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Ein Almauftrieb ist wirtschaftlich sinnvoll!

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05.05.2026 | von Stefan Steirer - Gültigkeit: Steiermark

Der Almauftrieb hat in der Steiermark eine lange Tradition - und er lohnt sich auch heute noch. Die Alpung von Tieren kann für die bäuerlichen Betriebe wirtschaftlich sinnvoll sein. Gesunde Tiere, geringere Futterkosten sowie der Erhalt und die Pflege des Eigentums sprechen klar für die Bewirtschaftung jeder einzelnen Alm.

Der Landwirtschaftskammer Steiermark ist dieses Thema ein besonderes Anliegen. Mit dieser Information richtet sie sich an Almbäuerinnen und Almbauern ebenso wie an Almauftreiberinnen und Almauftreiber, die überlegen, ihre Tiere auf die Alm zu treiben.

Für eine erfolgreiche Almsaison stehen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Institutionen mit Rat und Tat zur Seite - von Fragen zu Förderungen und Flächenzahlungen über rechtliche Auskünfte bis hin zu Investitionsmöglichkeiten. Auch moderne Technik hält zunehmend Einzug in die Almwirtschaft und eröffnet neue Wege für eine zeitgemäße und effiziente Bewirtschaftung.
Turnaueralm_Trog3.jpg © Stefan Steirer
Turnaueralm © Stefan Steirer

Betriebswirtschaftliche Betrachtung eines Almauftriebes

Welchen Nutzen habe ich von einem Almauftrieb?

Durch die optimale Nutzung beider Standorte wird die Effizienz gesteigert und der Heimbetrieb entlastet. Folgende Fragen muss man sich aber stellen:
  •  Wie passt ein Almauftrieb zu meinem Betrieb
  • zu meiner Familie?
  • Ich bewirtschafte einen intensiven Milchviehbetrieb - ist es sinnvoll Kalbinnen zu alpen?
  • Wir haben einen extensiven Mutterkuhbetrieb - was bringt mir die Alpung?
Die Weideflächen auf der Alm bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Betriebsintensität.

Ein Almauftrieb ist sowohl für intensiv wirtschaftende Betriebe (meist Milchviehbetriebe) und auch extensive Betriebe sinnvoll!

Häufig stellt sich die Frage, ob auf einer Alm noch Qualitäts-Zuchtvieh erzeugt werden kann! Insbesondere bei Zuchtkalbinnen gibt es die Meinung, dass aufgrund des Maximalisierungsstrebens bei Leistung und Ertrag eine Alpung hinderlich ist! Dem kann entgegnet werden, dass bei einer Alpung von zwei, drei Monaten die Tiere zwar meist etwas älter werden, diese sind jedoch ausgereifter und robuster und es kommt nicht zur starken Verfettung. Auch Almprämien können lukriert werden.

Die Qualität der Alpung und der Qualität des Futterangebotes hängt wesentlich vom Standort der Alm ab. Mit steigender Qualität (Ertragsfähigkeit) ergeben sich naturgemäß mehr Möglichkeiten. Einflussfaktoren sind Futtermenge, Inhaltsstoffe, Erhaltungsbedarf (Gelände, Wege, …), Wasserangebot Die Weidequalität (MJ NEL je kg Trockenmasse) reicht bei Almen von 7,0 (Intensivalmen - Niederalmen, Koppelbetrieb) bis 5,0 (extensive Almen - Hochalmen, meist kein Koppelbetrieb). Die extensiven Weideflächen sind die beste Voraussetzung für die Produktion von Qualitätskalbinnen und -ochsen (ALMO, Almochse …) oder auch von Almlämmern.

Durch einen Almauftrieb erfolgt auch eine "virtuelle Flächenzupachtung". Ein Hektar Flächenzupachtung bedeutet immer einen Pachtzins 200 - 400 Euro und darüber sowie zusätzliche SVS-Beiträge. Diese Beiträge können durch eine Alpung eingespart werden! Außerdem gibt es "vernünftig" zu bewirtschaftende Pachtflächen nicht immer direkt neben dem Heimbetrieb und teils weit entfernt. Eine teure maschinelle Ernte (Maschinenfixkosten und variable Kosten, Zeitaufwand …) ist die Folge. Die "Ernte" durch eine Beweidung führt nur zu 1/3 der Kosten.

Almzahlungen in der Förderperiode 2023 - 2027

Almförderung.png © BMLUK
Almförderung © BMLUK
Beispiel:
Ein Betrieb mit 150 Erschwernispunkte bei der Ausgleichszulage am Heimbetrieb löst mit einer Mutterkuh mit Kalb (in Summe 1,4 RGVE) Zahlungen in Höhe von 583 Euro aus. Davon erhält der Almauftreiber 409 Euro und der Almbewirtschafter 174 Euro.  Hat der Betrieb 300 Erschwernispunkte, dann erhöht sich der Betrag auf in Summe 693 Euro (519 Euro Almauftreiber bzw. 174 Euro Almbewirtschafter).

Bei einer Alpung von Kalbinnen oder Ochsen durch einen Betrieb mit 150 Erschwernispunkten wird ein Betrag von 372 Euro (davon 248 Euro für Almauftreiber) je RGVE berechnet. Sind die Tiere unter zwei Jahre, dann werden mit der Berücksichtigung von 0,6 RGVE 223 Euro berücksichtigt.
Welchen Nutzen habe ich sonst noch von einem Almauftrieb?
  • Sind ein Teil der Tiere oder der gesamte Bestand auf der Alm, wird der Heimbetrieb arbeitstechnisch stark entlastet (= vor allem bei Alpung auf eine Fremdalm).
  • Gealpte Tiere sind robuster und abgehärteter. Die Steigerung der Tiergesundheit und damit der Nutzungsdauer bei Zuchtvieh ist die Folge.
  • Almflächen werden offengehalten und nicht "aufgeforstet". Dies erhält die Alm wertbeständig.
  • Die Bewirtschaftung der Almen hält die Kulturlandschaft offen - auch für folgende Generationen.
  • Es gibt viele weitere Vorteile der Bewirtschaftung der Flächen (Almausschank, Jagd, Lawinen …)
Kontakt:
Dipl.-Ing. Stefan Steirer
LK Steiermark, Abteilung Betrieb und Unternehmen, Alm- und Bergbauernangelegenheiten
Tel.-Nr.: 0316/8050-1327 oder  Mobil: 0664/602596-1327.
Finstersternalm.jpg © Harald Buchsteiner
Finstersternalm © Harald Buchsteiner

Attraktive Fördermöglichkeiten für Almbetriebe

Almförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2023 - 2027 unterstützt Investitionen, die eine nachhaltige, sichere und zukunftsfähige Bewirtschaftung der Almen ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen Infrastruktur, Wasserversorgung, Tierhaltung und Erschließung.
  • Fördersatz: 40% der anrechenbaren Kosten
  • Mindestinvestition: 15.000 Euro exkl. USt.
  •  Ziel ist die Stärkung der Almwirtschaft durch Modernisierung, Funktionsverbesserung und Sicherung der Bewirtschaftung.
Förderfähige Investitionen:
  • Almhütten, Neu-, Zu-, Um- und Ausbau, max. 50 m² Einschließlich Sicherungsbauten, Einrichtung wie z.B. Tischherd (Heizstelle)
  • Almstall, max 67 m², Viehunterstand, Bergeraum, Holzhütte, Güllegrube, Festmistplatte
  • Almwasser zunehmend entscheidender Schlüsselfaktor: Bassin bis max. 10 m³, Quellfassungen inkl. Quellschacht, Wasserleitungen, Tränktröge, Überwasserableitungen, → Aufgrund klimatischer Veränderungen ein Kernbereich der Förderung.
  • Weitere förderfähige Leistungen: Arbeitsleistungen des Almbewirtschafters, Eigenes Bauholz, Hubschraubertransportflüge
Kontakt:
Investitionsberater der zuständigen Bezirkskammer
 

Die Agrarbezirksbehörde unterstützt die Almbetriebe

Die Agrarbezirksbehörde Steiermark, Dienststelle Stainach, ist für die Umsetzung verschiedener landesgesetzlicher Aufgaben der Bodenreform verantwortlich. Dazu zählen vor allem die Führung des Steirischen Almkatasters, die Neuordnung von Besitz‑, Nutzungs‑ und Bewirtschaftungsverhältnissen Auch die Anwendung zentraler Rechtsgrundlagen wie des Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes ist ein zentraler Bereich der Tätigkeiten. Im Bereich des Steiermärkisches Einforstungslandesgesetzes sind vor allem die Neuordnung von Weiderechten und den dazugehörigen Nebenrechten (Hüttenrecht), die Sicherung von Weiderechten, sowie Übertragung u. Ablöse von Rechten und der damit einhergehenden Bewertung verbunden.
In diesem Rahmen erstellt die Behörde Gutachten für Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und andere Dienststellen, insbesondere zu Raumordnungs‑, Naturschutz‑ und Rodungsverfahren. Die Agrarbezirksbehörde ist im almwirtschaftlichen Bereich nicht nur für die angeführten gesetzlichen Bestimmungen zuständig, sie bietet auch Unterstützung in einer Vielzahl von almwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Alm im Toten Gebirge - S Berger.png © S. Berger
Alm im Toten Gebirge © S. Berger
Beispiel:
Die Errichtung einer Almhütte für almwirtschaftliche Zwecke ist als bauliche Maßnahme im Freiland im Rahmen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu beurteilen. Zuständig ist immer die zuständige Gemeinde als Baubehörde. Die ABB kann auf Anfrage die Gemeinde unterstützen.

Bei Anfragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Dienststelle der Agrarbezirksbehörde.
Schaf.jpg © HBLFA Gumpenstein/Huber
Schaf mit GPS Sender © HBLFA Gumpenstein/Huber

Moderne Almwirtschaft mit digitalen Werkzeugen

Elektronische Hilfsmittel unterstützen Tierüberwachung, Weidemanagement und Arbeitsorganisation.

Reinhard Huber arbeitet an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein in der Abteilung Schafe und Ziegen und leitet die Fachgruppe Almwirtschaft. Ein Schwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Almwirtschaft mit neuen Technologien zu unterstützen. Die Besenderung von Weidetieren (seit 2019) ist auf Almen mit Mobilfunkabdeckung etabliert, derzeit wird der Einsatz von GPS-Tracker auf Almen ohne Mobilfunknetz getestet und weitere Möglichkeiten für die Nutzung der GPS-Daten erforscht.  Weitere Themenschwerpunkte sind Anpassungsstrategien zur Klimaerwärmung in den Alpen zu entwickeln, z.B. Auswirkung der gelenkten Weideführung bei kleinen Wiederkauern zu untersuchen, Flächen nur im zwei Jahresrhythmus zu beweiden usw.

Mit der Rückkehr der großen Beutegreifer ergeben sich Konflikte zwischen Weidetieren und Großraubwild. Eine Möglichkeit die Gefahren eines Übergriffes zu reduzieren ist der Einsatz von Elektrozäunen. Wie der gebaut sein sollte und damit es genug Strom am Zaun gibt wird an der HBLFA in einem Schaugarten dargestellt und durch verschiedene Fachveranstaltungen den Tierverantwortlichen nähergebracht.
Almkarte.jpg © HBLFA Gumpenstein/Huber
Almkarte © HBLFA Gumpenstein/Huber
Kontakt:
Reinhard Huber
HBLA Raumberg-Gumpenstein, Schaf- und Ziegenhaltung
Tel.-Nr.: 03682/22451-281 oder
Mobil: 0664 / 916 86 05

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Ein Almauftrieb ist wirtschaftlich sinnvoll!

  • Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023

  • Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft

  • Vereinfachungen beim Ackerstatuserhalt bereits 2026

  • Erweiterung der AMA MFA Fotos App

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

Landwirtschaftskammern:

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Partner-Services

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  • Landjugend Steiermark
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
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  • Rinderzucht Steiermark
  • Steiermarkhof
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

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Telefon: +43 (0) 316 8050-0
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