Votingbedingungen
Wie kann gevotet werden? Wer darf seine Stimme abgeben?
Die Stimmabgabe ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Mitarbeiter:innen der Landwirtschaftskammer Steiermark sind von der Abstimmung ausgeschlossen.
Um im Online-Voting gültig abzustimmen, muss der Link im Bestätigungs-E-Mail angeklickt werden.
Es werden nur Unterschriftenlisten akzeptiert, die gänzlich der im Anhang befindlichen offiziellen Liste entsprechen. Jede Zelle einer Zeile muss – wie in der Musterzeile ersichtlich – einzeln, handschriftlich ausgefüllt werden. Wiederholungszeichen oder dergleichen sind unzulässig.
Der Zukauf von Stimmen ist unzulässig. Sollten sich diesbezüglich Auffälligkeiten ergeben, ist sind die Landwirtschaftlichen Mitteilungen berechtigt, Stimmen zu annullieren und teilnehmende Betriebe vom Voting auszuschließen. Um einen Stimmenzukauf aus dem Ausland zu unterbinden, ist das Online-Voting auf Österreich beschränkt. Es kann nur mit einer österreichischen IP-Adresse gevotet werden. Das Vortäuschen einer österreichischen IP-Adresse mittels technischer Hilfsmittel ist unzulässig.
Der Zukauf von Stimmen ist unzulässig. Sollten sich diesbezüglich Auffälligkeiten ergeben, ist sind die Landwirtschaftlichen Mitteilungen berechtigt, Stimmen zu annullieren und teilnehmende Betriebe vom Voting auszuschließen. Um einen Stimmenzukauf aus dem Ausland zu unterbinden, ist das Online-Voting auf Österreich beschränkt. Es kann nur mit einer österreichischen IP-Adresse gevotet werden. Das Vortäuschen einer österreichischen IP-Adresse mittels technischer Hilfsmittel ist unzulässig.
Wie oft kann man abstimmen?
Eine Person kann jeweils eine Stimme pro Tag online und auf einer Unterschriftenliste abgeben. Das heißt, Sie können Ihr Umfeld mobilisieren und motivieren, täglich auf www.stmk.lko.at/vifzack einzusteigen und für Sie zu stimmen. Parallel dazu kann auch täglich auf der Unterschriftenliste eine Stimme pro Person abgegeben werden.
Die Landwirtschaftlichen Mitteilungen behalten sich das Recht vor, die abgegebenen Unterschriftenlisten und Online-Stimmen auf deren Regelkonformität zu überprüfen und im Fall von Verstößen Stimmen zu annullieren sowie teilnehmende Betriebe auszuschließen.
Die Wahl zum Vifzack wird von der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer und einem externen IT-Unternehmen begleitet.
Wann läuft das Voting?
Das Voting startet am 15. November 2024, 12 Uhr und wird am 13. Dezember 2024, 12 Uhr beendet. Die Original-Unterschriftenlisten (keine Kopien, keine PDF) müssen bis Voting-Ende am 13. Dezember 2024, 12 Uhr in der Redaktion der Landwirtschaftlichen Mitteilungen (Hamerlinggasse 3, 8010 Graz) einlangen. Zulässig sind ausschließlich die postalische Übermittlung oder die persönliche Abgabe in der Redaktion.
Wie sicher und fair ist das Online-Voting?
Es sind mehrere technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, die eine korrekte Stimmabgabe gewährleisten. Die Landwirtschaftlichen Mitteilungen behalten sich das Recht vor, die abgegebenen Stimmen auf Regelkonformität zu überprüfen und gegebenenfalls das Endergebnis entsprechend zu korrigieren.
Wann steht das Ergebnis fest?
Nach Votingschluss werden die abgegebenen Unterschriftenlisten und Online-Stimmen ausgezählt und auf ihre Regelkonformität überprüft. Das nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.
Was geschieht mit den erhobenen Daten?
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Auswertung der Wahl zum „Vifzack“ und werden entsprechend den Vorgaben der DSGVO und der Datenschutzerklärung der Landwirtschaftskammer Steiermark behandelt (Datenschutzerklärung www.stmk.lko.at/datenschutz).