Soziale Konditionalität - Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
Betriebe sind verpflichtet alle geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oder Arbeitgeberverpflichtungen einzuhalten. Ab dem Jahr 2023 werden die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlich zu den Standards und Anforderungen der Konditionalität im Bereich Umwelt und Klima auch mit der Einhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher Bestimmungen verknüpft. Mit der Sozialen Konditionalität will die EU eine stärkere Sensibilisierung für Beschäftigungs- und Sozialstandards erreichen.
Anforderungen und Verpflichtungen
Die relevanten unionsrechtlichen Bestimmungen werden in Österreich im Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) und dazu erlassenen Verordnungen sowie Regelungen des jeweils maßgeblichen Kollektivvertrags umgesetzt. Die Anlage 3 der GAP-Strategieplan-Anwendungs-Verordnung (GSP-AV) stellt die von der Sozialen Konditionalität erfassten unionsrechtlichen Bestimmungen der nationalen Umsetzung gegenüber. Von der Sozialen Konditionalität sind insbesondere folgende Verpflichtungen für den Arbeitgeber umfasst:
Es ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um eine vollständige Auflistung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen handelt, sondern um eine Übersicht darüber, welche Bereiche von der Sozialen Konditionalität umfasst sind.
Für weitere Fragen können Sie sich an Ihre Landwirtschaftskammer bzw. Ihren Arbeitgeberverband wenden. Unterstützung beim Arbeitnehmerschutz erhalten Sie außerdem bei der Sicherheitsberatung der SVS bzw. beim Unfallverhütungsdienst der AUVA.
- Unverzügliche Aushändigung eines Dienstscheins oder Arbeitsvertrags sowie relevanter Änderungen;
- Verpflichtung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu sorgen;
- Arbeitsplatzevaluierung, Erstellung von Gesundheitsschutzdokumenten;
- Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen;
- Verpflichtung zur Information der Arbeitnehmer:innen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und über Maßnahmen der Gefahrenverhütung, Verpflichtung zur Anhörung der Arbeitnehmer:innen zu Themen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, Verpflichtung zur Einbeziehung des Betriebsrates (falls vorhanden);
- Verpflichtung zur Unterweisung der Arbeitnehmer:innen zu allen sicherheitsrelevanten Themen während der Arbeitszeit;
- Verpflichtung zur Aufzeichnung und Meldung von schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen;
- Betretungsrecht des Betriebs durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektion;
- Verpflichtung zur Beschäftigung eines Präventivdienstes (Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner);
- Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen;
- Einhaltung von Erste-Hilfemaßnahmen;
- Rechtskonformer Umgang mit Arbeitsstoffen;
- Rechtskonformer Umgang mit Arbeitsmitteln.
Es ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um eine vollständige Auflistung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen handelt, sondern um eine Übersicht darüber, welche Bereiche von der Sozialen Konditionalität umfasst sind.
Für weitere Fragen können Sie sich an Ihre Landwirtschaftskammer bzw. Ihren Arbeitgeberverband wenden. Unterstützung beim Arbeitnehmerschutz erhalten Sie außerdem bei der Sicherheitsberatung der SVS bzw. beim Unfallverhütungsdienst der AUVA.
Kontrolle und Sanktionierung
Die Kontrolle der Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfolgt durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen der Länder im Rahmen ihrer gesetzlichen Kontrolltätigkeit. Werden dabei Verstöße festgestellt, welche in weitere Folge zu einer rechtskräftigen Verurteilung bzw. Strafverfügung der zuständigen Gerichte und Behörden führen, wird der AMA die betroffene Landwirtin oder der betroffene Landwirt, Zeitpunkt und Art sowie Dauer, Ausmaß und Schwere des Verstoßes mitgeteilt. In weiterer Folge nimmt die AMA auf dieser Basis eine Sanktionierung der im betreffenden Antragsjahr zugesprochenen flächen- oder tierbezogenen GAP-Zahlungen vor. Nähere Details dazu finden sich in Kapitel 3 des AMA Merkblatts zur Konditionalität unter https://www.ama.at/formulare-merkblaetter.