Wolf gesehen? Sofort Behörde melden!
Das sollte gemeldet werden:
Die Wolfsverordnung des Landes wird heuer schlagend. Um ihr Ziel zu erreichen, sollen Beobachtungen von Wölfen dokumentiert und den zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Wolfsichtungen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern zu einem Siedlungsgebiet sind zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden.
- Eine rasche Meldung ist durch ein Formular, welches auf www.agrar.steiermark.at und im Downloadbereich abgerufen werden kann, möglich.
- Sämtliche Verscheuchungsmaßnahmen (optische und akustische Signale, Bewerfen mit stumpfen Gegenständen) sind von der jeweiligen Person nachfolgend zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden.
- Sämtliche Vergrämungsmaßnahmen (wiederholt gesetzte, gezielte Schreck- und Schmerzreize, wie beispielsweise Warn- und Schreckschüsse sowie Schüsse mit Gummigeschoßen) durch Jägerinnen und Jäger sind zu dokumentieren und dem amtlichen Rissbegutachter zu melden.
- Bei Verdacht auf Nutztierrisse durch große Beutegreifer sind die amtlichen Rissbegutachter zu verständigen. Fällt bei Wildtierrissen der Verdacht ebenfalls auf Wölfe, sind zunächst die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zu verständigen. Durch sie können dann gegebenenfalls die amtlichen Rissbegutachter und/oder in der Rissbegutachtung ausgebildete Berufsjäger hinzugerufen werden.
- Die Erlegung eines Schad- oder Risikowolfes durch Jägerinnen und Jäger ist dem amtlichen Rissbegutachter unverzüglich zu melden.
Amtliche Rissbegutachter im Bezirk Liezen:
- Mag. Wilfried Laubichler, 0676/86640553, wilfried.laubichler@stmk.gv.at
- Mag. Ferdinand Prenner, 0676/86643144, ferdinand.prenner@stmk.gv.at