Plötzlich pflegebedürftig – was ist zu tun?
Wenn häusliche Pflege plötzlich zum Thema wird, stellen sich viele Fragen und es gibt viele wichtige Entscheidungen zu treffen. Wir beantworten in einer zweiteiligen Serie die wichtigsten Fragen und geben wertvolle Tipps.
Wann gebührt mir Pflegegeld?
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung einer ständigen Betreuung bedürfen und deren Pflegebedarf monatlich durchschnittlich mehr als 65 Stunden beträgt, haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, wenn der ständige Betreuungs- und Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Wo ist der entsprechende Antrag zu stellen?
Das Pflegegeld ist bei jener Sozialversicherungsanstalt formlos zu beantragen, von der bereits eine Leistung bezogen wird. Bauernpensionisten müssen somit den Antrag bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) einbringen. Falls ein Pflegegeld für beeinträchtigte Kinder beantragt wird, ist der entsprechende Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt einzureichen.
Ist das Alter maßgeblich?
Die Pflegegeldeinstufung hat nichts mit dem Alter zu tun. Es gibt fixe gesetzliche Vorgaben im österreichweit geltenden Bundespflegegeldgesetz sowie in entsprechenden Einstufungsverordnungen, wonach für diverse notwendigen Verrichtungen konkrete Stundensätze heranzuziehen sind. Beispielsweise berechnet sich der monatliche Stundenbedarf für die Besorgung von Nahrungsmitteln und Medikamenten im Ausmaß von zehn Stunden monatlich und die notwendige Zubereitung von Mahlzeiten mit 30 Stunden monatlich.
Wie viele Stufen gibt es überhaupt und was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Das Pflegegeldgesetz unterscheidet sieben Pflegegeldstufen. Für die Einstufung ist grundsätzlich der zeitliche Aufwand für die individuell erforderliche Betreuung und Hilfe maßgeblich. So wird für die Stufe 1 derzeit ein durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden, für die Stufe 2 von mehr als 95 Stunden, für die Stufe 3 mehr als 120 Stunden und für die Stufe 4 von mehr als 160 Stunden gefordert. Für die Stufen 5 bis 7 ist zusätzlich zu einem durchschnittlichen notwendigen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat die Notwendigkeit einer besonders qualifizierten Pflege Anspruchsvoraussetzung. Ab dem zweiten Tag eines Spitalaufenthalts wird das Pflegegeld nicht ausbezahlt.
Gibt es für behinderte Personen eigene Kriterien?
Ja, es gibt so genannte diagnosebezogene Einstufungen; so wird beispielsweise bei Blindheit die Stufe 4 gewährt.
Wie sieht es mit der herausfordernden Pflege bei schwer Demenzerkrankten aus?
Bei schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, ist ein so genannten Erschwerniszuschlag vorgesehen. Für die Gewährung eines solchen Erschwerniszuschlages in der Höhe von 45 Stunden pro Monat sind gravierende Voraussetzungen notwendig. Insbesondere müssten aus der schweren geistigen oder psychischen Behinderung pflegeerschwerende Faktoren resultieren; und sich solche Defizite im Bereich der Orientierung, des Antriebes, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und/oder der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.
Muss der Hausarzt den Antrag stellen?
Nein, der Antrag ist prinzipiell von der Patientin beziehungsweise dem Patienten selbst zu stellen. Naturgemäß wirken vor allem diverse medizinische Fachbefunde durchaus unterstützend.
Stellt das Pflegegeld eine Pensionsaufbesserung dar?
Das Pflegegeld dient dazu, die notwendigen Betreuungs- und Hilfsleistungen abzugelten und ist daher an die Pflegeperson weiterzugeben. Sofern fremde Pflegeleistungen zugekauft werden, sollten diese ebenfalls vom Pflegegeld abgedeckt werden.
Wann gebührt mir Pflegegeld?
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung einer ständigen Betreuung bedürfen und deren Pflegebedarf monatlich durchschnittlich mehr als 65 Stunden beträgt, haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, wenn der ständige Betreuungs- und Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Wo ist der entsprechende Antrag zu stellen?
Das Pflegegeld ist bei jener Sozialversicherungsanstalt formlos zu beantragen, von der bereits eine Leistung bezogen wird. Bauernpensionisten müssen somit den Antrag bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) einbringen. Falls ein Pflegegeld für beeinträchtigte Kinder beantragt wird, ist der entsprechende Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt einzureichen.
Ist das Alter maßgeblich?
Die Pflegegeldeinstufung hat nichts mit dem Alter zu tun. Es gibt fixe gesetzliche Vorgaben im österreichweit geltenden Bundespflegegeldgesetz sowie in entsprechenden Einstufungsverordnungen, wonach für diverse notwendigen Verrichtungen konkrete Stundensätze heranzuziehen sind. Beispielsweise berechnet sich der monatliche Stundenbedarf für die Besorgung von Nahrungsmitteln und Medikamenten im Ausmaß von zehn Stunden monatlich und die notwendige Zubereitung von Mahlzeiten mit 30 Stunden monatlich.
Wie viele Stufen gibt es überhaupt und was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Das Pflegegeldgesetz unterscheidet sieben Pflegegeldstufen. Für die Einstufung ist grundsätzlich der zeitliche Aufwand für die individuell erforderliche Betreuung und Hilfe maßgeblich. So wird für die Stufe 1 derzeit ein durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden, für die Stufe 2 von mehr als 95 Stunden, für die Stufe 3 mehr als 120 Stunden und für die Stufe 4 von mehr als 160 Stunden gefordert. Für die Stufen 5 bis 7 ist zusätzlich zu einem durchschnittlichen notwendigen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat die Notwendigkeit einer besonders qualifizierten Pflege Anspruchsvoraussetzung. Ab dem zweiten Tag eines Spitalaufenthalts wird das Pflegegeld nicht ausbezahlt.
Gibt es für behinderte Personen eigene Kriterien?
Ja, es gibt so genannte diagnosebezogene Einstufungen; so wird beispielsweise bei Blindheit die Stufe 4 gewährt.
Wie sieht es mit der herausfordernden Pflege bei schwer Demenzerkrankten aus?
Bei schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, ist ein so genannten Erschwerniszuschlag vorgesehen. Für die Gewährung eines solchen Erschwerniszuschlages in der Höhe von 45 Stunden pro Monat sind gravierende Voraussetzungen notwendig. Insbesondere müssten aus der schweren geistigen oder psychischen Behinderung pflegeerschwerende Faktoren resultieren; und sich solche Defizite im Bereich der Orientierung, des Antriebes, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und/oder der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.
Muss der Hausarzt den Antrag stellen?
Nein, der Antrag ist prinzipiell von der Patientin beziehungsweise dem Patienten selbst zu stellen. Naturgemäß wirken vor allem diverse medizinische Fachbefunde durchaus unterstützend.
Stellt das Pflegegeld eine Pensionsaufbesserung dar?
Das Pflegegeld dient dazu, die notwendigen Betreuungs- und Hilfsleistungen abzugelten und ist daher an die Pflegeperson weiterzugeben. Sofern fremde Pflegeleistungen zugekauft werden, sollten diese ebenfalls vom Pflegegeld abgedeckt werden.