Neue Stromnetztarife: Was künftig zu beachten ist
Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-G-V) ab 1. Jänner 2027 ändert sich die Berechnungsgrundlage unserer Stromrechnung schrittweise: Neben der verbrauchten Strommenge entscheidet künftig auch die maximal bezogene Spitzenleistung über die Gesamtkosten. Wer leistungsstarke Geräte wie Güllepumpen, Trocknungsanlagen oder Futtermischer gleichzeitig betreibt, zahlt höhere Netzkosten. Wer seine Stromverbraucher hingegen nacheinander oder in Zeiten niedriger Netzauslastung betreibt, wird vom neuen Tarifsystem mit geringeren Netzentgelten belohnt.
Netzausbaukosten
Die neuen Netzentgelte sind gekommen, um zu bleiben: Da PV- und Windstrom wetterabhängig erzeugt werden, müssen Erzeugung und Verbrauch enger aufeinander abgestimmt werden. Das Kappen von Leistungsspitzen und die Verschiebung des Stromverbrauchs in Zeiten geringer Netzbelastung entlasten die Netze und dämpfen die Kosten für den weiteren Netzausbau. Wie leistungsfähig die Strominfrastruktur dimensioniert wird, hängt nämlich davon ab, wie viel maximale Stromleistung zeitgleich durchgeleitet werden muss.
Flexibilität wird belohnt
Flexibilität wird zur neuen Währung für günstigen Strom. Wer in Zukunft seine Netzkosten reduzieren möchte, muss sich mit leistungsorientierten Netztarifen, flexibler Netznutzung, systemdienlichen Speichern, neuen Netzanschlussgebühren sowie zeitvariablen Arbeitspreisen (Snap und Winap – wir berichteten in der Ausgabe 1. August) auseinandersetzen. Ein kostenloses Webinar Ende Jänner wird mehr Klarheit in diese Thematik bringen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
Was die neuen Strom-Netztarife bringen
Wie erfolgt die Leistungsverrechnung?
Für die Leistungsverrechnung wird der vom Smart Meter gemessene höchste 15-Minuten-Durchschnittswert (auch Viertelstundenwert) eines jeden Monats herangezogen. Für die ersten zehn Kilowatt gilt ein reduzierter Leistungspreis. Im Gegenzug sinkt der Netzarbeitspreis pro bezogener Kilowattstunde.
Wo finde ich meine Leistungsspitzen?
Ein Blick in das Kundenportal des Netzbetreibers zeigt die bisherigen Viertelstundenwerte und Leistungsspitzen. Der Zugang erfolgt über dessen Website. Falls die Umstellung noch nicht erfolgt ist, kann diese im Kundenportal eigenständig beauftragt werden.
Wie wirken sich kurzfristige Leistungsspitzen aus?
Kurzzeitige Spitzen – wie beim Motorstart – führen selten zu höheren Viertelstundenwerten: Sie dauern meist nur wenige Sekunden und fallen im Schnitt kaum ins Gewicht.
Was passiert, wenn ich nur in wenigen Monaten hohe Leistungsspitzen habe? Eine hohe Leistungsspitze im Mai wirkt sich nicht auf den Juni aus, da jeder Monat einzeln verrechnet wird. Wird ein leistungsstarkes Gerät am 31. Mai und am 1. Juni eingeschaltet, fällt der höhere Leistungspreis allerdings in beiden Monaten an.
Wann erfolgt die Umstellung?
Die Verordnung sieht eine Umsetzung zwischen dem 1. Jänner 2027 und spätestens dem 1. Juli 2028 vor. Die Netzbetreiber müssen ihren genauen Zeitplan demnächst der E-Control melden. Aus heutiger Sicht deutet vieles auf eine breite Umstellung zum 1. Jänner 2028 hin.
Verhindert ein Opt-Out beim Smart Meter die Leistungsverrechnung?
Nein. Beim Opt-Out übermittelt der Smart Meter monatlich nur den höchsten Viertelstundenwert zur Leistungspreis-Verrechnung an den Netzbetreiber. Allerdings entfallen dadurch die reduzierten Arbeitspreise (Winap und Snap).
Wie stark steigen oder sinken meine Netzkosten?
Die konkreten Netzentgelte werden erst mit der Tarifverordnung im Dezember 2026 veröffentlicht. Erst danach ist eine individuelle Berechnung möglich.
Gibt es Zeiten, zu denen die Netznutzung günstiger ist?
Ja. Über den bereits geltenden Sommer-Nieder-Arbeitspreis (Snap) ist der Netzarbeitspreis vom 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent günstiger. Der Winterniederarbeitspreis (Winap) folgt im Herbst 2027 und gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März, täglich von 23 bis 5 Uhr.
Was bedeutet flexible Netznutzung?
Kunden können für zehn Jahre einen „flexiblen“ Anteil ihrer Bezugsleistung einschränken lassen. Diesen Anteil (mindestens vier Kilowatt) darf der Netzbetreiber in Zeiten hoher Netzauslastung maximal zweimal täglich für bis zu zwei Stunden drosseln. Dafür gibt es rund 75 Prozent Rabatt auf den flexiblen Anteil des Leistungspreises. Für den fixen Anteil gilt der Standardtarif. Diese Regelung ersetzt auch unterbrechbare Netztarife.
Wirken sich die neuen Netzentgelte auf PV-Anlagen und Speicher aus?
Nein, da Netzentgelte nur für den Strombezug anfallen. Speicher können jedoch profitieren, wenn Strom zu vergünstigten Zeiten (etwa bei flexibler Netznutzung oder Snap/Winap) aus dem Netz geladen wird.
Ich bin Teil einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG). Was muss ich beachten?
Niedrigere Netzarbeitspreise und zeitvariable Tarife wie Snap/Winap reduzieren die Netzkostenersparnis einer Energiegemeinschaft. Der reine Energiepreis bietet aber weiterhin genug Spielraum für den wirtschaftlichen Betrieb von EEGs.
Kann es zu einer Nachverrechnung von Netzanschlussentgelten kommen?
Eine Nachverrechnung wird vermieden. Sie erfolgt nur bei künftigen Leistungssteigerungen gegenüber dem aktuellen Anschlusswert. Als Anschlusswert maßgeblich ist der jeweils höchste dieser drei Werte: mindestens 10 kW, die bis Ende 2026 vereinbarte Leistung oder der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenwerte von 2026. Fehlen für 2026 Messdaten, wird das Jahr 2027 herangezogen.
Für die Leistungsverrechnung wird der vom Smart Meter gemessene höchste 15-Minuten-Durchschnittswert (auch Viertelstundenwert) eines jeden Monats herangezogen. Für die ersten zehn Kilowatt gilt ein reduzierter Leistungspreis. Im Gegenzug sinkt der Netzarbeitspreis pro bezogener Kilowattstunde.
Wo finde ich meine Leistungsspitzen?
Ein Blick in das Kundenportal des Netzbetreibers zeigt die bisherigen Viertelstundenwerte und Leistungsspitzen. Der Zugang erfolgt über dessen Website. Falls die Umstellung noch nicht erfolgt ist, kann diese im Kundenportal eigenständig beauftragt werden.
Wie wirken sich kurzfristige Leistungsspitzen aus?
Kurzzeitige Spitzen – wie beim Motorstart – führen selten zu höheren Viertelstundenwerten: Sie dauern meist nur wenige Sekunden und fallen im Schnitt kaum ins Gewicht.
Was passiert, wenn ich nur in wenigen Monaten hohe Leistungsspitzen habe? Eine hohe Leistungsspitze im Mai wirkt sich nicht auf den Juni aus, da jeder Monat einzeln verrechnet wird. Wird ein leistungsstarkes Gerät am 31. Mai und am 1. Juni eingeschaltet, fällt der höhere Leistungspreis allerdings in beiden Monaten an.
Wann erfolgt die Umstellung?
Die Verordnung sieht eine Umsetzung zwischen dem 1. Jänner 2027 und spätestens dem 1. Juli 2028 vor. Die Netzbetreiber müssen ihren genauen Zeitplan demnächst der E-Control melden. Aus heutiger Sicht deutet vieles auf eine breite Umstellung zum 1. Jänner 2028 hin.
Verhindert ein Opt-Out beim Smart Meter die Leistungsverrechnung?
Nein. Beim Opt-Out übermittelt der Smart Meter monatlich nur den höchsten Viertelstundenwert zur Leistungspreis-Verrechnung an den Netzbetreiber. Allerdings entfallen dadurch die reduzierten Arbeitspreise (Winap und Snap).
Wie stark steigen oder sinken meine Netzkosten?
Die konkreten Netzentgelte werden erst mit der Tarifverordnung im Dezember 2026 veröffentlicht. Erst danach ist eine individuelle Berechnung möglich.
Gibt es Zeiten, zu denen die Netznutzung günstiger ist?
Ja. Über den bereits geltenden Sommer-Nieder-Arbeitspreis (Snap) ist der Netzarbeitspreis vom 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent günstiger. Der Winterniederarbeitspreis (Winap) folgt im Herbst 2027 und gilt vom 1. Oktober bis zum 31. März, täglich von 23 bis 5 Uhr.
Was bedeutet flexible Netznutzung?
Kunden können für zehn Jahre einen „flexiblen“ Anteil ihrer Bezugsleistung einschränken lassen. Diesen Anteil (mindestens vier Kilowatt) darf der Netzbetreiber in Zeiten hoher Netzauslastung maximal zweimal täglich für bis zu zwei Stunden drosseln. Dafür gibt es rund 75 Prozent Rabatt auf den flexiblen Anteil des Leistungspreises. Für den fixen Anteil gilt der Standardtarif. Diese Regelung ersetzt auch unterbrechbare Netztarife.
Wirken sich die neuen Netzentgelte auf PV-Anlagen und Speicher aus?
Nein, da Netzentgelte nur für den Strombezug anfallen. Speicher können jedoch profitieren, wenn Strom zu vergünstigten Zeiten (etwa bei flexibler Netznutzung oder Snap/Winap) aus dem Netz geladen wird.
Ich bin Teil einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG). Was muss ich beachten?
Niedrigere Netzarbeitspreise und zeitvariable Tarife wie Snap/Winap reduzieren die Netzkostenersparnis einer Energiegemeinschaft. Der reine Energiepreis bietet aber weiterhin genug Spielraum für den wirtschaftlichen Betrieb von EEGs.
Kann es zu einer Nachverrechnung von Netzanschlussentgelten kommen?
Eine Nachverrechnung wird vermieden. Sie erfolgt nur bei künftigen Leistungssteigerungen gegenüber dem aktuellen Anschlusswert. Als Anschlusswert maßgeblich ist der jeweils höchste dieser drei Werte: mindestens 10 kW, die bis Ende 2026 vereinbarte Leistung oder der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenwerte von 2026. Fehlen für 2026 Messdaten, wird das Jahr 2027 herangezogen.