Online-Workshop zum Nature Restoration Law
Das Nature Restoration Law (Wiederherstellungsverordnung) wurde im Juni 2024 im Umweltrat beschlossen. Im Vor- und Nachfeld wurde die Abstimmung von umfassenden Diskussionen über die Auswirkungen der Verordnung auf die Flächenbewirtschaftung und -nutzung begleitet. Im Rahmen der Veranstaltung soll der Inhalt der der Wiederherstellungsverordnung, insbesondere Artikel 4 (Lebensräume), Artikel 11 (Ladwirtschaftliche Ökosysteme) und Artikel 12 (Waldökosysteme), präsentiert und Chancen sowie Risiken aus der Perspektive von Bewirtschaftenden und des Naturschutzes beleuchtet werden.
In einem ersten Schritt werden die Inhalte der Verordnung an der Schnittstelle Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz vorgestellt. Anschließend haben Vertreter:innen von Bewirtschafter:innen die Möglichkeit, ihre Sorgen, Ängste, Risiken aber auch Chancen, die sich aus der Umsetzung der WHVO ergeben, darzustellen. Die Perspektive des Naturschutzes wird von Bundes- und Landesvertreter:innen des amtlichen Naturschutzes skizziert. Weiters werden durch Renaturierungsprojekte der Vergangenheit praktische Beispiele aufgezeigt. Die bewusste Gestaltung von Lebensräumen auf geeigneten Standorten bietet die Möglichkeit, mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten freiwillig Biodiversitätsmaßnahmen umzusetzen. Dadurch kann ein Beitrag zur Biodiversität im allgemeinen aber auch zur positiven Entwicklung von Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie der nationalen Roten Listen geleistet werden. Zum Abschluss wird die Fragestellung „Wie kann eine erfolgreiche, konfliktfreie und breit getragene nationale Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung gelingen?“ erörtert.
Eine der Zielsetzungen in der Vision 2028+ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft lautet “Maßgeschneiderte und regionale Biodiversitätsmaßnahmen tragen dazu bei, dass eine Trendumkehr erreicht wird und der “günstige Erhaltungszustand“ von Arten und Ökosystemen in eine positive Richtung zeigt.“ Die praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung hat das Potential maßgeblich zu dieser Zielerreichung beizutragen.
In einem ersten Schritt werden die Inhalte der Verordnung an der Schnittstelle Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz vorgestellt. Anschließend haben Vertreter:innen von Bewirtschafter:innen die Möglichkeit, ihre Sorgen, Ängste, Risiken aber auch Chancen, die sich aus der Umsetzung der WHVO ergeben, darzustellen. Die Perspektive des Naturschutzes wird von Bundes- und Landesvertreter:innen des amtlichen Naturschutzes skizziert. Weiters werden durch Renaturierungsprojekte der Vergangenheit praktische Beispiele aufgezeigt. Die bewusste Gestaltung von Lebensräumen auf geeigneten Standorten bietet die Möglichkeit, mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten freiwillig Biodiversitätsmaßnahmen umzusetzen. Dadurch kann ein Beitrag zur Biodiversität im allgemeinen aber auch zur positiven Entwicklung von Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie der nationalen Roten Listen geleistet werden. Zum Abschluss wird die Fragestellung „Wie kann eine erfolgreiche, konfliktfreie und breit getragene nationale Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung gelingen?“ erörtert.
Eine der Zielsetzungen in der Vision 2028+ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft lautet “Maßgeschneiderte und regionale Biodiversitätsmaßnahmen tragen dazu bei, dass eine Trendumkehr erreicht wird und der “günstige Erhaltungszustand“ von Arten und Ökosystemen in eine positive Richtung zeigt.“ Die praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung hat das Potential maßgeblich zu dieser Zielerreichung beizutragen.
Anmeldung:
Die Veranstaltung des Netzwerks Zukunftsraum Land findet am 05. November 2024 von 9 - 13 Uhr online statt. Eine Anmeldung ist bis 03. November über diesen LINK möglich.