Interessensvertretung
14. AUSTROFOMA, ein voller Erfolg
Vom 26. bis 28. September 2023 konnte die 14. AUSTROFOMA, eine Forsttechnikmesse erfolgreich am Stuhleck in der Gemeinde Spital am Semmering abgehalten werden. 22.074 Besucher säumten den 4,5 km langen Parcours und beobachteten die unzähligen Holzerntemaschinen im praktischen Arbeitseinsatz. Das internationale Publikum hat sich aus 18 unterschiedlichen Nationen zusammengesetzt. 166 Aussteller präsentierten den aktuellen Stand der Forsttechnik zur nachhaltigen klimafitten Waldbewirtschaftung. Das Resümee fällt überaus positiv aus. Mehr denn je hat die AUSTROFOMA ihre Internationalität und Themenführerschaft in der Steilhangbewirtschaftung erwiesen.
Vom 26. bis 28. September 2023 konnte die 14. AUSTROFOMA, eine Forsttechnikmesse erfolgreich am Stuhleck in der Gemeinde Spital am Semmering abgehalten werden. 22.074 Besucher säumten den 4,5 km langen Parcours und beobachteten die unzähligen Holzerntemaschinen im praktischen Arbeitseinsatz. Das internationale Publikum hat sich aus 18 unterschiedlichen Nationen zusammengesetzt. 166 Aussteller präsentierten den aktuellen Stand der Forsttechnik zur nachhaltigen klimafitten Waldbewirtschaftung. Das Resümee fällt überaus positiv aus. Mehr denn je hat die AUSTROFOMA ihre Internationalität und Themenführerschaft in der Steilhangbewirtschaftung erwiesen.
- Innovations-Award
- Ökonomische Bedeutung der Europäischen Forst- und Holzwirtschaft
- Bedeutung Wertschöpfungskette Holz in Europa
Waldfest 2023
Im Rahmen des Waldfestes 2023 am Grazer Hauptplatz haben sich 26 Organisationen rund um den steirischen Wald präsentiert. Über 4.000 Besucher, darunter viele Schulklassen, informierten sich und genossen das vielfältige Rahmenprogramm von Waldquiz über Modenschau bis hin zu Kulinarik aus dem Wald. Das Waldfest zeigte einmal mehr, dass die heimischen Wälder seit vielen Generationen von verantwortungsvollen Menschen nachhaltig bewirtschaftet werden. Und das ist auch die beste Strategie zu ihrer Erhaltung, denn nur gesunde, gut gepflegte und bewirtschaftete Wälder sind auch in der Lage, die vielfältigen Wirkungen des Waldes für Umwelt, Klima und Gesellschaft zu gewährleisten.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die von der EU auf den Weg gebrachte Entwaldungsverordnung EUDR wird mit 31. Dezember 2024 in Kraft treten. Was die Umsetzung betrifft sind noch viele Fragen offen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2023 seitens der Interessensvertretungen und der Marktpartner ein umfangreicher Klarstellungskatalog mit 28 Fragen an die Forstsektion des BMLF übermittelt.
Eine Beantwortung ist noch nicht erfolgt. Entwaldung bedeutet, dass durch Abholzung landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Wald wird definiert als eine Fläche von mindestens 0,5 Hektar, die mit mindestens 5 Meter hohen Bäumen zumindest 10% überschirmt ist. Jeder Marktteilnehmer entlang der Lieferkette hat durch Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten, durch Dokumentation sowie durch Weitergabe von Informationen dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt werden.
Dazu wird die EU-Kommission bis Ende 2024 ein digitales Informationssystem aufbauen. Dabei soll auch eine Georeferenzierung implementiert werden. Jedes geerntete Holz ist dann mit den Koordinaten des Schlagortes in das EU-Informationssystem als Punkt bzw. als Polygon ab 4 Hektar Eingriffsfläche einzumelden. Seitens der Kommission wurden für Österreich die Bundesforste, die Papierindustrie, einige Sägebetriebe und ein Waldverband für einen Testbetrieb zugelassen. Dabei zeigt sich, dass das geplante System für Österreich vollkommen ungeeignet ist. Dazu ein Beispiel: Von Schnittstelle zu Schnittstelle müssten alle Daten neu per Hand in das System eingegeben werde.
Novelle Forstgesetz
Der Ministerrat hat eine Novelle des Österreichischen Forstgesetzes beschlossen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden die Zielsetzungen des Forstgesetzes weiterentwickelt, sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte von 60 auf 50 Jahre wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert. Entsprechende Akzente werden auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen gesetzt.
Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt. Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – z.B. Mehrnutzenhecken. Durch eine Modernisierung der Ausbildung wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.
Novelle Jagdgesetz
Die Inhalte zur 22 Jagdgesetznovelle wurden im Herbst im Landtag beschlossen. Damit wird die Verwendung einer Nachtsichtoptik für die Bejagung von Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Für Damwild gibt es kein Hegeziel mehr und die Wildart kann über einen Abschussplan in der Schusszeit unbegrenzt bejagt werden.
Fallwildmeldungen werden in Zukunft über eine App-Anwendung erfasst werden. Trotz einer extrem kurzen Begutachtungsfrist des Gesetzestextes, konnten die wesentlichen Einwände und Bedingungen der Interessensvertretung zur geplanten Jagdgesetznovelle, unter Einbindung der Kammerobmänner und der Land- und Forstbetriebe, klar positioniert werden. Die im § 1a festgeschriebene Tatsache, dass im Widerstreit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang einzuräumen ist, bleibt unangetastet.
Wildökologische Raumplanung
Der Dialogprozess zur möglichen Umsetzung einer „Wildökologischen Raumplanung für die Steiermark“, zur besseren Integration revierübergreifender Wildarten in die Kulturlandschaft, wird mit den Vertretern der Steirischen Jägerschaft intensiv weitergeführt. Von der Steuerungsgruppe wurden die sechs Handlungsfelder Wildräume, Indikatoren Lebensraum, Überwinterung, Abschussplanung, Raum und Organisation und Recht definiert. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen sind intensiv mit der Erarbeitung von neuen Konzepten beschäftigt.
Am 11. September 2023 wurde der Board- und der Steuerungsgruppe ein erster Zwischenbericht über die Ergebnisse der fünf Arbeitsgruppen vorgelegt, der am 11. September 2023 unter Teilnahme von Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Institutes für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien, mit allen Akteuren des Prozesses besprochen wurde.
Aktuell wurden 101 Wildregionen plakativ für die Steiermark ausgewiesen, die eine Größe zwischen 5.000 bis 31.000 Hektar aufweisen. Innerhalb der ausgewiesenen Wildregionen sollen die Reviere zu sogenannten Reviergemeinschaften zusammengeführt werden. Insgesamt wurde in den fünf Arbeitsgruppen zusammenfassend eine umfangreiche Grundlagenarbeit geleistet, die nun in der weiteren Folge verdichtet werden muss. Eine besondere Herausforderung stellt die rechtliche Dimension dar, die durch eine Wildökologische Raumplanung neu zu denken ist. Grundprinzip bei allen Diskussionen ist der Schutz von Eigentumsrechten.
Im Rahmen des Waldfestes 2023 am Grazer Hauptplatz haben sich 26 Organisationen rund um den steirischen Wald präsentiert. Über 4.000 Besucher, darunter viele Schulklassen, informierten sich und genossen das vielfältige Rahmenprogramm von Waldquiz über Modenschau bis hin zu Kulinarik aus dem Wald. Das Waldfest zeigte einmal mehr, dass die heimischen Wälder seit vielen Generationen von verantwortungsvollen Menschen nachhaltig bewirtschaftet werden. Und das ist auch die beste Strategie zu ihrer Erhaltung, denn nur gesunde, gut gepflegte und bewirtschaftete Wälder sind auch in der Lage, die vielfältigen Wirkungen des Waldes für Umwelt, Klima und Gesellschaft zu gewährleisten.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die von der EU auf den Weg gebrachte Entwaldungsverordnung EUDR wird mit 31. Dezember 2024 in Kraft treten. Was die Umsetzung betrifft sind noch viele Fragen offen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2023 seitens der Interessensvertretungen und der Marktpartner ein umfangreicher Klarstellungskatalog mit 28 Fragen an die Forstsektion des BMLF übermittelt.
Eine Beantwortung ist noch nicht erfolgt. Entwaldung bedeutet, dass durch Abholzung landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Wald wird definiert als eine Fläche von mindestens 0,5 Hektar, die mit mindestens 5 Meter hohen Bäumen zumindest 10% überschirmt ist. Jeder Marktteilnehmer entlang der Lieferkette hat durch Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten, durch Dokumentation sowie durch Weitergabe von Informationen dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt werden.
Dazu wird die EU-Kommission bis Ende 2024 ein digitales Informationssystem aufbauen. Dabei soll auch eine Georeferenzierung implementiert werden. Jedes geerntete Holz ist dann mit den Koordinaten des Schlagortes in das EU-Informationssystem als Punkt bzw. als Polygon ab 4 Hektar Eingriffsfläche einzumelden. Seitens der Kommission wurden für Österreich die Bundesforste, die Papierindustrie, einige Sägebetriebe und ein Waldverband für einen Testbetrieb zugelassen. Dabei zeigt sich, dass das geplante System für Österreich vollkommen ungeeignet ist. Dazu ein Beispiel: Von Schnittstelle zu Schnittstelle müssten alle Daten neu per Hand in das System eingegeben werde.
Novelle Forstgesetz
Der Ministerrat hat eine Novelle des Österreichischen Forstgesetzes beschlossen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden die Zielsetzungen des Forstgesetzes weiterentwickelt, sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte von 60 auf 50 Jahre wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert. Entsprechende Akzente werden auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen gesetzt.
Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt. Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – z.B. Mehrnutzenhecken. Durch eine Modernisierung der Ausbildung wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.
Novelle Jagdgesetz
Die Inhalte zur 22 Jagdgesetznovelle wurden im Herbst im Landtag beschlossen. Damit wird die Verwendung einer Nachtsichtoptik für die Bejagung von Schwarzwild auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt. Für Damwild gibt es kein Hegeziel mehr und die Wildart kann über einen Abschussplan in der Schusszeit unbegrenzt bejagt werden.
Fallwildmeldungen werden in Zukunft über eine App-Anwendung erfasst werden. Trotz einer extrem kurzen Begutachtungsfrist des Gesetzestextes, konnten die wesentlichen Einwände und Bedingungen der Interessensvertretung zur geplanten Jagdgesetznovelle, unter Einbindung der Kammerobmänner und der Land- und Forstbetriebe, klar positioniert werden. Die im § 1a festgeschriebene Tatsache, dass im Widerstreit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang einzuräumen ist, bleibt unangetastet.
Wildökologische Raumplanung
Der Dialogprozess zur möglichen Umsetzung einer „Wildökologischen Raumplanung für die Steiermark“, zur besseren Integration revierübergreifender Wildarten in die Kulturlandschaft, wird mit den Vertretern der Steirischen Jägerschaft intensiv weitergeführt. Von der Steuerungsgruppe wurden die sechs Handlungsfelder Wildräume, Indikatoren Lebensraum, Überwinterung, Abschussplanung, Raum und Organisation und Recht definiert. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen sind intensiv mit der Erarbeitung von neuen Konzepten beschäftigt.
Am 11. September 2023 wurde der Board- und der Steuerungsgruppe ein erster Zwischenbericht über die Ergebnisse der fünf Arbeitsgruppen vorgelegt, der am 11. September 2023 unter Teilnahme von Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Institutes für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien, mit allen Akteuren des Prozesses besprochen wurde.
Aktuell wurden 101 Wildregionen plakativ für die Steiermark ausgewiesen, die eine Größe zwischen 5.000 bis 31.000 Hektar aufweisen. Innerhalb der ausgewiesenen Wildregionen sollen die Reviere zu sogenannten Reviergemeinschaften zusammengeführt werden. Insgesamt wurde in den fünf Arbeitsgruppen zusammenfassend eine umfangreiche Grundlagenarbeit geleistet, die nun in der weiteren Folge verdichtet werden muss. Eine besondere Herausforderung stellt die rechtliche Dimension dar, die durch eine Wildökologische Raumplanung neu zu denken ist. Grundprinzip bei allen Diskussionen ist der Schutz von Eigentumsrechten.
Waldbau/Forstschutz
- Projekt Waldpower 2022
Mit dem Projekt „Bewusstseinsbildung dynamische Waldtypisierung und Pflegeoffensive klimafitter Wald in der Steiermark“ mit der Kurzbezeichnung „WALDPOWER22“ soll die Bewusstseinsbildung und Information einer klimafitten Waldbewirtschaftung gestärkt werden, die Grundlagen der dynamischen Waldtypisierung angewendet und konkrete Waldflächen in der Steiermark vorbildhaft behandelt werden.
- Sturmschäden
Brüchen in den Wäldern in einer Höhenlage zwischen 900 m und 1.500 m geführt, wobei es keine großflächigen Ereignisse gab. Vielerorts haben die Einzelwürfe und Kronenbrüche zu einem beträchtlichen Schadholzanfall geführt. Die Forstwirtschaft ist daher extrem gefordert - im Sinne der Waldhygiene - das Schadholz zeitnah aufzuarbeiten, um die Gefahr einer Borkenkäfer-Massenvermehrung zu unterbinden. Über das Forstpersonal der Bezirkskammern wurde intensive Informations- und Aufklärungsarbeit betrieben.
Die Schadholzmenge lag mit 1,9 Mio. fm deutlich über den Vorjahren. Die aktuellen Schneebruchereignisse im Winter 2023/2024 bergen die große Gefahr, dass viele Einzelbrüche übersehen werden und es dadurch zu einer frühen Borkenkäferentwicklung kommen kann. Waldhygiene ist daher sehr wichtig.
- Schadholzmengen im Jahr 2023 in der Steiermark:
Forstliche Betriebswirtschaft/Förderung
- Land- und forstwirtschaftliche Einheitswerthauptfeststellung 2023
So wurde der Einfluss des Klimawandels (Temperaturerhöhung, Niederschlagsänderung) in der Einheitswertberechnung berücksichtigt. Nicht nur in der Landwirtschaft, sondern nach zähen Verhandlungen auch in der Forstwirtschaft. Im Kleinstwald (10-100 ha) wurde eine neue Alterskategorie (0-10 Jahre) eingeführt. Damit wird die aufwendigere Verjüngung berücksichtigt. Es wurde der Hundertsatz 10 festgelegt.
Damit keine neuen Erklärungen seitens der Waldbesitzer:innen notwendig sind, gibt es eine automatisierte Aufteilung der bisherigen Altersstufe (0-40 Jahre) im Verhältnis 1:3. Waldbesitzer haben die Möglichkeit, bei Abweichung von dieser Einteilung, eine gänzlich neue Altersklasseneinteilung zu beantragen. Im Großwald (>100 ha) kann aufgrund fehlender räumlicher Zuordnung kein direkter Abschlag erfolgen. Es kann aber jederzeit im Rahmen einer Wertfortschreibung wegen eines geänderten Waldaufbaus der Einheitswert neu erklärt werden.
- Waldfonds – Umsetzung Steiermark
- Waldfonds – Aufstockung Fördermittel
Holzeinschlagsmeldung 2022
Wie aus der jährlich erhobenen Holzeinschlagsmeldung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hervorgeht, wurden im Jahr 2022 in den österreichischen Wäldern 19,36 Mio. Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde (Mio. Efm o.R.) geerntet. Das bedeutet ein Plus von 937.670 Efm o. R. im Vergleich zum Jahr 2021. Der Schadholzanteil hat mit 7,27 Mio. Erntefestmeter im Vergleichszeitraum um 20,11 Prozent zugenommen. Ursächlich dafür waren Borkenkäfer mit 48 Prozent, Sturmereignisse mit 32 Prozent und sonstige Kalamitäten mit 20 Prozent.
- Höchster Einschlag im Waldland Steiermark.
- Schadholzanteil im Steigen.
FAST Pichl
Zertifikatslehrgang Wald- und Naturraumökologie
Der Zertifikatslehrgang „Wald- und Naturraumökologie“, der von der Forstabteilung in Zusammenarbeit mit der Forstsektion des BMLFUW initiiert wurde, erfreut sich einer großen Nachfrage. Insgesamt konnten 35 Waldbewirtschafter:innen nach der Präsentation ihrer Abschlussarbeiten ihre Zertifikate aus der Hand des Vertreters der Forstsektion im BMLFRW entgegennehmen.
Der Zertifikatslehrgang „Wald- und Naturraumökologie“, der von der Forstabteilung in Zusammenarbeit mit der Forstsektion des BMLFUW initiiert wurde, erfreut sich einer großen Nachfrage. Insgesamt konnten 35 Waldbewirtschafter:innen nach der Präsentation ihrer Abschlussarbeiten ihre Zertifikate aus der Hand des Vertreters der Forstsektion im BMLFRW entgegennehmen.
proHolz
Bei der Generalversammlung von proHolz Steiermark am 13. Dezember 2022 wurde der amtierende Obmann Paul Lang für eine weitere Periode in seiner Funktion bestätigt. Durch das Ausscheiden von Franz Mayr-Melnhof-Saurau, der in den vergangenen Perioden die Funktion des zweiten Obmann Stellvertreters innehatte, wurde Harald Kraxner, bis dato Kassier, mit dieser Aufgabe betraut. Die LK ist mit DI Stefan Zwettler im Vorstand vertreten, der die Funktion des Schriftführers an den neu in den Vorstand gewählten Heinrich Reuss abgegeben hat und nun die Funktion des Kassiers eingenommen hat.