Weinbau
Frostschadenshilfe Wein 2024 – geänderte Vorgangsweise:14.10.2024
• Im Jahr 2023 aufgrund Hagel verursachte Ertragseinbußen werden als höhere Gewalt eingestuft. Als Vergleichswert wird in diesen Fällen der österr. Durchschnittsertrag von 2023 (7.293 kg/ha) herangezogen.
Landwirte, die sich darauf beziehen, müssen – wenn sie bereits fristgerecht einen Antrag gestellt haben - ergänzend zum Antrag bis 21.10.2024 entsprechende Nachweise (Bestätigung der Hagelversicherung, Wetterdaten von Geosphere Austria, Daten von Wetterwarndiensten,…) nachreichen.
Eine weitere Erntemeldung ist NICHT erforderlich! Wenn mit dem Antrag bereits eine Bestätigung der Hagelversicherung mitgeschickt wurde, sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
• Bei außergewöhnlichen Umständen (Falschberatung zu Antragstellung) können betroffene Landwirte bis 21.10.2024 auch noch den Antrag samt den geforderten Nachweisen zum Hagel 2023 stellen. Auch hier ist keine weitere Erntemeldung erforderlich.
Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung am Etikett
Zur Thematik finden Sie im Download-Bereich Artikel zu den genauen Bestimmungen.
Analysewerte der ersten Weinanalysen
Weitere Versuchsmoste sind bereits fertig bzw. teilweise vergoren.
Der Alkoholausbeutefaktor beträgt demnach bei den Weißburgunder Weinen 0,68-0,71 !!!
Die Gesamtsäure ist weiterhin nach der Gärung immer um mindestens 1,5 g/l bis 2,4 g/l höher als im Most gemessen.
Jedoch ist noch kaum Weinstein ausgefallen.
Die Weine gärten recht langsam. Achten Sie auf die Nährstoffwerte, welche in einem unteren Bereich liegen. Wein 19 blieb bei 25,7 g/l Gesamtzucker stehen und musste neuerlich angegoren werden!
Das Weinsäure-Äpfelsäureverhältnis liegt in einem sehr guten Bereich! Hoher Reifegrad und deutliche Apfelsäure Veratmung!
Auch die pH-Werte liegen noch im unteren guten Bereich!
Die Gesamtphenolwerte liegen in einem guten Bereich!
Weiters blieben die Weine sehr reduktiv! Kaum Oxidationstendenzen.
Die Flüchtigen Säuren liegen in einem normalen Bereich!
Wir hoffen Ihnen damit einen kleinen Anhaltspunkt gegeben zu haben und werden Sie noch weiter die nächsten Wochen informieren.
Ing. Helmut Hirzer und Mathias Lieleg
Weinbauverband Steiermark
Beratungslabor Silberberg
Traubenpreisempfehlung 2024
Unten im Download ist die aktuelle Traubenpreisliste zu finden.
Inhalte Winterseminare 2024 zum Download bereit
Sie finden die Zusammenfassungen der Vorträge unten im Downloadbereich!
Information zur Umstellungsförderung
Seit 16. Oktober ist es wieder möglich Anträge im Bereich der Umstellungsförderung zu stellen.
Um diese Förderung zu erhalten, muss eine Pflanzgenehmigung nach einer Rodung oder eine Pflanzgenehmigung durch eine Übertragung, vorhanden sein. Weingärten welche aufgrund einer Neuauspflanzungsgenehmigung errichtet werden sind nicht förderfähig.
Gefördert werden die Weingartenumstellung (Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik) und die Neuerrichtung oder Rekultivierung von Mauer- oder Böschungsterrassen.
Die Summe aller umgestellten Flächen muss mindestens 20Ar bzw. auf Steinmauer-Terrassenanlagen mindestens 250 Rebstöcke betragen. Es sind nur Weingärten förderfähig, welche auf einer Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingarten basieren. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Förderantrag 2024 gestellt wird, darf der bestehende Weingarten spätestens 2004 gepflanzt worden sein. Ausgenommen sind Weingärten, welche aufgrund eines gutachterlich nachgewiesen Frostschadens, einer behördlichen Anordnung infolge einer Pflanzenkrankheit oder nachweislich aufgrund einer Hangrutschung, gerodet werden mussten.
Der Förderantrag muss im eAMA auf der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden. Für die Antragstellung wird die Handysignatur benötigt. Der Förderantrag muss vor der Auspflanzung des Weingartens eingebracht werden. Die Rodung des Weingartens und die Bodenbearbeitung kann jedoch vor der Antragstellung durchgeführt werden.
Der Arbeitsbeginn bei Mauer- und Böschungsterrassen sind die Grabungsarbeiten.
Die Umstellungsflächen werden im Zuge der Antragstellung mittels AMA-GIS festgelegt.
Für die Abwicklung des Förderantrages sind grundsätzlich keine Rechnungen erforderlich.
Diese können jedoch bei einer Vor-Ort-Kontrolle verlangt werden, damit der Arbeitsbeginn festgestellt werden kann.
Die Fertigstellung des Umstellungsprojektes muss innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung umgesetzt und auf der DFP gemeldet werden.
Die Beihilfe für die Weingartenumstellung wird als Pauschale pro Hektar je nach Hangneigungsklasse ausbezahlt. Die Einteilung in Ebene, Hanglage (>18%) und Steillage (>25%) erfolgt durch ein digitales Geländehöhenmodell.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt auf der AMA-Homepage unter Sektor- und Projektmaßnahmen/Förderungen und Fristen/Bereich Wein/58-01 Umstellungsförderung oder bei der zuständigen Weinbauberatung.
Neues Beratungsprodukt "Pflanzenschutzwarndienst im Weinbau"
Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.
Nachmeldung Riedenerfassung
Im Downloadbereich finden Sie einen Meldebogen für die Nennung neuer Rieden.
Übersicht Registrierungsauflagen Weinbau PSM
Die Zulassungsbestimmungen werden bei Pflanzenschutzmittelregistrierungen immer umfangreicher und komplexer. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht mit speziellen Registrierungsauflagen bei einzelnen Pflanzenschutzmitteln. Weitere Informationen finden Sie in der Beratungsbroschüre "Leitlinie für den Integrierten Weinbau"
Neues Herkunftssystem in der Steiermark
Mit dem Jahrgang 2018 beginnt eine neue Ära für den steirischen Wein. Mit der Einführung des neuen "Herkunftssystem Steiermark" wird im Marketing von einen austauschbarem Sortenmarketing zu einem unverwechselbarem Herkunftsmarketing gewechselt.
Drei DAC-Gebiete - ein System: Die acht derzeit wichtigsten Rebsorten der Steiermark stehen allen Betrieben in allen drei Ebenen zur Verfügung, für Schilcher Weststeiermark und Klöcher Traminer gibt es zusätzlich eigene Regelungen.
Weiterführende Informationen (u.a. auch Musteretiketten) finden Sie unten im Downloadbericht in der Broschüre Herkunftssystem Steiermark.
Downloads zum Thema
- Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung PDF 430,72 kBZutatenliste und Nährwertkennzeichnung
- Formular Frostschadenszuschuss 2024 PDF 109,50 kBVorlage Beantragung Frostentschädigung 2024 Wein
- AT Hagel 2023 bez gruen PNG 1,07 MBÜbersicht Hagelschäden 2023
- weine 0224 PDF 309,67 kBWeinanalyse 2024
- Traubenbasispreisempfehlung für Qualitätsweintrauben 2024 PDF 194,50 kBTraubenpreisempfehlung 2024
- Winterseminar Hartinger 20240215 PDF 1,24 MBWinterseminar 2024 Teil 1 Hartinger/Palz
- Winterseminar Neuherz Online PDF 1,29 MBWinterseminar Präsentation Teil 2 Neuherz/Palz
- Pflanzenschutz Klement 20240215 PDF 1,69 MBWinterseminar 2024 Pflanzenschutz Klement
- Artikel Umstellungsförderung PDF 110,17 kBArtikel Information Umstellungsförderung 20231018
- Traubenbasispreisempfehlung 2023 PDF 194,33 kBTraubenbasispreisliste 2023
- Anmeldeformular Weinbauverband Steiermark 2023 final PDF 111,95 kBAnmeldeformular Warndienst
- Änderung der Weinmarktmaßnahmen PDF 624,47 kB
- Broschüre Herkunftssystem Steiermark 20180928 PDF 0,97 MBBroschüre Herkunftssystem Steiermark
- Ausbildungsbescheinigung Beantragung PDF 62,78 kBInformationen zur Beantragung der Ausbildungsbescheinigung