Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Presse
  • Kleinanzeigen
  • Karriere
  • Wir über uns
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Steiermark logo
LK Steiermark logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Bauen
    • Betrieb & Unternehmen
    • Biozentrum Steiermark
    • Direktvermarktung
    • Energie, Klima und Bioressourcen
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzen
    • Recht
    • Tiere
    • Urlaub am Bauernhof
  • Steiermark
    • Steiermark
    • Kampagne: Unsere Jugend unser Land
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
      • Leitbild
    • Tätigkeitsbericht
    • Bezirkskammer
      • Bezirkskammer
      • Deutschlandsberg
      • Graz und Umgebung
      • Leibnitz
      • Liezen
      • Murau
      • Murtal
      • Obersteiermark
      • Hartberg-Fürstenfeld
      • Südoststeiermark
      • Voitsberg
      • Weiz
      • Weststeiermark
    • Vifzack 2024
    • Bauernhof des Jahres 2024
      • Bauernhof des Jahres 2024
      • Bauernhof des Jahres 2023
      • Bauernhof des Jahres 2022
    • Bäuerinnen
    • Verbände Übersicht
    • Landwirtschaftliche Mitteilungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Veranstaltungen
    • Presse
    • Downloads
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung(current)2
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg und Qualität
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Schule am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Bauen
    • Betrieb & Unternehmen
    • Biozentrum Steiermark
    • Direktvermarktung
    • Energie, Klima und Bioressourcen
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzen
    • Recht
    • Tiere
    • Urlaub am Bauernhof
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Presse © Archiv
    Presse
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Steiermark
  2. Förderungen
  3. Abwicklung
  4. Österreichweit
  • Drucken
  • Empfehlen
21.06.2023 | von Agrarmarkt Austria - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

Mit der neuen GAP wurden die Auflagen der Cross Compliance und von Greening mit einigen Neuerungen unter dem Begriff "Konditionalität" zusammengefasst. Trotz dieser Fusion bleiben jedoch die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) gleich.

Gewässerrandstreifen Wartberg
Die Konditionalität besteht aus 10 GLÖZ Standards und 11 GABs und müssen jährlich auf mindestens 1% der antragstellenden Betriebe kontrolliert werden. © BWSB/Wallner
Gemäß EU-Vorgabe müssen pro Jahr mindestens 1% aller Betriebe, die flächen- und tierbezogene Förderungen beantragen, für eine VOK ausgewählt werden und auf die Einhaltung der Konditionalitätsbestimmungen von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.

Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Dabei kann ein Betrieb ausschließlich für Konditionalität ausgewählt sein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen der GAP. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist.

Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle

Nach EU-Recht sollen die Kontrollen grundsätzlich unangekündigt erfolgen. Die VOK kann aber auch angekündigt werden, wenn der Prüfzweck dadurch nicht gefährdet ist und dies für eine effiziente Durchführung erforderlich ist. Die Ankündigungsfrist darf dann 14 Kalendertage nicht überschreiten.

Anwesenheit des Bewirtschafters wichtig

Bei der Kontrolle hat eine geeignete und informierte Auskunftsperson, im Regelfall die antragstellende Person anwesend zu sein, Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen förderungsrelevanten Dokumente vorzulegen.

Die Kontrollorgane werden in jedem Fall im Anschluss an die Kontrolle gemeinsam mit der auskunftserteilenden Person das Kontrollergebnis durchbesprechen. Dabei sind die Kontrollorgane nicht befugt, Auskünfte über die Rechtsfolgen bzw. mögliche Sanktionen aus der VOK zu geben, da die Zuständigkeit für die Beurteilung bei den Fachabteilungen der AMA liegt.

Kontrollumfang

Konditionalitäts-Kontrollen der AMA betreffen immer den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb mit allen beantragten Flächen und Tieren sowie alle auf den Betrieb ausgewählten Anforderungen und Standards, wobei mindestens 50% der von den jeweiligen Anforderungen und Standards betroffenen Fläche zu besichtigen ist.

Stellungnahme zur Kontrolle

Festgestellte Auffälligkeiten werden umfangreich und detailliert am Kontrollbericht dargelegt, der im Fall einer Auffälligkeit nach Abschluss der Kontrolle versandt wird. Seit dem Kalenderjahr 2022 wird der Kontrollbericht für alle jene, die sich für die elektronische Zustellung registriert haben, in MeinPostkorb versendet. Weiterführende Informationen zur elektronischen Zustellung sind zu finden unter: https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung.html.

Umfang der Konditionalität

Wie die bisherigen Cross-Compliance-Bestimmungen besteht die Konditionalität aus zwei Blöcken:

Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). In der Kontrollzuständigkeit der AMA liegen alle unten angeführten Themenbereiche.

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ)

  •  Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1)
  • Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen (GLÖZ 2)
  • Verbot Des Abbrennens Von Stoppelfeldern (GLÖZ 3)
  • Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4)
  • Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion (GLÖZ 5)
  • Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6)
  • Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel (GLÖZ 7)
  • Nichtproduktive Flächen und Bereiche / Erhalt von Landschaftselementen/Verbot des Schnittes von Hecken und Bäumen (GLÖZ 8)
  • Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von umweltsensiblen Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (GLÖZ 9)
  • Kontrolle diffuser Quellen auf Phosphate (GLÖZ 10)

Besonders hervorzuheben ist GLÖZ 4, der die Pufferstreifen entlang von Wasserläufen umfasst. Bei diesem Standard ist auf direkt an Gewässer angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen beim Ausbringen von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln das Einhalten eines 3 m Abstandes zu Gewässern vorgesehen. Zusätzlich ist bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, die direkt an Gewässer angrenzen, welche laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine Zielverfehlung aufgrund stofflicher Belastung gemäß der EU- Wasserrahmenrichtlinie (ab Stufe 3 "mäßig") aufweisen, auf einer Breite von mind. 10 Metern zu stehenden Gewässern und mind. 5 m zu Fließgewässern ein dauerhaft bewachsener Pufferstreifen anzulegen. Auf diesen Pufferstreifen darf keine Bodenbearbeitung, keine Düngung, keine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und kein Umbruch von Dauergrünland vorgenommen werden.

Dieser 5 m Pufferstreifen wurde in der Vorbereitung der GAP-Periode 23-27 vor Ort vermessen und erhoben und ist im INVEKOS-GIS der AMA ersichtlich.

Eine Beweidung der Pufferstreifen ist grundsätzlich möglich, allerdings haben die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Sorge zu tragen, übermäßige punktuelle Einträge in die Gewässer zu vermeiden (z.B. Futterstellen nicht in unmittelbarer Nähe der Gewässer platzieren).

Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) in der Kontrollzuständigkeit der AMA

  • Wasserbewirtschaftung und Bewässerung (WAB)
  • Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (NIT)
  • Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (VS/FFH)
  • Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Die GABs zu Lebensmittelsicherheit, Hormonanwendung und Tierschutz liegen in der Kontrollzuständigkeit der Länder. Die meisten Änderungen in der GAP ab 2023 gibt es beim "Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat" (NIT). Diese Grundanforderung wird in Österreich durch die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) geregelt, die seit 01. Jänner 2023 in einer neuen Fassung vorliegt. Neuerungen betreffen beispielsweise die Verbotszeiträume, die Düngung entlang von Wasserläufen und die Vorgaben zur Düngerausbringung.

Überarbeitet wurden ebenfalls die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Lagerung von Stallmist. Hierbei sind vor allem die Auflagen, für die Zwischenlagerung bis zu einer Dauer von fünf Tagen, sowie hinsichtlich der Lagerung zur Kompostierung hervorzuheben.

Genauere Informationen zu den einzuhaltenden Vorgaben sind zu finden unter: https://www.ama.at/getattachment/1e65f2ee-8453-4dea-b515-0d178a6fb693/Konditionalitaet_2023_Merkblatt_v3.pdf

Links zum Thema

  • Elektronische Zustellung
  • AMA-Merkblatt Konditionalität Stand März 2023
  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023Mit der neuen GAP und ihren geänderten Vorgaben wurde die Systematik der Kontrolle des MFA geändert, die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) jedoch bleiben gleich.
  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin von der Agrarmarkt Austria (AMA) zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben überprüft werden. Von dieser Regelung sind auch die Almflächen betroffen.

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Steiermark

  • AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024

  • Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

  • ID Austria ersetzt ab 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur

  • Agrarmarketingbeitrag 2023 ausschließlich über den Mehrfachantrag

  • AMA: Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

  • AMA MFA Fotos App wird um neue Funktionalitäten erweitert

  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

  • Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Kartierung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

  • Mein Postkorb: Schreiben durch AMA in elektronischer Form

  • Neuerungen bei der Beantragung von gealpten Pferden und anderen Equiden

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Forstliche Ausbildungsstätte Pichl
  • Landjugend Steiermark
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Steiermarkhof
  • Rinderzucht Steiermark
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at
  • lkdigital.at

Über uns

Lk Online © 2023 stmk.lko.at

Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

Telefon: +43 (0) 316 8050-0
E-Mail: office@lk-stmk.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Gewässerrandstreifen Wartberg
Die Konditionalität besteht aus 10 GLÖZ Standards und 11 GABs und müssen jährlich auf mindestens 1% der antragstellenden Betriebe kontrolliert werden. © BWSB/Wallner