ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung
Um weiterhin hohe datenschutzrechtliche Standards bei der Online-Identifikation zu gewährleisten, ermöglicht die AMA seit Beginn der GAP-Periode 2023-2027 das Absenden von Anträgen nur mehr mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift mittels ID Austria. Mit diesem staatlichen elektronischen Identitätsnachweis können bereits über 200 Behördenwege (bspw. Finanz-Online, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto) online erledigt werden. Insgesamt stehen über 400 Dienste zur Verfügung, u.a. das Vorweisen von Ausweisdokumenten in digitaler Form (z.B. Führerschein, Altersnachweis).
ID Austria beim Mehrfachantrag
Das Absenden eines Mehrfachantrags (MFA) sowie von Korrekturen zum MFA ist nur mittels ID Austria möglich, Rindermeldungen und Eingaben (EON) können weiterhin auch nach Einstieg mittels eAMA PIN-Code vorgenommen werden. Ausschließlich bei Inanspruchnahme der Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer bei der Antragseinreichung darf in begründeten Fällen, wo dies nicht anders möglich ist, die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung vom Antragsteller noch per Hand und somit ohne Verwendung der ID Austria erfolgen. Dennoch wird dringend empfohlen, sich so rasch wie möglich für die ID Austria registrieren zu lassen.
ID Austria in der Digitalen Förderplattform
Der Einstieg in die Digitale Förderplattform und somit auch die Antragstellung (Förderantrag und Zahlungsantrag) für Fördermaßnahmen wie die Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie sind ausschließlich unter Verwendung der ID Austria möglich.
Ausstellung der ID Austria
Die Ausstellung der ID Austria erfolgt ausschließlich durch offizielle Regierungsbehörden wie der Passbehörde, der Landespolizeidirektion oder dem Finanzamt und bedarf stellenweise einer Terminvereinbarung. Dasselbe gilt für das Zurücksetzen des Passworts. Die Überprüfung des ID Austria Passworts bereits vor dem Termin zur MFA-Abgabe auf der Bezirksbauernkammer wird daher dringend empfohlen.
Um die ID Austria nutzen zu können, muss das Smartphone über eine Gesichts-/Iriserkennung bzw. Fingerabdruck-Funktion verfügen und die App “Digitales Amt“ in der aktuellsten Version installiert sein. Weiter sind ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen.
Ist eine Antragsabgabe für den Bewirtschafter selbst nicht möglich, kann einer Person zum Arbeiten im eAMA (inkl. Antragsabgabe) eine elektronische Vollmacht ausgestellt werden. Dies erfolgt entweder über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde oder das Unternehmensservice Portal (USP).
Um die ID Austria nutzen zu können, muss das Smartphone über eine Gesichts-/Iriserkennung bzw. Fingerabdruck-Funktion verfügen und die App “Digitales Amt“ in der aktuellsten Version installiert sein. Weiter sind ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen.
Ist eine Antragsabgabe für den Bewirtschafter selbst nicht möglich, kann einer Person zum Arbeiten im eAMA (inkl. Antragsabgabe) eine elektronische Vollmacht ausgestellt werden. Dies erfolgt entweder über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde oder das Unternehmensservice Portal (USP).