheNebentätigkeiten; Privatzimmervermietung; Waldverkauf uvm.).
Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung
Die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden aufgrund der Einheitswert-Hauptfeststellung werden nicht wie bislang festgelegt am 1. Jänner 2017, sondern erst am 1. April 2018 eintreten. Damit soll die Gleichbehandlung aller Betriebe gewährleistet und eine Nachverrechnung von Beiträgen über einen Zeitraum von einem Jahr verhindert werden.
Einstellpferde
Aufgrund der Gewerbeordnungs-Novelle 2017, welche mit 18. Juli 2017 in Kraft getreten ist, stellt das Einstellen von höchstens 25 Pferden, sofern höchstens 2 Pferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden und sich diese Flächen im Umkreis von 10 km zur Betriebsstätte befinden, landwirtschaftliche Urproduktion im Sinne der Gewerbeordnung dar. Anfang 2018 wurde normiert, dass sich die Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz auch auf das Einstellen von höchstens 25 Pferden im Sinne der Gewerbeordnungs-Novelle 2017 erstreckt. Somit besteht wiederum eine Beitragspflicht für die Einnahmen aus dem Einstellen von Pferden. Für den Zeitraum 18. Juli 2017 bis 31. März 2018 besteht keine Beitragspflicht.
Saisoniers und Erntehelfer
Im Jahr 2017 betrug das Erntehelferkontingent 115 Plätze (Vorjahr: 120 Plätze) und das Saisonierkontingent 485 statt wie im Jahr davor 510 Plätze. Mit 1. Oktober 2017 (Änderung der EU-Saisonier-Richtlinie) wurde eine Visum Pflicht für die Beschäftigung von Saisoniers aus Drittstaaten eingeführt. Die Erstantragstellung muss an der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) im Heimatland des Saisoniers erfolgen. Voraussetzung ist, dass eine gültige Beschäftigungsbewilligung vorliegt. Eine Verlängerung des Visums ist auch in Österreich möglich.
Pflegeregress
Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2017 wurde die mit 1. Jänner 2018 in Kraft getretene Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hinsichtlich der Abschaffung des Pflegeregresses zum Schwerpunktthema. Mit der Novelle wurde ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen im Rahmen derSozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten grundsätzlich unzulässig. Ebenso ist nunmehr ein Rückgriff auf das Vermögen von Angehörigen, Erben und Geschenknehmern der zu pflegenden Person ausgeschlossen. Aus verfahrensrechtlicher Sicht dürfen von seiten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Ersatzansprüche mehr geltend gemacht werden.
Mountainbiken
Derzeit wird vonseiten des Landes an der Erstellung eines Mountainbike-Leitfades für die Steiermark gearbeitet. Die Rechtsabteilung bringt sich bei der Erstellung dieses Leitfadens entsprechend ein. Es wurde von der Rechtsabteilung eine vertragliche Vereinbarung ausgearbeitet, die Spielregeln bei der Benützung der Forststraße definiert und den Grundeigentümerbestmöglich haftungsrechtlich absichern soll. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und Gemeinde/Tourismusverband/Verein kann die Freizeitpolizze des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Mehrmals erfolgte zur Klarstellung des Umfanges des Versicherungsschutzes der Freizeitpolizze die Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsunternehmen (UNIQA).
Unbefugtes Eindringen in Stallungen
Vonseiten der Rechtsabteilung der Landeskammer für Land und Forstwirtschaft wurden im Rahmen von regionalen Bildungsveranstaltungen der Styriabrid und der Schweineberatung Steiermark in Zusammenarbeit mit der Polizei Vorträge über die aktuell gültige Rechtslage gehalten und ein Merkblatt zu diesem Thema verfasst. Im Rahmen der Veranstaltungen wurden die Betriebe über Möglichkeiten informiert ihre Stallungen zu sichern. Als Ergebnis politischer Bemühungen findet sich im neuen Regierungsprogramm unter den geplanten Änderungen im Strafrecht die Ausweitung des Schutzes des Eigentums und Hausrechts, insbesondere gegen das unbefugte Eindringen in Stallungen.
Bewässerung – Zukunft Steirische Bewässerung
In Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft und der Abteilung 14 –Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit wurde der Leitfaden für die Errichtung landwirtschaftlicher Bewässerungsanlagen aktualisiert. Dieser soll den Betrieben einen fundierten Einblick in die fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die zur Umsetzung eines Bewässerungsprojektes erforderlich sind, geben. Die Rechtsabteilung ist in das Projekt „Zukunft Steirische Bewässerung“ involviert, indem daran gearbeitet wird, Landwirte bei der Umsetzung von Bewässerungsprojekten zu unterstützen.
Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Steiermärkisches IPPC-Anlagen Gesetz)
Die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft hat zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt. Sinn und Zweck war die betroffenen Betriebe über den Anwendungsbereich sowie die Inhalte des IPPC-Gesetzes zu informieren. Des Weiteren wurden einige Landwirte im Verfahren betreut und begleitet
Arbeitsgruppe „Stallbauten“
Seit 2016 tagt die Arbeitsgruppe Stallbauten in regelmäßigen Abständen. Hierbei koordinieren sich Experten im Bereich Stallbau und gewährleisten dadurch eine optimale Vernetzung und Betreuung der einzelnen Vorhaben. Die Zusammenarbeit aus Forschung, Praxis und entsprechender rechtlicher Begleitung trägt erste Früchte und verbessert den Output. Eine erfolgreiche Weiterführung ist daher geplant.
Erstellung von Gutachten
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 40 Gutachten erstellt. Den Schwerpunkt stellten die Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen dar, wobei die Auftragsinhalte von der Erstellung zum Zwecke der Ermittlung der Grunderwerbssteuer, über die Ermittlung der Bonität einzelner Liegenschaften bis hin zur Ermittlung des Gebäudesachwertes zum Zwecke des Wechsels von der vollpauschalierten Gewinnermittlung in die Buchführungspflicht reichten. Die Ermittlung von Flur- und Folgeschäden betrafen die Entschädigungszahlungen an Grundeigentümer im Zuge der Errichtung von Telekommunikationsleitungen, Stromleitungen, Abwasserleitungen oder Trinkwasserleitungen. Die Gutachten hinsichtlich Grundinanspruchnahmen betrafen Grundablösen für die Errichtung von Rückhaltebecken sowie Ausweisung und Erweiterungvon Quellschutzgebieten. Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde für landwirtschaftliche Grundstücke, höherwertiges Grünland sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland durchgeführt.
Betriebskonzept Bauen im Freiland
Es wurden 2017 insgesamt 35 Betriebskonzepte erstellt. Gemeinsam mit den Leistungserbringern dieses Beratungsproduktes fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Baubehörden und den Vertretern der Agrarbezirksbehörde statt. Ziel des Beratungsproduktes ist der Nachweis eines positiven Deckungsbeitrages im Sinne des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes.
Eisenbahnkreuzungen, Schließung und Sicherung nicht öffentlicher Eisenbahnübergänge
Im Berichtsjahr sind vermehrt Grundeigentümer an uns herangetreten, welche mit der Schließung von Eisenbahnkreuzungen bzw. -übergängen mit öffentlichem Verkehr konfrontiert wurden. Argumentiert wurde die Sperre des Überganges häufig dahingehend, dass im Zuge der amtswegigen Überprüfung der Eisenbahnkreuzung im Sinne der geltenden Eisenbahnkreuzungsverordnung wesentliche Mängel festgestellt wurden und eine Sperre bzw. Auflassung somit notwendig sei. In zahlreichen Einzelverhandlungen mit den Eisenbahnbetreibern wurden die betroffenen Grundeigentümer vom Bewertungsreferat vertreten.
Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.
Mit Beschluss vom 21. September 2017 wurde dem Antrag auf Änderung der Spezifikation zur eingetragenen Bezeichnung „Steirisches Kürbiskernöl – g.g.A.“ stattgegeben. Das Verfahren ist jedoch zufolge Rechtsmittelerhebung nach wie vor anhängig. Das nationale und internationale Markenlöschungsverfahren gegen die Wortbildmarke Steirisches Kürbiskernöl sind ebenfalls weiterhin anhängig. Des Weiteren wurde am 1. Oktober 2017 das Markenzeichen für Steirisches Kürbiskernöl als Unionsgewährleistungsmarke angemeldet. Eine Entscheidung über die Anmeldung wird erwartet.
Steirischer Kren g.g.A.
Das Verfahren hinsichtlich des Spezifikationsänderungsantrages für Steirischen Kren g.g.A. ist weiterhin anhängig. Es bleibt nunmehr die Entscheidung des Österreichischen Patentamtes abzuwarten. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit der Abteilung Gartenbau die Statuten des Vereins Steirischer Kren geschützte geografische Angabe überarbeitet.
Steirische Käferbohne g.U.
Die Wortbildmarke für Steirische Käferbohne g.U. wurde erfolgreich registriert. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Gartenbau wurden des Weiteren die Statuten der Plattform zum Schutz der Steirischen Käferbohne geschützte Ur-sprungsbezeichnung überarbeitet.