Forstliche Interessenspolitik
Waldfondsgesetz 28,7 Mio. Euro für die Steiermark
Im Juni 2020 hat der Ministerrat mit einer Summe von 350 Millionen Euro eines der größten Maßnahmenpakete überhaupt für Österreichs Wälder beschlossen. Ein neuer Waldfonds soll die Basis für die Umsetzung der Forstpaket-Hilfsgelder sein. Die Sonderrichtlinie zur Durchführung der Förderung wird in Brüssel ratifiziert und steht ab Ende Februar zur Unterstützung der Waldbewirtschafter, Forschungseinrichtungen und für eine Holzbauoffensive zur Verfügung.
Für die Umsetzung flächenwirksamer Maßnahmen stehen in der Steiermark für die nächsten zwei Jahre 26,7 Mio. Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt bei Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen mit rund 18,5 Mio. Euro. Die Anlage von Nass- und Trockenlager werden mit 1,9 Mio. Euro, Forstschutzmaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro und Maßnahmen zur Waldbrandprävention mit 1,3 Mio. Euro gefördert. Für die Förderabwicklung stehen rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
FINANZTABELLE WALDFONDS
Seitens des BMLRT wurde an die LK-Forstabteilungen und die Landesforstdienste Österreichs eine provisorische Finanztabelle übermittelt, die eine Mittelzuteilung für die geplanten Maßnah-men beinhaltet. Demnach sind für die Steiermark für die nächsten beiden Jahre Fördermittel in der Höhe von 26,7 Mio. Euro vorgesehen.
Die einzelnen Maßnahmen sind wie folgt dotiert:
Für die Umsetzung flächenwirksamer Maßnahmen stehen in der Steiermark für die nächsten zwei Jahre 26,7 Mio. Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt bei Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen mit rund 18,5 Mio. Euro. Die Anlage von Nass- und Trockenlager werden mit 1,9 Mio. Euro, Forstschutzmaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro und Maßnahmen zur Waldbrandprävention mit 1,3 Mio. Euro gefördert. Für die Förderabwicklung stehen rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
FINANZTABELLE WALDFONDS
Seitens des BMLRT wurde an die LK-Forstabteilungen und die Landesforstdienste Österreichs eine provisorische Finanztabelle übermittelt, die eine Mittelzuteilung für die geplanten Maßnah-men beinhaltet. Demnach sind für die Steiermark für die nächsten beiden Jahre Fördermittel in der Höhe von 26,7 Mio. Euro vorgesehen.
Die einzelnen Maßnahmen sind wie folgt dotiert:
Die einzelnen Maßnahmen sind wie folgt dotiert:
Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen | 12,3 Mio. Euro |
Regulierung Baumartenzusammensetzung | 6,1 Mio. Euro |
Errichtung von Nass- und Trockenlagern | 1,9 Mio. Euro |
Forstschutzmaßnahmen | 3,5 Mio. Euro |
Waldbrandprävention | 1,3 Mio. Euro |
Die Maßnahmen-Abgeltung von Borkenkäferschäden (60 Mio. Euro), Forschung Holzgas und Biotreibstoffe (31,5 Mio. Euro), Forschung Klimafitte Wälder (30 Mio. Euro), Verstärkte Holzverwendung (62 Mio. Euro) und Biodiversität im Wald (13 Mio. Euro) – werden auf Bundesebene verwaltet und bedarfsgerecht zugeteilt.
Biodiversitätsstrategie Österreich
Im Herbst 2019 wurde auf Bundesebene ein sogenannter Biodiversitätsdialog 2030 für eine neue nationale Biodiversitätsstrategie begonnen. Nach der Abhaltung von vier Workshops und der Veröffentlichung der europäischen Strategie durch die europäische Kommission im Frühjahr, wurde nun der Entwurf für mögliche Elemente einer neuen Biodiversitätsstrategie 2030 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie veröffentlicht. Darin finden sich über 150 Maßnahmenvorschläge, die teils schwerwiegende Auswirkungen auf Eigentumsrechte und Bewirtschaftungsmöglichkeiten mit sich bringen. Im Rahmen einer öffentlichen Onlinekonsultation konnte bis 27. September 2020 zu dieser Strategie Stellung bezogen werden. Zu den kritischen Punkten wurden seitens der LK Steiermark in Zusammenarbeit mit der LK Österreich Stellungnahmen ausgearbeitet, die als Informationsgrundlage für die Teilnahme an der Konsultation gedient haben.
Mountainbike Projekt Umweltbundesamt
Im Rahmen des österreichweiten Projekts ErniMTB (Empfehlungen für regionale und regionenkoordinierende nachhaltige integrative Mountainbike-Konzepte) des Umweltbundesamtes, fand eine Interviewmission zur Region Schöckl statt. Neben Grundeigentümern und Mountainbike-Vertretern wurde auch die LK Steiermark im Zuge eines umfangreichen Interviews zu ihren Standpunkten befragt. Ziel des Projekts ist es, Empfehlungen für regionale, partizipative Umsetzungsprozesse für konfliktfreieres Mountainbiken zu erarbeiten. Im Zuge des Interviews stellte man fest, dass es in der Steiermark bereits sehr gute Ansätze gibt (Mountainbike Mustervereinbarung, Freizeitpolizze).
Förderungen und Entlastungen im Zusammenhang mit COVID 19
Entlastungs- und Investitionspaket für die Land- und Forstwirtschaft
1. Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft. Die Vollpauschalierungsgrenze wird rückwirkend ab 1. Jänner 2020 von 11.000 Euro auf 15.000 Euro Forst(Teil)Einheitswert angehoben. Eine neue Pauschalierungsverordnung ist derzeit in Begutachtung.
2. Senkung der bestehenden Hektarsätze des forstlichen Einheitswertes bei einer zumindest 20% Schädigung von Waldflächen. Der neue Verordnungsentwurf wird derzeit fachlich und politisch verhandelt.
COVID-19-FORST Richtlinie Land Steiermark
Mit Regierungsbeschluss vom 14. Mai 2020 wurde ein umfangreiches Hilfspaket des Landes betreffend „COVID 19-Krise“ beschlossen. Für den Forstbereich beinhaltet das Hilfspaket eine Förderung für die Anlieferung von Holz in Zwischenlager.
Die Zielsetzung liegt darin, eine weitere Wertminderung des Holzes zu verhindern und einer Massenvermehrung von Borkenkäfern in den Wäldern entgegen zu wirken. Abgegolten werden die höheren Manipulationskosten die durch die Zwischenlagerung entstehen.
Anlieferung von Sägerundholz in Nasslager werden für den Kleinwald bis zu 300 Festmeter mit 16 Euro pro Festmeter gefördert. Für Großbetriebe liegt die Begrenzung der Lagermenge bei 1.000 Festmeter. Die Anlieferung in Trockenlager wird mit 8 Euro gefördert.
COVID-19 Härtefallfonds für den Forstbereich
Mit Geldern aus dem Härtefallfonds wurde eine rasche Hilfestellung dort erreicht, wo durch den Wegfall des Einkommens die Bestreitung des täglichen Lebens in Gefahr stand. Für den Be-reich der Forstwirtschaft wurden Betriebe, die waldpädagogische Aktivitäten anbieten und Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugt haben, das nicht mehr abgeholt werden konnte und damit qualitativ abgewertet wurde, unterstützt. Von Mitte März bis Mitte Juni konnten maximal 2.000 Euro pro Monat geltend gemacht werden.
1. Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft. Die Vollpauschalierungsgrenze wird rückwirkend ab 1. Jänner 2020 von 11.000 Euro auf 15.000 Euro Forst(Teil)Einheitswert angehoben. Eine neue Pauschalierungsverordnung ist derzeit in Begutachtung.
2. Senkung der bestehenden Hektarsätze des forstlichen Einheitswertes bei einer zumindest 20% Schädigung von Waldflächen. Der neue Verordnungsentwurf wird derzeit fachlich und politisch verhandelt.
COVID-19-FORST Richtlinie Land Steiermark
Mit Regierungsbeschluss vom 14. Mai 2020 wurde ein umfangreiches Hilfspaket des Landes betreffend „COVID 19-Krise“ beschlossen. Für den Forstbereich beinhaltet das Hilfspaket eine Förderung für die Anlieferung von Holz in Zwischenlager.
Die Zielsetzung liegt darin, eine weitere Wertminderung des Holzes zu verhindern und einer Massenvermehrung von Borkenkäfern in den Wäldern entgegen zu wirken. Abgegolten werden die höheren Manipulationskosten die durch die Zwischenlagerung entstehen.
Anlieferung von Sägerundholz in Nasslager werden für den Kleinwald bis zu 300 Festmeter mit 16 Euro pro Festmeter gefördert. Für Großbetriebe liegt die Begrenzung der Lagermenge bei 1.000 Festmeter. Die Anlieferung in Trockenlager wird mit 8 Euro gefördert.
COVID-19 Härtefallfonds für den Forstbereich
Mit Geldern aus dem Härtefallfonds wurde eine rasche Hilfestellung dort erreicht, wo durch den Wegfall des Einkommens die Bestreitung des täglichen Lebens in Gefahr stand. Für den Be-reich der Forstwirtschaft wurden Betriebe, die waldpädagogische Aktivitäten anbieten und Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugt haben, das nicht mehr abgeholt werden konnte und damit qualitativ abgewertet wurde, unterstützt. Von Mitte März bis Mitte Juni konnten maximal 2.000 Euro pro Monat geltend gemacht werden.
Testbetriebsergebnis für den Kleinwald
Das Testbetriebsergebnis für den Kleinwald in Österreich wird jährlich von der Universität für Bodenkultur evaluiert. 120 Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 50 Hektar Waldbesitz werden betriebswirtschaftlich analysiert. Hat sich der Betriebserfolg (Differenz zwischen forstlichen Erträgen und allen Kosten) im Jahr 2018 mit noch 4,29 Euro pro Festmeter abgebildet, ist der Wert für das Jahr 2019 auf Minus 5,68 Euro pro Festmeter weit in den negativen Bereich abgesunken! Der Durchschnittswert über die letzten zwanzig Jahre liegt bei rund 10 Euro.
Entlastungs- und Investitionspaket für die Land- und Forstwirtschaft
Die Bundesregierung hat ein Entlastungs- und Investitionspaket von 400 Millionen Euro für die Land- und Forstwirtschaft geschnürt. 50 Millionen Euro davon werden für Entlastungsmaßnahmen bereitgestellt
- Angleichung der Krankenversicherung-Mindestbeitragsgrundlage
- Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13% auf 10%
- Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr
- Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle Pensionen in der Höhe von 0,5 Prozent
- Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung
- Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
- Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
- Anpassung der Pauschalierungsgrenze in der Land- und Forstwirtschaft bei Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
- Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinie im Bereich des Einheitswertes
- Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben
- Übertragung stiller Reserven
- Kinderbonus von 360 Euro pro Kind
FSC Konsultationsverfahren für einen Waldstandard Österreich
Die Firma GFA-Certification hat im Auftrag von FSC im Februar 2020 ein Konsultationsverfahren gestartet, um einen Waldstandard für Österreich einzuführen. Bereits im Jahr 2016 wurde vom FSC Deutschland eine sogenannte Risikobewertung für Österreich in Form eines Anhörungsprozesses durchgeführt. Es konnte durch die Interessensvertretung verhindert werden, dass es zu Einschränkungen der Waldbewirtschafter und in der Folge zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der holzverarbeitenden Industrie auf den globalen Märkten gekommen ist. FSC verfolgt den Ansatz der Segregation in der Waldbewirtschaftung. Das bedeutet, dass große Forstflächen aus der Bewirtschaftung genommen werden müssen, um aus Sicht von FSC nachhaltig zu sein. Seitens der Interessensvertretungen wird alles unternommen, um massive Ein-schränkungen der Waldbewirtschaftung und hohe Geldzahlungen an FSC zu verhindern.
Dynamische Waldtypisierung
Der Klimawandel stellt die größte Herausforderung für die nachhaltige Forstwirtschaft in Mitteleuropa und somit auch für die Steiermark dar. Bei bis zu 4°C höheren Jahresmitteltemperaturen wird sich der Wald drastisch verändern. Daher hat das Land Steiermark in enger Zusammenarbeit mit der LK-Forstabteilung und den Land&Forstbetrieben Steiermark ein Forschungsprojekt in Arbeit. Die Ergebnisse schaffen eine auf den Standort und die klimatischen Einflüsse angepasste Planungs- und Beratungsgrundlage für die Waldbewirtschaftung in der Steiermark und helfen mit, die Wälder zukunftsfit zu halten und zu gestalten. Damit sollen auch die Produktionsbedingungen optimiert werden. Im Projekt selbst sind die Außenaufnahmen abgeschlossen. Aktuell werden Waldtypen und Baumarten analysiert, die den unterschiedlichen Klimaszenarien angepasst erscheinen.
Wald-Wild
Pilotprojekt Rehwildzählung
Das Pilotprojekt zur Rehwildzählung mittels Wärmebildkamera und „Distance-Sampling“ wurde von der Förderstelle nach neun Monaten genehmigt. Zwei Reviere (FAST Pichl und Revier Treffning der Leobner Realgemeinschaft) wurden bereits im Spätwinter 2020 erfolgreich aufge-nommen. Im kommenden Winter ist die Aufnahme zweier weiterer Reviere (Gemeindejagden) in der Ost- und Südsteiermark geplant. Aufschlussreiche Ergebnisse werden bis Frühjahr 2021 erwartet.
Kriterien und Indikatoren für Wildlebensräume in der Steiermark
Die Steirische Landesjägerschaft hat im Jahr 2017 Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen rund um Wildtier und Jagd eingerichtet. Eine dieser Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit dem Bereich „Lebensraum“. Im Zuge der Auseinandersetzung mit diesem breit gefächerten Themenfeld ist DI Luidold in Abstimmung mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau übereingekommen, die Bewertung der Lebensräume für Schalenwild in der Steiermark gesondert über die Landesforstdirektion in Auftrag zu geben. Gefordert wurde die Entwicklung einer Beurteilungsmatrix. Inhaltlich soll vorerst das Rotwild hinsichtlich Lebensraumnutzung und Verbreitung, Lebensraumqualität, Lebensraumeignung, Korridore und Managementmaßnahmen in den Blick genommen werden. Seitens der LK Steiermark wurde Landeskammerrat Martin Kaltenegger in die Arbeitsgruppe nominiert.
Krähenverordnung-Kontingent erfüllt
Mit der 55. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens von Nebel- und Rabenkrähen wurde steiermarkweit ein Kontingent freigegeben. Die jährliche Abschusshöchstzahl beträgt insgesamt 10.000 Individuen. Jede abgeschossene Nebel- und Rabenkrähe wurde in der Niederwildmeldung dem zuständigen Bezirksjägermeister bekanntgegeben. Dieses Kontingent wurde nun erfüllt, das bedeutet, dass in der Steiermark bis zum 31. März keine Nebel- oder Rabenkrähen (auch keine Junggesellentrupps) mehr zum Abschuss frei sind. Für das kommende Jagdjahr beginnt die Jagdzeit wieder am 1. Juli und endet mit 31. Dezember. Ab 1. April bis 30. Juni dürfen nur Junggesellentrupps erlegt werden. Dieser Abschuss wird dem Kontingent des nächsten Jagdjahres 2020/21 angerechnet.
Bejagung Goldschakal
Wildtiermanagement hat die Aufgabe mit Hilfe von Strukturen und Maßnahmen ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wildtieren zu ermöglichen. In Österreich ist der Goldschakal in vier Landesjagdgesetzen als jagdbares Wild angeführt. Schonzeiten gelten im Burgenland (1. Februar bis 14. Oktober), sowie in Oberösterreich (16. März bis 30. September); in Salzburg und der Steiermark ist er ganzjährig geschont. Der Goldschakal genießt in ganz Europa durch seine Listung in der FFH-RL Anhang V (Arten von gemeinschaftlichem Interesse) einen gewissen Schutzstatus. Eine Entnahme ist allenfalls zulässig, wenn der günstige Erhaltungszustand gewährleistet ist. Im rechtlichen Rahmen bedeutet dies, dass nach Erfassung des Vorkommensgebietes und gegebenenfalls der Bestandsdichte eine Entscheidung über die Regulierung getroffen werden kann. Die steiermarkweite Verbreitung, durch die Umsetzung eines Monitoringprojekts der Steirischen Landesjägerschaft, kann als weitestgehend gesichert betrachtet werden. Ebenso konnte die Reproduktion des Goldschakals im Zuge dessen dokumentiert werden. Seit zwei Jahren gibt es auch einen Anstieg der Fallwildmeldungen hinsichtlich des Goldschakals, dies lässt auf eine Zunahme der Populationsdichte in siedlungsnahen Bereichen des Bundeslandes schließen.
Die Land-, Jagd-, aber auch Forstwirtschaft wird durch diesen „neuen“ Beutegreifer in naher Zukunft am stärksten betroffen sein. Gerade ländliche Regionen mit extensiver Weidetierhaltung erleiden bereits jetzt schon Verluste durch den Goldschakal. In der Jagdwirtschaft wird die Präsenz des neuen Beutegreifers spürbar in Verhaltensänderungen von Schalenwildarten, sowie einer daraus resultierenden schwereren Bejagbarkeit der Schalenwildbestände.
Das Pilotprojekt zur Rehwildzählung mittels Wärmebildkamera und „Distance-Sampling“ wurde von der Förderstelle nach neun Monaten genehmigt. Zwei Reviere (FAST Pichl und Revier Treffning der Leobner Realgemeinschaft) wurden bereits im Spätwinter 2020 erfolgreich aufge-nommen. Im kommenden Winter ist die Aufnahme zweier weiterer Reviere (Gemeindejagden) in der Ost- und Südsteiermark geplant. Aufschlussreiche Ergebnisse werden bis Frühjahr 2021 erwartet.
Kriterien und Indikatoren für Wildlebensräume in der Steiermark
Die Steirische Landesjägerschaft hat im Jahr 2017 Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen rund um Wildtier und Jagd eingerichtet. Eine dieser Arbeitsgruppen beschäftigt sich mit dem Bereich „Lebensraum“. Im Zuge der Auseinandersetzung mit diesem breit gefächerten Themenfeld ist DI Luidold in Abstimmung mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau übereingekommen, die Bewertung der Lebensräume für Schalenwild in der Steiermark gesondert über die Landesforstdirektion in Auftrag zu geben. Gefordert wurde die Entwicklung einer Beurteilungsmatrix. Inhaltlich soll vorerst das Rotwild hinsichtlich Lebensraumnutzung und Verbreitung, Lebensraumqualität, Lebensraumeignung, Korridore und Managementmaßnahmen in den Blick genommen werden. Seitens der LK Steiermark wurde Landeskammerrat Martin Kaltenegger in die Arbeitsgruppe nominiert.
Krähenverordnung-Kontingent erfüllt
Mit der 55. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2019 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens von Nebel- und Rabenkrähen wurde steiermarkweit ein Kontingent freigegeben. Die jährliche Abschusshöchstzahl beträgt insgesamt 10.000 Individuen. Jede abgeschossene Nebel- und Rabenkrähe wurde in der Niederwildmeldung dem zuständigen Bezirksjägermeister bekanntgegeben. Dieses Kontingent wurde nun erfüllt, das bedeutet, dass in der Steiermark bis zum 31. März keine Nebel- oder Rabenkrähen (auch keine Junggesellentrupps) mehr zum Abschuss frei sind. Für das kommende Jagdjahr beginnt die Jagdzeit wieder am 1. Juli und endet mit 31. Dezember. Ab 1. April bis 30. Juni dürfen nur Junggesellentrupps erlegt werden. Dieser Abschuss wird dem Kontingent des nächsten Jagdjahres 2020/21 angerechnet.
Bejagung Goldschakal
Wildtiermanagement hat die Aufgabe mit Hilfe von Strukturen und Maßnahmen ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wildtieren zu ermöglichen. In Österreich ist der Goldschakal in vier Landesjagdgesetzen als jagdbares Wild angeführt. Schonzeiten gelten im Burgenland (1. Februar bis 14. Oktober), sowie in Oberösterreich (16. März bis 30. September); in Salzburg und der Steiermark ist er ganzjährig geschont. Der Goldschakal genießt in ganz Europa durch seine Listung in der FFH-RL Anhang V (Arten von gemeinschaftlichem Interesse) einen gewissen Schutzstatus. Eine Entnahme ist allenfalls zulässig, wenn der günstige Erhaltungszustand gewährleistet ist. Im rechtlichen Rahmen bedeutet dies, dass nach Erfassung des Vorkommensgebietes und gegebenenfalls der Bestandsdichte eine Entscheidung über die Regulierung getroffen werden kann. Die steiermarkweite Verbreitung, durch die Umsetzung eines Monitoringprojekts der Steirischen Landesjägerschaft, kann als weitestgehend gesichert betrachtet werden. Ebenso konnte die Reproduktion des Goldschakals im Zuge dessen dokumentiert werden. Seit zwei Jahren gibt es auch einen Anstieg der Fallwildmeldungen hinsichtlich des Goldschakals, dies lässt auf eine Zunahme der Populationsdichte in siedlungsnahen Bereichen des Bundeslandes schließen.
Die Land-, Jagd-, aber auch Forstwirtschaft wird durch diesen „neuen“ Beutegreifer in naher Zukunft am stärksten betroffen sein. Gerade ländliche Regionen mit extensiver Weidetierhaltung erleiden bereits jetzt schon Verluste durch den Goldschakal. In der Jagdwirtschaft wird die Präsenz des neuen Beutegreifers spürbar in Verhaltensänderungen von Schalenwildarten, sowie einer daraus resultierenden schwereren Bejagbarkeit der Schalenwildbestände.
Förderunterstützung bei Schneebruchschäden
Teile der steirischen Waldflächen wurden im Winter 2019/20 durch extremen Nassschneefall extrem geschädigt. Um drohende Borkenkäferkalamitäten bestmöglich hintan zu halten gibt es für betroffene Durchforstungsbestände im Seilgelände nun eine Fördermöglichkeit. Folgende Voraussetzungen für die Förderung aus LE Vorhabensart 8.4.1. (Waldbauliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Massenvermehrung von Forstschädlingen) müssen gegeben sein:
- Bestätigung der Schadfläche durch die Bezirksforstinspektion
- Gefördert werden ausschließlich Einzelwürfe in durchforsteten Beständen im Seilgelände
- Schadenseintritt Winter 2019/2020
- Aufarbeitung bis spätestens Sommer 2020
- Standardkostensatz 25 Euro pro Festmeter; Fördersatz Wirtschaftswald 60%, Schutzwald 80%
Novelle Forstgesetz
Das Österreichische Forstgesetz wird einer Novelle unterzogen. Im Wesentlichen geht es um eine Ermächtigungsverordnung, die der zuständigen Bundesministerin die Möglichkeit eröffnet, Anordnungen zu einer zeitlich befristeten Abnahmeverpflichtung von Schadholz durch holzverarbeitende Betriebe zu treffen. Ob eine diesbezügliche Umsetzung rechtlich möglich ist, wird sich nach der nun abgeschlossenen Begutachtungsfrist in den nächsten Wochen zeigen. Massive Ablehnung zum Entwurf gibt es erwartungsgemäß von der Holzindustrie und deren Vertretungen.
Nasslager für Sägerundholz
In der Steiermark wurden, auf Grund der angespannten Holzmarktsituation, die zur Verfügung stehenden Nasslagerstandorte evaluiert. Die Lagerkapazität liegt insgesamt bei rund 213.000 Festmeter. Der Waldverband Steiermark hat mit der Holzeinlagerung in Riegersburg und Langenwang begonnen. Zusätzlich ist eine Aktivierung des Nasslagers Knittelfeld angedacht. In Summe werden aktuell rund 21.000 Festmeter auf diese Art zwischengelagert. Die Dispositionskosten werden über eine Förderung abgegolten. Neben Finanzmittel aus der LE wird im Landtag über ein „Landeshilfspaket“ verhandelt, das auch für die Finanzierung der Nasslager zur Verfügung gestellt werden soll.
Kooperationsabkommen Forst-Holz-Papier
Der Fachverband der Holzindustrie und die Vereinigung der österreichischen Papierindustrie auf Grund der geplanten Ermächtigungsverordnung der Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Tourismus, die eine befristete Abnahmeverpflichtung vorgesehen hat, die Beteiligung an der Kooperationsplattform FHP vorübergehend ruhend gestellt. In der Zwischenzeit haben die Mitglieder der Strategiegruppe Mitte August beschlossen, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung wiederaufzunehmen.
Seitens des Kooperationsabkommens FHP werden gegenüber der Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona- und Schadholzkrise gefordert:
Seitens des Kooperationsabkommens FHP werden gegenüber der Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Corona- und Schadholzkrise gefordert:
- Rahmenbedingungen und Förderungen im Bereich Transport und Logistik schaffen: Schadholz muss rasch aus dem Wald zu den Industriestandorten gebracht werden.
- Eine Milliarde Euro für einen Fonds zur Rettung des Waldes: Schadholzaufarbeitung, hohe Erntekosten, Lagerkosten, Qualitätsverluste, Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen bringen Waldbesitzer wirtschaftlich in schwere Bedrängnis.
- Versorgungssicherheit und Lieferketten aufrechterhalten: Ein Stillstand der holzverarbeitenden Industrie würde die Versorgungsicherheit gefährden.
- Holzbau und Sanierungsoffensive starten: Bauwirtschaft als Treiber der Konjunktur. Nach Corona-Einschränkungen bedarf es einer Forcierung des Holzbaus, insbesondere im öffentlichen Bereich.
- Energiewende und Bioökonomie forcieren: Klimaschutzmaßnahmen bleiben weiterhin aktuell. Daher Ausbau aller heimischer erneuerbarer Energieformen rasch, ambitioniert und effizient umsetzen.
Kampf dem Borkenkäfer
In der Steiermark war das Schadholzaufkommen in den vergangenen beiden Jahren mit rund sechs Prozent des Einschlages undramatisch. Die Stürme zu Jahresbeginn haben allerdings vielerorts zu Einzelwürfen geführt, auch gab es Kronenschäden durch Schneebruch. Nicht zu vergessen die Trockenheit in den südlichen Regionen der Steiermark. Um größere Borkenkäferkalamitäten auch in unserem Bundesland zu verhindern, gilt es, höchstes Augenmerk auf die Waldhygiene zu legen. Schadholz, auch mit dem besonderen Focus auf Einzelwürfe, ist rasch aufzuarbeiten und aus dem Wald zu transportieren. Für eine Eigenholzlagerung auf beihilfefähigen Flächen gibt es eine Ausnahmeregelung. Alle anderen Holznutzungen, sollten sie nicht dem Eigengebedarf dienen, sind ob der unsicheren Situation hintanzuhalten. Daher Einschlagstopp!