Rechtliche Tipps rund um den Ausritt
Viele wollen das schöne Wetter dazu nutzen, um
ein bisschen Zeit in der freien
Natur zu verbringen, die
einen machen einen Spaziergang,
die anderen fahren mit
dem Mountainbike und manche
schwingen sich in den
Sattel. Doch Vorsicht: nicht
überall wo spazieren gegangen
werden darf, darf auch Rad gefahren
oder geritten werden.
Der Wald steht der Öffentlichkeit
zwar zu Erholungszwecken
zur Verfügung, aber um
den Waldbestand, die Tiere
und allenfalls sich selbst oder
andere Nutzer, nicht zu gefährden,
dürfen die markierten
Wege nicht verlassen werden
und für das Reiten und
Radln ist jedenfalls vorher die
Zustimmung des Grundeigentümers
einzuholen – außer es
bestehen ausgewiesene Reit- oder
Radwege.
Im Forstgesetz sind für die
Beschädigung junger Bäume,
und somit des Waldes, hohe
Strafen bis zu 730 Euro vorgesehen.
Haftungsfrage
Unerlaubtes Reiten auf Forststraßen
oder sonstigen Waldflächen
bedeutet aber auch
Selbstgefährdung und birgt
Haftungsrisiken, etwa bei Unfällen
mit Waldbewirtschaftern
oder Fußgängern. Daher
ist es Pferdehaltern und Reitern
dringend anzuraten eine
entsprechende Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Der
Waldeigentümer haftet nämlich
grundsätzlich nicht, wenn
die Benützung des Weges erkennbar
unerlaubt erfolgt.
Das Reiten im Wald abseits
von Forststraßen oder sonstigen
vom Waldeigentümer ausdrücklich
der Allgemeinheit
gewidmeten Waldwegen, erfolgt
hinsichtlich des Zustandes
des Waldbodens und Bewuchses
grundsätzlich auf eigenes
Risiko. Besondere Vorsicht
ist auch bei Holzlagerplätzen,
Seilkrankanlagen und
allen sonstigen Flächen, an denen
gefährliche Schlägerungs- oder
Waldarbeiten durchgeführt
werden, geboten. Diese
sind auch vom freien Betretungsrecht
ausgenommen. Um
Gefahren zu vermeiden sollten
solche Flächen großräumig
umgangen werden.
Reiten auf öffentlichen Straßen
Auch auf öffentlichen Straßen
dürfen nur Personen reiten,
die körperlich geeignet, des
Reitens kundig sind und das
16. Lebensjahr vollendet haben.
Sind die Reiter jünger,
so dürfen sie nur in Begleitung
Erwachsener reiten. Bei
schlechten Sichtverhältnissen
müssen sie außerdem entsprechend
gekennzeichnet sein
(Laterne, Reflektoren, etc.).
Um ein gutes Miteinander zu
erreichen und den Wald so
lange wie möglich als Erholungsraum
für Jedermann nutzen
zu können, sollten diese
gesetzlichen Grenzen beachtet
werden, da nicht nur die Natur
gestört wird, sondern man sich
selbst und andere auch leicht
in Gefahr bringen kann.