Was bei höherer Gewalt an die AMA zu melden ist
Was wird unter „höherer Gewalt“ verstanden?
Dies sind unvorhersehbare Ereignisse
am landwirtschaftlichen
Betrieb, die die Einhaltung
von Öpul-Verpflichtungen
teilweise oder gänzlich verhindern.
Schwere Naturkatastrophen
wie Hagel, Hochwasser,
Abschwemmungen und
Muren können einen Fall höherer
Gewalt oder einen Fall eines
außergewöhnlichen Umstands
darstellen.
Ab wann beginnt die 15-Tage- Frist zu laufen?
Die 15-Tage-Frist läuft ab dem
Zeitpunkt, ab dem es dem betroffenen
Antragsteller möglich
und zumutbar ist, das
Schadensausmaß zu verifizieren
und eine Meldung vorzunehmen.
Die Vorabmeldung
der Landwirtschaftskammer
Steiermark an die AMA betreffend
geschädigter Gebiete ersetzt
keinesfalls einzelbetriebliche
Meldungen.
Bei welchen Ereignissen muss ich eine einzelbetriebliche Meldung (unabhängig der Vorabmeldung durch die Landwirtschaftskammer Steiermark) an die AMA vornehmen?
- Beantragte Öpul-Landschaftselemente, wie beispielsweise Einzelbäume, werden durch ein Unwetter zerstört und es wird keine Ersatzpflanzung getätigt: Eine einzelbetriebliche Meldung der höheren Gewalt ist notwendig.
- Kann die Fläche nicht mehr vor dem Mehrfachantrag 2022 beziehungsweise vor der Vegetationsperiode rekultiviert werden, muss die Fläche im nächsten Mehrfachantrag 2022 als „sonstige Fläche“ beantragt werden.
- Ist die Fläche so stark betroffen, dass sie nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert werden kann, ist die Fläche ab 2022 aus dem Mehrfachantrag zu streichen. Hier ist es besonders wichtig, rechtzeitig eine Höhere-Gewalt- Meldung an die AMA zu senden, da bei positiver Beurteilung die Flächenreduktion keine Sanktion oder Rückforderung auslöst.
- Bei geschädigten Naturschutzflächen ist eine Meldung an die Steiermärkische Landesregierung (Abteilung 13) notwendig, wenn die Nutzung oder Pflege der Projektflächen nicht so, wie in der Projektbestätigung vorgeschrieben, durchgeführt werden kann. Werden die Projektbestätigungsauflagen durch die Naturschutzabteilung abgeändert, ist keine Meldung an die AMA erforderlich. Können jedoch die Projektbestätigungsauflagen nicht eingehalten oder die Flächen nicht mehr rekultiviert werden, ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA erforderlich.
- Ist es notwendig, bestehende Biodiversitätsflächen aufgrund des Schadensereignisses zu verlegen, da sie ebenfalls nicht mehr rekultiviert werden können, bedarf dies auch einer Meldung an die AMA.
Wie soll eine Höhere-Gewalt- Meldung an die AMA aussehen?
Es sind entsprechende Nachweise
(zum Beispiel Schadensprotokoll
der Hagelversicherung)
anzufügen oder nachzureichen.
Das Schadensereignis
sollte ausreichend dokumentiert
werden (Fotos).
Wo kann ich die Höhere-Gewalt- Meldung einreichen?
Mit den entsprechenden Unterlagen
kann die zuständige
Bezirkskammer eine einzelbetriebliche
Meldung mit
dem Antragsteller durchführen.
Dies kann auch selbsttätig
durch den geschädigten
Antragsteller online per eAMA
durchgeführt werden.
Weitere Infos
In Ihrer zuständigen
Bezirkskammer oder unter
www.ama.at.