Interessenpolitik
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Bäuerliche Hofübergabe
- Betriebskonzepte für Bauen im Freiland
- Ermittlung von Flur- und Folgeschäden
- Familien- und Erbrecht
- Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht
- Grundinanspruchnahme (Entschädigungen,…)
- Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen
- Gutachten zu Tierschäden
- Servitutsrecht, Straßen-, Wege- und Nachbarrecht
- sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Arbeitsunfälle,…), Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
- steuer- und abgabenrechtliche Angelegenheiten (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Hilfestellungen bei Steuererklärungen,…)
- Umweltrecht (Geruchstechnische Stellungnahmen und Vorbeurteilungen,…)
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil unserer rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 250 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2021 wurden 285 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammeführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter– und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter– und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht, Bundesbewertungsbeirat, Laienbeisitzer beim Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz, Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Das Jahr 2021 war wohl sehr durch die Corona-Pandemie geprägt. Dementsprechend musste in allen Rechtsbereichen auf die ständig neuen Verordnungen und Gesetze, welche auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft hatten und haben, reagiert werden.
Landwirtschaftskammerwahl am 24. Jänner 2021
Am 24. Jänner 2021 wurde die politische Vertretung in der steirischen Landwirtschaftskammer gewählt – konkret für die Landeskammer und für die 12 Bezirkskammern. Es bewarben sich 5 Parteien um die 39 Sitze in der Landeskammer und um die jeweils 15 Sitze in den 12 Bezirkskammern. Der ÖVP-Bauernbund erreichte 70,25% (+0,54%) der abgegebenen Stimmen für die Landeskammer, das sind 29 Mandate. Für die Bezirkskammern bekam der ÖVP-Bauernbund 71,46% und ist in den 12 Bezirkskammern mit insgesamt 143 Mandaten vertreten. Der Unabhängige Bauernverband erreichte 11,43% (+2,9%) der Stimmen für die Landeskammer und somit 4 Mandate und 10,41% Prozent für die Bezirkskammern, wo sie mit insgesamt 18 Mandanten in 10 Bezirkskammern vertreten sind. Die FPÖ-Bauern erhielten 6,17% (-5,93%) der Stimmen und somit nur mehr 2 Mandaten für die Landeskammer. Bei der Wahl 2016 waren die FPÖ-Bauern mit 12,10% noch zweitstärkste Fraktion. Für die Bezirkskammern erhielten die FPÖ-Bauern 6,44% der Stimmen und somit 8 Mandate. Die SPÖ-Bauern kamen auf 6,97% der Stimmen und sind mit 2 Mandaten in der Landeskammer vertreten. Für die Bezirkskammern bekamen die SPÖ-Bauern 7,18% der Stimmen und sind mit insgesamt 8 Mandaten vertreten. Die Grünen Bauern erhielten für die Landeskammer 5,18% der Stimmen und 2 Mandate. Für die Bezirkskammern erreichten sie 4,52% der Stimmen und ziehen mit 3 Mandaten in 3 der 12 Bezirkskammern ein.
Alle wahlwerbenden Parteien sind nunmehr in der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer vertreten. Das ergibt sich mitunter daraus, dass aufgrund der Gesetzesänderung mit der neuen Wahlordnung die Einstiegshürde bei 4% liegt.
Bei der Landwirtschaftskammerwahl waren insgesamt 124.015 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 30,26%. Bei der Wahl 2016 betrug die Wahlbeteiligung knapp 39%.
Arbeitsgruppe – Novelle LWKG
Es wurde eine Arbeitsgruppe (bestehend aus zwei Kammerobmännern, zwei Bezirksbäuerinnen, zwei Kammersekretären und den zuständigen Mitarbeitern des Referates IT und Recht) festgelegt, die sich mit dem Kammerwahlrecht und den diesbezüglichen Änderungserfordernissen beschäftigt. Ziel der Arbeitsgruppe war es die nötigen Eckpunkte für die Novellierungsvorschläge auszuarbeiten, damit die Gesetzesnovelle zeitnah auf den Weg gebracht werden kann. Mit der Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes werden auch die Grundlagen des Wahlrechts mitnovelliert. Dadurch soll ein modernes Gesetz beschlossen werden, das mehr Klarheit in der Wahlabwicklung bringt.
Familien- und Erbrecht
Aufgrund der anhaltenden globalen Situation befassten sich die Menschen nach wie vor verstärkt mit dem eigenen Ableben. Im Bereich des Erbrechts konnten daher vermehrte Anfragen zum Thema Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Hofübergabe und Regelung der eigenen Erbfolge behandelt werden. Immer wieder traten auch Fragen zur außerfamiliären Hofnachfolge auf, da es in der eigenen Familie keine geeigneten NachfolgerIn gab. Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen sind Dauerthemen. Leider mussten die extrem nachgefragten Hofübergabeseminare in den Bezirken erneut aufgrund der pandemischen Lage abgesagt werden, die Planung für die ersten Monate des kommenden Jahres waren aber aufgrund der sehr guten Nachfrage in vollem Gange.
Direktvermarktung
Im Bereich der Direktvermarktung konnten vielschichtige Fragestellungen betreffend den rechtlich korrekten Betrieb sowie die Errichtung von Selbstbedienungsläden und Automaten bearbeitet werden und ist hier auch künftig ein gewisses Entwicklungspotenzial zu erwarten. Zu diesen Themenkreisen konnten wir auch wieder Online-Vorträge anbieten und waren diese sehr gefragt. Aufgrund der häufig wechselnden und pandemiebedingten Änderungen der Rechtslage konnte die Rechtsabteilung mit ständig aktuellen Beratungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Covid19 auf die landwirtschaftlichen Betriebe beratend zur Seite stehen. Beim Umgang mit Quarantäne-Bescheiden und den damit verbundenen Auswirkungen für den Wirtschaftsbetrieb sowie bei (vermeintlichen) Lockdown-Verstößen konnten wir auch gegenüber den Behörden unterstützend und vermittelnd agieren.
Novellen zum Steiermärkischen Bau- und Raumordnungsgesetz
Die bereits seit mehreren Jahren laufenden Verhandlungen zur Novellierung des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes wurden auch im Jahr 2021 intensiv weitergeführt. Dabei setzt sich die Landeskammer stets für Regelungen im Sinne der steirischen Land- und Forstwirtschaft ein. Eines der zentralen Themen dabei ist die „Geruchsthematik“. Hierbei wird intensiv für erleichterte Rahmenbedingungen im Stallbau sowie bei Geruchsberechnungen gekämpft. Leider konnten trotz intensivsten Verhandlungen bislang nicht die erhofften Lösungen erzielt werden. Daher muss vor allem daran weitergearbeitet werden, dass sowohl im Stmk. Raumordnungsgesetz, wie auch im Stmk. Baugesetz der gleiche Beurteilungsmaßstab zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus setzt sich die Landeskammer insbesondere auch für baurechtliche Erleichterungen zur Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen, die zeitliche Ausdehnung der Bestimmung zum rechtmäßigen Altbestand, zum Schutz der Widmungskategorie Dorfgebiet udgl. ein.
Erstellung von geruchs-immissionstechnischen Vorbeurteilungen und Gutachten
Bereits seit August 2019 werden durch die Abteilung Recht sowohl geruchs-immissionstechnische Vorbeurteilungen als auch Gutachten für Stallbauprojekte angeboten. Mit der Erstellung von geruchs-immissionstechnischen Vorbeurteilungen wird LandwirtInnen die Möglichkeit geboten, bereits vor der Erstellung umfassender Einreichunterlagen für das jeweilige Verwaltungsverfahren, die Auswirkungen und somit Bewilligungsfähigkeit des Projektes in Bezug auf Geruch abzuklären. Ferner werden für Verwaltungsverfahren, insbesondere Bauverfahren, auch geruchs-immissionstechnische Gutachten angeboten, welche nach wie vor stark nachgefragt werden. Dies nicht zuletzt da derartige Gutachten seit Juni 2019 nicht mehr von Amtssachverständigen der Abteilung 15 des Landes Steiermark erstellt werden.
Freizeitnutzung – Nachbarrechte
Durch die Pandemie veränderte sich auch das Freizeitverhalten der Menschen. Es kam zu einem verstärkten Aufenthalt in der Natur und damit zwangsläufig auch auf Privateigentum von LandwirtInnen. Insbesondere im Bereich der Almen und im Wald konnte auf die bereits im Vorjahr ergangen Judikatur zur Haftungsthematik (Stichwort „Kuhurteil“) aufgebaut werden. Durch Beratungen und das Verfassen von Artikeln konnte auf die erforderliche Rücksichtnahe und den Respekt gegenüber der Landwirtschaft als Lebensgrundlage hingewirkt werden. Durch die Informationen der Abteilung Recht kennen die LandwirtInnen ihre Rechte und Pflichten immer besser und ergibt sich daraus auch eine stärkere Position gegenüber der Anliegen von Gemeinden und Tourismusverbänden hinsichtlich der Errichtung von Wanderwegen und Mountainbikestrecken.
Steuerreferat allgemein
Eine weitere Zunahme war bei Anfragen zum Thema Steuerrecht zu verzeichnen. Die Themenstellungen werden komplexer. Sehr häufig ist die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft neben der Urproduktion nach Zuverdienstmöglichkeiten gesucht wird und daraus erzielte Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab rund 200 umfassende Beratungen bei Steuererklärungen und damit verbunden zu unterschiedlichsten steuerrechtlichen Themenbereichen (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.).
Neuerungen bei Pauschalierungsverordnung
Auf Betreiben der Interessenvertretung kam es zu wichtigen Änderungen der LuF-PauschVO 2015. Einige Vollpauschalierungsgrenzen wurden ersatzlos gestrichen (60 Hektar Flächengrenze, 120 Vieheinheiten-Grenze, 10 Hektar Intensivobstbaugrenze bei Tafelobst). Es kam zu einer Anhebung der „steuerlichen Gewerblichkeitsgrenze“ (Nebentätigkeiten und Be-/Verarbeitung) auf insgesamt 40.000 €. Im Forstbereich wurde die Vollpauschalierungsgrenze auf 15.000 € angehoben. Teilpauschalierte Forstbetrieben steht nun bei Kalamität ein um 20 Prozentpunkte höhere Ausgabensatz zu. Im Gartenbaubereich kam es zu einer Erweiterung der „Wiederverkaufsregelung“. Auch Landwirte, welche Produkte „für deren erwerbsmäßige Produktion“ benötigen, gelten als Wiederverkäufer.
Gewinnverteilung auf 3 Jahre eingeführt
Ab dem Veranlagungsjahr 2020 ist für teilpauschalierte Betriebe, für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und für Betriebe mit doppelter Buchführung auf Antrag eine Gewinnverteilung auf drei Jahre möglich. In Einzelfällen kann sich dadurch eine wesentliche Steuerersparnis ergeben. Eine steuerliche Beratung durch die Steuerexperten der Landwirtschaftskammer ist dabei jedenfalls zu empfehlen.
Anhebung der Buchführungsgrenze
Mit 1. Jänner 2020 trat die alte Buchführungsgrenze (betrifft die doppelte Buchführung/Bilanzierung!) von 550.000 € außer Kraft und wurde durch 700.000 € ersetzt. Bereits die Umsätze 2018 und 2019 können nach der neuen Grenze von 700.000 € beurteilt werden. Die für die Anwendung der voll- bzw. teilpauschalierten Gewinnermittlung relevante Grenze von 400.000 € ist unverändert.
Elektronischer Rechtsverkehr
Die Digitalisierung in der Bildung und Beratung stellt einen der Arbeitsschwerpunkte der Landeskammer Steiermark dar. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Einführung des so genannten elektronischen Rechtsverkehrs österreichweit für alle Landwirtschaftskammern forciert, damit sämtliche Klagen, Schriftsätze im Rahmen unserer Sozialgerichtsvertretungen sowie beispielsweise Mahnklagen usw. samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte übermittelt und empfangen werden können.
Seit Jänner 2021 erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Gerichten auf elektronischem Weg.
Sozialgerichtsverfahren
Die Gerichtsvertretung unserer Kammermitglieder vor den Sozialgerichten Graz und Leoben stellt unsere Kernkompetenz dar. Im Jahr 2021 wurden über 200 Klagen in Arbeitsunfall-, Pensions- und Pflegegeldangelegenheiten eingebracht.
Der bei weitem überwiegende Anteil betrifft Pflegegeldverfahren, um für die Landwirtinnen und Landwirte eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen und es konnten über 60 % positiv im Sinne der Pflegebedürftigen abgeschlossen werden.
Erstellung von Gutachten
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 35 Gutachten erstellt. Den Schwerpunkt stellten die Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen dar, wobei die Auftragsinhalte von der Erstellung von Gutachten hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes im Verlassenschaftsverfahren, über die Ermittlung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Angelegenheiten zum Zwecke der Realteilung von ideell geteilten Liegenschaften, bis hin zur Ermittlung des Verkehrswertes bei Flächenablösen reichten. Die Ermittlung von Flur- und Folgeschäden betrafen die Entschädigungszahlungen an GrundeigentümerInnen im Zuge der Errichtung von Telekommunikationsleitungen, Stromleitungen, Abwasserleitungen oder Trinkwasserleitungen. Die Gutachten hinsichtlich Grundinanspruchnahmen betrafen Grundablösen für die Errichtung von Rückhaltebecken, die Errichtung von Lawinenschutzdämmen, die Ausweisung und Erweiterung von Quellschutzgebieten bzw. –zonen sowie die Bewertung von künftigen Deponieflächen für Retentionsmaterial. Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde für landwirtschaftliche Grundstücke, höherwertiges Grünland, Baurandlage sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland und Flächen mit Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland durchgeführt. Die Gutachten bei Tierschäden betrafen Rinder, die auf Grund von Eurofighter Typhoon Überflügen und den daraus resultierenden Schadensfällen, bedingt durch die enorme Lärmimmission in Verbindung mit dem Fluchtverhalten der Tiere, verendeten.
Grundinanspruchnahmen
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei Infrastrukturprojekten in Form von der Führung von Vertragsverhandlungen und Beratungen unterstützt. Die Themen sind die Errichtung und der Betrieb von Windparks, 110 kV Stromfreileitungen, 20 kV bis 110 kV Erdkabelleitungen, Wegeanlagen, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Bodenaushubdeponien, Wasserkraftwerke und Hochwasserrückhaltebecken. Ebenfalls unterstützt wurde bei Verhandlungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Schließung von Eisenbahnübergängen.
Der bereits stattfindende Ausbau der erneuerbaren Energie sorgte für stark erhöhte Anfragen, insbesondere im Stromleitungsbau bzw. betreffend deren Erneuerung. Mit Stromleitungsbetreibern wurden betreffend dieser Themen Verhandlungen bezüglich Rahmenübereinkommen, welche die Modalitäten der Grundinanspruchnahme und die Entschädigung regeln, gestartet.
Mit der Energie Steiermark Green Power GmbH konnte ein Rahmenübereinkommen betreffend einer 110 kV Erdkabelleitung von Bergla bis Soboth (Bezirk Deutschlandsberg) betreffend 135 Grundeigentümer erfolgreich verhandelt werden.
Photovoltaik
Den LandwirtInnen werden Options-und/oder Dienstbarkeitsverträge vorgelegt, welche die langfristige Zurverfügungstellung von Flächen regeln, auf denen PV-Anlagen errichtet werden sollen. Die Verträge werden in sehr hoher Anzahl an die Abteilung Recht zur Kontrolle übermittelt und kontrolliert bzw. die LandwirtInnen dazu beraten und Videokonferenzen auch mit Projektbetreibern abgehalten. Vielfach wird von Betreiberseite der Kontakt zur Abstimmung von Verträgen mit der Landwirtschaftskammer Steiermark gesucht. Mittlerweile hat sich der Mustervertrag der Landwirtschaftskammer Steiermark soweit durchgesetzt, dass dieser oftmals als Grundlage eines Vertragsabschlusses dient. Generell konnte die Qualität der abgeschlossenen Verträge durch unseren anhaltenden Einsatz nochmals verbessert werden. Die aktive Unterstützung der LandwirtInnen führt auch dazu, dass in der Steiermark die höchsten Entschädigungen österreichweit bezahlt werden.
Wasserrecht
Im Jahr 2021 wurden vermehrt Beratungen in den Bereichen der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht für eine Quellnutzung bzw. Brunnennutzung und hinsichtlich artesischer Brunnen in Anspruch genommen. Unabhängig von dieser verwaltungsrechtlichen Seite wurden viele zivilrechtliche Wasserdienstbarkeitsverträge, welche das Verhältnis zwischen Grundeigentümer und den zum Wasserbezug berechtigten Personen regeln, überprüft und diesbezügliche Beratungen durchgeführt