Wasserversorgung einzeln oder gemeinsam
Einzelanlagen
Bei Einzelanlagen liegt der größte Vorteil in der Unabhängigkeit, da man alle Entscheidungen autonom treffen kann. In der Praxis sind Einzelanlagen dann sinnvoll, wenn Wasser mit guter Qualität leicht erschlossen werden kann.
Brunnen und Quellen halten jedoch nicht ewig. Wie jedes Bauwerk haben sie ein Ablaufdatum. Die Kosten für eine Sanierung oder für einen Neubau sind alleine zu tragen.
Gemeinschaftsanlagen
Sie eignen sich gut für schwierigere und teurere Verhältnisse. Sämtliche Kosten werden unter den Mitgliedern aufgeteilt. Folglich reduziert sich die finanzielle Belastung für die einzelnen Wasserbezieher.
Gemeinschaften sind meist innovativ uns weisen ein gutes technisches Niveau auf. Das größte Potential der Gemeinschaften stellen geschickte Mitglieder dar, die ihre Fähigkeiten einbringen.
Ein Nachteil besteht darin, dass häufig nur mündliche Verträge bestehen, deren Inhalt oft nicht mehr genau feststellbar ist. Bei höheren Investitionen herrscht dann eine Uneinigkeit über die gerechte Kostenaufteilung. Oft wird die Arbeit der engagierten Mitglieder nicht gewürdigt, wodurch diese im Laufe der Zeit entmutigt werden.
Von gesetzlicher Seite her ist eine jährliche Trinkwasseruntersuchung erforderlich. Dazu kommen in vielen Fällen noch eine wasserrechtliche Bewilligung und ein Wasserschutzgebiet. Gemeinschaften sollten unbedingt rechtlich korrekt organisiert sein. Entweder auf Basis eines schriftlichen Vertrages oder noch besser in Form einer Wassergenossenschaft (Informationen unter www.ooewasser.at).
Gemeinschaften sind meist innovativ uns weisen ein gutes technisches Niveau auf. Das größte Potential der Gemeinschaften stellen geschickte Mitglieder dar, die ihre Fähigkeiten einbringen.
Ein Nachteil besteht darin, dass häufig nur mündliche Verträge bestehen, deren Inhalt oft nicht mehr genau feststellbar ist. Bei höheren Investitionen herrscht dann eine Uneinigkeit über die gerechte Kostenaufteilung. Oft wird die Arbeit der engagierten Mitglieder nicht gewürdigt, wodurch diese im Laufe der Zeit entmutigt werden.
Von gesetzlicher Seite her ist eine jährliche Trinkwasseruntersuchung erforderlich. Dazu kommen in vielen Fällen noch eine wasserrechtliche Bewilligung und ein Wasserschutzgebiet. Gemeinschaften sollten unbedingt rechtlich korrekt organisiert sein. Entweder auf Basis eines schriftlichen Vertrages oder noch besser in Form einer Wassergenossenschaft (Informationen unter www.ooewasser.at).
"Für und Wider"
Gemeinschaften lassen Menschen enger zusammenrücken. Dem Verlust an Individualität stehen eine Kostenersparnis und eine gewisse Sicherheit gegenüber. Wer gerne frei entscheiden möchte, ist mit einem Einzelbrunnen besser beraten. Das Kostenrisiko trägt man dann allerdings alleine.