INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) 2021
Die Erfassung und Bearbeitung der Mehrfachanträge stand auch im Jahr 2021 ganz unter dem Zeichen der Coronaeinschränkungen. Wie bereits im Vorjahr mussten aufgrund des persönlichen Kontaktes der AntragstellerInnen mit den Entgegennahme-MitarbeiterInnen die sich stets ändernden Corona-Bestimmungen einhalten. So wurde mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wie zB Plexiglaswände, begrenzter Zutritt, Mund-Nasenschutz, Abstand, Händedesinfektion etc. die Antragserfassung in den Bezirkskammern umgesetzt. Das Invekospersonal wurde mit einem dritten Bildschirm ausgestattet, der den Bäuerinnen und Bauern eine sehr gute Nachvollziehbarkeit der Erfassungstätigkeit (zB Schlagbildung, Schlagattributierung) und gleichzeitig einen größeren Abstand zwischen Antragsteller und Erfassungskraft ermöglicht, was von beiden Seiten sehr goutiert wurde.
Mehr als 20.000 Bäuerinnen und Bauern haben die Dienstleistung der LK für die Mehrfachantragserfassung genutzt. Eine qualitativ hochwertige Antragserfassung ist die Grundlage für die Auszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen in voller Höhe.
Mehr als 20.000 Bäuerinnen und Bauern haben die Dienstleistung der LK für die Mehrfachantragserfassung genutzt. Eine qualitativ hochwertige Antragserfassung ist die Grundlage für die Auszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen in voller Höhe.
Anträge und Auszahlungen 2021 (inkl. der Beträge vom April 2022)
Anzahl Anträge 2021 je Bezirk; im Wege BK und selbsttätig
Auffälligkeitsprüfung
Im Jahr 2021 wurden nur für etwa 160 Betriebe im Norden der Steiermark neue Luftbilder eingespielt. Die Anzahl war deshalb so niedrig, weil 2020 die Befliegung im Mürztal nicht geklappt hat.
2021 wurde deshalb neben dem gesamten Süden der Steiermark auch das Mürztal erfolgreich beflogen, woraus ein neuer Höchststand an Betrieben mit neuen Luftbildern resultieren wird.
2021 wurde deshalb neben dem gesamten Süden der Steiermark auch das Mürztal erfolgreich beflogen, woraus ein neuer Höchststand an Betrieben mit neuen Luftbildern resultieren wird.
Alm-/Weidemeldung
Es erfolgte eine Umstellung der Alm-/Weidemeldungsnotwendigkeit. Neben der bekannten Auftriebsmeldung durch den Almbewirtschafter war erstmalig auch eine Abtriebsmeldung notwendig, auch wenn die Angabe des voraussichtlichen Abtriebsdatums mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Die Meldungen konnten ausschließlich online erfasste werden. Eine schriftliche Meldung an die AMA war nicht mehr möglich. Die Almbewirtschafter haben die Meldungsumstellung u.a. aufgrund umfassender Information durch die Landwirtschaftskammer gut gemeistert.
Herbstantrag 2021
13.928 Herbstanträge wurden steiermarkweit eingebracht. 12.404 davon wurden im Wege der Bezirkskammern, die restlichen 1.524 haben Landwirte selbsttätig erfasst.
Infrastrukturbeitrag für Milchtransport zu einer Sammelstelle
Im Antragsjahr 2021 wurden insgesamt 350.000 Euro an 798 Betriebe für den Infrastrukturbeitrag Milch ausbezahlt. Dies ergibt einen durchschnittlichen Beitrag in der Höhe von rund 438 Euro.
Für den Milchtransport von einer Milchproduktionsstätte auf der Alm zu einer Milchabholstelle wurde je Monat ein Zusatzbetrag von 150 Euro je Monat gewährt. Für 42 Betriebe sind dies rund 22.500 Euro und dies ist ein wichtiger Beitrag und ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Die Abwicklung dieser De minimis – Förderung erledigt die Landwirtschaftskammer Steiermark.
Für den Milchtransport von einer Milchproduktionsstätte auf der Alm zu einer Milchabholstelle wurde je Monat ein Zusatzbetrag von 150 Euro je Monat gewährt. Für 42 Betriebe sind dies rund 22.500 Euro und dies ist ein wichtiger Beitrag und ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Die Abwicklung dieser De minimis – Förderung erledigt die Landwirtschaftskammer Steiermark.