Umweltverträglichkeitsprüfung - FAQs
Gilt das UVP-Gesetz auch für bestehende Stallungen?
Nein! Das UVP-Gesetz ist nur für neue Bauvorhaben ab einer gewissen Schwelle relevant.
Was wird unter einem Vorhaben verstanden?
Stallanlagen einschließlich Ausläufe, Siloanlagen, Lüftungsanlagen, Anlagen zur Futterverarbeitung (Trocknen, Mahlen, Mischen...), Anlagen und Flächen zur Lagerung und Behandlung von Wirtschaftsdünger, etc.
Was wird unter einem Änderungsvorhaben verstanden?
Zubau oder Umbau eines bestehenden Stalles. bzw. Neubau eines weiteren Stalles auf einer bestehenden Hofstelle mit Tierhaltung.
Was zählt als Tierplatz?
Unter „Plätze“ ist jeweils die Anzahl von Tieren zu verstehen, die in einer Anlage untergebracht werden können. Die Genehmigungsbehörde ist bei der Beurteilung an das Antragsvorbringen der Projektwerbenden gebunden.
Hinweis: Wenn die Anzahl der Tierplätze mit der Anzahl der Tiere nicht übereinstimmt, ist dies plausibel darzustellen. Dies betrifft z.B. Krankenbuchten oder Quarantänebuchten.
Das Stallbauprojekt erreicht die 25 % des Schwellwertes nicht. Was ist zu tun?
Ein UVP-Feststellungsverfahren ist nicht erforderlich.
Das Stallbauprojekt erreicht bzw. überschreitet die 25 % des Schwellwertes. Wie ist vorzugehen?
Die Baubehörde klärt mit der UVP-Behörde ab, ob eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Kumulation mit anderen Tierbeständen vermutet wird.
Der Umfang der Einzelfallprüfung, z.B. in welchem Radius andere Tierbestände zu erheben sind, wird von der UVP-Behörde festgelegt. Diese Prüfung erfolgt durch das Land OÖ. Die Bauwerber tragen dafür keine Kosten. Aus der Einzelfallprüfung ergibt sich eines der beiden Ergebnisse: a) es ist eine UVP erforderlich; b) es ist keine UVP erforderlich.
Wie lange dauert eine Einzelfallprüfung?
Der Zeitraum hängt von der Komplexität des Einzelfalles ab. Bis zur Erstellung des Bescheides können mehrere Monate vergehen.
Sind auch sehr kleine Tierbestände zu erheben?
Bestände bis 5% bleiben unberücksichtigt. In schützwürdigen Gebieten sind dies z.B. 15 Rinderplätze, 70 Mastschweineplätze oder 200 Legehennenplätze.
Werden zurückliegende Bauschritte miteinbezogen?
Bei Änderungsvorhaben werden alle in den letzten fünf Jahren genehmigten Erweiterungen eingerechnet. Jedoch nur dann, wenn die nun beantragte Erweiterung mindestens 25 % des Schwellwertes erreicht.
Wann ist der hohe Schwellwert und wann der niedrige zu wählen?
In schutzwürdigen Gebieten gilt der niedrige Wert. Über DORIS-Internet können schutzwürdige Gebiete erhoben werden.
Ob ein schutzwürdiges Gebiet so weit entfernt liegt, dass der hohe Schwellwert herangezogen werden kann, ist mit der Behörde abzuklären.
Wie ist der Abstand zu schutzwürdigen Gebieten zu messen?
Es geht um einen Abstand in einem Umkreis von 300 m zum Vorhaben. Die 300 m sind nicht vom Mittelpunkt der Anlage, sondern von den äußeren Grenzen der Anlage aus zu messen.
Was gilt als Siedlungsgebiet?
Grenzfälle sind direkt mit der Behörde zu klären.
Bis zu welchem Abstand müssen andere Tierbestände erhoben werden, um eine mögliche Kumulation überprüfen zu können?
Der Abstand wird von der UVP-Behörde im Einzelfall festgelegt.
Welcher Tierbestand ist für die Kumulation anzugeben? Der genehmigte oder der tatsächlich gehaltene?
Manchmal wird ein Stall vorübergehend nicht betrieben. Für die Ermittlung der Kumulation ist aber nicht der tatsächlich gehaltene Tierbestand sondern der "genehmigten" Tierbestand anzugeben. Wie viele Tiere als genehmigt gelten, geht aus den Bauakten hervor. Entweder indirekt über die vorhandene Fläche oder direkt über Stückzahlen im Bauakt.
Wie lange dauert ein UVP-Verfahren und wie hoch sind die Kosten?
Ein UVP-Verfahren dauert mehrere Jahre. Die Kosten werden auf € 100.000,- bis € 150.000,- Euro geschätzt.
Die Projektunterlagen werden durch spezialisierte Umweltbüros erstellt.
Wie viele UVP-Stallanlagen gibt es in OÖ
Derzeit gibt es zwei UVP-Anlagen.
Was passiert, wenn in der Einzelfallprüfung ermittelt wird, dass das Projekt eine UVP erfordert?
Es ist zu entscheiden, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt werden soll oder ob das Projekt so abgeändert wird, dass keine UVP erforderlich ist (andere Tierzahlen, anderer Standort).
Durch den Neubau eines nachbarlichen Stalles wird der UVP-Schwellenwert im Dorf überschritten. Kann ich da überhaupt noch selbst einen Stall bauen?
Weitere Ställe sind von vornherein nicht verboten. Nur wenn ein weiteres Projekt mindestens 25 % des Schwellwertes aufweist, ist eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob eine UVP ausgelöst wird oder nicht.
Welche Nachbarn haben bei einer Einzelfallprüfung Parteistellung?
Nachbarn haben bei einer Einzelfallprüfung keine Parteistellung.
Welche Nachbarn haben bei einem UVP-Verfahren Parteistellung?
Die Parteistellung erstreckt sich auf die Öffentlichkeit mit einer Kundmachung über Inserate in Zeitungen.
Nein! Das UVP-Gesetz ist nur für neue Bauvorhaben ab einer gewissen Schwelle relevant.
Was wird unter einem Vorhaben verstanden?
Stallanlagen einschließlich Ausläufe, Siloanlagen, Lüftungsanlagen, Anlagen zur Futterverarbeitung (Trocknen, Mahlen, Mischen...), Anlagen und Flächen zur Lagerung und Behandlung von Wirtschaftsdünger, etc.
Was wird unter einem Änderungsvorhaben verstanden?
Zubau oder Umbau eines bestehenden Stalles. bzw. Neubau eines weiteren Stalles auf einer bestehenden Hofstelle mit Tierhaltung.
Was zählt als Tierplatz?
Unter „Plätze“ ist jeweils die Anzahl von Tieren zu verstehen, die in einer Anlage untergebracht werden können. Die Genehmigungsbehörde ist bei der Beurteilung an das Antragsvorbringen der Projektwerbenden gebunden.
Hinweis: Wenn die Anzahl der Tierplätze mit der Anzahl der Tiere nicht übereinstimmt, ist dies plausibel darzustellen. Dies betrifft z.B. Krankenbuchten oder Quarantänebuchten.
Das Stallbauprojekt erreicht die 25 % des Schwellwertes nicht. Was ist zu tun?
Ein UVP-Feststellungsverfahren ist nicht erforderlich.
Das Stallbauprojekt erreicht bzw. überschreitet die 25 % des Schwellwertes. Wie ist vorzugehen?
Die Baubehörde klärt mit der UVP-Behörde ab, ob eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn eine Kumulation mit anderen Tierbeständen vermutet wird.
Der Umfang der Einzelfallprüfung, z.B. in welchem Radius andere Tierbestände zu erheben sind, wird von der UVP-Behörde festgelegt. Diese Prüfung erfolgt durch das Land OÖ. Die Bauwerber tragen dafür keine Kosten. Aus der Einzelfallprüfung ergibt sich eines der beiden Ergebnisse: a) es ist eine UVP erforderlich; b) es ist keine UVP erforderlich.
Wie lange dauert eine Einzelfallprüfung?
Der Zeitraum hängt von der Komplexität des Einzelfalles ab. Bis zur Erstellung des Bescheides können mehrere Monate vergehen.
Sind auch sehr kleine Tierbestände zu erheben?
Bestände bis 5% bleiben unberücksichtigt. In schützwürdigen Gebieten sind dies z.B. 15 Rinderplätze, 70 Mastschweineplätze oder 200 Legehennenplätze.
Werden zurückliegende Bauschritte miteinbezogen?
Bei Änderungsvorhaben werden alle in den letzten fünf Jahren genehmigten Erweiterungen eingerechnet. Jedoch nur dann, wenn die nun beantragte Erweiterung mindestens 25 % des Schwellwertes erreicht.
Wann ist der hohe Schwellwert und wann der niedrige zu wählen?
In schutzwürdigen Gebieten gilt der niedrige Wert. Über DORIS-Internet können schutzwürdige Gebiete erhoben werden.
Ob ein schutzwürdiges Gebiet so weit entfernt liegt, dass der hohe Schwellwert herangezogen werden kann, ist mit der Behörde abzuklären.
Wie ist der Abstand zu schutzwürdigen Gebieten zu messen?
Es geht um einen Abstand in einem Umkreis von 300 m zum Vorhaben. Die 300 m sind nicht vom Mittelpunkt der Anlage, sondern von den äußeren Grenzen der Anlage aus zu messen.
Was gilt als Siedlungsgebiet?
- Entweder es handelt sich um mehr als eine Bauparzelle* oder
- es handelt sich um eine einzige Bauparzelle, die von mehr als 1 Familie bewohnt wird (etwa ein Grundstück mit zwei bewohnten Häusern).
Grenzfälle sind direkt mit der Behörde zu klären.
Bis zu welchem Abstand müssen andere Tierbestände erhoben werden, um eine mögliche Kumulation überprüfen zu können?
Der Abstand wird von der UVP-Behörde im Einzelfall festgelegt.
Welcher Tierbestand ist für die Kumulation anzugeben? Der genehmigte oder der tatsächlich gehaltene?
Manchmal wird ein Stall vorübergehend nicht betrieben. Für die Ermittlung der Kumulation ist aber nicht der tatsächlich gehaltene Tierbestand sondern der "genehmigten" Tierbestand anzugeben. Wie viele Tiere als genehmigt gelten, geht aus den Bauakten hervor. Entweder indirekt über die vorhandene Fläche oder direkt über Stückzahlen im Bauakt.
Wie lange dauert ein UVP-Verfahren und wie hoch sind die Kosten?
Ein UVP-Verfahren dauert mehrere Jahre. Die Kosten werden auf € 100.000,- bis € 150.000,- Euro geschätzt.
Die Projektunterlagen werden durch spezialisierte Umweltbüros erstellt.
Wie viele UVP-Stallanlagen gibt es in OÖ
Derzeit gibt es zwei UVP-Anlagen.
Was passiert, wenn in der Einzelfallprüfung ermittelt wird, dass das Projekt eine UVP erfordert?
Es ist zu entscheiden, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt werden soll oder ob das Projekt so abgeändert wird, dass keine UVP erforderlich ist (andere Tierzahlen, anderer Standort).
Durch den Neubau eines nachbarlichen Stalles wird der UVP-Schwellenwert im Dorf überschritten. Kann ich da überhaupt noch selbst einen Stall bauen?
Weitere Ställe sind von vornherein nicht verboten. Nur wenn ein weiteres Projekt mindestens 25 % des Schwellwertes aufweist, ist eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob eine UVP ausgelöst wird oder nicht.
Welche Nachbarn haben bei einer Einzelfallprüfung Parteistellung?
Nachbarn haben bei einer Einzelfallprüfung keine Parteistellung.
Welche Nachbarn haben bei einem UVP-Verfahren Parteistellung?
Die Parteistellung erstreckt sich auf die Öffentlichkeit mit einer Kundmachung über Inserate in Zeitungen.