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Amerikanische Rebzikade - Aktuelle Warnmeldung Nr. 02/2026

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28.05.2026 | von Josef Klement
Larve.jpg © Archiv

Amerikanische Rebzikade

Erste Larven des dritten Larvenstadiums werden in dieser Woche (25. Kalenderwoche) im Zuge der Monitoringmaßnahmen des Landes Steiermark erwartet. Die Larven können ab diesem Stadium die Quarantänekrankheit Grapevine flavescence dorée (GFD, Goldgelbe Vergilbung) übertragen. Da das Zikadenauftreten wieder großflächig feststellbar ist sind somit Bekämpfungsmaßnahmen gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (ARZ) und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idF LGBl.Nr. 38/2026, im gesamten Verbreitungsgebiet durchzuführen.

Verbreitungsgebiet

Das Verbreitungsgebiet der ARZ wurde heuer ausgeweitet und umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:
Bezirk Deutschlandsberg: alle Gemeinden.
Stadt Graz: das gesamte Stadtgebiet.
Bezirk Graz-Umgebung: die Gemeinden Dobl-Zwaring, Eggersdorf bei Graz, Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hart bei Graz, Haselsdorf-Tobelbad, Hausmannstätten, Hitzendorf, Kainbach bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Laßnitzhöhe, Lieboch, Nestelbach bei Graz, Premstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka, St. Marein bei Graz, Thal, Vasoldsberg, Werndorf und Wundschuh.
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: die Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Grafendorf bei Hartberg, Greinbach, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartberg, Hartberg Umgebung, Hartl, Ilz, Kaindorf, Lafnitz, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Pöllau, Pöllauberg, Rohr bei Hartberg, Söchau, Sankt Johann in der Haide und Stubenberg am See.
Bezirk Leibnitz: alle Gemeinden.
Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden.
Bezirk Voitsberg: die Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Mooskirchen und Söding-Sankt Johann.
Bezirk Weiz: die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Floing, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Mitterdorf an der Raab, Pischelsdorf am Kulm, Puch bei Weiz, St. Margarethen an der Raab St. Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen und Weiz.

Durchführung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen:

1. Gemäß integriertem Pflanzenschutz bewirtschaftete Weingärten und Vermehrungsflächen und nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen“ arbeitende Betriebe:

Eine Behandlung ist ab Ende der Blüte bis spätestens 30. Juni 2026 wahlweise mit einem der folgenden gegen Rebzikaden zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durchzuführen: Sivanto Prime (0,24 l/ha) oder Carnadine (0,167 l/10.000 m² Laubwandfläche) oder Trebon (0,25 l/10.000 m² Laubwandfläche) Registrierungsauflagen beachten: Sivanto Prime, Carnadine und Trebon dürfen jeweils max. einmal zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade eingesetzt werden. Das Produkt Sivanto Prime (Reg.Nr. 4091) ist selektiv wirksam, als nicht bienengefährlich eingestuft und zeigte in den Versuchen der LK Steiermark eine sehr gute und nachhaltige Wirksamkeit. Sivanto Prime darf nicht mit Delan Pro, Zorvec Vinabel, Orondis Forte sowie Spirox, Spirox D, Luna Max und Prosper gemeinsam ausgebracht werden.
Carnadine wurde heuer wieder mittels Gefahr-in-Verzug Antrag für einen einmaligen Einsatz gegen die Amerikanische Rebzikade zugelassen (Anwendung und Lagerung sind befristet bis 31.08.2026). Das Produkt ist grundsätzlich gut mischbar, die Hinweise auf der Mittelpackung sind generell zu beachten. Trebon Bitte dieses Produkt nur allein einsetzen (Soloanwendung, ohne Mischungspartner). Es weist eine raubmilbenschädigende Wirkung auf. Von diesem Mittel sind heuer nur noch Restmengen auf dem Markt Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Carnadine und Trebon muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!

Hinweis für nach der ÖPUL-Maßnahme „Verzicht auf Insektizide bei Wein, Obst und Hopfen“ arbeitende Betriebe:

In der Richtlinie des ÖPUL-Programmes 2023 wurde festgelegt, dass Insektizidverzichtsbetriebe behördlich angeordnete Maßnahmen auch mit Insektiziden, die ansonsten nicht in der Maßnahme erlaubt sind, durchführen dürfen. Von dieser Möglichkeit der Vorschrift muss im heurigen Jahr durch eine besonders kritische Infektionslage von der zuständigen Behörde Gebrauch gemacht werden!

2. Biobetriebe:

Die nach Biologischer Wirtschaftsweise arbeitenden Betriebe müssen aufgrund der angespannten GFD-Situation in Weingärten, die sich in den ausgewiesenen GFD–Befallszonen Südoststeiermark und Hartberg-Fürstenfeld befinden, die Produkte Raptol HP (Reg.Nr.4477, max. 1,5 l/ha, max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) oder Spruzit Schädlingsfrei (Reg.Nr. 3141-0, max. 8 l/ha, max. vier Anwendungen pro Jahr) bis spätestens 30. Juni 2026 einsetzen.
Im sonstigen Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade sind die repellenten/ pflanzenstärkenden Maßnahmen gemäß der letzten Warndienstaussendung (Weinbau-Warnmeldung ARZ Nr. 01/2026) bis voraussichtlich Ende Juli durch- bzw. weiterzuführen. Alternativ ist der Einsatz der Produkte Raptol HP (max. 1,5 l/ha, max. zwei Anwendungen pro Jahr erlaubt) oder Spruzit Schädlingsfrei (max. 8 l/ha, max. vier Anwendungen pro Jahr) oder NeemAzal-T/S (Reg.Nr. 2699, max. 3 l/ha, max. zwei Behandlungen pro Jahr, bei Einsatz auf blühenden Kulturen nur nach Ende der Bienenflugzeit bis 23 Uhr anzuwenden) bis spätestens 30. Juni 2026 möglich.
Details zur Anzahl der Anwendungen und Anwendungshinweise entnehmen Sie dem Warndienst für Bio-Weinbau (Bio-Weinbau aktuell 5 und folgende). Die Mittel mit dem höchsten Wirkungsgrad sind Raptol HP und Spruzit Schädlingsfrei. Hinweise auf der Mittelpackung beachten! Da Raptol HP und Spruzit Schädlingsfrei bei Sonneneinstrahlung sehr rasch zerfallen (abgebaut werden), muss die Anwendung in der Nacht erfolgen.

Bitte beachten:

Spruzit Schädlingsfrei beinhaltet Rapsöl, daher muss der Einsatz von Netzschwefel bei der ersten Spruzitanwendung ca. zwei Wochen zurückliegen, da Schwefelrückstände auf den Blättern zu Verbrennungen führen können. Keine Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln und keine Anwendungen bei mehr als 25 °C durchführen! Eine Anwendungskonzentration von 2% (2 Liter Spruzit Schädlingsfrei auf 100 Liter Wasser) hat sich unter „normalen“ Anwendungsbedingungen als gut verträglich erwiesen.
Raptol HP (Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 31.08.2026), Spruzit Schädlingsfrei (Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 10.09.2026) und NeemAzal T/S (Zulassung für die Bekämpfung der ARZ bis 31.08.2026) können heuer nur aufgrund einer Gefahr-in-Verzug Zulassung eingesetzt werden und dürfen nach Ablauf der jeweiligen Zulassung nicht mehr im Weinbau eingesetzt oder am Betrieb gelagert werden. Weitere Informationen werden über den E-Mail-Warndienst für Bio-Weinbau versendet. Wer diesen Warndienst noch nicht erhält, aber in Zukunft erhalten möchte, kann sich per E-Mail bei sabrina.dreisiebner-lanz@ernte.at dazu anmelden.

3. Weinhecken, Weinlauben, Einzelstöcke inkl. Direktträgerreben:

Zur Abschirmung des Zikadenfluges können von Anfang Juli bis Ende Oktober Klebefallen (Gelbtafeln) zum Wegfangen der Rebzikaden (zwei Gelbtafeln pro Einzelstock bzw. eine Gelbtafel pro Laufmeter Hecke) angebracht werden. In den Gemeinden Bad Radkersburg, Halbenrain, Klöch, St. Anna am Aigen, Straden, Kapfenstein und Tieschen ist diese Maßnahme verpflichtend und die Klebetafeln mindestens 2 x zu wechseln; ein häufigerer Wechsel ist notwendig, wenn sie voll sind oder nicht mehr kleben. In der restlichen Befalls- und Sicherheitszone Südoststeiermark sowie in den Befalls- und Sicherheitszonen Leibnitz und Hartberg-Fürstenfeld wird diese Maßnahme empfohlen. Statt dem Ausbringen von Klebefallen kann auch eine Behandlung mit den im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Lizetan Plus Schädlingsfrei AF oder Lizetan Plus Blattlausfrei AF zum Zeitpunkt des Auftretens des dritten Larvenstadiums der Amerikanischen Rebzikade durchgeführt werden.
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!

Neues Beratungsprodukt "Warndienst im Weinbau"

Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.

Downloads zum Thema

  • Warnmeldung Weinbau ARZ 02 20260615 PDF 224,79 kBWarnmeldung ARZ Nr. 2/2026
  • Warnmeldung Weinbau ARZ 01 20260529 PDF 442,15 kBWarnmeldung Nr. 01/2026 ARZ
  • Anmeldeformular Weinbauverband Steiermark 2023 final PDF 111,95 kBAnmeldeformular Warndienst
  • Vollmacht Verwendung PSM 20150907 PDF 107,25 kBVollmacht Pflanzenschutzmittelanwendung

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