Spätfrost: EU-Hilfe für Obst- und Weinbauern
Für den Obstbau werden nun 8,5 und den Weinbau 1,5 Millionen Euro an EU-Geldern zur Abfederung der durch Spätfröste entstandenen Kosten verteilt. Ist der Spätfrost zwischen 1. März und 30. April 2024 aufgetreten, so wird die Hilfe für folgende Kulturen bezahlt: Äpfel, Birnen, Quitten, Pfirsiche, Pflaumen, Zwetschken, Kirschen, Marillen, Weichseln, Nektarinen und Strauchbeeren. Das gilt für Tafel- und Verarbeitungsobst. Eine eigene Entschädigungsrichtlinie gilt für den Wein.
Entschädigung Obstbau
Die Entschädigung wird jenen anspruchsberechtigten Betrieben, die die AMA-Fördervoraussetzungen erfüllen, für jene geschädigten Flächen, die innerhalb der Gebietskulisse liegen (AMA-Homepage) automatisch zugeteilt. In diesem Fall ist keine weitere Antragstellung erforderlich.
Notwendiger Antrag
Liegen jedoch die geschädigten Flächen außerhalb der Gebietskulisse, ist eine Antragstellung (Opting in) bis einschließlich 3. Oktober 2024 erforderlich. Dieser Antragstellung ist ein Gutachten beizulegen, welches bis einschließlich 15. Oktober 2024 nachgereicht werden kann. Ein Schädigungsnachweis von mehr als 35 Prozent muss nachgewiesen werden. Der Antrag ist unter services.ama.at mit betriebsbezogener Anmeldung auf eAMA vorhanden. Noch nicht digitalisierte Betriebe können dies bis 3. Oktober 2024 nachholen. Die Gebietskulissen für die einzelnen Obstkulturen sind auf bit.ly/soforthilfe-ama einsehbar.
Verzicht auf Beihilfe
Ist im erwähnten Zeitraum kein Frostschaden entstanden, so besteht die Möglichkeit eines Verzichts (Opting out) auf die Beihilfe. Die genaue Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest und hängt von der letztlich gemeldeten Schadensfläche ab.
Entschädigung Weinbau
Ab sofort können bis 7. Oktober 2024 (Eingangsdatum) die Entschädigungen durch einen formlosen Förderungsantrag beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Dazu hat die Kammer ein einfaches Formular erstellt. Siehe bit.ly/antrag-frostschäden. Ab einem Minderertrag von 40 Prozent gegenüber der Ernte 2023 ist eine Beihilfe vorgesehen. Berechtigt sind alle Betriebe, die 2023 mehr als 3.000 Liter gemeldet haben. Der Antrag kann per Post oder E-Mail an johann.unger@bml.gv.at gestellt werden.
Entschädigung Obstbau
Die Entschädigung wird jenen anspruchsberechtigten Betrieben, die die AMA-Fördervoraussetzungen erfüllen, für jene geschädigten Flächen, die innerhalb der Gebietskulisse liegen (AMA-Homepage) automatisch zugeteilt. In diesem Fall ist keine weitere Antragstellung erforderlich.
Notwendiger Antrag
Liegen jedoch die geschädigten Flächen außerhalb der Gebietskulisse, ist eine Antragstellung (Opting in) bis einschließlich 3. Oktober 2024 erforderlich. Dieser Antragstellung ist ein Gutachten beizulegen, welches bis einschließlich 15. Oktober 2024 nachgereicht werden kann. Ein Schädigungsnachweis von mehr als 35 Prozent muss nachgewiesen werden. Der Antrag ist unter services.ama.at mit betriebsbezogener Anmeldung auf eAMA vorhanden. Noch nicht digitalisierte Betriebe können dies bis 3. Oktober 2024 nachholen. Die Gebietskulissen für die einzelnen Obstkulturen sind auf bit.ly/soforthilfe-ama einsehbar.
Verzicht auf Beihilfe
Ist im erwähnten Zeitraum kein Frostschaden entstanden, so besteht die Möglichkeit eines Verzichts (Opting out) auf die Beihilfe. Die genaue Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest und hängt von der letztlich gemeldeten Schadensfläche ab.
Entschädigung Weinbau
Ab sofort können bis 7. Oktober 2024 (Eingangsdatum) die Entschädigungen durch einen formlosen Förderungsantrag beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Dazu hat die Kammer ein einfaches Formular erstellt. Siehe bit.ly/antrag-frostschäden. Ab einem Minderertrag von 40 Prozent gegenüber der Ernte 2023 ist eine Beihilfe vorgesehen. Berechtigt sind alle Betriebe, die 2023 mehr als 3.000 Liter gemeldet haben. Der Antrag kann per Post oder E-Mail an johann.unger@bml.gv.at gestellt werden.
Antrag für Weinbauern
Der Antrag muss jedenfalls folgende Angaben enthalten:
- Name/Firma, Betriebsnummer Anschrift Antragsteller, Telefon und auch die E-Mail-Adresse
- Geschätzter Gesamtertrag der Erntemeldung 2024 in Kilo
- Anzahl der ertragsfähigen Hektar in der Erntemeldung 2024
- Durchschnittsertrag der Erntemeldung 2023 in Kilo pro Hektar ertragsfähiger Fläche
- Begründung, wenn 2023 keine Erntemeldung abgegeben wurde
- Beschreibung des Frostschadenereignisses: Ort, Zeitpunkt, Schadensausmaß, Größe der geschädigten Fläche in Quadratmeter
- Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt werden.