Bittleihevertrag ermöglicht Wegbenützung
Häufig haben die Eigentümer von Feldwegen oder sonstigen Zufahrtswegen nichts dagegen, dass auch Nachbarn gelegentlich diesen Weg benützen. Sie wollen aber nicht haben, dass dabei im Lauf der Jahre ein Recht der Nachbarn entsteht und dadurch ihre eigene rechtliche Position eingeschränkt wird.
Ein Bittleihevertrag zwischen den Beteiligten kann hier eine Lösung sein: Mit diesem Vertrag wird dem Interessenten gestattet, die jeweiligen Weg unentgeltlich bis auf Widerruf zu benutzen. Dadurch wird verhindert, dass ein entsprechendes Fahrtrecht entstehen kann.
Hier findet sich ein entsprechendes Vertragsmuster zum Download.