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Wird Biogas wieder interessant für die Landwirtschaft?

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24.10.2022 | von Bernhard Stürmer, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Durch das Erneuerbaren Ausbau Gesetz wurde Anfang dieses Jahres das Ökostromgesetz abgelöst. Auch Biogas kann wieder interessant werden, vor allem für Tierhalter.

Bild_7_Biogasanlage.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich / Daniel Ferner-Oberndorfer
© Landwirtschaftskammer Oberösterreich / Daniel Ferner-Oberndorfer

Die rechtlichen Hintergründe

Ende 2021 bzw. Anfang 2022 trat das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Etappen als Rechtsnachfolger des Ökostromgesetzes in Kraft. Das EAG beschreibt die zukünftigen Voraussetzungen für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. In diesem Bundesgesetz wurde der generelle Rahmen fixiert, es folgen insgesamt mehr als 10 Verordnungen, in denen die Inhalte des EAGs konkretisiert werden müssen.

Gasnetz liegt weiter als 10 km vom geplanten Standort entfernt

Auch für Biogas wurden wichtige Weichenstellungen im EAG vorgenommen. Für neue Biogasanlagen mit Fokus auf die gekoppelte Strom- und Wärmeproduktion sind mehrere Punkte zu beachten. So darf der geplante Standort der Biogasanlage nicht näher als 10 km Luftlinie zum nächsten Gasnetz liegen. Zudem darf die elektrische Leistung der Anlage höchstens 250 kW betragen. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, kann eine Marktprämie für den eingespeisten Strom beantragt werden.

Zwei Verträge bei Ökostrom notwendig

Während im Zuge des Ökostromgesetzes ein Ökostromtarif verordnet wurde, ändert sich dieses System im EAG deutlich. Denn während früher lediglich ein Vertrag mit der OeMAG für die Abnahme des Ökostroms notwendig war, sind ab sofort zwei Verträge abzuschließen: Ein Vertrag mit einem Energieversorger (EVN, Energie AG, Ökostrom AG, VKW etc.) und ein Vertrag mit der EAG-Abwicklungsstelle. Mit dem Energieversorger muss der Strompreis direkt verhandelt werden, die EAG-Abwicklungsstelle zahlt eine Marktprämie aus.

Wie berrechnet sich die Marktprämie?

Die Marktprämie errechnet sich aus dem sogenannten „Anzulegenden Wert“, welcher per Verordnung festgelegt wird, abzüglich dem Durchschnitt aller Stundenpreise eines Jahres auf der Strombörse (Referenzmarktpreis). Das bedeutet, dass laufend eine Akonto-Zahlung erfolgt, aber im Jänner eine Nachrechnung des vergangenen Jahres durchgeführt wird. Je nach Entwicklung des Strompreises kann dies eine Nachzahlung oder eine Nachforderung gegenüber der EAG-Abwicklungsstelle ergeben. Der Anzulegende Wert wird in der EAG-Marktprämien-Verordnung fixiert, welche aktuell in Begutachtung ist. Im aktuellen Entwurf wurde ein Anzulegender Wert für neue Biogasanlagen von 27 ct/kWhel. vorgeschlagen (bei Antragstellung 2022 und 2023).

Vertrag mit Stromhändler und die Vermarktung sind entscheidend

Der ausverhandelte Stromabnahmepreis mit dem Energieversorger beeinflusst die Marktprämie nicht! Wesentlich ist daher in Zukunft auch die Vertragsgestaltung mit dem Stromhändler und die richtige Wahl der Vermarktung (day ahead, Monatsfuture etc.). Gerade bei letzterem kommt es in Zukunft auf Grund der Volatilität der Märkte auf das richtige Gespür an. Interessant in diesem Zusammenhang können auch Energiegemeinschaften sein, da die Preisbildung unter anderen Gesichtspunkten erfolgt als bei Energieversorgern.

Welche Kriterien sind zu beachten?

Zusätzlich zu den Kriterien `Entfernung zur Gasleitung` und `Leistung der Anlage` sind folgende Kriterien einzuhalten:
  • Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 65 Prozent (entspricht einer ungefähren Wärmenutzung von mindestens 60 Prozent der gesamt anfallenden Wärmemenge)
  • Einsatz von mindestens 30 Masse-Prozent Wirtschaftsdünger
  • Einsatz von maximal 30 Masse-Prozent Zwischenfrüchte und Restgrünland
  • Kein Einsatz von Ackerkulturen als Hauptfrucht

Faustzahlen für die Ableitung der möglichen elektrischen Leistung nach Substraten

1.000 m³ Rindergülle 7 kW
1.000 t Rindermist 15 kW
1.000 m³ Schweinegülle 5 kW
1.000 t Geflügelmist 30 kW
1.000 t Getreideausputz 130 kW
1.000 t Obsttrester 25 kW
1.000 m³ Molke 8 kW
1.000 t Zwischenfrüchte 20 kW
1.000 t Grünland, 3./4. Schnitt 45 kW
1.000 t Maisstroh (mechanisch aufbereitet) 80 kW
1.000 t Getreidestroh (mechanisch aufbereitet) 70 kW

Gasnetz liegt näher als 10 km vom geplanten Standort entfernt

Liegt eine Gasleitung in der Nähe des geplanten Standorts, ist keine Marktprämie vorgesehen. Der produzierte Strom muss ausschließlich über den freien Markt verkauft oder selbst genutzt werden. Möchte man nicht an einen Energieversorger liefern, sondern Teil einer Energiegemeinschaft werden, ist darauf zu achten, dass der eingespeiste Biogasstrom gänzlich (und jederzeit) in der Energiegemeinschaft abgenommen wird. Denn Energiegemeinschaften können zwar Strom verkaufen und eine Marktprämie dafür erhalten (für max. 50 Prozent der produzierten Strommenge), allerdings ist der Biogasstrom aufgrund der 10-km-Abstandsregel davon ausgenommen. Eine Alternative dazu wäre möglicherweise die Genossenschaft Ourpower, die aktuell sogar Strom von Biogasanlagen sucht.

Einspeisung von Biogas ins Gasnetz?

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Produktion von Biogas für die Einspeisung in das Gasnetz. Biogas (ca. 55 Prozent Methan) kann technisch zu Biomethan (nahezu 100 Prozent Methan) aufgereinigt werden. Werden die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllt, kann das Biomethan in das Gasnetz eingeleitet werden und steht damit bei jedem Gasanschluss für jedwede Anwendung zur Verfügung. Allerdings ist aufgrund der Investitionskosten für die Gasreinigung eine Leistung von mindestens 200 m³ Biomethan pro Stunde (entspricht über 750 kW elektrisch) zu empfehlen. Der neue Standort sollte nicht weiter als 3 km zur Gasleitung liegen, da bis zu dieser Entfernung keine Kosten für die Genehmigung und Verlegung der Gasleitung anfallen. Während für Verstromungsanlagen keine Investitionsförderungen vorgesehen sind, wurde im EAG für neue Biomethaneinspeiseanlagen ein Fördersatz von 30 Prozent (exkl. Grundstück) in Aussicht gestellt. Allerdings ist die zugehörige Verordnung noch nicht fertig, womit noch keine Details bekannt sind.

Anlagengenehmigungen

Je nach Ausrichtung (Verstromung vor Ort, Biomethaneinspeisung) und Substrateinsatz (Reststoffe aus der Landwirtschaft, biogene Abfälle), ist die Bezirkshauptmannschaft oder die Landesbehörde (Anlagenrecht WST1) für die Genehmigung zuständig. Jede Biogasanlage muss dabei zumindest zwei Fermenter vorweisen, wobei ein Fermenter gleichzeitig als Güllelager ausgeführt werden kann. Die Nutzung von bestehenden Güllelägern ist allerdings nur eingeschränkt möglich, da alle Behälter gasdicht ausgeführt werden müssen. Oftmals sind auch die Abstände zu bestehenden Gebäuden (zB. Stall, Wohnhaus) problematisch. Bestehende Gebäude müssen aus brandschutztechnischen Überlegungen heraus mindestens 15 Meter von der Biogasanlage entfernt sein.

Planer für Biogasanlagen hilft bei Planung und Vorbereitung

Für die Vorbereitung und die Genehmigung nehmen sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch. Ein auf Biogasanlagen spezialisierter Planer ist jedenfalls notwendig um das Projekt auszuarbeiten und die Vorgespräche mit den Sachverständigen zu führen. Rechnen sie auch mit längeren Verfahrensdauern, die zugeteilten Sachverständigen sind in der Regel nicht auf die Biogastechnologie spezialisiert.

Weiterbildungstipp

Grundkurs Biogas
Aufgrund der aktuellen Situation häufen sich die Anfragen bzgl. Bau von Biogasanlagen. Daher organisiert die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit dem Kompost und Biogas Verband Österreich den „Grundkurs Biogas“, welcher am 23. und 24. November 2022 in der BBK Wels stattfindet.
Informieren sie sich und diskutieren sie mit Profis aus der Branche:
  • Franz Kirchmeyr, KBVÖ: rechtliche Rahmenbedingungen
  • Alexander Luidolt, planergy: Technische Ausstattung und Verfahrensablauf
  • Wolfgang Gabauer, Anacon: Mikrobiologie
  • Bernhard Stürmer, HAUP: Stoffflussberechnung und betriebswirtschaftliche Bewertung
Die Anmeldung für das kostenlose Seminar ist ab sofort unter www.kompost-biogas.info/veranstaltungen/ (LandwirtInnen, Interessierte) oder www.haup.ac.at/fortbildung/grundkurs-biogas (LehrerInnen, BeraterInnen) möglich.

Weitere Fachinformation

  • Biomasse - Heizungserhebung 2024
  • Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Bau und Betrieb von Biogasanlagen
  • Ehrung der Pioniere der steirischen Biomasseheizwerke
  • "Dem Holz jenen Wert geben, den es auch verdient“
  • Store-Check: Baumarktholz ist feucht und teuer
  • Unangefochtener Champion bei Kosten und Klimaschutz
  • Mit heimischem Holz zieht der Ofen gut
  • Biomasse-Nahwärme: Zusatzeinnahmen für bäuerliche Betriebe
  • Photovoltaik-Brände: Selten, dennoch lauern Gefahren
  • Förderungen Biomasse-Nahwärmeversorgung und Mikronetze
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