Gesetzliche Vorgaben und Aufzeichnungserfordernisse in der Obstweinproduktion
Aufgaben der Bundeskellereiinspektion
Die Bundeskellereiinspektion ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).
Sie ist für die Kontrolle der Einhaltung weingesetzlicher Bestimmungen zuständig.
Ziel ist die Sicherstellung einer hohen Wein- Obstweinqualität für den Konsumenten sowie geordnete Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb der Weinwirtschaft.
Hauptaufgabe der Bundeskellereiinspektion ist Nachschau in Betrieben zu halten, die Wein in Verkehr bringen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden durch speziell geschulte Mitarbeiter u.a. Verkostungen durchgeführt, Proben entnommen und Aufzeichnungen sowie Weinbezeichnungen überprüft. Zur Vermeidung von wirtschaftsbelastenden und kostenaufwendigen Beanstandungen bietet die Bundeskellereiinspektion durch ihre Mitarbeiter, im Rahmen der Betriebsbesuche, die Beratung der Betriebsverantwortlichen an. Nicht zuletzt ist die Aufarbeitung des gesammelten Datenmaterials die Grundlage für die Information als Dienstleistung an die vorgesetzte Dienstbehörde.
Der Onlineauftritt soll für die Produzenten
http://www.bundeskellereiinspektion.at
Hauptaufgabe der Bundeskellereiinspektion ist Nachschau in Betrieben zu halten, die Wein in Verkehr bringen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden durch speziell geschulte Mitarbeiter u.a. Verkostungen durchgeführt, Proben entnommen und Aufzeichnungen sowie Weinbezeichnungen überprüft. Zur Vermeidung von wirtschaftsbelastenden und kostenaufwendigen Beanstandungen bietet die Bundeskellereiinspektion durch ihre Mitarbeiter, im Rahmen der Betriebsbesuche, die Beratung der Betriebsverantwortlichen an. Nicht zuletzt ist die Aufarbeitung des gesammelten Datenmaterials die Grundlage für die Information als Dienstleistung an die vorgesetzte Dienstbehörde.
Der Onlineauftritt soll für die Produzenten
- Organisation und Zuständigkeit der jeweiligen Bundeskellereiinspektoren in der Gliederung der Weinaufsichtsgebiete darstellen
- spezielle fachliche Downloads zur Verfügung stellen und
- weitere nützliche Infos geben.
http://www.bundeskellereiinspektion.at
Kontrolle vor Ort
Die Kontrolle erfolgt ohne Vorankündigung. Bei Obstwein werden drei Bereiche überprüft bzw. kontrolliert:
- 1. Das Kellerbuch (die Maßnahmenblätter)
- 2. Die Kennzeichnung (Etiketten)
- 3. Verkehrsfähigkeit des Mosts (Probenentnahme).
Gesetze und Vorlagen für Kellerbuchführung
Alle Vorlagen zur Führung eines Kellerbuches sowie die Obstweinverordnung 2018 stehen Ihnen auf der Mosthomepage der LK Oberösterreich als Downloads zur Verfügung.
https://www.unsermost.at
https://www.unsermost.at/2019/12/gesetzliche-vorgaben-und-aufzeichnungserfordernisse-in-der-mostproduktion/
https://www.unsermost.at
https://www.unsermost.at/2019/12/gesetzliche-vorgaben-und-aufzeichnungserfordernisse-in-der-mostproduktion/