Die Steirische Waldwirtschaft
Wald und Holz
Österreichs größte natürliche Klimaschutzleistung
Seit Beginn der internationalen Klimaberichterstattung durch den Weltklimarat (IPCC) im Jahr 1990 hat kein anderer Wirtschaftssektor im Österreich in vergleichbarem Ausmaß zur Entlastung der Atmosphäre beigetragen wie Wald und Holz. Durch die Speicherung von Kohlenstoff im Wald, die langfristige Bindung in Holzprodukten und die Substitution fossiler Energieträger wurde zwischen 1990 und 2024 eine kumulierte Klimawirkung von rund 886 Millionen Tonnen CO2-Aquivalent (CO2-eq) erzielt. Laut Berechnungen von Kasimir Nemestothy (LKÖ) beläuft sich der monetäre Wert der CO2 Senke im Forst bei 375 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent und einem Ansatz von 150 Euro pro Tonne, auf rund 56 Milliarden Euro. Damit wird deutlich, dass der Forstsektor nicht nur ökologisch, sondern auch volkswirtschaftlich einen maßgeblichen Beitrag leistet.
Seit Beginn der internationalen Klimaberichterstattung durch den Weltklimarat (IPCC) im Jahr 1990 hat kein anderer Wirtschaftssektor im Österreich in vergleichbarem Ausmaß zur Entlastung der Atmosphäre beigetragen wie Wald und Holz. Durch die Speicherung von Kohlenstoff im Wald, die langfristige Bindung in Holzprodukten und die Substitution fossiler Energieträger wurde zwischen 1990 und 2024 eine kumulierte Klimawirkung von rund 886 Millionen Tonnen CO2-Aquivalent (CO2-eq) erzielt. Laut Berechnungen von Kasimir Nemestothy (LKÖ) beläuft sich der monetäre Wert der CO2 Senke im Forst bei 375 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent und einem Ansatz von 150 Euro pro Tonne, auf rund 56 Milliarden Euro. Damit wird deutlich, dass der Forstsektor nicht nur ökologisch, sondern auch volkswirtschaftlich einen maßgeblichen Beitrag leistet.
Kohlenstoffspeicher Wald
Österreich ist ein waldreiches Land, ganz voran die Steiermark, die mit 61 Prozent der Landesfläche bewaldet ist. Die nachhaltige Bewirtschaftung hat in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Aufbau des Holzvorrates auf Rekordniveau geführt. So hat die Waldfläche in den letzten 60 Jahren um 300.000 Hektar zugenommen. Das ist mehr als die Fläche von Vorarlberg. Im gleichen Zeitfenster hat der Holzvorrat um 394 Mio. Festmeter zugelegt und hat sich eine beachtliche Menge von 1,174 Mrd. Vorratsfestmeter in den Wäldern aufgebaut. Erstmalig seit Beginn der kontinuierlichen Messungen steigt der Holzvorrat im Wald nicht weiter. Der Grund liegt in einer Überalterung von Waldbeständen, einem höheren Schadholzanfall, einer Steigerung des Laubholzanteils und eine Zunahme von Aufforstungsfläche und damit junger Bestände.
Denkfehler: Nutzen oder Speichern
Wachstum darf nicht mit Vorrat und Umsatz nicht mit Kapital verwechselt werden. Die allgemeine Betriebswirtschaftslehre zeigt, dass nachhaltiges Wachstum ein strategisches Bestandes-Management erfordert: Zu hohe Vorräte binden Kapital, zu geringe Vorräte gefährden die Lieferfähigkeit. Übertragen auf die Kohlenstoffspeicherung gilt dasselbe Prinzip. Maßgeblich für die Klimawirkung ist der durchschnittliche Kohlenstoffvorrat über große Flächen hinweg und lange Zeiträume, nicht wie schnell Kohlenstoff durch das System fließt. Wachstum, Produktion und Befüllung des Systems mit Kohlenstoff (Sequestrierung) sind Prozesse und als solches Teil des Umsatzes, zu dem die Holzernte und auch die Mortalität gehören. Wälder nehmen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren am meisten CO2 auf. Mit zunehmendem Alter nimmt die Senkenleistung ab. Zusammengefasst lautet die logische Schlussfolgerung daher: Nutzen und Speichern. Das stellt eine Grundregel in der Debate um die Waldbedeutung im Zusammenhang mit Kohlenstoffkreisläufen dar.
Bauen mit Holz ist Klimaschutz
Die positive Klimawirkung von Holz endet nicht mit der Ernte von Bäumen. Im Gegenteil: Holzprodukte fungieren über Jahrzehnte zusätzlich zum Wald als langfristige CO2 Speicher. Der Klimafolgenforscher Hans Joachim Schellnhuber bringt es auf den Punkt: „Wir entnehmen über die nachhaltige Waldwirtschaft der Atmosphäre aktiv CO2 und speichern dieses in langlebigen Gebäuden und Infrastrukturen ein. Über die nächsten 200 Jahre können wir so das Klima reparieren.“ Schellnhuber bezeichnet die Verbindung von nachhaltiger Forstwirtschaft und moderner Holzbauweise als „Wald-Bau-Pumpe“. Besonders im Gebäudesektor ist dieser Effekt von großer Bedeutung. Durch die Substitution emissionsintensiver Baustoffe können hier erhebliche Mengen and Treibhausgasemissionen vermieden werden.
Holz als Bioenergiemotor
Die Substitution fossiler Energieträger durch Holzbiomasse ist ein zentraler Pfeiler der österreichischen Energiewende. Von den erneuerbaren Energieträgern nimmt die Biomasse mit 48 Prozent den höchsten Anteil ein. Davon entfallen auf Holzbrennstoffe knapp 80 Prozent. Holz ist damit der wichtigste erneuerbare Energieträger des Landes. Rund 10 Prozent des gesamten Bruttoinlandsenergieverbauchs in Österreich werden durch Biomasse gedeckt.
Klimaschutz braucht nachhaltige Bewirtschaftung
Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels. Senken- und Substitutionsleistung sind jedoch keine Selbstläufer. Klimawandel, Extremwetterereignisse, Schädlingsbefall und veränderte Wachstumsbedingungen stellen die Wälder und damit die Waldbewirtschafter zunehmend vor Herausforderungen. Eine nachhaltige, klimafitte Waldbewirtschaftung ist daher entscheidend, um die Speicherwirkungen und die wichtigen Waldfunktionen langfristig zu sichern. Die nachhaltige Bewirtschaftung hoher Holzvorräte und ein aktive Waldumbau erhöhen die Stabilität und Resilienz der Waldökosysteme gegen biotische und abiotische Schadereignisse. Gleichzeitig wird der laufende Holzzuwachs gefördert und das potenzielle C-Speichervolumen aufrechterhalten und kontinuierlich erneuert.
„Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels. Die nachhaltige Bewirtschaftung hoher Holzvorräte und ein aktiver Waldumbau erhöhen die Stabilität und Resilienz der Waldökosysteme gegen biotische und abiotische Schadereignisse. Gleichzeitig wird der laufende Holzzuwachs gefördert und das potenzielle C-Speichervolumen erneuert und aufrechterhalten. Die Nutzung des Rohstoffes Holz führt darüber hinaus zu einer langfristigen Bindung von Kohlenstoff in einem kontinuierlich wachsenden pool an langlebigen Holzprodukten. Final unterstrichen: Die stoffliche und energetische Nutzung von Holz tragt wesentlich zur Substitution emissionsintensiver fossiler Rohstoffe bei.“
Infokampagne „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“
Die erfolgreichen Ergebnisse aus der Basisinventarisierung der Biodiversität im Forstgut Pichl wird nun unter dem Motto „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“ über die Social-Media-Kanäle der Landwirtschaftskammer, des Waldverbandes der Organisationen proHolz und Holzcluster, des Steirischen Forstvereins und der Land- und Forstbetriebe sowie über die LK-Waldgeschichten breit ausgerollt.
Österreich ist ein waldreiches Land, ganz voran die Steiermark, die mit 61 Prozent der Landesfläche bewaldet ist. Die nachhaltige Bewirtschaftung hat in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Aufbau des Holzvorrates auf Rekordniveau geführt. So hat die Waldfläche in den letzten 60 Jahren um 300.000 Hektar zugenommen. Das ist mehr als die Fläche von Vorarlberg. Im gleichen Zeitfenster hat der Holzvorrat um 394 Mio. Festmeter zugelegt und hat sich eine beachtliche Menge von 1,174 Mrd. Vorratsfestmeter in den Wäldern aufgebaut. Erstmalig seit Beginn der kontinuierlichen Messungen steigt der Holzvorrat im Wald nicht weiter. Der Grund liegt in einer Überalterung von Waldbeständen, einem höheren Schadholzanfall, einer Steigerung des Laubholzanteils und eine Zunahme von Aufforstungsfläche und damit junger Bestände.
Denkfehler: Nutzen oder Speichern
Wachstum darf nicht mit Vorrat und Umsatz nicht mit Kapital verwechselt werden. Die allgemeine Betriebswirtschaftslehre zeigt, dass nachhaltiges Wachstum ein strategisches Bestandes-Management erfordert: Zu hohe Vorräte binden Kapital, zu geringe Vorräte gefährden die Lieferfähigkeit. Übertragen auf die Kohlenstoffspeicherung gilt dasselbe Prinzip. Maßgeblich für die Klimawirkung ist der durchschnittliche Kohlenstoffvorrat über große Flächen hinweg und lange Zeiträume, nicht wie schnell Kohlenstoff durch das System fließt. Wachstum, Produktion und Befüllung des Systems mit Kohlenstoff (Sequestrierung) sind Prozesse und als solches Teil des Umsatzes, zu dem die Holzernte und auch die Mortalität gehören. Wälder nehmen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren am meisten CO2 auf. Mit zunehmendem Alter nimmt die Senkenleistung ab. Zusammengefasst lautet die logische Schlussfolgerung daher: Nutzen und Speichern. Das stellt eine Grundregel in der Debate um die Waldbedeutung im Zusammenhang mit Kohlenstoffkreisläufen dar.
Bauen mit Holz ist Klimaschutz
Die positive Klimawirkung von Holz endet nicht mit der Ernte von Bäumen. Im Gegenteil: Holzprodukte fungieren über Jahrzehnte zusätzlich zum Wald als langfristige CO2 Speicher. Der Klimafolgenforscher Hans Joachim Schellnhuber bringt es auf den Punkt: „Wir entnehmen über die nachhaltige Waldwirtschaft der Atmosphäre aktiv CO2 und speichern dieses in langlebigen Gebäuden und Infrastrukturen ein. Über die nächsten 200 Jahre können wir so das Klima reparieren.“ Schellnhuber bezeichnet die Verbindung von nachhaltiger Forstwirtschaft und moderner Holzbauweise als „Wald-Bau-Pumpe“. Besonders im Gebäudesektor ist dieser Effekt von großer Bedeutung. Durch die Substitution emissionsintensiver Baustoffe können hier erhebliche Mengen and Treibhausgasemissionen vermieden werden.
Holz als Bioenergiemotor
Die Substitution fossiler Energieträger durch Holzbiomasse ist ein zentraler Pfeiler der österreichischen Energiewende. Von den erneuerbaren Energieträgern nimmt die Biomasse mit 48 Prozent den höchsten Anteil ein. Davon entfallen auf Holzbrennstoffe knapp 80 Prozent. Holz ist damit der wichtigste erneuerbare Energieträger des Landes. Rund 10 Prozent des gesamten Bruttoinlandsenergieverbauchs in Österreich werden durch Biomasse gedeckt.
Klimaschutz braucht nachhaltige Bewirtschaftung
Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels. Senken- und Substitutionsleistung sind jedoch keine Selbstläufer. Klimawandel, Extremwetterereignisse, Schädlingsbefall und veränderte Wachstumsbedingungen stellen die Wälder und damit die Waldbewirtschafter zunehmend vor Herausforderungen. Eine nachhaltige, klimafitte Waldbewirtschaftung ist daher entscheidend, um die Speicherwirkungen und die wichtigen Waldfunktionen langfristig zu sichern. Die nachhaltige Bewirtschaftung hoher Holzvorräte und ein aktive Waldumbau erhöhen die Stabilität und Resilienz der Waldökosysteme gegen biotische und abiotische Schadereignisse. Gleichzeitig wird der laufende Holzzuwachs gefördert und das potenzielle C-Speichervolumen aufrechterhalten und kontinuierlich erneuert.
„Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung des Klimawandels. Die nachhaltige Bewirtschaftung hoher Holzvorräte und ein aktiver Waldumbau erhöhen die Stabilität und Resilienz der Waldökosysteme gegen biotische und abiotische Schadereignisse. Gleichzeitig wird der laufende Holzzuwachs gefördert und das potenzielle C-Speichervolumen erneuert und aufrechterhalten. Die Nutzung des Rohstoffes Holz führt darüber hinaus zu einer langfristigen Bindung von Kohlenstoff in einem kontinuierlich wachsenden pool an langlebigen Holzprodukten. Final unterstrichen: Die stoffliche und energetische Nutzung von Holz tragt wesentlich zur Substitution emissionsintensiver fossiler Rohstoffe bei.“
Infokampagne „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“
Die erfolgreichen Ergebnisse aus der Basisinventarisierung der Biodiversität im Forstgut Pichl wird nun unter dem Motto „Vielfalt braucht Bewirtschaftung“ über die Social-Media-Kanäle der Landwirtschaftskammer, des Waldverbandes der Organisationen proHolz und Holzcluster, des Steirischen Forstvereins und der Land- und Forstbetriebe sowie über die LK-Waldgeschichten breit ausgerollt.
Kleinwalderhebung
Die Kleinwalderhebung für das Jahr 2024 liegt vor. Die Grundgesamtheit umfasst 112 Betriebe in Österreich, die im Durchschnitt über 60 ha Waldfläche verfügen. Der Betriebserfolg wird mit 6,77 € pro Efm ausgewiesen. Das entspricht einen Rückgang von rund einem Euro im Vergleich zu 2023. Im Jahr 2022 lag der Betriebserfolg bei 24.90 € pro Efm. Die Gewinnschwelle liegt bei 5,5 Efm pro ha. Der Wert entspricht jener notwenigen Nutzungsmenge für einen positiven Betriebserfolg. Der durchschnittliche Holzertrag liegt bei 67 € pro Efm. Besonders bemerkenswert ist, dass sich die Holzerntekosten von 2023 auf 2024 um 17%, d.s. 8,16 Euro erhöht haben. Diese sind 56,41 € zu beziffern.
Forest Monitoring Law in EU-Ausschüssen abgelehnt
Die von der EU geplante Waldmonitoring-Verordnung (FML) wurde in der gemeinsamen Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses Ende September d.J. abgelehnt. Die bestehenden nationalen Inventuren liefern bereits valide Daten. Der Implementierung einer Brüsseler Doppelstruktur wurde damit eine klare Absage erteilt. Der Gesetzesentwurf, der ein europaweites Überwachungssystem der Waldgebiete vorsah, war bereits mit der Veröffentlichung durch die EU-Kommission im Herbst 2023 massiv umstritten.
Bioökonomiestrategie
Die Bioökonomiestrategie der Europäischen Kommission wurde zwei Wochen verspätet am 27. November 2025 veröffentlicht. Die Arbeit der LK und den EU-Agrarvertretern hat sich bezahlt gemacht und die Katastrophe, die ein erster Leak vermuten hat lassen, ist ausgeblieben. Im Vordergrund stehen nicht mehr Außernutzungsstellungen und ausschließlich Biodiversitätserhalt, sondern die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Schließung von Finanzierungslücken, „upsclaing“, Entwicklung neuer „Leitmärkte“ und Forschung und Innovation. Trotz positiver Ansätze gibt es noch Verbesserungsbedarf. Der Holzbau als wichtige Möglichkeit zur Defossilierung der Baubranche wird anerkannt, mit all seinen Vorteilen wie geringere Emissionen und Energiebedarf, Langzeit-Kohlenstoffspeicherung, regionale Verfügbarkeit und wertschöpfend in der Region. Die Forcierung des Holzbaus wird Abhängigkeiten reduzieren und gleichzeitig die europäische Wirtschaft stärken. Der klare Fokus wird auf die materielle Nutzung von Biomasse gelegt, jedoch wird Bioenergie nicht vollkommen außen vorgelassen. Eine realistische, innovationsgetriebene Ausrichtung mit klarem Fokus auf Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit bildet eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung einer europäischen Bioökonomie.
Die EU‑Entwaldungsverordnung
Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) befindet sich aktuell (Stand Mai 2026) in einer Übergangsphase zwischen formellem Inkrafttreten und tatsächlicher Anwendung. Sie ist bereits seit Juni 2023 Teil des EU‑Rechts, werden aber aufgrund mehrerer politischer und praktischer Herausforderungen noch nicht angewendet. Grund dafür sind insbesondere Bedenken von Mitgliedstaaten, Wirtschaft und Landwirtschaft hinsichtlich des administrativen Aufwands sowie der technischen Umsetzbarkeit, weshalb die EU die Anwendung inzwischen zweimal verschoben hat. Der derzeit gültige Zeitplan sieht vor, dass die Verordnung für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 gilt, während Klein- und Kleinstunternehmen – darunter viele land- und forstwirtschaftliche Primärerzeuger – erst ab dem 30. Juni 2027 erfasst werden.
Inhaltlich ist die Verordnung jedoch unverändert ambitioniert geblieben. Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung deutlich zu reduzieren, indem nur noch Produkte auf den EU‑Markt gelangen dürfen, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Konkret betrifft dies insbesondere die Rohstoffe Holz, Rinder, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao und Kautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie drei zentrale Kriterien erfüllen: Sie müssen entwaldungsfrei sein (bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2020), sie müssen den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen, und es muss eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen. [wko.at]
Im Zuge der jüngsten Überarbeitung im Dezember 2025 sowie eines begleitenden Vereinfachungspakets im Frühjahr 2026 wurden allerdings punktuelle Anpassungen vorgenommen, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die umfassende Sorgfaltspflicht künftig primär beim sogenannten Erstinverkehrbringer liegt, also bei jenem Akteur, der ein Produkt erstmals in der EU auf den Markt bringt. Nachgelagerte Unternehmen und Händler müssen in der Regel nur mehr die Referenznummer dieser Sorgfaltserklärung übernehmen und weitergeben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurden zusätzliche Vereinfachungen eingeführt, etwa in Form einer einmaligen oder vereinfachten Erklärung. Darüber hinaus wurden einzelne Produktgruppen, wie bestimmte Druckerzeugnisse, aus dem Anwendungsbereich gestrichen. [wmlogistik.de], [consilium.europa.eu]
Parallel dazu hat die Europäische Kommission Anfang Mai 2026 ein weiteres Maßnahmenpaket vorgelegt, das insbesondere Leitlinien, aktualisierte FAQs sowie Anpassungen am digitalen EUDR‑Informationssystem umfasst. Dieses Paket dient vor allem der Konkretisierung und technischen Unterstützung der Umsetzung, ohne jedoch die grundlegende Struktur oder Zielsetzung der Verordnung zu verändern. Gleichzeitig wurde eine sogenannte „Simplification Review“ durchgeführt, die den Verwaltungsaufwand analysieren und gegebenenfalls weitere punktuelle Verbesserungen anstoßen soll.
Für die Praxis, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, bedeutet dies, dass die Vorbereitungsphase zwar verlängert wurde, der strukturelle Anpassungsbedarf jedoch bestehen bleibt. Zentral sind dabei künftig insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten, die Erhebung von Geodaten der Produktionsflächen sowie die Integration in das EU‑Informationssystem. Trotz der formalen Vereinfachungen wird von vielen Akteuren weiterhin ein erheblicher administrativer Aufwand gesehen, insbesondere im Hinblick auf Datenanforderungen und Dokumentationspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Kleinwalderhebung für das Jahr 2024 liegt vor. Die Grundgesamtheit umfasst 112 Betriebe in Österreich, die im Durchschnitt über 60 ha Waldfläche verfügen. Der Betriebserfolg wird mit 6,77 € pro Efm ausgewiesen. Das entspricht einen Rückgang von rund einem Euro im Vergleich zu 2023. Im Jahr 2022 lag der Betriebserfolg bei 24.90 € pro Efm. Die Gewinnschwelle liegt bei 5,5 Efm pro ha. Der Wert entspricht jener notwenigen Nutzungsmenge für einen positiven Betriebserfolg. Der durchschnittliche Holzertrag liegt bei 67 € pro Efm. Besonders bemerkenswert ist, dass sich die Holzerntekosten von 2023 auf 2024 um 17%, d.s. 8,16 Euro erhöht haben. Diese sind 56,41 € zu beziffern.
Forest Monitoring Law in EU-Ausschüssen abgelehnt
Die von der EU geplante Waldmonitoring-Verordnung (FML) wurde in der gemeinsamen Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses Ende September d.J. abgelehnt. Die bestehenden nationalen Inventuren liefern bereits valide Daten. Der Implementierung einer Brüsseler Doppelstruktur wurde damit eine klare Absage erteilt. Der Gesetzesentwurf, der ein europaweites Überwachungssystem der Waldgebiete vorsah, war bereits mit der Veröffentlichung durch die EU-Kommission im Herbst 2023 massiv umstritten.
Bioökonomiestrategie
Die Bioökonomiestrategie der Europäischen Kommission wurde zwei Wochen verspätet am 27. November 2025 veröffentlicht. Die Arbeit der LK und den EU-Agrarvertretern hat sich bezahlt gemacht und die Katastrophe, die ein erster Leak vermuten hat lassen, ist ausgeblieben. Im Vordergrund stehen nicht mehr Außernutzungsstellungen und ausschließlich Biodiversitätserhalt, sondern die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Schließung von Finanzierungslücken, „upsclaing“, Entwicklung neuer „Leitmärkte“ und Forschung und Innovation. Trotz positiver Ansätze gibt es noch Verbesserungsbedarf. Der Holzbau als wichtige Möglichkeit zur Defossilierung der Baubranche wird anerkannt, mit all seinen Vorteilen wie geringere Emissionen und Energiebedarf, Langzeit-Kohlenstoffspeicherung, regionale Verfügbarkeit und wertschöpfend in der Region. Die Forcierung des Holzbaus wird Abhängigkeiten reduzieren und gleichzeitig die europäische Wirtschaft stärken. Der klare Fokus wird auf die materielle Nutzung von Biomasse gelegt, jedoch wird Bioenergie nicht vollkommen außen vorgelassen. Eine realistische, innovationsgetriebene Ausrichtung mit klarem Fokus auf Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit bildet eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung einer europäischen Bioökonomie.
Die EU‑Entwaldungsverordnung
Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) befindet sich aktuell (Stand Mai 2026) in einer Übergangsphase zwischen formellem Inkrafttreten und tatsächlicher Anwendung. Sie ist bereits seit Juni 2023 Teil des EU‑Rechts, werden aber aufgrund mehrerer politischer und praktischer Herausforderungen noch nicht angewendet. Grund dafür sind insbesondere Bedenken von Mitgliedstaaten, Wirtschaft und Landwirtschaft hinsichtlich des administrativen Aufwands sowie der technischen Umsetzbarkeit, weshalb die EU die Anwendung inzwischen zweimal verschoben hat. Der derzeit gültige Zeitplan sieht vor, dass die Verordnung für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 gilt, während Klein- und Kleinstunternehmen – darunter viele land- und forstwirtschaftliche Primärerzeuger – erst ab dem 30. Juni 2027 erfasst werden.
Inhaltlich ist die Verordnung jedoch unverändert ambitioniert geblieben. Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung deutlich zu reduzieren, indem nur noch Produkte auf den EU‑Markt gelangen dürfen, die nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Konkret betrifft dies insbesondere die Rohstoffe Holz, Rinder, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao und Kautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse. Diese dürfen nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie drei zentrale Kriterien erfüllen: Sie müssen entwaldungsfrei sein (bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2020), sie müssen den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen, und es muss eine entsprechende Sorgfaltserklärung vorliegen. [wko.at]
Im Zuge der jüngsten Überarbeitung im Dezember 2025 sowie eines begleitenden Vereinfachungspakets im Frühjahr 2026 wurden allerdings punktuelle Anpassungen vorgenommen, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die umfassende Sorgfaltspflicht künftig primär beim sogenannten Erstinverkehrbringer liegt, also bei jenem Akteur, der ein Produkt erstmals in der EU auf den Markt bringt. Nachgelagerte Unternehmen und Händler müssen in der Regel nur mehr die Referenznummer dieser Sorgfaltserklärung übernehmen und weitergeben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurden zusätzliche Vereinfachungen eingeführt, etwa in Form einer einmaligen oder vereinfachten Erklärung. Darüber hinaus wurden einzelne Produktgruppen, wie bestimmte Druckerzeugnisse, aus dem Anwendungsbereich gestrichen. [wmlogistik.de], [consilium.europa.eu]
Parallel dazu hat die Europäische Kommission Anfang Mai 2026 ein weiteres Maßnahmenpaket vorgelegt, das insbesondere Leitlinien, aktualisierte FAQs sowie Anpassungen am digitalen EUDR‑Informationssystem umfasst. Dieses Paket dient vor allem der Konkretisierung und technischen Unterstützung der Umsetzung, ohne jedoch die grundlegende Struktur oder Zielsetzung der Verordnung zu verändern. Gleichzeitig wurde eine sogenannte „Simplification Review“ durchgeführt, die den Verwaltungsaufwand analysieren und gegebenenfalls weitere punktuelle Verbesserungen anstoßen soll.
Für die Praxis, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, bedeutet dies, dass die Vorbereitungsphase zwar verlängert wurde, der strukturelle Anpassungsbedarf jedoch bestehen bleibt. Zentral sind dabei künftig insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten, die Erhebung von Geodaten der Produktionsflächen sowie die Integration in das EU‑Informationssystem. Trotz der formalen Vereinfachungen wird von vielen Akteuren weiterhin ein erheblicher administrativer Aufwand gesehen, insbesondere im Hinblick auf Datenanforderungen und Dokumentationspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.