Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Zugangsvoraussetzungen
Mindestteilnahmefläche von in Summe 0,5 ha Wein, Obst- oder Hopfenflächen im 1. Verpflichtungsjahr (mind. 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche)
Förderverpflichtungen
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide im Vertragszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes. (gilt auch für Stammabbrennmittel (z.B. Kabuki, Shark)
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen ausgenommen Walnuss und Edelkastanie ab 2024 270 Euro/ha.