Meldung von Schäden durch Rabenvögel
Durch die gemeldeten Schäden im Jahr 2022 konnte wieder die Verordnung: „Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen“ vom Land Steiermark im August 2023 erlassen werden, diese ist jedoch nur bis Juli 2026 aufrecht.
Um die Verlängerung der Krähen-Verordnung sicherzustellen, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da der Zustand der Krähenpopulation beobachtet wird, ist es wichtig auch von Seiten der Landwirtschaft auftretende Schäden zu dokumentieren.
Mögliche Schäden bitte an Franz Fiedler unter der Telefonnummer 03332/62623-4641 oder per mail an franz.fiedler@lk-stmk.at melden.
Folgende Daten werden benötigt:
• Fotos der Schäden
• Art der Kultur bzw. Erntegut
• Fläche/Stück/Menge
• Zeitraum
Wir bitten um Ihre Mithilfe!
Um die Verlängerung der Krähen-Verordnung sicherzustellen, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Da der Zustand der Krähenpopulation beobachtet wird, ist es wichtig auch von Seiten der Landwirtschaft auftretende Schäden zu dokumentieren.
Mögliche Schäden bitte an Franz Fiedler unter der Telefonnummer 03332/62623-4641 oder per mail an franz.fiedler@lk-stmk.at melden.
Folgende Daten werden benötigt:
• Fotos der Schäden
• Art der Kultur bzw. Erntegut
• Fläche/Stück/Menge
• Zeitraum
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