Votingbedingungen
Wie kann gevotet werden? Wer darf seine Stimme abgeben?
Der Zukauf von Stimmen ist unzulässig. Sollten sich diesbezüglich Auffälligkeiten ergeben, ist sind die Landwirtschaftlichen Mitteilungen berechtigt, Stimmen zu annullieren und teilnehmende Betriebe vom Voting auszuschließen. Um einen Stimmenzukauf aus dem Ausland zu unterbinden, ist das Online-Voting auf Österreich beschränkt. Es kann nur mit einer österreichischen IP-Adresse gevotet werden. Das Vortäuschen einer österreichischen IP-Adresse mittels technischer Hilfsmittel ist unzulässig.