Tierhaltung in der Steiermark 2018
Umsetzung EU-Tierzuchtrecht
Die neue EU-Tierzuchtverordnung trat mit 1. November 2018 in Kraft. Aus der neuen EU-Tierzuchtverordnung ergeben sich für die betroffenen Zuchtorganisationen insbesondere folgende Neuerungen:
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Förderungen
Die Vatertierhaltungs-Förderung soll in der bestehenden Form weitergeführt werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Gemeinden einen angemessenen Beitrag zur Förderung der Vatertierhaltung, zum Einsatz im Natursprung und zur künstlichen Besamung leisten. -
Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
Die Landwirtschaftskammer Steiermark hatte bisher den gesetzlichen Auftrag, die Organisation der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung in der Steiermark sicherzustellen. Mit In-Krafttreten der EU-Tierzuchtverordnung fällt dieser Auftrag weg. Nach Artikel 27 der EU-Tierzuchtverordnung sind die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung ab 1.11.2018 von der Zuchtorganisation selbst durchzuführen oder die Zuchtorganisation beauftragt damit geeignete dritte Stellen. -
Vorbuchtiere
Entsprechend Artikel 2 der EU-Tierzuchtverordnung sind ab 1.11.2018 Vorbuchtiere keine „reinrassigen Zuchttiere“ mehr. Sie dürfen daher ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr als solche – unter Begleitung einer Zuchtbescheinigung – vermarktet werden. -
Überleitungsanerkennung
Die Durchführung jedes Zuchtprogramms bedarf weiterhin einer Genehmigung der Tierzuchtbehörde. Seit 1.11.2018 können nur nach dem Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009 anerkannte Zuchtorganisationen mit ihren bereits genehmigten Zuchtprogrammen weiterhin als Zuchtorganisationen tätig bleiben.
Auslaufen Übergangsfristen 1. Tierhaltungsverordnung
Mit Ende 2018 bzw. Ende 2019 laufen wichtige Übergangsfristen im Rahmen der 1. Tierhaltungsverordnung aus, in der die gesetzlichen Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere geregelt sind.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass gerade bei älteren Liegeboxenlaufställen für Milch- und Mutterkühe, die vor 1. Jänner 2005 errichtet wurden und zur damaligen Zeit Vorbildwirkung hatten, sich heute die Frage stellt, ob bzw. in welcher Form diese weiterbetrieben werden können. Vor allem zu schmale Lauf- und Fressgangbreiten aber auch zu kurze oder zu schmale Liegeboxen stellen ein Problem dar. Dabei stellt sich die Frage, ob für diese Ställe noch die 10 %-Toleranzregelung in Anspruch genommen oder ob um ein Gutachten bei der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz angesucht werden kann.
Ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Gesetzgebung ist die sogenannte 10 %-Toleranzregelung. Haltungsanlagen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 1. Jänner 2005 bestanden haben, dürfen von den in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegten Maßen und Werten um maximal zehn Prozent abweichen. Wenn die Bestimmungen und Mindestmaße der bis 31. Dezember 2004 gültigen Steirischen Nutztierhaltungsverordnung eingehalten werden, gilt eine Übergangsfrist bei Rindern, Schweinen und Pferden bis 1. Jänner 2020.
Der letztmögliche Meldezeitpunkt zur Inanspruchnahme der 10 %-Toleranzregelung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist für Betriebe innerhalb der Übergangsfrist somit der 31. Dezember 2019. Im Falle geringfügiger Abweichungen, die nicht ausschließlich in Werten bzw. Maßen angegeben sind bzw. als geringfügig im Hinblick auf ein gesamtes tierschutzkonformes Haltungssystem gewertet werden können, kann ein Ansuchen für ein Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bei dieser gestellt werden, sofern alle anderen tierschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Das Ansuchen für die Erstellung des Gutachtens hat bis 31. Dezember 2018 bei der Fachstelle einzulangen. Die bisher einzigen bekannten Anwendungsfälle, bei welchen davon auszugehen ist, dass sie unter diese Bestimmung fallen, sind zu enge Fressgang- und Laufgangbreiten in Liegeboxenlaufställen.
Ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Gesetzgebung ist die sogenannte 10 %-Toleranzregelung. Haltungsanlagen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 1. Jänner 2005 bestanden haben, dürfen von den in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegten Maßen und Werten um maximal zehn Prozent abweichen. Wenn die Bestimmungen und Mindestmaße der bis 31. Dezember 2004 gültigen Steirischen Nutztierhaltungsverordnung eingehalten werden, gilt eine Übergangsfrist bei Rindern, Schweinen und Pferden bis 1. Jänner 2020.
Der letztmögliche Meldezeitpunkt zur Inanspruchnahme der 10 %-Toleranzregelung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist für Betriebe innerhalb der Übergangsfrist somit der 31. Dezember 2019. Im Falle geringfügiger Abweichungen, die nicht ausschließlich in Werten bzw. Maßen angegeben sind bzw. als geringfügig im Hinblick auf ein gesamtes tierschutzkonformes Haltungssystem gewertet werden können, kann ein Ansuchen für ein Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bei dieser gestellt werden, sofern alle anderen tierschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Das Ansuchen für die Erstellung des Gutachtens hat bis 31. Dezember 2018 bei der Fachstelle einzulangen. Die bisher einzigen bekannten Anwendungsfälle, bei welchen davon auszugehen ist, dass sie unter diese Bestimmung fallen, sind zu enge Fressgang- und Laufgangbreiten in Liegeboxenlaufställen.
Nationaler Klima- und Energieplan
Ende 2018 wurde vom BMNT ein Entwurf eines nationalen Klima- und Energieplans in Brüssel vorgelegt, in dem dargelegt wird, wie die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Klimaziele erreicht werden sollen. Für den Sektor Land- und Forstwirtschaft steht eine 12-prozentige Reduktion der Treibhausgasemissionen (Methan, Lachgas, Kohlendioxid) bis 2030 als Zielvorgabe im Raum. Aktuell stammen 50 % der Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft aus der Verdauung in Rindermägen, 24 % aus der Düngung landwirtschaftlicher Böden, 11 % vom Wirtschaftsdünger-management und 15 % vom Energieeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft.
Maßnahmenplan NEC-Richtlinie
Die Richtlinie (EU) 2016/2284 (NEC-RL) regelt die Emissionshöchstmengen gewisser Luftschadstoffe, die in den Mitgliedsstaaten ab dem Jahr 2020 bzw. 2030 nicht überschritten werden dürfen. Neben der Einhaltung der Emissionsgrenzen sind die Mitgliedsstaaten NEC-RL dazu verpflichtet, bis 1.4.2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm an die Europäische Kommission (EK) zu übermitteln. Im Anhang I des Nationalen Luftreinhalteprogrammes sind Maßnahmen der einzelnen Sektoren aufzulisten, die zur erfolgreichen Emissionsreduktion ab 2020 bzw. 2030 auf nationaler Ebene vorgesehen sind. Für den Agrarsektor, der in Österreich für ca. 95 % der Ammoniak (NH3)-Emissionen verantwortlich ist, wurden unter Einbindung von Stakeholdern und unter Berücksichtigung der österreichischen Rahmenbedingungen spezielle Maßnahmen erarbeitet. Die Mitgliedsstaaten sind zudem verpflichtet, einen nationalen Ratgeber zur Begrenzung von NH3-Emissionen in der Landwirtschaft zu veröffentlichen, was bereits erfolgt ist.
Die LK Steiermark hat sich mit entsprechender Fachexpertise sehr intensiv in die Erarbeitung des Leitfadens und des Maßnahmenplans eingebracht.
Krisenplan Afrikanische Schweinepest
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat einen Krisenplan zur Afrikanischen Schweinepest erarbeitet. Der Krisenplan beinhaltet detaillierte Informationen und Vorgangsweisen für die Behörden für den Ernstfall. Neben Fachinformationen, gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Vorkehrungen beinhaltet der Krisenplan auch detaillierte Vorgaben für die Einrichtung von Krisenzentren, die Abhaltung von Übungen, für Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit und die Öffentlichkeitsarbeit zur Steigerung des Seuchenbewusstseins.
Tierversicherungen
Mit einer Novelle zum Hagelversicherungsförderungsgesetz werden Tierversicherungen durch Bund und Länder mit 55 % bezuschusst. Der Umfang der gestützten Tierversicherungen betrifft Krankheiten und Tierseuchen nach der OIE-Liste, nationalen Bekämpfungslisten und Infektionskrankheiten, darunter die Schwarzkopfkrankheit bei Geflügel und der Rauschbrand bei kleinen Wiederkäuern. Zu beachten ist, dass die Unterstützung für alle Versicherungen gilt und für alle Tiere. Das Einvernehmen mit dem Finanzministerium steht noch aus, erst danach kann die EU-Kommission informiert und die Sonderrichtlinie angepasst werden.
Es handelt sich dabei nicht um ein Exklusivprodukt der Hagelversicherung. Diese Zuschüsse stehen allen Versicherern am Markt offen. Bestehende Rinderversicherungen (Unfall, Krankheit, Nottötung, Totgeburt) können angepasst und ergänzt werden. Bei Schweinen wird – anders als bei Rindern – unterschieden, ob die Krankheit mit oder ohne Keulung verläuft. Durch die Versicherung werden auch die Reinigungs-, Ausfalls- und Keulungskosten entschädigt.
Landeskontrollverband und Qualitätslabor
Mit 66.665 Kühen (+141) unter Milchleistungsprüfung gibt es 2018 einen neuen Höchststand in der Steiermark. Entgegen dem österreichischen Trend gab es einen leichten Anstieg der Kontrollkühe um 0,2 %. Der Strukturwandel – mehr Kühe in weniger Betrieben – hält weiter an: Die Zahl der Betriebe hat wieder um 2 % abgenommen. Mittlerweile sind somit 82,4 % aller Milchkühe in der Steiermark der Qualitätssicherung angeschlossen.
Im Durchschnitt erbrachten die Kontrollkühe aller Rassen 2018 eine Standardleistung von 7.808 kg Milch, 4,13 % Fett, 3,43 % Eiweiß und 590 kg Fett und Eiweiß. Somit gab es nach einer Leistungsstagnation im Vorjahr wieder einen kräftigen Leistungsschub. Die Jungkühe erbrachten 7.071 kg Milch mit 4,10 % Fett und 3,41 % Eiweiß und überschritten damit erstmals die 7.000-Kilo-Schallmauer.
Im Fleischrinderbereich stehen 485 Kontrollherden mit 5.697 Kontrollkühen unter Leistungsprüfung. Das AMA Gütesiegelprogramm QS-Kuh wurde erfolgreich weitergeführt. In Summe konnte 2018 über dieses Programm in der Steiermark eine Fördersumme von ca. 2 Millionen Euro ausgelöst werden. Der Trächtigkeitstest aus Milchproben hat als systematisches Managementinstrument in der Milchviehhaltung weiter an Bedeutung gewonnen. Über die LKV-Tagesberichte konnten den Landwirten 2018 bereits laufend Rückmeldungen über das Ketoserisiko in der Milchviehherde gemacht werden (KetoMIR). Im Qualitätslabor St. Michael wurde die Analysetätigkeit in den Bereichen Rohmilch, Lebensmittel- und Trinkwasseranalytik weiter ausgebaut. Dabei zeigte sich im Molkereibereich aufgrund Abnahme der Lieferantenzahlen erstmals ein leicht rückläufiger Trend im Umsatz, während die Analysenzahlen im LKV-Bereich weiter anstiegen. Die Planung des Laborneubaues beziehungsweise die Auslotung von möglichen Synergieeffekten mit andern Laboren im Rohmilchbereich und in der mikrobiologischen Milchuntersuchung war 2018 ein Schwerpunktthema. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst für 2019 erwartet.
Im Durchschnitt erbrachten die Kontrollkühe aller Rassen 2018 eine Standardleistung von 7.808 kg Milch, 4,13 % Fett, 3,43 % Eiweiß und 590 kg Fett und Eiweiß. Somit gab es nach einer Leistungsstagnation im Vorjahr wieder einen kräftigen Leistungsschub. Die Jungkühe erbrachten 7.071 kg Milch mit 4,10 % Fett und 3,41 % Eiweiß und überschritten damit erstmals die 7.000-Kilo-Schallmauer.
Im Fleischrinderbereich stehen 485 Kontrollherden mit 5.697 Kontrollkühen unter Leistungsprüfung. Das AMA Gütesiegelprogramm QS-Kuh wurde erfolgreich weitergeführt. In Summe konnte 2018 über dieses Programm in der Steiermark eine Fördersumme von ca. 2 Millionen Euro ausgelöst werden. Der Trächtigkeitstest aus Milchproben hat als systematisches Managementinstrument in der Milchviehhaltung weiter an Bedeutung gewonnen. Über die LKV-Tagesberichte konnten den Landwirten 2018 bereits laufend Rückmeldungen über das Ketoserisiko in der Milchviehherde gemacht werden (KetoMIR). Im Qualitätslabor St. Michael wurde die Analysetätigkeit in den Bereichen Rohmilch, Lebensmittel- und Trinkwasseranalytik weiter ausgebaut. Dabei zeigte sich im Molkereibereich aufgrund Abnahme der Lieferantenzahlen erstmals ein leicht rückläufiger Trend im Umsatz, während die Analysenzahlen im LKV-Bereich weiter anstiegen. Die Planung des Laborneubaues beziehungsweise die Auslotung von möglichen Synergieeffekten mit andern Laboren im Rohmilchbereich und in der mikrobiologischen Milchuntersuchung war 2018 ein Schwerpunktthema. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst für 2019 erwartet.
Milchwirtschaft
81.259 Milchkühe wurden mit Stichtag 1.12.2018 in der Steiermark gehalten. Damit ist der Gesamtmilchkuhbestand seit 1995 auf gleichbleibender Höhe. 4.229 steirische Landwirte (-139) lieferten im Jahr 2018 insgesamt 530.477 (+4.226) Tonnen Milch an fünf verschiedene Molkereien. Der Erzeugermilchpreis ist 2018 vor allem ab Mitte des Jahres aufgrund steigender Anlieferungsmengen unter das Vorjahresniveau gesunken. Im Dezember 2018 lag der durchschnittliche Nettopreis für gentechnikfrei erzeugte Milch in der Steiermark im Durchschnitt bei 34,93 Cent netto (-9,4 % gegenüber Dezember 2017). Die Preise für Biomilch gerieten 2018 leicht unter Druck, nachdem die Produktion von Biomilch vor allem auch in Deutschland deutlich zugelegt hat. Die Strukturveränderung bei den Milchrinderbetrieben ging kontinuierlich weiter und lag bei einem Rückgang an Betrieben von 2 % sowie bei einem Anstieg an Kühen von 0,2 % in der kontrollierten Produktion. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen zeigten große Unterschiede in den Produktionskosten, was die Bedeutung des optimalen Managements unterstreicht.
Tierernährung
Die Optimierung der Grundfutterqualität war wiederum ein wichtiger Schwerpunkt in der Fütterungsberatung. Bei rund 350 Grasilagen- und 50 Heuanalysen mussten deutlich geringere Qualiät als in den den Vorjahren festgestellt werden. Grund dafür war das verregnete Frühjahr 2018. Die Grassilagen vom ersten Aufwuchs hatten auffallend hohe Asche- und Rohfasergehalte. Besonders Heubetriebe hatten unter den schlechten Erntebedingungen zu leiden.
Aus diesem Grund hatten die steirischen Betriebe bei der österreichweiten Heumeisterschaft keinen Sieger gestellt.
Für spezialisierte Rindermastbetriebe wurden wie in den letzten drei Jahren die Ganzpflanzenhirsesilage im Vergleich zur Maissilage auf ihre Fütterungseignung überprüft. Die Nährstoffgehalte in der Ganzpflanzenhirsesilage wurden in den letzten Jahren ständig besser. Probleme gibt es jedoch bei der ausreichenden Kornzerkleinerung.
Bei den Rationsberechnungen lag der Schwerpunkt bei der Tiergesundheit und der Fruchtbarkeit.
Weiteres wurden Seminare und Beratungen in den Bereichen Rindermast, Kalbinnenaufzucht, Stoffwechselerkrankungen bei Milchkühen und Futterhygiene abgehalten bzw. durchgeführt.
Arbeitskreis Milchproduktion
348 Milchviehbetriebe organisiert in 18 regionalen Arbeitskreisen nahmen im Jahr 2018 das ganzjährige Beratungs- und Weiterbildungsangebot vom Arbeitskreis Milchproduktion in Anspruch. Die Vielfalt der teilnehmenden Betriebe ist groß. Aktuell werden im Durchschnitt 33 Milchkühe pro Betrieb gehalten, die Spanne reicht aber von sieben bis 200 Milchkühen pro Betrieb. Rund ein Viertel der Mitgliedsbetriebe bewirtschaften ihren Betrieb biologisch, und in etwa die Hälfte der Betriebe findet sich im Berggebiet. 34 Betriebe haben automatische Melksysteme im Einsatz. Aus dieser Vielfalt ergeben sich spezielle Anforderungen an das Weiterbildungsangebot.
Im Jahr 2018 wurden über 100 Arbeitskreistreffen mit 1.300 TeilnehmerInnen abgehalten. Die Inhalte der regionalen Arbeitskreistreffen behandelten Themen wie: Tiergesundheitsmanagement, Hitzestress, Grünlandmanagement, Grundfutteruntersuchungsaktion, Mischwagenseminar und diverse Fütterungsthemen, Innenmechanisierung und praktische Lösungen für Arbeitserleichterungen, Kälbergesundheit sowie Spezialseminare für Melkroboterbetriebe und Spezialthemen für Betriebe mit Low Input-Strategie. Abgerundet wurde die Weiterbildungsveranstaltungen von Fachlehrfahrten mit Erfahrungsaustausch sowie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Teilkosten- und Vollkostenrechnung.
Die Kennzahlen der Betriebszweigauswertung werden im Rahmen von ganztägigen Ergebnispräsentationen im Arbeitskreis besprochen und miteinander verglichen. Sie bilden die Basis für die Stärken-Schwächen-Analysen, die gemeinsam mit den Betriebsleitern vor Ort durchführt werden. Hier werden gemeinsam Lösungen für Probleme erarbeitet bzw. Strategien für die Zukunft entwickelt. Durch die Verknüpfung der betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Kennzahlen ist es möglich Betriebsentwicklungen und gesetzte Maßnahmen zu kontrollieren.
Im Jahr 2018 wurden über 100 Arbeitskreistreffen mit 1.300 TeilnehmerInnen abgehalten. Die Inhalte der regionalen Arbeitskreistreffen behandelten Themen wie: Tiergesundheitsmanagement, Hitzestress, Grünlandmanagement, Grundfutteruntersuchungsaktion, Mischwagenseminar und diverse Fütterungsthemen, Innenmechanisierung und praktische Lösungen für Arbeitserleichterungen, Kälbergesundheit sowie Spezialseminare für Melkroboterbetriebe und Spezialthemen für Betriebe mit Low Input-Strategie. Abgerundet wurde die Weiterbildungsveranstaltungen von Fachlehrfahrten mit Erfahrungsaustausch sowie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Teilkosten- und Vollkostenrechnung.
Die Kennzahlen der Betriebszweigauswertung werden im Rahmen von ganztägigen Ergebnispräsentationen im Arbeitskreis besprochen und miteinander verglichen. Sie bilden die Basis für die Stärken-Schwächen-Analysen, die gemeinsam mit den Betriebsleitern vor Ort durchführt werden. Hier werden gemeinsam Lösungen für Probleme erarbeitet bzw. Strategien für die Zukunft entwickelt. Durch die Verknüpfung der betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Kennzahlen ist es möglich Betriebsentwicklungen und gesetzte Maßnahmen zu kontrollieren.
Schweinezuchtberatung
Die Schwerpunkte der Schweinezuchtberatung im Jahr 2018 lagen in der Durchführung der Zuchtprogramme. Gezielte Anpaarung bei den Mutterlinien ist definiert mit einem Gesamtzuchtwert (GZW) der Mutter und des Vaters mit mindestens 100 BLUP-Punkten.
Bei der Rasse Weißes Edelschwein zeigen die genetischen Trends in allen Kategorien eine positive Entwicklung. Insbesondere die Tageszunahmen, der Fleischanteil und die Fleischqualität konnten aus steirischer Sicht weiter verbessert werden. Bei den lebend geborenen Ferkeln scheint der Zenit erreicht zu sein, was auch dem Zuchtziel entspricht. Bei den Mutterlinien sind jetzt die Genomzuchtwerte für die Bereiche Fruchtbarkeit und Mast- bzw. Schlachtleistung integriert. Das sollte die Zuchtbetriebe bei der Steigerung des Zuchtfortschrittes unterstützen.
Das Projekt OptiZucht - unter der Leitung von Dr. Christina Pfeiffer von der Universität für Bodenkultur in Wien - konnte Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Österreich weit wurden bei 3.323 Würfen acht mütterliche Merkmale und fünf Wurfqualitätsmerkmale erfasst. Das Einzelwurfgewicht wurde bei 43.234 Ferkeln innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt gewogen. Aus der Steiermark haben fünf Zuchtbetriebe und die Landwirtschaftsschule Hatzendorf teilgenommen. Beim Projekt Opti-Zucht wird es 2019 eine zusätzliche Kennzahl – den Vitalitätsindex - in der Zuchtwertschätzung geben, die die Vitalität und Homogenität der Ferkel abbilden wird. Somit ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Herdebuchzucht in Österreich. Damit gibt es auch klare Antworten auf ein nachhaltiges Zuchtprogramm, das von der Gesellschaft immer stärker gefordert wird. Bei der Rasse Pietrain gibt es in der Steiermark eine weitere geringfügige Steigerung auf hohem Niveau in der Mast- und Schlachtleistung. Die Tageszunahmen sind leicht gestiegen. Die ohnehin gute Futterverwertung wurde genetisch weiter gehalten und zeigt weiter stark nach unten. Die Magerfleischprozente konnten gesteigert werden, liegen aber unter dem Österreich Trend. Der Markt möchte bei diesem Merkmal keine weiteren Steigerungen. Die weitere Entwicklung sollte mehr in Richtung Fleischqualität gehen. Der Dripverlust konnte verbessert werden. Bei der Rasse Pietrain ist anzumerken, dass die Prüfergebnisse von immer weniger Tieren stammen, da die Population weiter zurückgeht. Einzelne Linien beeinflussen die Ergebnisse daher immer stärker. Im Jahr 2018 wurden 8.242 Einzeltierprüfungen (68 Edelschwein- bzw. Landrasseeber, 297 Pietraineber, 18 Duroceber, ein Eber Schwäbisch-Hällisch und 7.858 Jungsauen) im Feld durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Einzeltierprüfungen, da auch der Zuchttierabsatz – vor allem bei Jungsauen – stark zurückgegangen ist.
Der Online-Herdebuchplaner SPonWEB wird gemeinsam mit den Zuchtverbänden im Verband österreichischer Schweinebauern (VÖS) genutzt und laufend an die Anforderungen der Herdebuchzucht angepasst.
Bei der Rasse Weißes Edelschwein zeigen die genetischen Trends in allen Kategorien eine positive Entwicklung. Insbesondere die Tageszunahmen, der Fleischanteil und die Fleischqualität konnten aus steirischer Sicht weiter verbessert werden. Bei den lebend geborenen Ferkeln scheint der Zenit erreicht zu sein, was auch dem Zuchtziel entspricht. Bei den Mutterlinien sind jetzt die Genomzuchtwerte für die Bereiche Fruchtbarkeit und Mast- bzw. Schlachtleistung integriert. Das sollte die Zuchtbetriebe bei der Steigerung des Zuchtfortschrittes unterstützen.
Das Projekt OptiZucht - unter der Leitung von Dr. Christina Pfeiffer von der Universität für Bodenkultur in Wien - konnte Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Österreich weit wurden bei 3.323 Würfen acht mütterliche Merkmale und fünf Wurfqualitätsmerkmale erfasst. Das Einzelwurfgewicht wurde bei 43.234 Ferkeln innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt gewogen. Aus der Steiermark haben fünf Zuchtbetriebe und die Landwirtschaftsschule Hatzendorf teilgenommen. Beim Projekt Opti-Zucht wird es 2019 eine zusätzliche Kennzahl – den Vitalitätsindex - in der Zuchtwertschätzung geben, die die Vitalität und Homogenität der Ferkel abbilden wird. Somit ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Herdebuchzucht in Österreich. Damit gibt es auch klare Antworten auf ein nachhaltiges Zuchtprogramm, das von der Gesellschaft immer stärker gefordert wird. Bei der Rasse Pietrain gibt es in der Steiermark eine weitere geringfügige Steigerung auf hohem Niveau in der Mast- und Schlachtleistung. Die Tageszunahmen sind leicht gestiegen. Die ohnehin gute Futterverwertung wurde genetisch weiter gehalten und zeigt weiter stark nach unten. Die Magerfleischprozente konnten gesteigert werden, liegen aber unter dem Österreich Trend. Der Markt möchte bei diesem Merkmal keine weiteren Steigerungen. Die weitere Entwicklung sollte mehr in Richtung Fleischqualität gehen. Der Dripverlust konnte verbessert werden. Bei der Rasse Pietrain ist anzumerken, dass die Prüfergebnisse von immer weniger Tieren stammen, da die Population weiter zurückgeht. Einzelne Linien beeinflussen die Ergebnisse daher immer stärker. Im Jahr 2018 wurden 8.242 Einzeltierprüfungen (68 Edelschwein- bzw. Landrasseeber, 297 Pietraineber, 18 Duroceber, ein Eber Schwäbisch-Hällisch und 7.858 Jungsauen) im Feld durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Einzeltierprüfungen, da auch der Zuchttierabsatz – vor allem bei Jungsauen – stark zurückgegangen ist.
Der Online-Herdebuchplaner SPonWEB wird gemeinsam mit den Zuchtverbänden im Verband österreichischer Schweinebauern (VÖS) genutzt und laufend an die Anforderungen der Herdebuchzucht angepasst.
Arbeitskreis Schweineproduktion
Im Jahr 2018 waren 480 Schweineerzeuger (Stand 31.12.2018: 334 Zuchtsauen haltende Betriebe und 146 Mastbetriebe) Mitglieder im Arbeitskreis Schweineproduktion. Den Mitgliedern standen der Besuch von insgesamt 77 Facharbeitskreis- und Bildungsveranstaltungen zur Auswahl. Um die Jugend bestmöglich zu unterstützen, wurden sechs Facharbeitskreise mit der „Jungen Styriabrid“ durchgeführt.
Bildungsschwerpunkte:
Die beiden Aufzeichnungsprogramme, das Online-Mastauswertungsprogramm MAPonWeb und der Online-Sauenplaner SPonWeb wurden weiterentwickelt. Zusätzlich hatten alle Schweineerzeuger die Möglichkeit ökonomische Betriebsaufzeichnungen zu führen. Durch die Datenvernetzung mit dem Herdebuch wurden Felddaten für die Zuchtwertschätzung herangezogen, wodurch weitere Erfolge in der Zuchtarbeit möglich wurden. Die Betriebsleistungen in der Ferkelproduktion konnten weiter erhöht werden. So setzten die Arbeitskreisbetriebe im Kalenderjahr 2018 im Durchschnitt 25,36 Ferkel pro Sau und Jahr ab. Auch in der Mast gelang 2018 mit 781 g tägliche Zunahmen und 60,4 % Magerfleischanteil wieder eine Stabilisierung auf hohem Niveau.
Bildungsschwerpunkte:
- Stärken/Schwächenanalysen Sauenplaner und Mastauswertungsprogramm
- Betriebsmanagement Ferkelproduktion und Schweinemast
- Optimales Verkaufsmanagement von Mastschweinen
- Bewegungsbuchten in der Abferkelung (Ergebnisse Projekt Pro-Sau)
- Fütterungstechniken; Schweinefütterung für Direktvermarkter
- Analyse ökonomischer Betriebsdaten
- Wirtschaftlichkeit in der Ferkelproduktion; Vollkostenauswertung
- Betriebsentwicklung und Rechtsformen
- Risikomanagement
- Homöopathie
- Arbeitsschutz
- Energieeinsparungen - Blackout im Schweinestall – Notstromversorgung
- Verlustarme Gülleausbringung
Die beiden Aufzeichnungsprogramme, das Online-Mastauswertungsprogramm MAPonWeb und der Online-Sauenplaner SPonWeb wurden weiterentwickelt. Zusätzlich hatten alle Schweineerzeuger die Möglichkeit ökonomische Betriebsaufzeichnungen zu führen. Durch die Datenvernetzung mit dem Herdebuch wurden Felddaten für die Zuchtwertschätzung herangezogen, wodurch weitere Erfolge in der Zuchtarbeit möglich wurden. Die Betriebsleistungen in der Ferkelproduktion konnten weiter erhöht werden. So setzten die Arbeitskreisbetriebe im Kalenderjahr 2018 im Durchschnitt 25,36 Ferkel pro Sau und Jahr ab. Auch in der Mast gelang 2018 mit 781 g tägliche Zunahmen und 60,4 % Magerfleischanteil wieder eine Stabilisierung auf hohem Niveau.
Arbeitskreis Rindfleischproduktion mit neuem Auswertungsprogramm
Die Arbeitskreise für Mutterkuhhaltung, Ochsen- und Stiermast konnten im Jahr 2018 das neue Auswertungsprogramm MUKRI-ONLINE nutzen. Damit wurde mit einer Smartphone tauglichen Software ein Programm angeboten, dass die Datenerfassung erleichtert und den Zugriff auf die betriebseigenen Daten auch vom Smartphone ermöglicht. In der Steiermark beteiligen sich etwa 80 Betriebe an den Arbeitskreisen Rindfleischproduktion, die einerseits exakte Daten liefern und mit den Betriebsauswertungen Ansätze für Verbesserungen im eigenen Betrieb bekommen.
Neue Homepage für Farmwildhalter
Die Steiermark und das Burgenland betreiben gemeinsam eine Homepage, wo alle Informationen für die Gehegebetreiber zusammengefasst sind. Unter www.wildhaltung-stmk-bgld.at findet sich alles Wissenswerte über Farmwild, sowie wichtige Termine für Sachkundelehrgänge etc. Die sinnvolle Nutzung von kleineren Grünlandflächen, die aufgrund von Steilheit oder Bewuchs für eine Verpachtung nicht in Frage kommen, führt die Betriebsführer sehr oft zur landwirtschaftlichen Wildhaltung. Ab einer Gehegefläche von einem Hektar kann ein Gehege nach Anmeldung beim Veterinärreferat der zuständige Bezirkshauptmannschaft betrieben werden. Wenn Waldflächen mit eingezäunt werden, dann ist eine Rodungsbewilligung notwendig. Diese allfällige Rodung muss vom Bezirksförster genehmigt werden. Neben Damwild halten die meisten Betriebe Rotwild, gefolgt von Sikawild.