Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 73-08
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eama.at in der neuen digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Voraussetzung für die Anmeldung ist die ID Austria. Weitere Informationen zur Antragstellung stehen Ihnen in Form von Infofolder und Merkblätter zur Verfügung.
Wer kann die Investitionsförderung empfangen?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Mietglieder eines Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe, auch mit Dritten
Einzuhaltende Förderungsvoraussetzungen:
- Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN): mind. 3 ha oder eigener Einheitswert oder Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert bei Antragstellung
- Der Projektbezug muss durch landwirtschaftliche Produktionsfaktoren, Betriebsmittel, Kooperationen oder den Standort gegeben sein.
- Vorlage eines Diversifizierungskonzeptes (Berechnung und Analyse der Ausgangssituation, Ziele und geplante Aktionen, Darstellung der positiven Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, ...)
- Behördliche Genehmigungen bei technischen und baulichen Maßnahmen.
- Es werden nur Projekte gefördert, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, es sei denn, das Gewerbeausmaß wird durch die Investition erstmalig erreicht.
- Wenn bereits gewerblich gearbeitet wird, können Projekte in den Bereichen Be- und Verarbeitung, Vermarktung, Absatzmöglichkeiten sowie Projekte des landwirtschaftlichen Tourismus gefördert werden.
- Maximal 22 fixe Betten pro Betrieb. Auf Campingplätzen: jeder Stellplatz entspricht zwei fixen Betten
Fördergegenstände | Fördersatz |
Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (z.B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschanken) |
25% |
Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (z.B. Hofläden, Verarbeitungsraum) |
25% |
Aktivitäten in sozialen, kommunalen und sonstigen Dienstleistungsbereichen 25% Förderung für kommunale & sonstige Dienstleistungen und 30% für soziale Dienstleistungen (Green Care) |
25% - 30% |
Sonstige oder neue Diversifizierungsformen (z.B. Traditionelle Handwerkstätigkeiten) |
25% |
Kostengrenzen anrechenbarer Kosten
- Untergrenze: 15.000 Euro je Projekt
- Obergrenze: 400.000 Euro je Betrieb für die gesamte Förderperiode
Nicht förderfähige Kosten
- Eigenleistungen sind mit Ausnahme von eigenem Bauholz nicht förderbar
- keine Barzahlungen über 5.000 Euro netto und generell keine Zahlungen unter 100 Euro netto
- gebrauchte Maschinen und Geräte sowie Maschinen und Geräte, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden
- Investitionen in den Neubau von Gebäuden, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden
Wichtige Informationen
- Investitionen in die Gästebeherbergung, -betreuung und Gästeabwicklung dürfen innerhalb der Behaltefrist nicht privat genutzt oder dauervermietet werden
- Lieferung und Leistung sind erst nach der Antragsstellung anrechenbar
- Wesentliche Änderungen des Projekts sind erst ab der Einreichung der Änderung förderfähig
Abwicklungsprozess eines Förderantrages
Unterstützung
Die Investitionsberater:innen der regional zuständigen Bezirksbauernkammern unterstützen bei der Antragsstellung und Förderabwicklung.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.
Weitere Fragen können an foerderung@lk-stmk.at gesendet werden.