Neuauflage des Merkblattes "Wie werde ich Landwirt"
Eine allgemeine, für alle Rechtsbereiche gültige Definition des Begriffes "Landwirt:in" oder des Wortes "Landwirtschaft" gibt es nicht. Die jeweiligen Rechtsmaterien regeln die Voraussetzungen für die Anerkennung als Landwirt:in immer nur für den eigenen Anwendungsbereich. Es kann daher immer nur im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen des konkret betroffenen Gesetzes für die "Anerkennung" als Landwirt:in bzw. für eine Landwirtschaft gegeben sind.