Weinbau
Information zur Umstellungsförderung
Seit 16. Oktober ist es wieder möglich Anträge im Bereich der Umstellungsförderung zu stellen.
Um diese Förderung zu erhalten, muss eine Pflanzgenehmigung nach einer Rodung oder eine Pflanzgenehmigung durch eine Übertragung, vorhanden sein. Weingärten welche aufgrund einer Neuauspflanzungsgenehmigung errichtet werden sind nicht förderfähig.
Gefördert werden die Weingartenumstellung (Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik) und die Neuerrichtung oder Rekultivierung von Mauer- oder Böschungsterrassen.
Die Summe aller umgestellten Flächen muss mindestens 20Ar bzw. auf Steinmauer-Terrassenanlagen mindestens 250 Rebstöcke betragen. Es sind nur Weingärten förderfähig, welche auf einer Rodung eines mindestens 20 Jahre alten Weingarten basieren. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Förderantrag 2024 gestellt wird, darf der bestehende Weingarten spätestens 2004 gepflanzt worden sein. Ausgenommen sind Weingärten, welche aufgrund eines gutachterlich nachgewiesen Frostschadens, einer behördlichen Anordnung infolge einer Pflanzenkrankheit oder nachweislich aufgrund einer Hangrutschung, gerodet werden mussten.
Der Förderantrag muss im eAMA auf der Digitalen Förderplattform (DFP) gestellt werden. Für die Antragstellung wird die Handysignatur benötigt. Der Förderantrag muss vor der Auspflanzung des Weingartens eingebracht werden. Die Rodung des Weingartens und die Bodenbearbeitung kann jedoch vor der Antragstellung durchgeführt werden.
Der Arbeitsbeginn bei Mauer- und Böschungsterrassen sind die Grabungsarbeiten.
Die Umstellungsflächen werden im Zuge der Antragstellung mittels AMA-GIS festgelegt. Da diese AMA-GIS-Umsetzung aus technischen Gründen zurzeit noch nicht anwendbar ist können die Anträge noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Daher empfiehlt die AMA mit der Antragstellung bis in etwa Ende des Jahres mit der Antragstellung zu warten.
Sollten bereits jetzt Anträge gestellt werden, sind folgende Angaben im Feld „Kurzbeschreibung zum Projekt“ anzuführen:
- Name des Feldstücks
- Feldstücksnummer
- Ausmaß der Umstellungsfläche/ Länge der Böschungsterrasse/ Fläche der Mauerterrasse
- Sortenumstellung oder Änderung der Bewirtschaftungstechnik
Sobald die GIS Applikation umgesetzt ist werden die Betriebe via E-Mail über die Vervollständigung des Antrages Informiert.
Für die Abwicklung des Förderantrages sind grundsätzlich keine Rechnungen erforderlich.
Diese können jedoch bei einer Vor-Ort-Kontrolle verlangt werden, damit der Arbeitsbeginn festgestellt werden kann.
Die Fertigstellung des Umstellungsprojektes muss innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung umgesetzt und auf der DFP gemeldet werden.
Die Beihilfe für die Weingartenumstellung wird als Pauschale pro Hektar je nach Hangneigungsklasse ausbezahlt. Die Einteilung in Ebene, Hanglage (>18%) und Steillage (>25%) erfolgt durch ein digitales Geländehöhenmodell.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt auf der AMA-Homepage unter Sektor- und Projektmaßnahmen/Förderungen und Fristen/Bereich Wein/58-01 Umstellungsförderung oder bei der zuständigen Weinbauberatung.
Hinweise vom Beratungslabor des Weinbauverbandes in Silberberg:
Sehr geehrte Weinbaubetriebe! Die letzten Versuchsmoste diesen Jahres sind bereits fertig vergoren.
Der Alkoholausbeutefaktor beträgt demnach bei den Weinen mit weniger Säure 0,69-0,70 !!!
Bei Weinen mit hohen Säuregehältern beträgt der Alkoholausbeutefaktor 0,66-0,68 !!!
Die Gesamtsäure ist weiterhin nach der Gärung immer um mindestens 1,0 g/l höher als im Most gemessen.
Die Weine gärten recht zügig. Achten Sie dennoch auf die Nährstoffwerte, welche in einem normalen Bereich liegen.
Das Weinsäure-Äpfelsäureverhältnis liegt in noch keinem guten Bereich! Noch keine physiologische Reife!
Auch die pH-Werte liegen noch im unteren guten Bereich!
Die Gesamtphenolwerte liegen nunmehr in einem normalen Bereich!
Negativ war die schnelle und starke Oxidationstendenz. Deutliche Bräunungen und bereits Pinking Anklänge!
Die Flüchtigen Säuren liegen in einem normalen Bereich! Trotzdem auf Kirschessigfliegenbefall achten!
Aktuelle Reifeparameterwerte, Wein- und Mostanalysen Lese 2023
Im Downloadbereich unten finden Sie aktuelle Reifeparameterwerte sowie Wein- und Mostanalysen für die Südsteiermark.
Traubenbasispreisliste 2023
Die aktuelle Traubenbasispreisliste finden Sie unten im Downloadbereich.
Neues Beratungsprodukt "Pflanzenschutzwarndienst im Weinbau"
Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.
Traubenpreisempfehlung 2022
Die aktuelle Traubenpreisempfehlung finden Sie unten im Downloadbereich!
Nachmeldung Riedenerfassung
Im Downloadbereich finden Sie einen Meldebogen für die Nennung neuer Rieden.
Übersicht Registrierungsauflagen Weinbau PSM
Die Zulassungsbestimmungen werden bei Pflanzenschutzmittelregistrierungen immer umfangreicher und komplexer. Im Downloadbereich finden Sie eine Übersicht mit speziellen Registrierungsauflagen bei einzelnen Pflanzenschutzmitteln. Weitere Informationen finden Sie in der Beratungsbroschüre "Leitlinie für den Integrierten Weinbau"
Neues Herkunftssystem in der Steiermark
Mit dem Jahrgang 2018 beginnt eine neue Ära für den steirischen Wein. Mit der Einführung des neuen "Herkunftssystem Steiermark" wird im Marketing von einen austauschbarem Sortenmarketing zu einem unverwechselbarem Herkunftsmarketing gewechselt.
Drei DAC-Gebiete - ein System: Die acht derzeit wichtigsten Rebsorten der Steiermark stehen allen Betrieben in allen drei Ebenen zur Verfügung, für Schilcher Weststeiermark und Klöcher Traminer gibt es zusätzlich eigene Regelungen.
Weiterführende Informationen (u.a. auch Musteretiketten) finden Sie unten im Downloadbericht in der Broschüre Herkunftssystem Steiermark.
Downloads zum Thema
- Artikel_Umstellungsförderung PDF 110,17 kBArtikel Information Umstellungsförderung 20231018
- Weinanalysen0323 PDF 326,95 kBWeinanalysen03
- Weine 0223 PDF 38,44 kBWeinanalyse 20230927
- Weinanalysen0123 PDF 314,08 kBWeinanalysen
- Mostuntersuchungen 20230926 PDF 311,53 kBMostanalysen 20230926
- moste0223 PDF 297,01 kBMostanalysen 20230923
- moste 0123 PDF 38,33 kBMostanalysen Müller-Thurgau 2023
- Reifeverlauf Südsteiermark 20231002 PDF 53,84 kBReifeparameter Süd 20231002
- Traubenbasispreisempfehlung 2023 PDF 194,33 kBTraubenbasispreisliste 2023
- Anmeldeformular_ Weinbauverband Steiermark_2023_final PDF 111,95 kBAnmeldeformular Warndienst
- Änderung der Weinmarktmaßnahmen PDF 624,47 kB
- Broschüre Herkunftssystem Steiermark 20180928 PDF 0,97 MBBroschüre Herkunftssystem Steiermark
- Ausbildungsbescheinigung Beantragung PDF 62,78 kBInformationen zur Beantragung der Ausbildungsbescheinigung
- Vollmacht_zur_Auslagerung_von_Pflanzenschutzarbeiten PDF 68,26 kBVollmacht PS