03.03.2021 |
von Petra Doblmair
Wichtiger Hinweis für Bio- Schweinezucht- und Mastbetriebe und Weinbaubetriebe
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Aufgrund der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Schweinezucht- und Mastbetriebe und Weinbaubetriebe durch die Corona-Krise kann der Verlustersatz beantragt werden. Die Anträge müssen online im eAMA gestellt werden, dies geschieht unter dem Menüpunkt "LE-Projekte".
Die Kriterien für den Verlustersatz sind
- Die spartenbezogene Deckungsbeitragsberechnung von 2020/2021 (Oktober bis März) muss eine Differenz von mind. 30% gegenüber der spartenbezogenen Deckungsbeitragsberechnung 2019/2020 ergeben.
- Die Vollkostenrechnung der Sparte für das Jahr 2020/2021 muss einen absoluten Verlust ergeben. Die Berechnungen erfolgten pauschal je Betriebssparte durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB).
Die Anträge müssen bis 15. Juni 2021 von den Betrieben gestellt werden.
Ein Merkblatt der AMA sowie eine Ausfüllanleitung ist sowohl für die Betriebszweige Schweine als auch für Wein online verfügbar.
Weitere Informationen zur Antragstellung können dem Artikel von DI Johannes Riegler auf lk-online entnommen werden: