INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) 2020
Die Erfassung der Mehrfachanträge ist zwar Routine, aber aufgrund des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 eine einzigartige und sehr herausfordernde Situation. Nach der regulären MFA-Erfassung in den ersten beiden Märzwochen war die MFA-Erfassung in den Bezirkskammern von 16. März bis 19. April 2020 unterbrochen. In diesem Zeitraum wurden Antragsteller telefonisch bei der selbsttätigen Antragserfassung unterstützt. Am 20. April 2020 wurde mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wie zB Plexiglaswände, begrenzter Zutritt, Mund-Nasenschutz, Abstand, Händedesinfektion etc. die Antragserfassung in den Bezirkskammern fortgesetzt. Aufgrund der Unterbrechung der Antragserfassung wurde die reguläre Frist auf den 15. Juni 2020 erstreckt. Die Unsicherheiten aufgrund dieser einmaligen Situation und die Neuorganisation der Termine waren enorme Herausforderungen. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich als Dienstleister für mehr als 21.000 Mehrfachantragsteller, fast 13.000 Herbstantragsteller und 11.000 Agrarstrukturerhebungspflichtige profiliert.
Anträge und Auszahlungen 2020 (inkl. der Beträge vom April 2021)
Anzahl der Anträge | Auszahlungssumme in Mio. € | |
Direktzahlungen | 21.627 | 92,09 |
ÖPUL | 14.655 | 51,65 |
Ausgleichszulage | 19.300 | 50,89 |
Anzahl Anträge 2020 je Bezirk; im Wege BK und selbsttätig
Auffälligkeitsprüfung
Etwa 6.000 Betriebe bewirtschafteten Flächen, welche mit einem neuen Luftbild abgedeckt waren. Diese neuen Luftbilder mit Befliegung vom Sommer 2019 wurden im Sommer 2020 in das Invekos-GIS der Steiermark eingespielt und standen für den Bereich der westlichen Obersteiermark (Liezen, Murau und Murtal) und Teilbereiche angrenzenden Bezirke der zur Verfügung. Für alle diese Betriebe war für ÖPUL-Zwischenfruchtbegrüner vor dem Herbstantrag 2020 bzw. für alle übrigen bis zum MFA 2021 die Auffälligkeitsprüfung (ohne Landwirt) und die Luftbildwartung mit dem Landwirt zu erledigen.
Herbstantrag 2020
14.034 Herbstanträge wurden steiermarkweit eingebracht. 12.757 davon wurden im Wege der Bezirkskammern, die restlichen 1.277 haben Landwirte selbsttätig erfasst. 1.482 Antragsteller haben mit dem Herbstantrag (auch) die ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünung beantragt.
Ersterfassung Weinbaukataster
Die Flächen (sowie Sorte und Pflanzjahr) für den Weinbaukataster werden ab 2020 aus dem Invekos übernommen. Deshalb wurde mit dem MFA-Flächen 2020 die Ersterfassung vorgenommen. 90% der Weinflächen der Steiermark waren bereits im Invekos erfasst, allerdings ohne Sorte und Auspflanzjahr. Zusätzlich mussten auch alle Weinbaubetriebe mit mehr als 500 m² Rebfläche mit dem MFA-Flächen die Weinschläge entsprechend der Sorte und des Auspflanzjahres bekanntgeben. Die Katasterbehörde übernimmt die Angaben und prüft diese hinsichtlich Kompatibilität mit dem Kataster.
Agrarstrukturerhebung 2020
Im Jahr 2020 wurde europaweit eine Erhebung der Agrarstruktur für alle Betriebe vorgenommen. In Österreich startete die Agrarstrukturerhebung mit dem Versand der Erhebungsunterlagen Ende Februar an alle erhebungspflichtigen Betriebe. Es bestand eine Meldepflicht. Anzugeben waren Parameter wie Bau- oder unproduktive Flächen, Arbeitskräfte, Stallkapazitäten, Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten und –ausbringung oder Nebentätigkeiten. Im MFA-Flächen beinhaltete Angaben wie die beantragten Flächen oder der Tierbestand wurden aus diesem übernommen.
Die Dateneingabe konnte kann von den betroffenen Betrieben eigenständig online erfolgen. Mehrfachantragsteller, die nicht in der Lage waren selbsttätig die Online-Erfassung vorzunehmen, wurden von der zuständigen Bezirkskammer unterstützt. Es wurden rund 11.000 Betriebe bei der Erfassung der Daten unterstützt!
Nicht-MFA-Betriebe wurden bei Bedarf direkt über eine Hotline der Statistik Austria unterstützt.
Die Dateneingabe konnte kann von den betroffenen Betrieben eigenständig online erfolgen. Mehrfachantragsteller, die nicht in der Lage waren selbsttätig die Online-Erfassung vorzunehmen, wurden von der zuständigen Bezirkskammer unterstützt. Es wurden rund 11.000 Betriebe bei der Erfassung der Daten unterstützt!
Nicht-MFA-Betriebe wurden bei Bedarf direkt über eine Hotline der Statistik Austria unterstützt.
Infrastrukturbeitrag für Milchtransport zu einer Sammelstelle
Im Antragsjahr 2020 wurden insgesamt 423.640,13 Euro an 852 Betriebe für den Infrastrukturbeitrag Milch ausbezahlt. Dies ergibt einen durchschnittlichen Beitrag in der Höhe von rund 497 Euro.
Für den Milchtransport von einer Milchproduktionsstätte auf der Alm zu einer Milchabholstelle wurde je Monat ein Zusatzbetrag von 150 Euro je Monat gewährt. Für 45 Betriebe sind dies rund 24.500 Euro und dies ist ein wichtiger Beitrag und ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Die Abwicklung dieser De minimis – Förderung erledigt die Landwirtschaftskammer Steiermark.
Für den Milchtransport von einer Milchproduktionsstätte auf der Alm zu einer Milchabholstelle wurde je Monat ein Zusatzbetrag von 150 Euro je Monat gewährt. Für 45 Betriebe sind dies rund 24.500 Euro und dies ist ein wichtiger Beitrag und ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Die Abwicklung dieser De minimis – Förderung erledigt die Landwirtschaftskammer Steiermark.