Schlusszahlung: Umweltprämien und Ausgleichszulage
Die Leistungsabgeltungen für die Öpul-Umweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage (Bergbauernförderung) für das Antragsjahr 2025 wurden zu 75 Prozent im Dezember 2025 ausbezahlt. Das noch offene Viertel der errechneten Abgeltungen wird am 29. Juni 2026 durch die Agrarmarkt Austria überwiesen. Die Leistungsabgeltungen für die Öpul-Zwischenfruchtbegrünungen vom Herbst/Winter 2025/2026 werden zur Gänze Ende Juni 2026 ausbezahlt.
Einbehalte
Es gab für mehrere Öpul-Maßnahmen wie zum Beispiel „Umweltgerechte oder biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (Ubb)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ Weiterbildungsverpflichtungen, die bis Ende 2025 zu erfüllen waren. Für die Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ sind bis Ende 2025 mindestens fünf Weiterbildungsstunden und Bodenproben als Förderverpflichtung definiert. Wurden zu wenige Weiterbildungsstunden absolviert oder zu wenige Bodenproben gezogen, führt dieser inhaltliche Verstoß zu einer Prämienkürzung der betroffenen Maßnahme für das Antragsjahr 2025. Die Prämienkürzungen im Detail sind in der Öpul-Mitteilung 2025 dargestellt. Dieser Verstoß trifft etwa 200 steirische Betriebe.
Nachzahlungen
Darüber hinaus erfolgten auch diverse Nachberechnungen der Vorjahre hinsichtlich Umweltprogramm, Ausgleichszulage und Direktzahlungen, die bei der Juni-Auszahlung berücksichtigt sind.
Bescheid, Mitteilung
Etwa zeitgleich mit der Auszahlung Ende Juni 2026 werden auch die Mitteilungen (für die Öpul-Umweltleistungen, Ausgleichszulage für Bergbauern) und auch Bescheide im Falle geänderter Direktzahlungen von der Agrarmarkt Aus-tria übermittelt.
Zustellung
Die Zahlungsinformationen – die Mitteilungen sowie Bescheide – werden per Post oder elektronisch zugestellt. Im Falle der elektronischen Zustellung erhalten die Betriebe eine E-Mail über die elektronisch verfügbare Post, die im ePostkasten auf eAMA abgerufen werden kann.
Die Auszahlungsinformationen werden auch in das eArchiv auf eAMA eingespielt. Die Antragstellerinnen und Antragssteller können mit ihrem persönlichen Einstieg darauf zugreifen.
Wichtig
Die Mitteilungen und Bescheide enthalten die detaillierten Informationen über das Berechnungsergebnis. Vor allem etwaige Kürzungen und die Gründe für solche werden darin aufgelistet. Es ist daher wichtig, die Mitteilungen beziehungsweise die Bescheide aufmerksam zu lesen, um Auszahlungskürzungen zu erkennen und darauf fristgerecht mit einem Einspruch oder einer Bescheidbeschwerde reagieren zu können. Auch das Nichtzustandekommen von Öpul-Umweltmaßnahmen ist aus der Mitteilung ersichtlich. Für Fragen stehen die Mitarbeitinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Bezirkskammern gerne zur Verfügung.
Einbehalte
Es gab für mehrere Öpul-Maßnahmen wie zum Beispiel „Umweltgerechte oder biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (Ubb)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ Weiterbildungsverpflichtungen, die bis Ende 2025 zu erfüllen waren. Für die Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ sind bis Ende 2025 mindestens fünf Weiterbildungsstunden und Bodenproben als Förderverpflichtung definiert. Wurden zu wenige Weiterbildungsstunden absolviert oder zu wenige Bodenproben gezogen, führt dieser inhaltliche Verstoß zu einer Prämienkürzung der betroffenen Maßnahme für das Antragsjahr 2025. Die Prämienkürzungen im Detail sind in der Öpul-Mitteilung 2025 dargestellt. Dieser Verstoß trifft etwa 200 steirische Betriebe.
Nachzahlungen
Darüber hinaus erfolgten auch diverse Nachberechnungen der Vorjahre hinsichtlich Umweltprogramm, Ausgleichszulage und Direktzahlungen, die bei der Juni-Auszahlung berücksichtigt sind.
Bescheid, Mitteilung
Etwa zeitgleich mit der Auszahlung Ende Juni 2026 werden auch die Mitteilungen (für die Öpul-Umweltleistungen, Ausgleichszulage für Bergbauern) und auch Bescheide im Falle geänderter Direktzahlungen von der Agrarmarkt Aus-tria übermittelt.
Zustellung
Die Zahlungsinformationen – die Mitteilungen sowie Bescheide – werden per Post oder elektronisch zugestellt. Im Falle der elektronischen Zustellung erhalten die Betriebe eine E-Mail über die elektronisch verfügbare Post, die im ePostkasten auf eAMA abgerufen werden kann.
Die Auszahlungsinformationen werden auch in das eArchiv auf eAMA eingespielt. Die Antragstellerinnen und Antragssteller können mit ihrem persönlichen Einstieg darauf zugreifen.
Wichtig
Die Mitteilungen und Bescheide enthalten die detaillierten Informationen über das Berechnungsergebnis. Vor allem etwaige Kürzungen und die Gründe für solche werden darin aufgelistet. Es ist daher wichtig, die Mitteilungen beziehungsweise die Bescheide aufmerksam zu lesen, um Auszahlungskürzungen zu erkennen und darauf fristgerecht mit einem Einspruch oder einer Bescheidbeschwerde reagieren zu können. Auch das Nichtzustandekommen von Öpul-Umweltmaßnahmen ist aus der Mitteilung ersichtlich. Für Fragen stehen die Mitarbeitinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Bezirkskammern gerne zur Verfügung.