Land schnürte Corona-Hilfspaket
Als erstes und bisher einziges Bundesland hat das Land Steiermark für die steirischen Bäuerinnen und Bauern ein Hilfspaket geschnürt. Es besteht aus einem Maßnahmenbündel mit vier wesentlichen Teilen: dem Rinderpaket, dem Forstpaket, dem Liquiditätspaket und dem Nothilfepaket. „Die Corona-Krise trifft unsere Bäuerinnen und Bauern hart. Für mich ist es selbstverständlich, ihnen mit tatkräftiger Hilfe zur Seite zu stehen“, unterstreicht Landesrat Johann Seitinger, der dieses Hilfspaket mit der Landesregierung und in Abstimmung mit der Kammerführung auf den Weg gebracht hat.
„Dieses Hilfspaket ist ein wichtiges Signal an die steirischen Bäuerinnen und Bauern, vor allem auch an die stark betroffenen Rinderbauern und Waldbesitzer. Es entlastet darüber hinaus bei Liquiditätssorgen und ermöglicht eine existenzsichernde Notstandshilfe“, betont Kammerpräsident Franz Titschenbacher. Sein Dank gilt LH Hermann Schützenhöfer, LH-Stv. Anton Lang und Agrarlandesrat Johann Seitinger.
Neben dem Maßnahmenpaket für die Landwirtschaft richtet das Land Steiermark für arbeitslos gewordene Arbeitnehmer eine Corona-Arbeitsstiftung ein, unterstützt den Tourismus mit einem Investitionspaket und entlastet Familien rückwirkend für zwei Monate von Elternbeiträgen an Betreuungseinrichtungen. Darüberhinaus werden die Gesundheitsdienstleister vom Krankenhaus bis zur mobilen Hauskrankenpflege bei der Beschaffung von Schutzausrüstung unterstützt.
Bei der Präsentation des Hilfspaketes für die Land- und Forstwirtschaft ging LH Hermann Schützenhöfer auf die coronabedingt schwierige Situation der Bäuerinnen und Bauern ein und hob insbesondere die notwendige Hilfe für die Rinderbauern hervor. Der Landeshauptmann: „Unseren Rinderbäuerinnen und Rinderbauern verlangt die Corona-Krise besondere Härten durch massive Einkommenseinbußen durch den Wegfall des Außer-Haus-Verzehrs in Gastronomie und Großküchen ab“. Das geschnürte Rinderpaket solle zur Abmilderung des Preisverfalls beitragen, sagte Schützenhöfer. Stark im Fokus der beiden Regierungsspitzen ist auch die Forstwirtschaft. Sie spiele bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle. LH-Stv. Anton Lang: „Gerade deshalb brauchen die Forstwirte eine rasche Hilfe. Das Land unterstützt die Errichtung von Nass- und Trockenlagern, um unsere Wälder vor Borkenkäfer-Kalamitäten wirksam und effizient zu schützen“.
Corona-Hilfen von Land und Bund
Ein Überblick: Die Bauernvertretung hat mit der Landes- und Bundesregierung Unterstützungs-
maßnahmen verhandelt, um den wirtschaftlichen Schaden der Corona-Krise abzufedern.
Landesunterstützungen
Rinderpaket: Damit sollen Umsatzeinbußen bei der Schlacht- und Zuchtrindervermarktung abgefedert, die Vermarktung in Richtung Schlachthöfe sowie über Versteigerungen und Exporte von Zuchtrindern aufrechterhalten werden. Ansuchen können natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Steiermark führen. Entschädigungszeit raum: 1. April bis 30. Juni 2020. Anträge sollen über ein einfaches Formular online über die Homepages der Rinderzucht Steiermark und der Erzeugergemeinschaft Steirisches Rind gestellt werden können. Für maximal 10 Schlachtkühe und 50 sonstige Schlachtrinder beträgt die Entschädigung: 140 Euro pro Schlachtkuh, 100 Euro pro männliches Schlachtrind, 70 Euro je Kalbin und 30 Euro je Kalb bis 12 Monate. Zuchtrinder: Kühe und trächtige Kalbinnen werden mit 200 Euro sowie Jungrinder mit 150 Euro unterstützt. Anträge sollen ab 28. Mai 2020 gestellt werden können. Am Antragssystem wird mit Hochdruck gearbeitet. Anfragen: Anna Bauer, Horst Jauschnegg, anna.bauer@lk-stmk.at, horst.jauschnegg@lk-stmk.at, 0316/8050-1220
Forstpaket: Wenn durch Zufuhrbeschränkungen der Holz- und Sägeindustrie oder bei Kalamitäten Rundholz nicht rasch sowie rechtzeitig zum Verarbeiter transportiert werden kann, wird die Anlieferung von Holz steirischer Betriebe vom 16. März bis 31. Dezember 2020 auf spezielle Nass- oder Trockenlagerplätze (Lieferscheinnachweis) unterstützt. Hilfe: Nasslager 16 Euro/fm und Trocken- lager 8 Euro/fm für max. 300 fm für Kleinwald- und max. 1.000 fm für Großwaldbesitzer. Seite 12 Anfrage: Heinz Lick, Landesforstdienst, heinz.lick@stmk.gv.at, 0316/877-4534
Liquiditätspaket: Die Liquiditätshilfe erfolgt in Form eines sechsmonatigen Zinsenzuschusses von maximal zwei Prozent bei der Aufnahme eines Überbrückungsdarlehens von bis zu 30.000 Euro. Die Beantragung ist vom 1. Mai bis 31. Juli 2020 möglich. Weiters ermöglicht das Land die Stundung eines laufenden Agrarinvestitionskredites (AIK) für ein Jahr und übernimmt angefallene Zinsen. Anfragen: Gerhard Thomaser, gerhard.thomaser@lk-stmk.at, Tel. 0316/8050-1262
Nothilfepaket: Für besondere Schicksalsschläge und soziale Härten in Folge der Corona-Krise kann eine Notstands- sowie soziale Betriebshilfe beantragt werden. Anträge dazu können über die Bezirkskammern sowie direkt an die Fachabteilung 10 des Landes gestellt werden. Für diesen Antrag ist eine nachvollziehbare Beschreibung der Notlage des betroffenen Betriebes erforderlich. Anfrage: Gerhard Thomaser, gerhard.thomaser@lk-stmk.at, Tel. 0316/8050-1262
Bundesunterstützungen
Härtefallfonds Phase 1: Im Härtefallfonds 1 wurden als Soforthilfe 2,4 Millionen Euro österreichweit ausbezahlt. Auf die Steiermark entfallen 560.000 Euro. Mit einer raschen und unkomplizierten Pauschalzahlung ist es gelungen, die erste finanzielle Not zu lindern und Land- und Forstwirten zu helfen. Der Härtefallfonds 1 wurde vom Härtefallfonds 2 abgelöst und kann nicht mehr beantragt werden.
Härtefallfonds Phase 2: Im Härtefallfonds 2 wurden 1.661 Anträge eingebracht, wobei wiederum 419 Anträge der Steiermark zugeordnet werden können. Hauptbegründungen sind Umsatz- sowie Einkommensrückgänge zum Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aktuell kam es hier auf Nachdruck von der Landeskammer und der Landwirtschaftskammer Österreich zu Verbesserungen für die betroffenen Landwirte. Die Programmierung wird auf diese Verbesserungen angepasst und sämtliche gestellten und neuen Anträge werden nach den neuen Richtlinien beurteilt. Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 über eAMA
Corona Hilfsfonds: Im Rahmen des Corona-Hilfsfonds werden Überbrückungsgarantien und Direktbeihilfen vergeben. Besonders angesprochen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit hohen Fixkosten wie zum Beispiel hohe Personalkosten. Beihilfen können nach massiven plausiblen Umsatzeinbrüchen auch beantragt werden, Details dazu liegen noch nicht vor.
Details zum Rinder-, Forst- Liquiditäts- und Nothilfepaket entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich.
Landesunterstützungen
Rinderpaket: Damit sollen Umsatzeinbußen bei der Schlacht- und Zuchtrindervermarktung abgefedert, die Vermarktung in Richtung Schlachthöfe sowie über Versteigerungen und Exporte von Zuchtrindern aufrechterhalten werden. Ansuchen können natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Steiermark führen. Entschädigungszeit raum: 1. April bis 30. Juni 2020. Anträge sollen über ein einfaches Formular online über die Homepages der Rinderzucht Steiermark und der Erzeugergemeinschaft Steirisches Rind gestellt werden können. Für maximal 10 Schlachtkühe und 50 sonstige Schlachtrinder beträgt die Entschädigung: 140 Euro pro Schlachtkuh, 100 Euro pro männliches Schlachtrind, 70 Euro je Kalbin und 30 Euro je Kalb bis 12 Monate. Zuchtrinder: Kühe und trächtige Kalbinnen werden mit 200 Euro sowie Jungrinder mit 150 Euro unterstützt. Anträge sollen ab 28. Mai 2020 gestellt werden können. Am Antragssystem wird mit Hochdruck gearbeitet. Anfragen: Anna Bauer, Horst Jauschnegg, anna.bauer@lk-stmk.at, horst.jauschnegg@lk-stmk.at, 0316/8050-1220
Forstpaket: Wenn durch Zufuhrbeschränkungen der Holz- und Sägeindustrie oder bei Kalamitäten Rundholz nicht rasch sowie rechtzeitig zum Verarbeiter transportiert werden kann, wird die Anlieferung von Holz steirischer Betriebe vom 16. März bis 31. Dezember 2020 auf spezielle Nass- oder Trockenlagerplätze (Lieferscheinnachweis) unterstützt. Hilfe: Nasslager 16 Euro/fm und Trocken- lager 8 Euro/fm für max. 300 fm für Kleinwald- und max. 1.000 fm für Großwaldbesitzer. Seite 12 Anfrage: Heinz Lick, Landesforstdienst, heinz.lick@stmk.gv.at, 0316/877-4534
Liquiditätspaket: Die Liquiditätshilfe erfolgt in Form eines sechsmonatigen Zinsenzuschusses von maximal zwei Prozent bei der Aufnahme eines Überbrückungsdarlehens von bis zu 30.000 Euro. Die Beantragung ist vom 1. Mai bis 31. Juli 2020 möglich. Weiters ermöglicht das Land die Stundung eines laufenden Agrarinvestitionskredites (AIK) für ein Jahr und übernimmt angefallene Zinsen. Anfragen: Gerhard Thomaser, gerhard.thomaser@lk-stmk.at, Tel. 0316/8050-1262
Nothilfepaket: Für besondere Schicksalsschläge und soziale Härten in Folge der Corona-Krise kann eine Notstands- sowie soziale Betriebshilfe beantragt werden. Anträge dazu können über die Bezirkskammern sowie direkt an die Fachabteilung 10 des Landes gestellt werden. Für diesen Antrag ist eine nachvollziehbare Beschreibung der Notlage des betroffenen Betriebes erforderlich. Anfrage: Gerhard Thomaser, gerhard.thomaser@lk-stmk.at, Tel. 0316/8050-1262
Bundesunterstützungen
Härtefallfonds Phase 1: Im Härtefallfonds 1 wurden als Soforthilfe 2,4 Millionen Euro österreichweit ausbezahlt. Auf die Steiermark entfallen 560.000 Euro. Mit einer raschen und unkomplizierten Pauschalzahlung ist es gelungen, die erste finanzielle Not zu lindern und Land- und Forstwirten zu helfen. Der Härtefallfonds 1 wurde vom Härtefallfonds 2 abgelöst und kann nicht mehr beantragt werden.
Härtefallfonds Phase 2: Im Härtefallfonds 2 wurden 1.661 Anträge eingebracht, wobei wiederum 419 Anträge der Steiermark zugeordnet werden können. Hauptbegründungen sind Umsatz- sowie Einkommensrückgänge zum Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aktuell kam es hier auf Nachdruck von der Landeskammer und der Landwirtschaftskammer Österreich zu Verbesserungen für die betroffenen Landwirte. Die Programmierung wird auf diese Verbesserungen angepasst und sämtliche gestellten und neuen Anträge werden nach den neuen Richtlinien beurteilt. Antragstellung: bis 31. Dezember 2020 über eAMA
Corona Hilfsfonds: Im Rahmen des Corona-Hilfsfonds werden Überbrückungsgarantien und Direktbeihilfen vergeben. Besonders angesprochen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit hohen Fixkosten wie zum Beispiel hohe Personalkosten. Beihilfen können nach massiven plausiblen Umsatzeinbrüchen auch beantragt werden, Details dazu liegen noch nicht vor.
Details zum Rinder-, Forst- Liquiditäts- und Nothilfepaket entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich.