Interessenvertretung
Umfassende rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung der steirischen Bäuerinnen und Bauern sowie Vertretungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten
Hauptaufgabe der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht ist die rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung mit nachstehenden Schwerpunkten:
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht bietet neben telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Jährlich können rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (persönlich im Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe) verzeichnet werden.
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2023 wurden 250 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammeführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Novelle Landwirtschaftskammergesetz
Seitens der Abteilung Recht wurden die konkreten Änderungsvorschläge für die Novelle des Landwirt-schaftskammergesetzes ausgearbeitet. Die Letztfassung des Novellierungsvorschlags wurde von Seiten der zuständigen Fachabteilung A10 und dem Verfassungsdienst geprüft und wurde der Novellierungsvorschlag des LWKG zur Beschlussfassung im Landtag vorgelegt. Am 31. Jänner 2023 wurde die 15. Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz im Landtag (ÖVP, SPÖ, NEOS) mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen und ist mit 03.02.2023 in Kraft getreten. Mit der Novelle wurde auch die gesetzliche Regelung des Grundbetrages geändert. Aufgrund dieser Neuregelung hat die Vollversammlung der Landeskammer in ihrer Versammlung am 17. Februar 2023 den Beschluss über die Erhöhung des Grundbetrages in der Höhe von EUR 40,00 beschlossen.
Änderung der Geschäftsordnung LK und BK
Aufgrund der in Kraft getretenen Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes war nachfolgend eine Änderung bzw. Anpassung der GeoLK, sowie der GeoBK, an das novellierte Landwirtschaftskammergesetz notwendig. Die Änderung der GeoLK und GeoBK wurden von der Abteilung Recht vorbereitet und mit der Kammerführung, sowie der Aufsichtsbehörde (A10, Mag. Marinic-Rigelle) abgestimmt. Die wesentlichen Änderungen betrafen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und die Ersatzmitgliederregelung für Ausschüsse und Beiräte. Die notwendigen Änderungen wurden nachfolgend von der Vollversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen und von der Landesregierung genehmigt und traten mit der Kundmachung in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen in Kraft.
Novelle des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes
Die Abteilung Recht hat gemeinsam mit der Abteilung 10 einen Novellierungsentwurf zum Steiermärksichen Grundverkehrsgesetz erarbeitet und im Sinne der Landwirtschaft formuliert, mit welchem die Zielsetzung der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes entsprechend den strukturellen und natürlichen Gegebenheiten verwirklicht wurde. Mit 27. Juli 2023 trat die Gesetzesnovellierung zum Steiermärkischen Grundverkehr in Kraft wodurch ua folgende Änderungen umgesetzt wurden:
Zivilrecht
Im Verlauf des Jahres 2023 leistete die Abteilung Recht eine Vielzahl von Beratungen zu den Kernbereichen des Zivilrechts. Die Themen dieser Beratungen umfassten die Bereiche
Familien- und Erbrecht
Neben den Dauerthemen Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung lag im Jahr 2023 der Schwerpunkt auch verstärkt auf der außer- und innerfamiliären Hofübergabe, da geburtenstarke Jahrgänge unter dem landwirtschaftlichen BetriebsführerInnen in Pension gehen konnten. Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen und Unterhaltsfragen waren auch 2023 häufig nachgefragt. Die begehrten Hofübergabeseminare in den Bezirken erfreuten sich einer sehr guten Nachfrage unter den potenziellen HofübergeberInnen und HofübernehmerInnen. Im Zusammenhang mit der bäuerlichen Hofübergabe werden häufig auch seinerzeitige Verträge hinterfragt und stellt auch deren Auslegung, Interpretation und Wirkung auf die Gegenwart einen Beratungsschwerpunkt dar. Dies insbesondere auch in Verbindung mit der Abschaffung des Pflegeregresses und dessen Auswirkungen.
Direktvermarktung
Die Beratungsnachfrage im Zusammenhang mit Selbstbedienungsläden und Automaten im Rahmen der Direktvermarktung war konstant sodass das Angebot an rechtlichen Schulungen in Form von Präsenz- und Onlinevorträgen beibehalten werden konnte. Viele Fragen insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zum Gewerberecht und den Jugendschutz konnten dadurch geklärt werden.
Privatzimmervermietung – Urlaub am Bauernhof
Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, Erfordernissen und Befugnissen im Rahmen der Privatzimmervermietung bearbeitet und beantwortet werden. Das bestehende Schulungsangebot in Form von Vorträgen wurde online angeboten und konnte durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen erweitert und ergänzt werden.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Anfragen betrafen einerseits den Umgang mit kammerinternen Fragestellungen sowie Fragen von LandwirtInnen hinsichtlich Videoüberwachungen und den allgemeinen Umgang mit erhobenen Daten und deren Weitergabe.
Bildung
Durch zahlreiche Vorträge, Webinare, Seminare sowie die Wissensvermittlung im Zuge von Meister-und Facharbeiterkursen leistet die gesamte Abteilung Recht einen wesentlichen Beitrag zur vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Bildung der bäuerlichen Bevölkerung.
Steuerrecht allgemein
Wie in den letzten Jahren sind die Anfragen zum Thema Steuerrecht erneut mehr geworden. Die Themenstellungen werden immer komplexer. Sehr häufig ist die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Die Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft neben der Urproduktion nach Zuverdienstmöglichkeiten gesucht wird und daraus erzielte Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab mehr als 200 umfassende Beratungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen. Thematisch betroffen waren unterschiedlichste steuerrechtliche Bereiche (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.).
Einen beherrschenden Arbeitsschwerpunkt bildet die steuerliche Behandlung des Themas Photovoltaik. Einerseits bei der Errichtung einer eigenen PV-Anlage durch LandwirtInnen und andererseits bei Verpachtung von Flächen an Dritte zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.
Neue pauschalierungsgrenzen
Auf Betreiben der Interessenvertretung gelten seit der Veranlagung 2023 höhere Pauschalierungsgrenzen. Die Netto-Umsatzgrenze für die Anwendung der ertragsteuerlichen Pauschalierung ist von 400.000 € auf 600.000 € angehoben worden. Selbiges gilt auch für die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerpauschalierung. Zudem gilt seit der Veranlagung 2023 für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmengrenze von 45.000 € (bisher 40.000 €). Für betroffene Betriebe ergibt sich dadurch eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Sozial- bzw. Pflegeberatung
Seit Juli 2023 haben Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. Es gibt einen solchen für jene Angehörigen, die sich aufgrund dieser Tätigkeit bereits in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert haben. Für diese Gruppe wird der Angehörigenbonus von Amts wegen ausbezahlt und ist somit kein weiterer Handlungsbedarf für die Betroffenen gegeben. Zusätzlich sind auch Personen anspruchsberechtigt, die einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 seit mindestens 1 Jahr in häuslicher Umgebung pflegen, wenn das Nettoeinkommen des oder der pflegenden Angehörigen einen Betrag von € 1.500,-- pro Monat nicht übersteigt. Dieser Gruppe wird der Bonus auf Antrag gewährt und können durch diese Bestimmung nun auch Pensionistinnen und Pensionisten in den Genuss des Bonus kommen. Der Angehörigenbonus gebührt in Höhe von jährlich € 1.500,--. Der Antrag ist bei dem Versicherungsträger einzubringen, welcher das Pflegegeld der zu pflegenden Person ausbezahlt.
Sozialgerichtsverfahren
Die Gerichtsvertretung unserer Kammermitglieder vor den Sozialgerichten Graz und Leoben stellt unsere Kernkompetenz dar. Im Jahr 2023 wurde bei 203 Sozialgerichtsverfahren in Arbeitsunfall-, Pensions- und Pflegegeldangelegenheiten die Vertretung übernommen.
Der bei weitem überwiegende Anteil betrifft Pflegegeldverfahren, um für die Landwirtinnen und Landwirte eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen und es konnten über 60% positiv im Sinne der Pflegebedürftigen abgeschlossen werden.
Auch bei mehreren Verfahren betreffend Anerkennung von Schwerarbeitszeiten wurden Mitglieder unterstützt.
sozialversicherungsrechtliches Beitragswesen
Um die Auswirkungen der hohen Inflation abzufangen, wurden konkrete Vorschläge zur Beitragsentlastung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung erarbeitet und diese Entwürfe energisch in den politischen Diskurs eingebracht.
Familienzeitbonus
Landwirte wurden über die Möglichkeit des Bezuges von Familienzeitbonus aktiv aufgeklärt und bei der Antragsstellung unterstützt.
Beschäftigung von Arbeitskräften
Langjährige Saisonarbeiter profitieren nun von erleichterten Bewilligungsverfahren außerhalb des Kontingents. Zusätzlich wurde die Möglichkeit der Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter in der Landwirtschaft erweitert. Eine ungehinderte Arbeitsmarktintegration für ukrainische Arbeitskräfte wurde sichergestellt sowie wurde aktiv an der Akquirierung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten gearbeitet.
Erstellung von Gutachten
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 35 Gutachten erstellt.
Den Schwerpunkt stellten die Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen dar. Die Auftragsinhalte reichten von der Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, über die Ermittlung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Angelegenheiten bis hin zur Ermittlung des Verkehrswertes bei Grundstücksablösen.
Die Ermittlung von Flur- und Folgeschäden betrafen die Entschädigungszahlungen an GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen im Zuge der Errichtung von privaten und öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen.
Die Gutachten hinsichtlich Grundinanspruchnahmen betrafen Grundablösen für die Errichtung von Rückhaltebecken, die Errichtung von Lawinenschutzdämmen, die Ausweisung und Erweiterung von Quellschutzgebieten bzw. –zonen sowie die Bewertung von künftigen Deponieflächen für Retentionsmaterial.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde für landwirtschaftliche Grundstücke, höherwertiges Grünland, Baurandlage sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland und Flächen mit Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland durchgeführt.
Vergütungsrichtlinien für die Inanspruchnahme
Im Jahr 2023 wurden die Vergütungsrichtlinien für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke umfangreich überarbeitet und diese werden seit Juli 2023 kostenpflichtig verkauft. Die Entschädigungsrichtlinien werden von der Abteilung Recht erstellt, um die durch die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen hervorgerufenen vermögensrechtlichen Nachteile bewerten zu können.
Novellen zum Steiermärkischen Bau- und Raumordnungsgesetz, Durchführungsverordnung Geruch, Überarbeitung der Richtlinie „Emissionen aus der Tierhaltung“
Bereits seit mehreren Jahren finden intensive Verhandlungen im Hinblick auf eine Novellierung des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes statt, wobei insbesondere eine Neuregelung der Geruchsthematik bzw. Geruchsbeurteilung einen wesentlichen Schwerpunkt darstellte. Mit einer Novelle im Juni 2022 konnte ein erster Schritt betreffend die Darstellung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen der Tierhaltungsbetriebe im Raumordnungsgesetz erreicht werden. Nunmehr trat mit 15. Juli 2023 eine Novelle des Stmk. Baugesetzes in Kraft, im Rahmen derer eine Gleichschaltung der Geruchsbeurteilungskriterien des Bau- und Raumordnungsgesetzes erzielt werden konnte (gleicher zulässiger Prozentsatz an Jahresgeruchsstunden in § 27 Stmk. ROG und § 95 Stmk. BauG). In diesem Zusammenhang war in Folge noch die Erlassung einer entsprechenden Durchführungsverordnung, aufgrund der im Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes vorgesehenen Verordnungsermächtigungen, erforderlich. Im Rahmen einer derartigen Verordnung sollen Detailregelungen (z.B. zu verwendendes Ausbreitungsmodell, Verfügbarkeit von Winddaten, Eingabeparameter für die Berechnung) betreffend die Geruchsbeurteilung determiniert werden. Nach Abschluss diesbezüglicher Verhandlungs- und Besprechungstermine trat die Stmk. Geruchsimmissionsverordnung 2023 mit 30. Dezember 2023 in Kraft. Einerseits finden sich nunmehr in dieser Verordnung detaillierte Regelungen betreffend die Umsetzung der Geruchsberechnung, andererseits wurde aber auch der Begriff der Ortsüblichkeit im Sinne der Landwirtschaft näher definiert.
Darüber hinaus kam es im September 2023 zur Neuauflage der Richtlinie „Emissionen aus der Tierhaltung“, an deren Überarbeitung seitens der Landwirtschaftskammer mitgewirkt wurde. Es handelt sich dabei um jene Richtlinie, in der insbesondere die Emissionsfaktoren für Geruch sowie auch diesbezüglich reduzierend wirkende Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt werden. Aufgrund eines Projektes der HBLFA Raumberg-Gumpenstein im Rahmen dessen Erhebungen auf Betrieben stattgefunden haben, konnte teilweise eine Herabsetzung der Emissionsfaktoren erreicht werden. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche neue, geruchsreduzierend wirkende Bewirtschaftungsmaßnahmen in die Richtlinie aufgenommen.
Novellierung des Stmk. Jagdgesetzes – 22. Jagdgesetznovelle
Im Jahr 2023 wurde seitens der Abteilung Recht auch an der Novellierung des Stmk. Jagdgesetzes mitgearbeitet. Es fanden dahingehend, gemeinsam mit der Abteilung Forst und Energie, intensive Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung der Landesregierung und den politischen Büros statt und wurden entsprechende Änderungsvorschläge etc. hinsichtlich der verschiedenen Novellenentwürfe erstellt. Seitens des Landtags wurde die 22. Jagdgesetznovelle am 13. Dezember 2023 beschlossen und mit dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2024 veröffentlicht. In den Gesetzestext wurde die Begrifflichkeit des „Wildtiermanagements“ als eigener § 1a implementiert, in dessen Zusammenhang erreicht werden konnte, dass die gesetzliche Verankerung des Vorrangs der Interessen der Land- und Forstwirtschaft (im Widerstreit mit den jagdwirtschaftlichen Interessen), aufrecht bleibt. Im Rahmen der Novelle kam es darüber hinaus beispielsweise zu Änderungen hinsichtlich der Wildtierfütterungsthematik, der Abschussplanung, der Wildschadenshaftung sowie der Schaffung der Möglichkeit des Einsatzes von Nachtzielgeräten (insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild sowie für die Entnahme von Wölfen).
Verwaltungs-(Verfahrens)recht
Die Abteilung Recht führte im Jahr 2023 eine Vielzahl von Beratungen in den Bereichen des materiellen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts durch. Bei einem Teil dieser Beratungen war es auch erforderlich, dass die Abteilung Recht Rechtsmittelentwürfe verfasste, insbesondere im Rahmen von verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Die Themen der Beratungen umfassten unter anderem folgende Bereiche: Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Weinbaurecht, Forstrecht, Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht.
Weinbau
Durch Gesetzesnovellen und eine verstärkte Digitalisierung im Bereich des Weinbaukatasters gewann die rechtliche Einschätzung und Beurteilung von Sachverhalten auch kammerintern an Bedeutung. Mit der neu erlassenen Rieden-Verordnung wurde die juristische Fachexpertise im Zusammenhang mit dem Weinbau um eine weitere Facette reicher.
- Arbeitsrecht
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Bäuerliche Hofübergabe
- Betriebskonzepte für Bauen im Freiland
- Bewertungsfragen
- Datenschutz
- Ermittlung von Flur- und Folgeschäden
- Familien- und Erbrecht
- Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht
- Grundinanspruchnahme (Entschädigungen,…)
- Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen
- Pachtverträge
- Servitutsrecht, Straßen-, Wege- und Nachbarrecht
- sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Arbeitsunfälle,…), Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
- abgaben- und steuerrechtliche Angelegenheiten (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Hilfestellungen bei Steuererklärungen,…)
- Umweltrecht (Geruchstechnische Stellungnahmen und Vorbeurteilungen,…)
- Verwaltungs-(verfahrens)recht
- Zivilrecht
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht bietet neben telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Jährlich können rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (persönlich im Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe) verzeichnet werden.
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2023 wurden 250 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammeführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Novelle Landwirtschaftskammergesetz
Seitens der Abteilung Recht wurden die konkreten Änderungsvorschläge für die Novelle des Landwirt-schaftskammergesetzes ausgearbeitet. Die Letztfassung des Novellierungsvorschlags wurde von Seiten der zuständigen Fachabteilung A10 und dem Verfassungsdienst geprüft und wurde der Novellierungsvorschlag des LWKG zur Beschlussfassung im Landtag vorgelegt. Am 31. Jänner 2023 wurde die 15. Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz im Landtag (ÖVP, SPÖ, NEOS) mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen und ist mit 03.02.2023 in Kraft getreten. Mit der Novelle wurde auch die gesetzliche Regelung des Grundbetrages geändert. Aufgrund dieser Neuregelung hat die Vollversammlung der Landeskammer in ihrer Versammlung am 17. Februar 2023 den Beschluss über die Erhöhung des Grundbetrages in der Höhe von EUR 40,00 beschlossen.
Änderung der Geschäftsordnung LK und BK
Aufgrund der in Kraft getretenen Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes war nachfolgend eine Änderung bzw. Anpassung der GeoLK, sowie der GeoBK, an das novellierte Landwirtschaftskammergesetz notwendig. Die Änderung der GeoLK und GeoBK wurden von der Abteilung Recht vorbereitet und mit der Kammerführung, sowie der Aufsichtsbehörde (A10, Mag. Marinic-Rigelle) abgestimmt. Die wesentlichen Änderungen betrafen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und die Ersatzmitgliederregelung für Ausschüsse und Beiräte. Die notwendigen Änderungen wurden nachfolgend von der Vollversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen und von der Landesregierung genehmigt und traten mit der Kundmachung in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen in Kraft.
Novelle des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes
Die Abteilung Recht hat gemeinsam mit der Abteilung 10 einen Novellierungsentwurf zum Steiermärksichen Grundverkehrsgesetz erarbeitet und im Sinne der Landwirtschaft formuliert, mit welchem die Zielsetzung der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes entsprechend den strukturellen und natürlichen Gegebenheiten verwirklicht wurde. Mit 27. Juli 2023 trat die Gesetzesnovellierung zum Steiermärkischen Grundverkehr in Kraft wodurch ua folgende Änderungen umgesetzt wurden:
- Präzisierung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstückseigenschaft sowie des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Konkretisierung der Landwirteeigenschaft juristischer Personen, diese müssen durch eine natürliche Person wirtschaftlich dominiert werden, die die Voraussetzungen (lw. Ausbildung und Praxis) besitzt
- Genehmigungsfreiheit zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern sowie zu Wahl- und Stiefkindern
- Aufnahme eines Beurteilungszeitraumes von 7 Jahren für die Größenfeststellung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
- bloße Kapitalanlagen sind nicht genehmigungsfähig
Zivilrecht
Im Verlauf des Jahres 2023 leistete die Abteilung Recht eine Vielzahl von Beratungen zu den Kernbereichen des Zivilrechts. Die Themen dieser Beratungen umfassten die Bereiche
- Vertragsrecht: Regelungen bezüglich des Zustandekommens, der Auslegung und der Durchsetzung von Verträgen.
- Bestimmungen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern regeln, einschließlich der Verpflichtungen zur Vertragserfüllung und Schadensersatzleistungen bei Vertragsverletzungen.
- Regelungen, die den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Sachen regeln, wie beispielsweise Eigentumsrechte, Besitz und Rechte an Grundstücken.
Familien- und Erbrecht
Neben den Dauerthemen Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung lag im Jahr 2023 der Schwerpunkt auch verstärkt auf der außer- und innerfamiliären Hofübergabe, da geburtenstarke Jahrgänge unter dem landwirtschaftlichen BetriebsführerInnen in Pension gehen konnten. Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen und Unterhaltsfragen waren auch 2023 häufig nachgefragt. Die begehrten Hofübergabeseminare in den Bezirken erfreuten sich einer sehr guten Nachfrage unter den potenziellen HofübergeberInnen und HofübernehmerInnen. Im Zusammenhang mit der bäuerlichen Hofübergabe werden häufig auch seinerzeitige Verträge hinterfragt und stellt auch deren Auslegung, Interpretation und Wirkung auf die Gegenwart einen Beratungsschwerpunkt dar. Dies insbesondere auch in Verbindung mit der Abschaffung des Pflegeregresses und dessen Auswirkungen.
Direktvermarktung
Die Beratungsnachfrage im Zusammenhang mit Selbstbedienungsläden und Automaten im Rahmen der Direktvermarktung war konstant sodass das Angebot an rechtlichen Schulungen in Form von Präsenz- und Onlinevorträgen beibehalten werden konnte. Viele Fragen insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zum Gewerberecht und den Jugendschutz konnten dadurch geklärt werden.
Privatzimmervermietung – Urlaub am Bauernhof
Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, Erfordernissen und Befugnissen im Rahmen der Privatzimmervermietung bearbeitet und beantwortet werden. Das bestehende Schulungsangebot in Form von Vorträgen wurde online angeboten und konnte durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen erweitert und ergänzt werden.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Anfragen betrafen einerseits den Umgang mit kammerinternen Fragestellungen sowie Fragen von LandwirtInnen hinsichtlich Videoüberwachungen und den allgemeinen Umgang mit erhobenen Daten und deren Weitergabe.
Bildung
Durch zahlreiche Vorträge, Webinare, Seminare sowie die Wissensvermittlung im Zuge von Meister-und Facharbeiterkursen leistet die gesamte Abteilung Recht einen wesentlichen Beitrag zur vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Bildung der bäuerlichen Bevölkerung.
Steuerrecht allgemein
Wie in den letzten Jahren sind die Anfragen zum Thema Steuerrecht erneut mehr geworden. Die Themenstellungen werden immer komplexer. Sehr häufig ist die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Die Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft neben der Urproduktion nach Zuverdienstmöglichkeiten gesucht wird und daraus erzielte Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab mehr als 200 umfassende Beratungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen. Thematisch betroffen waren unterschiedlichste steuerrechtliche Bereiche (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.).
Einen beherrschenden Arbeitsschwerpunkt bildet die steuerliche Behandlung des Themas Photovoltaik. Einerseits bei der Errichtung einer eigenen PV-Anlage durch LandwirtInnen und andererseits bei Verpachtung von Flächen an Dritte zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.
Neue pauschalierungsgrenzen
Auf Betreiben der Interessenvertretung gelten seit der Veranlagung 2023 höhere Pauschalierungsgrenzen. Die Netto-Umsatzgrenze für die Anwendung der ertragsteuerlichen Pauschalierung ist von 400.000 € auf 600.000 € angehoben worden. Selbiges gilt auch für die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerpauschalierung. Zudem gilt seit der Veranlagung 2023 für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmengrenze von 45.000 € (bisher 40.000 €). Für betroffene Betriebe ergibt sich dadurch eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Sozial- bzw. Pflegeberatung
Seit Juli 2023 haben Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. Es gibt einen solchen für jene Angehörigen, die sich aufgrund dieser Tätigkeit bereits in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert haben. Für diese Gruppe wird der Angehörigenbonus von Amts wegen ausbezahlt und ist somit kein weiterer Handlungsbedarf für die Betroffenen gegeben. Zusätzlich sind auch Personen anspruchsberechtigt, die einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 seit mindestens 1 Jahr in häuslicher Umgebung pflegen, wenn das Nettoeinkommen des oder der pflegenden Angehörigen einen Betrag von € 1.500,-- pro Monat nicht übersteigt. Dieser Gruppe wird der Bonus auf Antrag gewährt und können durch diese Bestimmung nun auch Pensionistinnen und Pensionisten in den Genuss des Bonus kommen. Der Angehörigenbonus gebührt in Höhe von jährlich € 1.500,--. Der Antrag ist bei dem Versicherungsträger einzubringen, welcher das Pflegegeld der zu pflegenden Person ausbezahlt.
Sozialgerichtsverfahren
Die Gerichtsvertretung unserer Kammermitglieder vor den Sozialgerichten Graz und Leoben stellt unsere Kernkompetenz dar. Im Jahr 2023 wurde bei 203 Sozialgerichtsverfahren in Arbeitsunfall-, Pensions- und Pflegegeldangelegenheiten die Vertretung übernommen.
Der bei weitem überwiegende Anteil betrifft Pflegegeldverfahren, um für die Landwirtinnen und Landwirte eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen und es konnten über 60% positiv im Sinne der Pflegebedürftigen abgeschlossen werden.
Auch bei mehreren Verfahren betreffend Anerkennung von Schwerarbeitszeiten wurden Mitglieder unterstützt.
sozialversicherungsrechtliches Beitragswesen
Um die Auswirkungen der hohen Inflation abzufangen, wurden konkrete Vorschläge zur Beitragsentlastung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung erarbeitet und diese Entwürfe energisch in den politischen Diskurs eingebracht.
Familienzeitbonus
Landwirte wurden über die Möglichkeit des Bezuges von Familienzeitbonus aktiv aufgeklärt und bei der Antragsstellung unterstützt.
Beschäftigung von Arbeitskräften
Langjährige Saisonarbeiter profitieren nun von erleichterten Bewilligungsverfahren außerhalb des Kontingents. Zusätzlich wurde die Möglichkeit der Rot-Weiß-Rot-Karte für Stammmitarbeiter in der Landwirtschaft erweitert. Eine ungehinderte Arbeitsmarktintegration für ukrainische Arbeitskräfte wurde sichergestellt sowie wurde aktiv an der Akquirierung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten gearbeitet.
Erstellung von Gutachten
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 35 Gutachten erstellt.
Den Schwerpunkt stellten die Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen dar. Die Auftragsinhalte reichten von der Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, über die Ermittlung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Angelegenheiten bis hin zur Ermittlung des Verkehrswertes bei Grundstücksablösen.
Die Ermittlung von Flur- und Folgeschäden betrafen die Entschädigungszahlungen an GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen im Zuge der Errichtung von privaten und öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen.
Die Gutachten hinsichtlich Grundinanspruchnahmen betrafen Grundablösen für die Errichtung von Rückhaltebecken, die Errichtung von Lawinenschutzdämmen, die Ausweisung und Erweiterung von Quellschutzgebieten bzw. –zonen sowie die Bewertung von künftigen Deponieflächen für Retentionsmaterial.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde für landwirtschaftliche Grundstücke, höherwertiges Grünland, Baurandlage sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland und Flächen mit Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland durchgeführt.
Vergütungsrichtlinien für die Inanspruchnahme
Im Jahr 2023 wurden die Vergütungsrichtlinien für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke umfangreich überarbeitet und diese werden seit Juli 2023 kostenpflichtig verkauft. Die Entschädigungsrichtlinien werden von der Abteilung Recht erstellt, um die durch die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen hervorgerufenen vermögensrechtlichen Nachteile bewerten zu können.
Novellen zum Steiermärkischen Bau- und Raumordnungsgesetz, Durchführungsverordnung Geruch, Überarbeitung der Richtlinie „Emissionen aus der Tierhaltung“
Bereits seit mehreren Jahren finden intensive Verhandlungen im Hinblick auf eine Novellierung des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes statt, wobei insbesondere eine Neuregelung der Geruchsthematik bzw. Geruchsbeurteilung einen wesentlichen Schwerpunkt darstellte. Mit einer Novelle im Juni 2022 konnte ein erster Schritt betreffend die Darstellung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen der Tierhaltungsbetriebe im Raumordnungsgesetz erreicht werden. Nunmehr trat mit 15. Juli 2023 eine Novelle des Stmk. Baugesetzes in Kraft, im Rahmen derer eine Gleichschaltung der Geruchsbeurteilungskriterien des Bau- und Raumordnungsgesetzes erzielt werden konnte (gleicher zulässiger Prozentsatz an Jahresgeruchsstunden in § 27 Stmk. ROG und § 95 Stmk. BauG). In diesem Zusammenhang war in Folge noch die Erlassung einer entsprechenden Durchführungsverordnung, aufgrund der im Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes vorgesehenen Verordnungsermächtigungen, erforderlich. Im Rahmen einer derartigen Verordnung sollen Detailregelungen (z.B. zu verwendendes Ausbreitungsmodell, Verfügbarkeit von Winddaten, Eingabeparameter für die Berechnung) betreffend die Geruchsbeurteilung determiniert werden. Nach Abschluss diesbezüglicher Verhandlungs- und Besprechungstermine trat die Stmk. Geruchsimmissionsverordnung 2023 mit 30. Dezember 2023 in Kraft. Einerseits finden sich nunmehr in dieser Verordnung detaillierte Regelungen betreffend die Umsetzung der Geruchsberechnung, andererseits wurde aber auch der Begriff der Ortsüblichkeit im Sinne der Landwirtschaft näher definiert.
Darüber hinaus kam es im September 2023 zur Neuauflage der Richtlinie „Emissionen aus der Tierhaltung“, an deren Überarbeitung seitens der Landwirtschaftskammer mitgewirkt wurde. Es handelt sich dabei um jene Richtlinie, in der insbesondere die Emissionsfaktoren für Geruch sowie auch diesbezüglich reduzierend wirkende Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt werden. Aufgrund eines Projektes der HBLFA Raumberg-Gumpenstein im Rahmen dessen Erhebungen auf Betrieben stattgefunden haben, konnte teilweise eine Herabsetzung der Emissionsfaktoren erreicht werden. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche neue, geruchsreduzierend wirkende Bewirtschaftungsmaßnahmen in die Richtlinie aufgenommen.
Novellierung des Stmk. Jagdgesetzes – 22. Jagdgesetznovelle
Im Jahr 2023 wurde seitens der Abteilung Recht auch an der Novellierung des Stmk. Jagdgesetzes mitgearbeitet. Es fanden dahingehend, gemeinsam mit der Abteilung Forst und Energie, intensive Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung der Landesregierung und den politischen Büros statt und wurden entsprechende Änderungsvorschläge etc. hinsichtlich der verschiedenen Novellenentwürfe erstellt. Seitens des Landtags wurde die 22. Jagdgesetznovelle am 13. Dezember 2023 beschlossen und mit dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2024 veröffentlicht. In den Gesetzestext wurde die Begrifflichkeit des „Wildtiermanagements“ als eigener § 1a implementiert, in dessen Zusammenhang erreicht werden konnte, dass die gesetzliche Verankerung des Vorrangs der Interessen der Land- und Forstwirtschaft (im Widerstreit mit den jagdwirtschaftlichen Interessen), aufrecht bleibt. Im Rahmen der Novelle kam es darüber hinaus beispielsweise zu Änderungen hinsichtlich der Wildtierfütterungsthematik, der Abschussplanung, der Wildschadenshaftung sowie der Schaffung der Möglichkeit des Einsatzes von Nachtzielgeräten (insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild sowie für die Entnahme von Wölfen).
Verwaltungs-(Verfahrens)recht
Die Abteilung Recht führte im Jahr 2023 eine Vielzahl von Beratungen in den Bereichen des materiellen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts durch. Bei einem Teil dieser Beratungen war es auch erforderlich, dass die Abteilung Recht Rechtsmittelentwürfe verfasste, insbesondere im Rahmen von verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren. Die Themen der Beratungen umfassten unter anderem folgende Bereiche: Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Weinbaurecht, Forstrecht, Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht.
Weinbau
Durch Gesetzesnovellen und eine verstärkte Digitalisierung im Bereich des Weinbaukatasters gewann die rechtliche Einschätzung und Beurteilung von Sachverhalten auch kammerintern an Bedeutung. Mit der neu erlassenen Rieden-Verordnung wurde die juristische Fachexpertise im Zusammenhang mit dem Weinbau um eine weitere Facette reicher.