BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT - Neuerungen 2024
Vorgehensweise bei konventionellem Tierzukauf auf Biobetrieben
Zuchtstiere
Für Gemeinschaftsstiere zwischen einem Biobetrieb und einem konventionellen Betrieb gibt es nun eine klare Regelung.
Für den Zukauf bzw. für den erstmaligen Zugang auf den Biobetrieb muss wie gewohnt ein Antrag im VIS inklusive Nichtverfügbarkeitsnachweis aus almmarkt.com gestellt werden. Wenn der Stier aber zum wiederholten Mal auf den Betrieb kommt, muss kein Antrag gestellt werden.
Ein Gemeinschaftsstier kann jedoch keinen Biostatus erhalten.
Seit 1.1.2024 ist es möglich, einen Jungstier im Alter von 6 bis 12 Monaten aus Gründen der Arbeitssicherheit zuzukaufen.
Da grundsätzlich gilt, dass auf einem Biobetrieb bevorzugt biozertifizierte Tiere zugehen sollen, ist auch hier im Vorhinein zu prüfen, welche Tiere in Bioqualität verfügbar sind.
Wenn keine verfügbar sind oder keines der angebotenen Tiere passt, kann vorerst ohne Antrag zugekauft werden. Jedoch muss, sobald der Stier das Alter von 12 Monaten erreicht hat, ein Antrag gestellt werden.
Hier ist außerdem ein Nachweis des Alters sowie des Zukaufsdatums beizulegen (Auszug aus der Rinderdatenbank), dann wird dieser genehmigt.
Für den Zukauf bzw. für den erstmaligen Zugang auf den Biobetrieb muss wie gewohnt ein Antrag im VIS inklusive Nichtverfügbarkeitsnachweis aus almmarkt.com gestellt werden. Wenn der Stier aber zum wiederholten Mal auf den Betrieb kommt, muss kein Antrag gestellt werden.
Ein Gemeinschaftsstier kann jedoch keinen Biostatus erhalten.
Seit 1.1.2024 ist es möglich, einen Jungstier im Alter von 6 bis 12 Monaten aus Gründen der Arbeitssicherheit zuzukaufen.
Da grundsätzlich gilt, dass auf einem Biobetrieb bevorzugt biozertifizierte Tiere zugehen sollen, ist auch hier im Vorhinein zu prüfen, welche Tiere in Bioqualität verfügbar sind.
Wenn keine verfügbar sind oder keines der angebotenen Tiere passt, kann vorerst ohne Antrag zugekauft werden. Jedoch muss, sobald der Stier das Alter von 12 Monaten erreicht hat, ein Antrag gestellt werden.
Hier ist außerdem ein Nachweis des Alters sowie des Zukaufsdatums beizulegen (Auszug aus der Rinderdatenbank), dann wird dieser genehmigt.
Kälbergruppenhaltung
Kälber müssen ab einem Alter von 8 Tagen in Gruppen gehalten werden.
Ein Biobetrieb muss also Haltungseinrichtungen haben, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Eine präventive Einzelhaltung ist verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kälber auf bestimmte Zeit einzeln gehalten werden, jedoch muss permanenter Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Rindern möglich sein.
Eine Einzelhaltung ist in folgenden Fällen erlaubt:
Ein Biobetrieb muss also Haltungseinrichtungen haben, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Eine präventive Einzelhaltung ist verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kälber auf bestimmte Zeit einzeln gehalten werden, jedoch muss permanenter Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Rindern möglich sein.
Eine Einzelhaltung ist in folgenden Fällen erlaubt:
- Schriftliche Anordnung des Tierarztes
- Erkrankung oder Verletzung
- Ansteckung vermeiden
- Nabelschnur nicht abgetrocknet (bis max. 14. Lebenstag)
- Kastration (bis max. 14. Lebenstag)
- Enthornung (max. 24 Stunden)
- Altersunterschied > 4 Wochen
- Besaugen („Täter“ darf isoliert werden)
GVE Obergrenze Anbindehaltung
Für die Durchführung der Temporären Anbindehaltung am Biobetrieb war 2022 einmalig ein Antrag zu stellen, welcher kein Ablaufdatum hat.
Jedoch gilt als Voraussetzung eine GVE-Grenze von 35, wenn am Betrieb mehrere Tierkategorien gehalten werden (z.B. Milchvieh und dazugehöriges Jungvieh) oder 20, wenn nur eine bestimmte Tierkategorie (z.B. Ochsen) gehalten wird. Außerdem gilt eine Betriebshöchstgrenze von 50 Stück ausgenommen Jungvieh unter sechs Monaten.
Ab heuer erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung dieser Obergrenzen bei der Vorortkontrolle
Jedoch gilt als Voraussetzung eine GVE-Grenze von 35, wenn am Betrieb mehrere Tierkategorien gehalten werden (z.B. Milchvieh und dazugehöriges Jungvieh) oder 20, wenn nur eine bestimmte Tierkategorie (z.B. Ochsen) gehalten wird. Außerdem gilt eine Betriebshöchstgrenze von 50 Stück ausgenommen Jungvieh unter sechs Monaten.
Ab heuer erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung dieser Obergrenzen bei der Vorortkontrolle
Kontrollkostenzuschuss für Biobetriebe – NEU!
Der Bio-Kontrollkostenzuschuss, abgewickelt über die Agrarmarkt Austria, kann von Bio-Umstellungsbetrieben oder nach einem Bewirtschafterwechsel auf Bio-Betrieben beantragt werden und deckt 80% der mit der Bio-Kontrolle verbundenen Kosten.
Förderfähig sind Landwirt:innen, die ab dem 1.1.2023 einen neuen Bio-Kontrollvertag unterzeichnet haben. Es kann erst für Kosten, die nach der Antragsstellung (Förderantrag) anfallen, ein Zahlungsantrag gestellt werden.Der Zahlungsantrag ist pro Kontrolljahr zu beantragen. Die Auszahlung wird höchstens für fünf Jahre gewährt.
Wurde der Kontrollkostenzuschuss schon in der alten Periode beantragt, aber die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft, kann erneut ein Förderantrag eingereicht werden und somit für die verbleibenden Auszahlungsjahre der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Die Beantragung wird über die DFP (Digitale Förderplattform) abgewickelt, daher ist eine gültige ID-Austria Signatur notwendig.
Ihre BIO Ansprechpartnerin:
Freya Zeiler, BEd.
BIO Zentrum Steiermark
03612 22531 DW 5125
0664 602596 5125
E-Mail: freya.zeiler@lk-stmk.at
Förderfähig sind Landwirt:innen, die ab dem 1.1.2023 einen neuen Bio-Kontrollvertag unterzeichnet haben. Es kann erst für Kosten, die nach der Antragsstellung (Förderantrag) anfallen, ein Zahlungsantrag gestellt werden.Der Zahlungsantrag ist pro Kontrolljahr zu beantragen. Die Auszahlung wird höchstens für fünf Jahre gewährt.
Wurde der Kontrollkostenzuschuss schon in der alten Periode beantragt, aber die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft, kann erneut ein Förderantrag eingereicht werden und somit für die verbleibenden Auszahlungsjahre der Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Die Beantragung wird über die DFP (Digitale Förderplattform) abgewickelt, daher ist eine gültige ID-Austria Signatur notwendig.
Ihre BIO Ansprechpartnerin:
Freya Zeiler, BEd.
BIO Zentrum Steiermark
03612 22531 DW 5125
0664 602596 5125
E-Mail: freya.zeiler@lk-stmk.at