Interessenvertretung
Umfassende rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung der steirischen Bäuerinnen und Bauern sowie Vertretungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten
Hauptaufgabe der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht ist die rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung mit nachstehenden Schwerpunkten:
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2025 wurden 222 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammerführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Bildung
Im Bereich der Aus- und Weiterbildungen von Facharbeitern und Meistern sind die MitarbeiterInnen der Landwirtschaftskammer als fachkundige Vortragende tätig, zudem treten sie häufig als ReferentInnen bei diversen Vorträgen und Wissensveranstaltungen auf.
BAU- UND RAUMORDNUNGSRECHT
RAUMORDNUNGSRECHT
Die Landwirtschaftskammer berät ihre Mitglieder umfassend in raumordnungsrechtlichen sowie raumordnungsfachlichen Angelegenheiten. Die Beratungstätigkeit umfasst dabei ein breites und sehr vielschichtiges Spektrum an Fragestellungen, insbesondere zu Flächenwidmungsplanänderungen, Geruchszonen und den diesbezüglichen Übergangsregelungen, Mobilisierungsmaßnahmen sowie weiteren raumordnungsrechtlichen Themenstellungen.
Einen besonders komplexen und beratungsintensiven Bereich stellt das Thema „Bauen im Freiland“ dar. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst eine grundlegende raumordnungsrechtliche Beratung, an die sich – je nach Sachlage und Projektumfang – eine vertiefende Spezialberatung anschließen kann. Diese umfasst insbesondere die Erstellung von Betriebskonzepten zur Beurteilung der Zulässigkeit geplanter Bauvorhaben im Freiland.
Im Jahr 2025 wurden zahlreiche Beratungen in diesem Fachbereich durchgeführt. Die hohe Nachfrage zeigt die große praktische Bedeutung raumordnungsrechtlicher Fragestellungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie den weiterhin steigenden Bedarf an fachkundiger Begleitung bei betrieblichen Entwicklungs- und Bauvorhaben.
BAURECHT
Die Landeskammer hat bereits in den vergangenen Jahren gezielt in den Fachbereich Baurecht investiert und insbesondere den Stallbauleitfaden umfassend überarbeitet sowie an die aktuellen rechtlichen und fachlichen Anforderungen angepasst. Auf Grundlage dieses Leitfadens werden die Mitglieder in sämtlichen Phasen eines Bauprojektes begleitet – beginnend bei der Standortwahl über die Stallbauplanung und Verfahrensbegleitung bis hin zur Erlangung der rechtskräftigen Baubewilligung.
Die baurechtlichen Fragestellungen und Anliegen der Mitglieder erweisen sich dabei als äußerst vielfältig und reichen von allgemeinen Auskünften zu baurechtlichen Voraussetzungen bis hin zu komplexen verfahrensrechtlichen Problemstellungen. Im Jahr 2025 erfolgte die Beratung insbesondere im Rahmen zahlreicher Büroberatungen sowie telefonischer Auskünfte. Die kontinuierlich hohe Inanspruchnahme dieser Beratungsleistungen verdeutlicht den hohen Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Bauvorhaben.
ERSTELLUNG VON GERUCHSIMMISSIONSTECHNISCHEN VORBEURTEILUNGEN SOWIE GUTACHTEN
Seit August 2019 bietet die Abteilung Recht die Erstellung geruchsimmissionstechnischer Stellungnahmen, Gutachten sowie Vorbeurteilungen für Stallbauprojekte an. Dadurch wurde für Landwirtinnen und Landwirte insbesondere die Möglichkeit geschaffen, bereits vor der Ausarbeitung detaillierter Einreichunterlagen eine erste fachliche Einschätzung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen eines geplanten Projektes zu erhalten. Damit kann bereits in einem frühen Projektstadium die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens besser abgeschätzt werden.
Darüber hinaus werden bei Vorliegen eines abgeschlossenen Einreichprojektes auch umfassende geruchsimmissionstechnische Gutachten zur Vorlage im jeweiligen Verwaltungsverfahren erstellt. Die Nachfrage nach diesen Leistungen ist weiterhin sehr hoch. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass seit Juni 2019 derartige Gutachten durch Amtssachverständige der Abteilung 15 des Landes Steiermark grundsätzlich nur mehr im Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht erstellt werden. Andererseits wurde mit der Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes sowie des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ausdrücklich eine Regelung geschaffen, wonach die Erstellung eines Gutachtens unter Anwendung des Ausbreitungsmodells GRAL erforderlich ist.
Die Landwirtschaftskammer leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur fachlichen und rechtlichen Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Planung und Umsetzung von Stallbauprojekten sowie zur effizienten Vorbereitung und Begleitung entsprechender Verwaltungsverfahren.
WEINBAU
Als Weinbaubehörde konnte die Landwirtschaftskammer 2025 einige verwaltungsrechtliche Rodungsverfahren unter Mitwirkung des Landesverwaltungsgerichts und der zuständigen Bezirkshauptmannschaften zum Abschluss bringen. In Abstimmung mit dem Land Steiermark wurden Gesetzesnovellierungen diskutiert und vorangetrieben sowie EU-Vorgaben umgesetzt.
VERWALTUNGS-(VERFAHRENS)RECHT
Aus den verwaltungsbehördlichen Erfahrungen der Landwirtschaftskammer als Weinbaubehörde der letzten intensiven Jahre, konnte die Abteilung Recht im Jahr 2025 in weiteren Materien profitieren. So konnten Rechtsmittelentwürfe verfasst werden und verhalfen diese zahlreichen LandwirtInnen zum verfahrensrechtlichen Erfolg. Hervorzuheben sind Beratungen im Zusammenhang mit dem jüngst novellierten Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz, der Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe aber auch in den Bereichen Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Forst- und Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht. Im Bereich der Direktvermarktung spielten Themen wie der Jugendschutz im Zusammenhang mit der Abgabe von Alkohol aber auch der Datenschutz im Zusammenspiel mit dem Einsatz von Videoüberwachungsformen eine beratungsrelevante Rolle. Ebenso beschäftigte uns die Umsetzung der Vorgaben nach dem neu geschaffenen Informationsfreiheitsgesetz.
TIERZUCHT
Im Rahmen der Tätigkeit als Tierzuchtbehörde mussten insbesondere aufgrund von Änderungen in Zuchtprogrammen des Landespferdezuchtverbandes Steiermark eGen und des Steirischen Schaf- und Ziegenzuchtverbandes eGen zahlreiche Bescheide erstellt werden.
Vereinsrecht
Im Jahr 2025 wurden von Vereinen vermehrt Beratungsleistungen der Rechtsabteilung in Anspruch genommen. Diese umfassten neben Unterstützungsleistungen bei Vereinsgründungen auch die gesamte rechtliche Beratung sowie Neuaufbereitung von Vereinsstatuten im Rahmen von Statutenänderungen.
Familien- und Erbrecht
Im Familien- und Erbrecht standen weiterhin Fragestellungen im Mittelpunkt, die insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auftreten. Einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt bildeten dabei die Auslegung, Interpretation und aktuelle Rechtswirkung früher abgeschlossener Übergabeverträge. Besondere Relevanz kam zudem den Auswirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses auf bestehende und künftige Übergabemodelle zu. Zu den konstant nachgefragten Themen zählten weiterhin die Errichtung von Testamenten, Vorsorgemaßnahmen für den Krankheits- und Todesfall sowie die individuelle Gestaltung der Erbfolge. Die in den Bezirken angebotenen Hofübergabeseminare erfreuten sich erneut großer Beliebtheit. Aufgrund der starken Nachfrage wurden einzelne Veranstaltungen ausgeweitet und stießen sowohl bei potenziellen HofübergeberInnen als auch bei künftigen HofübernehmerInnen auf sehr großes Interesse.
Soziale Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
Im Rahmen dieses Beratungsprodukts wurden Themen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und den daraus resultierenden rechtlichen Herausforderungen des Alltags behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einbeziehung beeinträchtigter Geschwister im Zusammenhang mit Hofübergaben und erbrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus zählten komplexe Beratungen zu Scheidung und Trennung, insbesondere zu deren finanziellen Folgen sowie zu Unterhaltsfragen unter besonderer Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Gegebenheiten zu den zentralen Themenfeldern. Ergänzend dazu wurden auch Fragen zu den Möglichkeiten und rechtlichen Ausgestaltungen der Erwachsenenvertretung behandelt.
Privatzimmervermietung – Urlaub am Bauernhof
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, rechtlichen Voraussetzungen und Befugnissen im Bereich der Privatzimmervermietung bearbeitet und geklärt werden. Die gesamtheitliche Berücksichtigung von gewerberechtlichen, raumordnungsrechtlichen sowie steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben führte zu vielschichtigen und komplexen Beratungen. Weitere Herausforderungen ergaben sich insbesondere durch steigende Kundenwünsche und betriebliche Erfordernisse im Bereich von Wellnessangeboten, etwa hinsichtlich Saunen, Schwimm- und Badeeinrichtungen sowie vergleichbarer Angebote. Das bestehende Schulungsangebot in Form von Vorträgen wurde weiterhin online bereitgestellt und zugleich durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen sinnvoll erweitert und ergänzt. Darüber hinaus wurden bestehende Novellierungserfordernisse sowie rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten laufend beobachtet und auf politischer Ebene ausgelotet.
ZIVILRECHT
Im Jahr 2025 stand die Abteilung Recht den Mitgliedern in zahlreichen zivilrechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite. Die fachliche Unterstützung umfasste insbesondere Fragestellungen des Vertragsrechts, etwa zum Zustandekommen von Verträgen, zu deren rechtlicher Auslegung sowie zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten schuldrechtliche Themen, vor allem die rechtliche Beurteilung von Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie Schadenersatzansprüche infolge von Vertragsverletzungen. Darüber hinaus wurden auch Angelegenheiten des Sachenrechts bearbeitet, insbesondere in Bezug auf den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie zu Eigentumsrechten, Besitzverhältnissen und grundstücksbezogenen Rechten. Ergänzend dazu erstellte die Rechtsabteilung neue Vertragsmuster und überarbeitete bestehende Vorlagen laufend, um diese den Mitgliedern bei Bedarf als praxisorientierte Unterstützung zur Verfügung stellen zu können.
PACHTVERTRÄGE
Im Bereich der Pachtverträge wurden im Jahr 2025 zahlreiche Beratungen zu Verpachtungen und den damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragestellungen durchgeführt. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Auskünften zu vorzeitigen Aufkündigungen und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen sowie auf der vertragsrechtlichen Auslegung und Interpretation bestehender Pachtverträge. Wiederholt wurden zudem Fragen zur Instandhaltung der Pachtobjekte, zur ordentlichen Bewirtschaftung sowie zu den rechtlichen Auswirkungen eines Verkaufs oder einer Übergabe des Pachtgegenstandes auf bestehende Pachtverhältnisse an die Rechtsabteilung herangetragen.
LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2026
Die Vorbereitungen für die Landwirtschaftskammerwahl im Jänner 2026 begannen bereits im Frühjahr 2025 mit dem Ersuchen um Datenübermittlung an die Finanzverwaltung, die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung sowie an die Agrarmarkt Austria. Die eingelangten Daten wurden in weiterer Folge entsprechend aufbereitet und in gemeindeweise gegliederte Mitgliederverzeichnisse übernommen. Bereits im August 2025 wurden an sämtliche Gemeinden erste Informationsschreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Wahl sowie zum Zugang zur WahlApp übermittelt, da den Gemeinden aufgrund des gesetzlichen Auftrags die endgültige Erstellung der Wählerverzeichnisse obliegt. Parallel dazu wurden auch alle Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem gesonderten Wahlinformationsschreiben über die bevorstehende Wahl informiert.
Am 10. September 2025 schrieb der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft die Wahl für den 25. Jänner 2026 aus. Im Zeitraum vom 30. September bis 15. Oktober 2025 wurden in insgesamt zwölf Online-Schulungsterminen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 285 steirischen Gemeinden sowohl in der Anwendung der WahlApp zur elektronischen Bearbeitung der Wählerverzeichnisse als auch in den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen des Wahlrechts umfassend geschult. Bis spätestens 5. Dezember 2025 hatten die Gemeinden die Wählerverzeichnisse endgültig anzulegen. Während dieses gesamten Zeitraums stand die Abteilung Recht in laufendem Austausch mit der zuständigen Landeswahlbehörde der Abteilung 7 und den Gemeinden und unterstützte diese bei der Klärung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wahl ergaben. Dadurch konnten sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur fristgerechten Vorbereitung der Landwirtschaftskammerwahl 2026 erfolgreich umgesetzt und eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sichergestellt werden.
MARKENRECHT
Im Rahmen des Produktes „Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht“ wurden sowohl Fragen zur Registrierbarkeit von Namen und Zeichen als Marken beraten als auch das Verfahren der Markenanmeldung umfassend erläutert.
SERVITUTSRECHT, STRASSEN-, WEGE- & NACHBARRECHT
Im Bereich des „Servitutsrecht, Straßen-, Wege- & Nachbarrecht“ wurden Mitglieder zu Fragen des Entstehens, der Ausübung und des Erlöschens von Dienstbarkeiten sowie zu nachbarrechtlichen Konflikten umfassend beraten. Ein Schwerpunkt lag auf der rechtlichen Prüfung individueller Sachverhalte und der verständlichen Erläuterung der einschlägigen Bestimmungen zu Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien. Darüber hinaus wurden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aufgezeigt, um den Betroffenen eine fundierte Einschätzung ihrer Rechtsposition zu ermöglichen. Dadurch konnten vielfach bereits im Vorfeld tragfähige Entscheidungsgrundlagen geschaffen und eine kostensparende sowie praxisnahe Lösung unterstützt werden.
STEUERRECHT
Die Nachfrage zum Thema Steuerrecht ist weiterhin ständig im Ansteigen begriffen. Dabei werden die Fragestellungen zunehmend komplexer. Verstärkt sind Abgrenzungsfragen zu prüfen bzw. zu beantworten. Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten, nicht zuletzt deshalb, weil in der Landwirtschaft die Urproduktion oft nicht mehr ausreicht und zusätzlich nach Verdienstmöglichkeiten gesucht wird, deren Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Besonders bei Nebenerwerbslandwirt:innen ergibt sich in der Regel eine Steuerpflicht. Allein vom Referat für Steuer und Soziales wurde Hilfestellung bei 241 Steuererklärungen gegeben und erfolgten in diesem Zusammenhang umfassende Beratungen. Betroffene Bereiche reichten beispielsweise von land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietungen, Grundstücks- und Waldverkäufen bis hin zu Leitungsentschädigungen und Erträgen aus der Photovoltaik. Zusätzlich stieg der sehr herausfordernde Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Option.
Einen zentralen Schwerpunkt bildet erneut die steuerliche Behandlung des Themas „Urlaub am Bauernhof“. Bei Vermittlung über Plattformen wie Booking.com oder Airbnb wird grundsätzlich eine UID-Nummer gefordert, wodurch viele bäuerliche Zimmervermieter steuerlich erfasst werden. Das Referat Steuer und Soziales stand und steht allen diesbezüglichen Anfragen persönlich, telefonisch und schriftlich tatkräftig zur Seite.
Seit Jänner 2025 gilt für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmenobergrenze von brutto 55.000 € (zuvor brutto 45.000 €). Gleichzeitig wurde auch die bedeutsame umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 € brutto (zuvor 35.000 € netto) angehoben. Für betroffene Betriebe bedeutet dies eine wesentliche Verringerung des Verwaltungsaufwands.
SOZIALRECHT
AKTUELLE SVS-AKTION „GEMEINSAM GEGEN KREBS“
Zusätzlich zu diversen Gesundheitswochen (z.B. „Mental fit & gsund“) gibt es jährlich Schwerpunkt-Gesundheitsaktionen. Im Jahr 2025 handelte es sich um die SVS-Aktion „Gemeinsam gegen Krebs“. Alle SVS-Krankenversicherten, die zu bestimmten Krebs-Vorsorgeuntersuchungen gingen, erhielten einen so genannten Gesundheitsbonus von 100 €. Dies galt auch für anspruchsberechtigte Angehörige. Der Bonus, der einmal pro Person zusteht, wurde automatisch überwiesen. Konkret wurde der Bonus ausbezahlt, wenn im Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 zumindest eine Krebs-Vorsorge-Untersuchung betreffend Hautkrebs-, Prostatakrebs-, Gebärmutterhalskrebs-, Darmkrebs-Vorsorge oder Brustkrebsfrüherkennung absolviert wurde.
Analyse der bäuerlichen SVS-Beitragskurve
Im Rahmen der gemeinsamen fachlichen Arbeiten mit Ing. Fritz Stocker erfolgte eine eingehende Analyse der Beitragskurve in der bäuerlichen Sozialversicherung sowie deren Vergleich mit den realen Einkommensergebnissen laut Grünem Bericht. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen der aktuellen SVS-Einkommensfaktoren auf kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe untersucht und agrarpolitische sowie sozialversicherungsrechtliche Handlungsempfehlungen zur Entlastung besonders betroffener Betriebe erarbeitet.
Führung eines sozialgerichtlichen Musterverfahrens betreffend Anerkennung eines malignen Melanoms als landwirtschaftliche Berufskrankheit
Im Rahmen eines umfangreichen sozialgerichtlichen Musterverfahrens erfolgte die rechtliche Vertretung in einem Verfahren betreffend die Anerkennung eines malignen Melanoms infolge beruflicher UV-Strahlenexposition als Berufskrankheit. Das Verfahren wird mit dem Ziel geführt, eine grundsätzliche höchstgerichtliche Klärung für die gesamte Land- und Forstwirtschaft herbeizuführen.
Zentraler Gegenstand des Verfahrens ist die grundlegende Rechtsfrage, ob bereits die beruflich bedingte Einwirkung von UV-Strahlung im Rahmen einer überwiegend im Freien ausgeübten Tätigkeit für die Anerkennung als Berufskrankheit ausreichend ist oder darüber hinaus eine aktive Verwendung schädigender Strahlen erforderlich sein muss.
Dem Verfahren kommt daher erhebliche grundsätzliche Bedeutung für die gesamte bäuerliche Berufsgruppe zu. Gerade Landwirt:innen sind über Jahrzehnte hinweg in besonderem Ausmaß natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Die Rechtssache liegt derzeit zur Klärung beim Obersten Gerichtshof. Der höchstgerichtlichen Entscheidung kommt insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zur beruflichen Verursachung von Hautkrebserkrankungen wesentliche Bedeutung zu. Sie kann maßgeblichen Einfluss auf zukünftige sozialversicherungsrechtliche Verfahren sowie auf die Anerkennungspraxis von UV-bedingten Berufskrankheiten in der Land- und Forstwirtschaft entfalten.
Grundinanspruchnahme
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei einer Vielzahl von Projekten unterstützt, die eine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfordern. Im Rahmen des Tätigkeitsfelds erfolgen Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Vertragsverhandlungen mit Projektanten inkl. Verhandlungen der Entschädigungen, Erstellung von Musterverträgen, Verhandlung von Rahmenübereinkommen für Großprojekte, die Vertretung der LandwirtInnen im Behördenverfahren…
Die Hauptanfragen stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie.
Neben den laufenden Beratungen/Verhandlungen/Vertragskommentierungen im Bereich des Photovoltaikausbaus, insbesondere zum Themenkomplex Agri-Photovoltaik trat im letzten Jahr die Windkraft vermehrt in den Vordergrund. Neben einer Vielzahl von Vertragskommentierungen wurden gemeinsam mit GrundeigentümerInnen aktiv Verhandlungen zu Windparks geführt. Diese Verhandlungen betreffen zumeist mehrere hundert GrundeigentümerInnen. Daneben wurden Kommentierungen betreffend Energiespeicheranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt.
Verhandlung eines Rahmenübereinkommens zu einer 110 kV Windparkerdkabelableitung mit einer Länge von ca. 16 km von der Stubalm bis nach Köflach.
Verhandlungsführung betreffend die Grundinanspruchnahme durch eine Fernwärmeleitung von Petersdorf II bis Raaba über eine Länge von ca. 18,5 km wovon 125 GrundeigentümerInnen betroffen sind. Durch diese unterirdische Leitung (2 x DN 900 mm) soll künftig die durch Tiefengeothermie gewonnene Wärme in Richtung Graz transportiert werden, um halb Graz mit Wärme zu versorgen.
Auf Hochspannungsebene haben uns Behördenverfahren zur 80 Grad Ertüchtigung der 220 kV Freileitung von Hessenberg bis Ternitz, die Nachbetreuung des im Jahr 2023 verhandelten Rahmenübereinkommens zur Generalerneuerung I der 220 kV Freileitung von Wagrain bis Weißenbach bei Liezen und die Verhandlungen zur Generalerneuerung II der 220 kV Freileitung von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg beschäftigt. Bei der Generalerneuerung I bestand erhöhter Beratungsbedarf, da durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in einem Enteignungsverfahren in Oberösterreich eine andere Bewertungsmethodik als bisher üblich anerkannt wurde. Den GrundeigentümerInnen wurde die Rechtsprechung erläutert, die Unterschiede der beiden Bauvorhaben erklärt und mögliche Auswirkungen besprochen.
Die Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen Generalerneuerung II konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen GrundeigentümerInnen wurden im Rahmen einer Infoveranstaltung über die Modalitäten informiert. Die Generalerneuerung der bestehenden 220 kV Freileitung ist von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg geplant. Das Projekt umfasst eine Leitungslänge von ca. 72 km, 244 Maststandorte und es sind ca. 770 GrundeigentümerInnen betroffen.
Unterstützung von GrundeigentümerInnen bei der Verhandlungsführung bei einem Sanierungsprojekt eines Wasserkraftwerks in der Feistritz. Die Verhandlungen mündeten in einem Übereinkommen samt Entschädigungsgestaltung.
Weitere Themen waren die Nachbetreuung des 2023 abgeschlossenen Rahmenübereinkommen zur S 3 Gasleitung, Verhandlungen zu Hochwasserrückhaltebecken und Kraftwerksbauten, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Mittelspannungserdkabelleitungen, Zufahrten-/Zuwegungen, Bodenaushubdeponien, Elektrifizierung von Eisenbahnanlagen, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen wie dem Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz und die Abhaltung eines Sachverständigenseminars bezüglich der Feststellung der Erbhofeigenschaft
ERSTELLUNG VON GUTACHTEN
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 27 kostenpflichtige Gutachten erstellt, die sich schwerpunktmäßig mit landwirtschaftlichen Fragestellungen befassten. Die Aufträge deckten ein breites Spektrum an Themen ab, wobei die Ermittlung des Verkehrswertes von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz eine zentrale Rolle spielte. Diese Bewertungen umfassten nicht nur die Feststellung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Zwecke, sondern auch die Bewertung von Grundstücken im Rahmen von Grundstücksablösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Erstellung von Gutachten zur Thematik der Grundablösen. Diese Aufträge erforderten einen erheblichen Zeitaufwand, da sie komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen beinhalteten. Zudem wurden Gutachten zur Ermittlung von Flur- und Folgeschäden erstellt, die sich auf Entschädigungszahlungen an Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bezogen. Diese Zahlungen standen im Zusammenhang mit der Errichtung sowohl privater als auch öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Behandlung von Grundbeanspruchungen, die notwendig waren, um die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsbauten, wie Flussläufen, wiederherzustellen. Diese Maßnahmen dienten auch der Sicherung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise der ÖBB, sowie der Umsetzung ökologischer Strukturmaßnahmen, wie der Aufweitung von Retentionsräumen. Die Feststellungen zur Entschädigung umfassten auch Schäden, die nach Hochwasserereignissen auftraten.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde in verschiedenen Kategorien durchgeführt, darunter landwirtschaftliche Flächen, höherwertiges Grünland, Baurandlagen sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland. Auch Flächen mit speziellen Nutzungszuweisungen im Freiland wurden in die Bewertungen einbezogen. Diese differenzierte Herangehensweise ermöglichte es, den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten jeder Grundstückskategorie gerecht zu werden und fundierte, praxisrelevante Gutachten zu erstellen.
Insgesamt zeigt der Berichtszeitraum eine umfassende und detaillierte Bearbeitung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen und infrastrukturellen Fragestellungen, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigten. Die erstellten Gutachten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Klärung und Bewertung komplexer Sachverhalte und trugen zur Sicherstellung fairer und transparenter Entschädigungszahlungen bei.
ERBHOFFESTSTELLUNG
Positive Stellungsnahmen der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer gemäß § 19 Anerbengesetz, wonach land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Erbhofeigenschaft bestätigt wurde, sind in Gerichtsverfahren von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen gegenteilig beurteilt worden. Die damit verbundene Gefahr, funktionsfähige Betriebe zu verlieren, veranlasste die Rechtsabteilung, sich intensiv mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Im September fand ein Sachverständigenseminar des Landesverbandes Steiermark und Kärnten statt, in dem die Rechtsabteilung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark die Rolle der Interessensvertretung im Verfahren zur Feststellung der Erbhofeigenschaft umfassend darstellte. Im Mittelpunkt standen die Anhörung der Landwirtschaftskammer, die aktuelle Judikaturlinie zur objektiven Ertragsfähigkeit sowie das steirische Bewertungssystem auf Basis der Buchführungsergebnisse. Diese Inhalte wurden den Sachverständigen sowie potenziellen Anwärterinnen und Anwärtern aus der Land- und Forstwirtschaft anhand konkreter Beispiele nähergebracht.
Das Seminar stieß auf großes Interesse. Durch den intensiven Austausch mit den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Sachverständigen konnte ein wertvoller Beitrag zur Sicherung leistungsfähiger Betriebe geleistet werden. Der dabei hergestellte Kontakt soll künftig dazu beitragen, Fehlbeurteilungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Höfe nicht durch Erbteilung zersplittert oder in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.
- Arbeitsrecht
- Bau- und Raumordnungsrecht
- Bäuerliche Hofübergabe
- Betriebskonzepte für Bauen im Freiland
- Bewertungsfragen
- Datenschutz
- Ermittlung von Flur- und Folgeschäden
- Familien- und Erbrecht
- Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht
- Grundinanspruchnahme (Entschädigungen,…)
- Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen
- Pachtverträge
- Servitutsrecht, Straßen-, Wege- und Nachbarrecht
- sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Arbeitsunfälle,…), Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
- abgaben- und steuerrechtliche Angelegenheiten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Hilfestellungen bei Steuererklärungen)
- Umweltrecht (Geruchstechnische Stellungnahmen und Vorbeurteilungen,…)
- Verwaltungs-(verfahrens)recht
- Zivilrecht
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interessensvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2025 wurden 222 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammerführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter- und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter- und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in div. Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in div. kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Bildung
Im Bereich der Aus- und Weiterbildungen von Facharbeitern und Meistern sind die MitarbeiterInnen der Landwirtschaftskammer als fachkundige Vortragende tätig, zudem treten sie häufig als ReferentInnen bei diversen Vorträgen und Wissensveranstaltungen auf.
BAU- UND RAUMORDNUNGSRECHT
RAUMORDNUNGSRECHT
Die Landwirtschaftskammer berät ihre Mitglieder umfassend in raumordnungsrechtlichen sowie raumordnungsfachlichen Angelegenheiten. Die Beratungstätigkeit umfasst dabei ein breites und sehr vielschichtiges Spektrum an Fragestellungen, insbesondere zu Flächenwidmungsplanänderungen, Geruchszonen und den diesbezüglichen Übergangsregelungen, Mobilisierungsmaßnahmen sowie weiteren raumordnungsrechtlichen Themenstellungen.
Einen besonders komplexen und beratungsintensiven Bereich stellt das Thema „Bauen im Freiland“ dar. In diesem Zusammenhang erfolgt zunächst eine grundlegende raumordnungsrechtliche Beratung, an die sich – je nach Sachlage und Projektumfang – eine vertiefende Spezialberatung anschließen kann. Diese umfasst insbesondere die Erstellung von Betriebskonzepten zur Beurteilung der Zulässigkeit geplanter Bauvorhaben im Freiland.
Im Jahr 2025 wurden zahlreiche Beratungen in diesem Fachbereich durchgeführt. Die hohe Nachfrage zeigt die große praktische Bedeutung raumordnungsrechtlicher Fragestellungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie den weiterhin steigenden Bedarf an fachkundiger Begleitung bei betrieblichen Entwicklungs- und Bauvorhaben.
BAURECHT
Die Landeskammer hat bereits in den vergangenen Jahren gezielt in den Fachbereich Baurecht investiert und insbesondere den Stallbauleitfaden umfassend überarbeitet sowie an die aktuellen rechtlichen und fachlichen Anforderungen angepasst. Auf Grundlage dieses Leitfadens werden die Mitglieder in sämtlichen Phasen eines Bauprojektes begleitet – beginnend bei der Standortwahl über die Stallbauplanung und Verfahrensbegleitung bis hin zur Erlangung der rechtskräftigen Baubewilligung.
Die baurechtlichen Fragestellungen und Anliegen der Mitglieder erweisen sich dabei als äußerst vielfältig und reichen von allgemeinen Auskünften zu baurechtlichen Voraussetzungen bis hin zu komplexen verfahrensrechtlichen Problemstellungen. Im Jahr 2025 erfolgte die Beratung insbesondere im Rahmen zahlreicher Büroberatungen sowie telefonischer Auskünfte. Die kontinuierlich hohe Inanspruchnahme dieser Beratungsleistungen verdeutlicht den hohen Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Bauvorhaben.
ERSTELLUNG VON GERUCHSIMMISSIONSTECHNISCHEN VORBEURTEILUNGEN SOWIE GUTACHTEN
Seit August 2019 bietet die Abteilung Recht die Erstellung geruchsimmissionstechnischer Stellungnahmen, Gutachten sowie Vorbeurteilungen für Stallbauprojekte an. Dadurch wurde für Landwirtinnen und Landwirte insbesondere die Möglichkeit geschaffen, bereits vor der Ausarbeitung detaillierter Einreichunterlagen eine erste fachliche Einschätzung der geruchsimmissionstechnischen Auswirkungen eines geplanten Projektes zu erhalten. Damit kann bereits in einem frühen Projektstadium die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens besser abgeschätzt werden.
Darüber hinaus werden bei Vorliegen eines abgeschlossenen Einreichprojektes auch umfassende geruchsimmissionstechnische Gutachten zur Vorlage im jeweiligen Verwaltungsverfahren erstellt. Die Nachfrage nach diesen Leistungen ist weiterhin sehr hoch. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass seit Juni 2019 derartige Gutachten durch Amtssachverständige der Abteilung 15 des Landes Steiermark grundsätzlich nur mehr im Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht erstellt werden. Andererseits wurde mit der Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes sowie des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ausdrücklich eine Regelung geschaffen, wonach die Erstellung eines Gutachtens unter Anwendung des Ausbreitungsmodells GRAL erforderlich ist.
Die Landwirtschaftskammer leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur fachlichen und rechtlichen Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Planung und Umsetzung von Stallbauprojekten sowie zur effizienten Vorbereitung und Begleitung entsprechender Verwaltungsverfahren.
WEINBAU
Als Weinbaubehörde konnte die Landwirtschaftskammer 2025 einige verwaltungsrechtliche Rodungsverfahren unter Mitwirkung des Landesverwaltungsgerichts und der zuständigen Bezirkshauptmannschaften zum Abschluss bringen. In Abstimmung mit dem Land Steiermark wurden Gesetzesnovellierungen diskutiert und vorangetrieben sowie EU-Vorgaben umgesetzt.
VERWALTUNGS-(VERFAHRENS)RECHT
Aus den verwaltungsbehördlichen Erfahrungen der Landwirtschaftskammer als Weinbaubehörde der letzten intensiven Jahre, konnte die Abteilung Recht im Jahr 2025 in weiteren Materien profitieren. So konnten Rechtsmittelentwürfe verfasst werden und verhalfen diese zahlreichen LandwirtInnen zum verfahrensrechtlichen Erfolg. Hervorzuheben sind Beratungen im Zusammenhang mit dem jüngst novellierten Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz, der Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe aber auch in den Bereichen Umwelt- und Naturschutzrecht, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Forst- und Jagdrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Vereinsrecht, Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen und Tierschutzrecht. Im Bereich der Direktvermarktung spielten Themen wie der Jugendschutz im Zusammenhang mit der Abgabe von Alkohol aber auch der Datenschutz im Zusammenspiel mit dem Einsatz von Videoüberwachungsformen eine beratungsrelevante Rolle. Ebenso beschäftigte uns die Umsetzung der Vorgaben nach dem neu geschaffenen Informationsfreiheitsgesetz.
TIERZUCHT
Im Rahmen der Tätigkeit als Tierzuchtbehörde mussten insbesondere aufgrund von Änderungen in Zuchtprogrammen des Landespferdezuchtverbandes Steiermark eGen und des Steirischen Schaf- und Ziegenzuchtverbandes eGen zahlreiche Bescheide erstellt werden.
Vereinsrecht
Im Jahr 2025 wurden von Vereinen vermehrt Beratungsleistungen der Rechtsabteilung in Anspruch genommen. Diese umfassten neben Unterstützungsleistungen bei Vereinsgründungen auch die gesamte rechtliche Beratung sowie Neuaufbereitung von Vereinsstatuten im Rahmen von Statutenänderungen.
Familien- und Erbrecht
Im Familien- und Erbrecht standen weiterhin Fragestellungen im Mittelpunkt, die insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auftreten. Einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt bildeten dabei die Auslegung, Interpretation und aktuelle Rechtswirkung früher abgeschlossener Übergabeverträge. Besondere Relevanz kam zudem den Auswirkungen der Abschaffung des Pflegeregresses auf bestehende und künftige Übergabemodelle zu. Zu den konstant nachgefragten Themen zählten weiterhin die Errichtung von Testamenten, Vorsorgemaßnahmen für den Krankheits- und Todesfall sowie die individuelle Gestaltung der Erbfolge. Die in den Bezirken angebotenen Hofübergabeseminare erfreuten sich erneut großer Beliebtheit. Aufgrund der starken Nachfrage wurden einzelne Veranstaltungen ausgeweitet und stießen sowohl bei potenziellen HofübergeberInnen als auch bei künftigen HofübernehmerInnen auf sehr großes Interesse.
Soziale Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
Im Rahmen dieses Beratungsprodukts wurden Themen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und den daraus resultierenden rechtlichen Herausforderungen des Alltags behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einbeziehung beeinträchtigter Geschwister im Zusammenhang mit Hofübergaben und erbrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus zählten komplexe Beratungen zu Scheidung und Trennung, insbesondere zu deren finanziellen Folgen sowie zu Unterhaltsfragen unter besonderer Berücksichtigung land- und forstwirtschaftlicher Gegebenheiten zu den zentralen Themenfeldern. Ergänzend dazu wurden auch Fragen zu den Möglichkeiten und rechtlichen Ausgestaltungen der Erwachsenenvertretung behandelt.
Privatzimmervermietung – Urlaub am Bauernhof
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, rechtlichen Voraussetzungen und Befugnissen im Bereich der Privatzimmervermietung bearbeitet und geklärt werden. Die gesamtheitliche Berücksichtigung von gewerberechtlichen, raumordnungsrechtlichen sowie steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben führte zu vielschichtigen und komplexen Beratungen. Weitere Herausforderungen ergaben sich insbesondere durch steigende Kundenwünsche und betriebliche Erfordernisse im Bereich von Wellnessangeboten, etwa hinsichtlich Saunen, Schwimm- und Badeeinrichtungen sowie vergleichbarer Angebote. Das bestehende Schulungsangebot in Form von Vorträgen wurde weiterhin online bereitgestellt und zugleich durch gut besuchte Präsenzveranstaltungen sinnvoll erweitert und ergänzt. Darüber hinaus wurden bestehende Novellierungserfordernisse sowie rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten laufend beobachtet und auf politischer Ebene ausgelotet.
ZIVILRECHT
Im Jahr 2025 stand die Abteilung Recht den Mitgliedern in zahlreichen zivilrechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite. Die fachliche Unterstützung umfasste insbesondere Fragestellungen des Vertragsrechts, etwa zum Zustandekommen von Verträgen, zu deren rechtlicher Auslegung sowie zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten schuldrechtliche Themen, vor allem die rechtliche Beurteilung von Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie Schadenersatzansprüche infolge von Vertragsverletzungen. Darüber hinaus wurden auch Angelegenheiten des Sachenrechts bearbeitet, insbesondere in Bezug auf den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie zu Eigentumsrechten, Besitzverhältnissen und grundstücksbezogenen Rechten. Ergänzend dazu erstellte die Rechtsabteilung neue Vertragsmuster und überarbeitete bestehende Vorlagen laufend, um diese den Mitgliedern bei Bedarf als praxisorientierte Unterstützung zur Verfügung stellen zu können.
PACHTVERTRÄGE
Im Bereich der Pachtverträge wurden im Jahr 2025 zahlreiche Beratungen zu Verpachtungen und den damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragestellungen durchgeführt. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Auskünften zu vorzeitigen Aufkündigungen und den daraus resultierenden rechtlichen Folgen sowie auf der vertragsrechtlichen Auslegung und Interpretation bestehender Pachtverträge. Wiederholt wurden zudem Fragen zur Instandhaltung der Pachtobjekte, zur ordentlichen Bewirtschaftung sowie zu den rechtlichen Auswirkungen eines Verkaufs oder einer Übergabe des Pachtgegenstandes auf bestehende Pachtverhältnisse an die Rechtsabteilung herangetragen.
LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2026
Die Vorbereitungen für die Landwirtschaftskammerwahl im Jänner 2026 begannen bereits im Frühjahr 2025 mit dem Ersuchen um Datenübermittlung an die Finanzverwaltung, die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung sowie an die Agrarmarkt Austria. Die eingelangten Daten wurden in weiterer Folge entsprechend aufbereitet und in gemeindeweise gegliederte Mitgliederverzeichnisse übernommen. Bereits im August 2025 wurden an sämtliche Gemeinden erste Informationsschreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Wahl sowie zum Zugang zur WahlApp übermittelt, da den Gemeinden aufgrund des gesetzlichen Auftrags die endgültige Erstellung der Wählerverzeichnisse obliegt. Parallel dazu wurden auch alle Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem gesonderten Wahlinformationsschreiben über die bevorstehende Wahl informiert.
Am 10. September 2025 schrieb der Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft die Wahl für den 25. Jänner 2026 aus. Im Zeitraum vom 30. September bis 15. Oktober 2025 wurden in insgesamt zwölf Online-Schulungsterminen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 285 steirischen Gemeinden sowohl in der Anwendung der WahlApp zur elektronischen Bearbeitung der Wählerverzeichnisse als auch in den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen des Wahlrechts umfassend geschult. Bis spätestens 5. Dezember 2025 hatten die Gemeinden die Wählerverzeichnisse endgültig anzulegen. Während dieses gesamten Zeitraums stand die Abteilung Recht in laufendem Austausch mit der zuständigen Landeswahlbehörde der Abteilung 7 und den Gemeinden und unterstützte diese bei der Klärung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Wahl ergaben. Dadurch konnten sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur fristgerechten Vorbereitung der Landwirtschaftskammerwahl 2026 erfolgreich umgesetzt und eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sichergestellt werden.
MARKENRECHT
Im Rahmen des Produktes „Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht“ wurden sowohl Fragen zur Registrierbarkeit von Namen und Zeichen als Marken beraten als auch das Verfahren der Markenanmeldung umfassend erläutert.
SERVITUTSRECHT, STRASSEN-, WEGE- & NACHBARRECHT
Im Bereich des „Servitutsrecht, Straßen-, Wege- & Nachbarrecht“ wurden Mitglieder zu Fragen des Entstehens, der Ausübung und des Erlöschens von Dienstbarkeiten sowie zu nachbarrechtlichen Konflikten umfassend beraten. Ein Schwerpunkt lag auf der rechtlichen Prüfung individueller Sachverhalte und der verständlichen Erläuterung der einschlägigen Bestimmungen zu Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien. Darüber hinaus wurden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aufgezeigt, um den Betroffenen eine fundierte Einschätzung ihrer Rechtsposition zu ermöglichen. Dadurch konnten vielfach bereits im Vorfeld tragfähige Entscheidungsgrundlagen geschaffen und eine kostensparende sowie praxisnahe Lösung unterstützt werden.
STEUERRECHT
Die Nachfrage zum Thema Steuerrecht ist weiterhin ständig im Ansteigen begriffen. Dabei werden die Fragestellungen zunehmend komplexer. Verstärkt sind Abgrenzungsfragen zu prüfen bzw. zu beantworten. Steuererklärungsgrenzen werden häufiger überschritten, nicht zuletzt deshalb, weil in der Landwirtschaft die Urproduktion oft nicht mehr ausreicht und zusätzlich nach Verdienstmöglichkeiten gesucht wird, deren Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Besonders bei Nebenerwerbslandwirt:innen ergibt sich in der Regel eine Steuerpflicht. Allein vom Referat für Steuer und Soziales wurde Hilfestellung bei 241 Steuererklärungen gegeben und erfolgten in diesem Zusammenhang umfassende Beratungen. Betroffene Bereiche reichten beispielsweise von land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietungen, Grundstücks- und Waldverkäufen bis hin zu Leitungsentschädigungen und Erträgen aus der Photovoltaik. Zusätzlich stieg der sehr herausfordernde Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Option.
Einen zentralen Schwerpunkt bildet erneut die steuerliche Behandlung des Themas „Urlaub am Bauernhof“. Bei Vermittlung über Plattformen wie Booking.com oder Airbnb wird grundsätzlich eine UID-Nummer gefordert, wodurch viele bäuerliche Zimmervermieter steuerlich erfasst werden. Das Referat Steuer und Soziales stand und steht allen diesbezüglichen Anfragen persönlich, telefonisch und schriftlich tatkräftig zur Seite.
Seit Jänner 2025 gilt für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmenobergrenze von brutto 55.000 € (zuvor brutto 45.000 €). Gleichzeitig wurde auch die bedeutsame umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf 55.000 € brutto (zuvor 35.000 € netto) angehoben. Für betroffene Betriebe bedeutet dies eine wesentliche Verringerung des Verwaltungsaufwands.
SOZIALRECHT
AKTUELLE SVS-AKTION „GEMEINSAM GEGEN KREBS“
Zusätzlich zu diversen Gesundheitswochen (z.B. „Mental fit & gsund“) gibt es jährlich Schwerpunkt-Gesundheitsaktionen. Im Jahr 2025 handelte es sich um die SVS-Aktion „Gemeinsam gegen Krebs“. Alle SVS-Krankenversicherten, die zu bestimmten Krebs-Vorsorgeuntersuchungen gingen, erhielten einen so genannten Gesundheitsbonus von 100 €. Dies galt auch für anspruchsberechtigte Angehörige. Der Bonus, der einmal pro Person zusteht, wurde automatisch überwiesen. Konkret wurde der Bonus ausbezahlt, wenn im Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 zumindest eine Krebs-Vorsorge-Untersuchung betreffend Hautkrebs-, Prostatakrebs-, Gebärmutterhalskrebs-, Darmkrebs-Vorsorge oder Brustkrebsfrüherkennung absolviert wurde.
Analyse der bäuerlichen SVS-Beitragskurve
Im Rahmen der gemeinsamen fachlichen Arbeiten mit Ing. Fritz Stocker erfolgte eine eingehende Analyse der Beitragskurve in der bäuerlichen Sozialversicherung sowie deren Vergleich mit den realen Einkommensergebnissen laut Grünem Bericht. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen der aktuellen SVS-Einkommensfaktoren auf kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe untersucht und agrarpolitische sowie sozialversicherungsrechtliche Handlungsempfehlungen zur Entlastung besonders betroffener Betriebe erarbeitet.
Führung eines sozialgerichtlichen Musterverfahrens betreffend Anerkennung eines malignen Melanoms als landwirtschaftliche Berufskrankheit
Im Rahmen eines umfangreichen sozialgerichtlichen Musterverfahrens erfolgte die rechtliche Vertretung in einem Verfahren betreffend die Anerkennung eines malignen Melanoms infolge beruflicher UV-Strahlenexposition als Berufskrankheit. Das Verfahren wird mit dem Ziel geführt, eine grundsätzliche höchstgerichtliche Klärung für die gesamte Land- und Forstwirtschaft herbeizuführen.
Zentraler Gegenstand des Verfahrens ist die grundlegende Rechtsfrage, ob bereits die beruflich bedingte Einwirkung von UV-Strahlung im Rahmen einer überwiegend im Freien ausgeübten Tätigkeit für die Anerkennung als Berufskrankheit ausreichend ist oder darüber hinaus eine aktive Verwendung schädigender Strahlen erforderlich sein muss.
Dem Verfahren kommt daher erhebliche grundsätzliche Bedeutung für die gesamte bäuerliche Berufsgruppe zu. Gerade Landwirt:innen sind über Jahrzehnte hinweg in besonderem Ausmaß natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Die Rechtssache liegt derzeit zur Klärung beim Obersten Gerichtshof. Der höchstgerichtlichen Entscheidung kommt insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zur beruflichen Verursachung von Hautkrebserkrankungen wesentliche Bedeutung zu. Sie kann maßgeblichen Einfluss auf zukünftige sozialversicherungsrechtliche Verfahren sowie auf die Anerkennungspraxis von UV-bedingten Berufskrankheiten in der Land- und Forstwirtschaft entfalten.
Grundinanspruchnahme
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei einer Vielzahl von Projekten unterstützt, die eine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfordern. Im Rahmen des Tätigkeitsfelds erfolgen Einzelberatungen, Gruppenberatungen, Vertragsverhandlungen mit Projektanten inkl. Verhandlungen der Entschädigungen, Erstellung von Musterverträgen, Verhandlung von Rahmenübereinkommen für Großprojekte, die Vertretung der LandwirtInnen im Behördenverfahren…
Die Hauptanfragen stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie.
Neben den laufenden Beratungen/Verhandlungen/Vertragskommentierungen im Bereich des Photovoltaikausbaus, insbesondere zum Themenkomplex Agri-Photovoltaik trat im letzten Jahr die Windkraft vermehrt in den Vordergrund. Neben einer Vielzahl von Vertragskommentierungen wurden gemeinsam mit GrundeigentümerInnen aktiv Verhandlungen zu Windparks geführt. Diese Verhandlungen betreffen zumeist mehrere hundert GrundeigentümerInnen. Daneben wurden Kommentierungen betreffend Energiespeicheranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt.
Verhandlung eines Rahmenübereinkommens zu einer 110 kV Windparkerdkabelableitung mit einer Länge von ca. 16 km von der Stubalm bis nach Köflach.
Verhandlungsführung betreffend die Grundinanspruchnahme durch eine Fernwärmeleitung von Petersdorf II bis Raaba über eine Länge von ca. 18,5 km wovon 125 GrundeigentümerInnen betroffen sind. Durch diese unterirdische Leitung (2 x DN 900 mm) soll künftig die durch Tiefengeothermie gewonnene Wärme in Richtung Graz transportiert werden, um halb Graz mit Wärme zu versorgen.
Auf Hochspannungsebene haben uns Behördenverfahren zur 80 Grad Ertüchtigung der 220 kV Freileitung von Hessenberg bis Ternitz, die Nachbetreuung des im Jahr 2023 verhandelten Rahmenübereinkommens zur Generalerneuerung I der 220 kV Freileitung von Wagrain bis Weißenbach bei Liezen und die Verhandlungen zur Generalerneuerung II der 220 kV Freileitung von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg beschäftigt. Bei der Generalerneuerung I bestand erhöhter Beratungsbedarf, da durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes in einem Enteignungsverfahren in Oberösterreich eine andere Bewertungsmethodik als bisher üblich anerkannt wurde. Den GrundeigentümerInnen wurde die Rechtsprechung erläutert, die Unterschiede der beiden Bauvorhaben erklärt und mögliche Auswirkungen besprochen.
Die Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen Generalerneuerung II konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen GrundeigentümerInnen wurden im Rahmen einer Infoveranstaltung über die Modalitäten informiert. Die Generalerneuerung der bestehenden 220 kV Freileitung ist von Weißenbach bei Liezen bis Hessenberg geplant. Das Projekt umfasst eine Leitungslänge von ca. 72 km, 244 Maststandorte und es sind ca. 770 GrundeigentümerInnen betroffen.
Unterstützung von GrundeigentümerInnen bei der Verhandlungsführung bei einem Sanierungsprojekt eines Wasserkraftwerks in der Feistritz. Die Verhandlungen mündeten in einem Übereinkommen samt Entschädigungsgestaltung.
Weitere Themen waren die Nachbetreuung des 2023 abgeschlossenen Rahmenübereinkommen zur S 3 Gasleitung, Verhandlungen zu Hochwasserrückhaltebecken und Kraftwerksbauten, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Mittelspannungserdkabelleitungen, Zufahrten-/Zuwegungen, Bodenaushubdeponien, Elektrifizierung von Eisenbahnanlagen, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen wie dem Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz und die Abhaltung eines Sachverständigenseminars bezüglich der Feststellung der Erbhofeigenschaft
ERSTELLUNG VON GUTACHTEN
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 27 kostenpflichtige Gutachten erstellt, die sich schwerpunktmäßig mit landwirtschaftlichen Fragestellungen befassten. Die Aufträge deckten ein breites Spektrum an Themen ab, wobei die Ermittlung des Verkehrswertes von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz eine zentrale Rolle spielte. Diese Bewertungen umfassten nicht nur die Feststellung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Zwecke, sondern auch die Bewertung von Grundstücken im Rahmen von Grundstücksablösen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Erstellung von Gutachten zur Thematik der Grundablösen. Diese Aufträge erforderten einen erheblichen Zeitaufwand, da sie komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen beinhalteten. Zudem wurden Gutachten zur Ermittlung von Flur- und Folgeschäden erstellt, die sich auf Entschädigungszahlungen an Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bezogen. Diese Zahlungen standen im Zusammenhang mit der Errichtung sowohl privater als auch öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielsweise der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Behandlung von Grundbeanspruchungen, die notwendig waren, um die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsbauten, wie Flussläufen, wiederherzustellen. Diese Maßnahmen dienten auch der Sicherung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise der ÖBB, sowie der Umsetzung ökologischer Strukturmaßnahmen, wie der Aufweitung von Retentionsräumen. Die Feststellungen zur Entschädigung umfassten auch Schäden, die nach Hochwasserereignissen auftraten.
Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde in verschiedenen Kategorien durchgeführt, darunter landwirtschaftliche Flächen, höherwertiges Grünland, Baurandlagen sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland. Auch Flächen mit speziellen Nutzungszuweisungen im Freiland wurden in die Bewertungen einbezogen. Diese differenzierte Herangehensweise ermöglichte es, den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten jeder Grundstückskategorie gerecht zu werden und fundierte, praxisrelevante Gutachten zu erstellen.
Insgesamt zeigt der Berichtszeitraum eine umfassende und detaillierte Bearbeitung einer Vielzahl von landwirtschaftlichen und infrastrukturellen Fragestellungen, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigten. Die erstellten Gutachten leisteten einen wichtigen Beitrag zur Klärung und Bewertung komplexer Sachverhalte und trugen zur Sicherstellung fairer und transparenter Entschädigungszahlungen bei.
ERBHOFFESTSTELLUNG
Positive Stellungsnahmen der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer gemäß § 19 Anerbengesetz, wonach land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Erbhofeigenschaft bestätigt wurde, sind in Gerichtsverfahren von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen gegenteilig beurteilt worden. Die damit verbundene Gefahr, funktionsfähige Betriebe zu verlieren, veranlasste die Rechtsabteilung, sich intensiv mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Im September fand ein Sachverständigenseminar des Landesverbandes Steiermark und Kärnten statt, in dem die Rechtsabteilung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark die Rolle der Interessensvertretung im Verfahren zur Feststellung der Erbhofeigenschaft umfassend darstellte. Im Mittelpunkt standen die Anhörung der Landwirtschaftskammer, die aktuelle Judikaturlinie zur objektiven Ertragsfähigkeit sowie das steirische Bewertungssystem auf Basis der Buchführungsergebnisse. Diese Inhalte wurden den Sachverständigen sowie potenziellen Anwärterinnen und Anwärtern aus der Land- und Forstwirtschaft anhand konkreter Beispiele nähergebracht.
Das Seminar stieß auf großes Interesse. Durch den intensiven Austausch mit den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Sachverständigen konnte ein wertvoller Beitrag zur Sicherung leistungsfähiger Betriebe geleistet werden. Der dabei hergestellte Kontakt soll künftig dazu beitragen, Fehlbeurteilungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Höfe nicht durch Erbteilung zersplittert oder in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.