Qplus-Rind bringt mehr Geld für Mutterkuhbetriebe
Qplus-Rind ist ein freiwilliges Programm zur Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Tiergesundheit in der Mutterkuhhaltung, der Rinder- und Kälbermast. Teilnehmen können Betriebe mit einem AMA-Gütesiegelvertrag und mit der AMA-Zusatzvereinbarung Modul Qplus- Rind. Zusätzlich ist ein Vertrag mit einer Abwicklungsstelle notwendig. Betriebe mit mehr als fünf Mutterkühen oder mit mehr als fünf vermarkteten Rindern/Kälbern können teilnehmen.
Abwicklungsstellen
Die Abwicklungsstellen führen pro Jahr zwei Betriebsbesuche durch, bei denen sie anhand der ausgewerteten Daten in den Leistungsberichten Schwachpunkte und Verbesserungspotenziale aufzeigen. Es werden die notwendigen Maßnahmenpläne erarbeitet, die bei der Erreichung der Zielwerte helfen und somit die Wertschöpfung auf den Betrieben erhöhen. Die Abwicklungsstellen betreuen die teilnehmenden Betriebe und melden den Förderungsanspruch an die AMA. Die Förderung wird von der AMA ausbezahlt. Die Abwicklungsstellen verrechnen für ihren Betriebsaufwand einen Sockelbeitrag und einen Beitrag je vermarktetem Stück Rind/Kalb oder je Mutterkuh. Dieser Beitrag wird derzeit mit 100% der Nettokosten gefördert.
De-minimis-Zahlungen
Zusätzlich wird von der AMA die De-minimis-Förderung ausbezahlt (Tabelle), die je nach Anzahl der Mutterkühe oder der vermarkteten Rinder/Kälber von 1.000 - 2.400 Euro pro Betrieb beträgt. Der Betrag von 20.000 Euro pro Betrieb stellt die Obergrenze der Summe der De-minimis-Zahlungen im aktuellen Jahr und in den zwei Vorjahren dar.
Die Anträge für das AMA-Gütesiegel und für Qplus-Rind müssen bis 31. Dezember 2024 bei der AMA einlangen, um für 2025 einen Förderanspruch zu erlangen. Betriebe ohne AMA-Gütesiegel müssen einen Erzeugervertrag errichten. Wenn der Betrieb nicht Bio ist, muss eine kostenpflichtige Erstkontrolle beauftragt werden. Für Betriebe, die schon einen AMA-Gütesiegelvertrag haben, ist das freiwillige Modul Qplus- Rind über die AMA-Zusatzvereinbarung zu beantragen und der Vertrag mit einer Abwicklungsstelle zu errichten. Das Ministerium hat eine maximale Fördersumme für alle Förderanträge festgesetzt. Wird diese überschritten, werden die Förderungen je Betrieb anteilsmäßig gekürzt.
Die Anträge für das AMA-Gütesiegel und für Qplus-Rind müssen bis 31. Dezember 2024 bei der AMA einlangen, um für 2025 einen Förderanspruch zu erlangen. Betriebe ohne AMA-Gütesiegel müssen einen Erzeugervertrag errichten. Wenn der Betrieb nicht Bio ist, muss eine kostenpflichtige Erstkontrolle beauftragt werden. Für Betriebe, die schon einen AMA-Gütesiegelvertrag haben, ist das freiwillige Modul Qplus- Rind über die AMA-Zusatzvereinbarung zu beantragen und der Vertrag mit einer Abwicklungsstelle zu errichten. Das Ministerium hat eine maximale Fördersumme für alle Förderanträge festgesetzt. Wird diese überschritten, werden die Förderungen je Betrieb anteilsmäßig gekürzt.
Qplus für Mutterkühe
Die De-minimis-Förderung reicht von 1.000 Euro je Betrieb und Jahr für Betriebe mit fünf bis zehn Mutterkühen und geht bis 2.400 Euro für Betriebe mit mehr als 50 Mutterkühen. Betriebe müssen mindestens fünf Mutterkühe haben. Mutterkuhbetriebe müssen einen AMA-Gütesiegelvertrag und die Zusatzvereinbarung Qplus-Rind mit der AMA abschließen. Die Betriebe benötigen auch einen Vertrag mit einer Abwicklungsstelle (Infobox).
Bei biologisch geführten Mutterkuhbetrieben wird die Kontrolle durch die Biokontrollstelle anerkannt und sie brauchen keine Extra-Gütesiegelkontrolle. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst wird empfohlen, ist aber derzeit keine Grundvoraussetzung für die Nutzung von De-minimis Förderungen im Rahmen von Qplus-Rind für Mutterkuhbetriebe. Mastbetriebe müssen in jedem Fall die Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst nachweisen.
Bei biologisch geführten Mutterkuhbetrieben wird die Kontrolle durch die Biokontrollstelle anerkannt und sie brauchen keine Extra-Gütesiegelkontrolle. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst wird empfohlen, ist aber derzeit keine Grundvoraussetzung für die Nutzung von De-minimis Förderungen im Rahmen von Qplus-Rind für Mutterkuhbetriebe. Mastbetriebe müssen in jedem Fall die Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst nachweisen.
Abwicklungsstellen
Mit einer Abwicklungsstelle ist vorab Kontakt aufzunehmen und ein Vertrag abzuschließen
- Rind Steiermark, Tel.-Nr.: 0316/421877, E-Mail: office@rind-stmk.at | Almo: Karl Vorraber, Tel.-Nr.: 0664/8514407
- Firma Marcher, Tel.-Nr.: 05/9524-2031 oder 2032, E-Mail: qplus@marcher.at
- Firma Ing. Penz - Roswitha Penz, Tel.-Nr.: 0664/8344811, E-Mail: roswitha@penz-franz.at
Notwendige Verträge
- Erzeugervertrag
Beim AMA-Gütesiegel- Erzeugervertrag müssen die Richtlinien für Rinderhaltung angekreuzt werden - Betriebserhebung
Angaben über den landwirtschaftlichen Betrieb Erstkontrolle. Beauftragung zur Erstkontrolle brauchen nur konventionelle Betriebe ausfüllen, für Bio irrelevant - Vollmacht
Für Lebensmittelqualitäsregelungen - Zusatzerklärung
Bei Qplus-Rind den Namen der Abwicklungsstelle angeben
Qualität und Tierwohl mit Qplus
Seit rund 70 Jahren wird am Betrieb der Familie Scheiber aus Eibiswald Mutterkuhhaltung betrieben. Die Herde umfasst derzeit 18 Mutterkühe, deren Kälber mit etwa zehn Monaten abgesetzt werden und am Hof verbleiben dürfen. Der Großteil davon wird mit 20 - 24 Monaten als Almo-Markenrindfleisch vermarktet. Ein geringer Anteil an Kalbinnen wird für die eigene Bestandesergänzung verwendet. Mit der eigenen Nachzucht den Bestand zu ergänzen, empfindet die Familie als sehr sinnvoll, da die Tiere genau nach Wesen und Rahmen selektiert werden können. Die Ausmast am eigenen Betrieb hat laut Familie Scheiber den Vorteil, dass die Tiere keinem zusätzlichen Stress ausgesetzt werden, da sie in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können und dadurch im Wachstum keine Einbußen erleiden. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg liegt der Familie auch das Wohl der Tiere sehr am Herzen.
Qualität und Tierwohl
Bei einer Jahreshauptversammlung des Almo-Vereins wurde das Ehepaar Scheiber erstmals auf Qplus-Rind aufmerksam und im Jahre 2021 wurde das Qualitätsprogramm auch tatsächlich in Anspruch genommen. "Neben der eher geringen Aufwandsentschädigung sehen wir den jährlichen Leistungsbericht als Beweggrund für die Teilnahme", so das Ehepaar. Der Leistungsbericht gibt Rückmeldung über den Erfolg hinsichtlich des Schlachtgewichtes und der Klassifizierung. Als sehr wertvoll sieht das Ehepaar Scheiber auch die gesundheitlichen Befunde der Schlachtkörper, da diese Rückschlüsse auf das Tierwohl der Herde ziehen lassen und das Paar somit gezielte Maßnahmen zu dessen Verbesserung setzen kann. Kommunikation und Abwicklung mit der Abwicklungsstelle funktionieren einwandfrei, so die Scheibers. Generell sind die beiden der Meinung, dass die Bürokratie in der Landwirtschaft ein unzumutbares Ausmaß erreicht hat.