INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) 2022
Im zweiten Verlängerungsjahr der Periode 2015 bis 2022 haben wieder knapp über 20.200 Bäuerinnen und Bauern die Unterstützung der LK für die Mehrfachantragserfassung in Anspruch genommen. Eine qualitativ hochwertige Antragserfassung ist die Grundlage für die Auszahlung der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen in voller Höhe.
Die Planungen, Vorbereitungen und die Umsetzung der Abwicklungskampagne waren Aufgabenschwerpunkt bis Mitte Mai 2022.
Die Coronamaßnahmen waren schon gelebte Normalität, wobei mit entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wie zB Plexiglaswände, begrenzter Zutritt, Mund-Nasenschutz, Abstand, Händedesinfektion etc. in den Bezirkskammern gezielt Vorsorgemaßnahmen zur Verminderung eines Infektionsrisikos umgesetzt wurden.
Anträge und Auszahlungen 2022 (inkl. der Beträge vom April 2023)
Anzahl Anträge 2022 je Bezirk; im Wege BK und selbsttätig
Erfreulich ist, dass der Rückgang der Antragszahlen im zweiten Verlängerungsjahr unter einem Prozent lag, obwohl der ÖPUL-Verpflichtungsabgleich 2022 mit 2021 nicht zur Anwendung kam und Landwirte im Allgemeinen derartige Jahre vermehrt für einen Ausstieg aus dem Antragssystem nutzen. Bei der ÖPUL-Teilnahme ist mit minus 297 Betrieben auf 13.850 ein Rückgang erkennbar, wobei Betriebe teilweise auch nur aus einzelnen Maßnahmen ausgestiegen sind. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass laut den AMA-Auswertungen die Auszahlungssumme im ÖPUL gegenüber 2021 um 1,45 Mio. € auf 51,39 Mio. € angestiegen ist.
Die Auszahlungssumme für Direktzahlungen ist gegenüber 2021 um 0,9 Mio. € auf 91,74 Mio. € angestiegen und die AZ-Leistungsabgeltungen um 0,5 Mio. € auf 49,76 Mio. € geringfügig gesunken.
Auffälligkeitsprüfung
Im Jahr 2022 wurden für etwa 17.700 steirische Betriebe neue Luftbilder eingespielt. Der Süden war flächendeckend betroffen. Lediglich die Bezirke Murau, Murtal und Liezen hatten kaum Betriebe mit neuen Luftbildern.
Die Auffälligkeitsprüfung und die Luftbildwartung im Rahmen der MFA 2023-Efassung waren gerade aufgrund dieser immensen Anzahl eine besondere Herausforderung.
ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünung 2022
Die Zwischenfruchtbegrünung für den Sommer/Herbst 2022 war erstmalig bereits mit dem MFA-Flächen 2022 zu beantragen, da es keinen Herbstantrag 2022 gab. Im Rahmen einer MFA-Korrektur waren Änderungen bzw. Beantragungen von begrünten Schlägen möglich: für Varianten 1 und 2 bis spätestens 31. August 2022 und für Varianten 3 bis 6 bis spätestens 30. September 2022.
Agrardieselrückvergütung und CO2-Bepreisung
Die Agrardieselrückvergütung und CO2 – Bepreisung war im Rahmen einer Korrektur zum MFA 2022 im Zeitraum 3. November bis 31. Dezember 2022 zu beantragen. Dafür war auch die Forstfläche zu ergänzen. Reine Forstbetriebe benötigen mindestens 51 Hektar, um die Mindestauszahlungsgrenze von 50 € zu erreichen
Der Teuerungsausgleich und der pauschale Stromkostenzuschuss wurden als Autoantrag abgewickelt, indem der eingereichte MFA-Flächen 2022 ohne separate Beantragung die Berechnungsgrundlage für die Auszahlung bildete.
GAP - Informationen
Die Information der Bäuerinnen und Bauern über die Auflagen und Möglichkeiten an Zahlungen und Leistungsabgeltungen war ein Schwerpunkt 2022.
In den Landwirtschaftlichen Mitteilungen wurde eine Artikelserie geschaltet. Zusätzlich haben im Frühjahr und Herbst auch mehrere Webinare mit guter Beteiligung stattgefunden. Für die Antragsteller:innen gab es darüber hinaus die Möglichkeit steiermarkweit an über 100 Präsenzinformationsveranstaltungen teilzunehmen.
Ende August 2022 wurde allen 22.500 Mehrfachantragstellern eine GAP - Sonderausgabe der Landwirtschaftlichen Mitteilungen mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten im Rahmen der GAP ab 2023 übermittelt.
Umstellung des Antragssystems - Kein Herbstantrag 2022
Mit Beginn der neuen GAP-Periode wurden der Mehrfach- und Herbstantrag zu einem Antrag zusammengefasst. Der MFA 2023 beinhaltet auch den Herbstantrag 2022 und startete am 2. November 2022. Bis Jahresende 2022 waren im Rahmen des MFA 2023 jedenfalls die ÖPUL-Maßnahmen zu beantragen. Im November und Dezember 2022 waren Schlagnutzungsangaben noch nicht verpflichtend.
Die Erfassung der Mehrfachanträge 2023 machte im November bzw. Dezember 2022 riesige Probleme. Die Erfassungsserver in der Agrarmarkt Austria waren überlastet und es kam somit zu massiven Verzögerungen bei der Antragserfassung und folglich zu langen Wartezeiten für die Antragsteller. Problematisch war auch, dass ein Teil der Plausibilitätsfehler noch nicht funktionierte und deswegen Fehler im Antrag nicht aufgezeigt wurden.
Eigentransport der Milch: Auszahlung Infrastrukturbeitrag Mitte Dezember
Im Dezember 2022 wurden insgesamt 250.000 Euro an 774 Betriebe für den Infrastrukturbeitrag Milch ausbezahlt.
Die Berechnung der Beihilfe wird unter Berücksichtigung der Transportstrecke, der Erschwernis des Betriebes und der bewirtschafteten Fläche vorgenommen. Für Betriebe mit Bewirtschaftung von Almen mit Milchkühen wird für den weiten und beschwerlichen Transport der Milch in das Tal zusätzlich ein Betrag von 150 Euro je Monat gewährt.
Durchschnittlich wurden je Betrieb 323 Euro zur Auszahlung gebracht.