GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Ziel dieser Grundanforderung
- Schutz des Grundwassers in Qualität und Quantität
Wer ist betroffen?
- Alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Grundwassernutzung (z.B. Bewässerung)
Auflagen
- Genehmigungsverfahren bei Verwendung von Wasser zur Bewässerung
Bestimmungen im Detail (bis dato gültig):
Bestimmte Wassernutzungen sind nur bei Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung zulässig.
Bewilligungsfrei ist die
Bewilligungsfrei ist die
- Benutzung von öffentlichen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs,
- Benutzung privater Tagwässer, soweit dadurch nicht fremde Rechte oder Gefälle, Lauf und Beschaffenheit oder Höhe des Wasserstands berührt werden und soweit keine Gefährdung der Ufer, Überschwemmung oder Versumpfung fremder Grundstücke erfolgen kann,
- Benutzung des Grundwassers mit handbetriebenen Pump- oder Schöpfwerken zur Deckung des Haus- und Wirtschaftsgebrauchs, wenn die Nutzung in angemessenem Verhältnis zu den eigenen Flächen steht.