Einjährige ÖPUL-Maßnahmen jetzt beantragen
Wer im Vorjahr einjährige ÖPUL-Maßnahmen beantragt hat, für den laufen diese auch mit dem Mehrfachantrag 2026 weiter. Ein Ausstieg daraus ist am Anfang des Jahres, an dem man nicht mehr teilnehmen möchte, möglich. Wer neu in eine einjährige ÖPUL-Maßnahme einsteigen möchte und dafür Unterstützung durch die Bezirkskammern benötigt, bitte umgehend einen Termin vereinbaren. Denn die Antragsfrist endet am 31. Dezember. Der letzte Einstieg in einjährige Maßnahmen ist mit dem Förderjahr 2027 (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026) möglich. Eine Beantragung von Optionen oder Zuschlägen bei einjährigen Maßnahmen ist bis inklusive dem Förderjahr 2028 möglich.
Einjährige Maßnahmen
- Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl – Behirtung
- Tierwohl – Weide
- Tierwohl – Stallhaltung Rinder
- Tierwohl – Schweinehaltung
- Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft
- Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft
Einjährige Optionen
- In der Maßnahme Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung: Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen
- In der Maßnahme Tierwohl - Schweinehaltung: Festmistkompostierung | Unkupierte Ferkel, Jung- und Mastschweine | GVO-freie Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft
- In der Maßnahme Tierwohl - Stallhaltung Rinder: Festmistkompostierung
- In der Maßnahme Almbewirtschaftung: Almweideplan
- In der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker: Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen
- In der Maßnahme UBB/BIO: Phänoflex | Biodiversitätsmonitoring