Fünf Schritte zum Mehrfachantrag
Die Online-Beantragung über eAMA ist ab 24. Februar 2022 möglich. Die personalisierten Vordrucke der Agrarmarkt Austria werden am 25. Februar 2022 versendet. Die Bezirkskammern starten am Montag, 28. Februar 2022 mit der Antragserfassung.
Corona-Schutz
Aufgrund der Pandemie gelten auch für die heurige Mehrfachantragserfassung in den Bezirkskammern umfassende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen. Das Betreten der Bezirkskammern ist nur mit FFP2-Schutzmaske und Erfüllung der 3 G-Regel erlaubt. Haben im Haushalt lebende Personen Krankheitssymptome wie Fieber oder Husten, darf die Bezirkskammer nicht aufgesucht werden. Sie ist telefonisch zu informieren. Im Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren. Es wird ersucht, möglichst alleine (Antragsteller oder vertretungsbefugte Person) zur Antragserfassung zu kommen, um die Personenanzahl in den Bezirksdienststellen möglichst gering zu halten.
Gute Vorbereitung
Die Zusendung des Vordrucks durch die Agrarmarkt Austria erfolgt zur Vorbereitung auf die Antragstellung. Wichtig ist die Befüllung der Feldstücksliste, Tierliste und sonstiger Formulare, damit die Erfassung in der Bezirkskammer möglichst rasch erfolgen kann. Die Termine in den ersten Märztagen sollen auch dann wahrgenommen werden, wenn noch kein Vordruck zugestellt wurde. In diesen Fällen können zur Vorbereitung die Formulare des Mehrfachantrages-Flächen 2020 (Beispiele: Feldstücksliste, Tierliste) herangezogen werden. Jeder Antragsteller soll sich vor der Antragserfassung unbedingt mit den Förderungsvoraussetzungen beschäftigen. Die Fruchtfolgegestaltung unter Berücksichtigung von Greening oder der Öpul-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ ist ebenfalls vor der Antragstellung zu überlegen.
Die Online-MFA-Erfassung in den Bezirkskammern ist nur für die eigentliche Antragstellung konzipiert. Größere betriebliche Änderungen wie Flächenzugänge durch Pacht, Übertragungen von Zahlungsansprüchen oder einen Bewirtschafterwechsel müssen vorher erledigt werden. So muss etwa ein Bewirtschafterwechsel von der AMA eingearbeitet werden. Erst danach ist die Antragstellung für den aktuellen Bewirtschafter möglich.
Die Online-MFA-Erfassung in den Bezirkskammern ist nur für die eigentliche Antragstellung konzipiert. Größere betriebliche Änderungen wie Flächenzugänge durch Pacht, Übertragungen von Zahlungsansprüchen oder einen Bewirtschafterwechsel müssen vorher erledigt werden. So muss etwa ein Bewirtschafterwechsel von der AMA eingearbeitet werden. Erst danach ist die Antragstellung für den aktuellen Bewirtschafter möglich.
Weinbaukataster
Die im Mehrfachantrag-Flächen erfasste Rebfläche ist die Grundlage für den Weinbaukataster. Deshalb müssen auch 2022 alle Weinbaubetriebe mit mehr als fünf Ar Rebfläche einen Mehrfachantrag Flächen selbsttätig oder in der Bezirkskammer erfassen lassen. Weinbaukataster-Meldungen wie die Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen, Rodung oder Neuauspflanzung sind auch selbsttätig oder mit Unterstützung der Weinbauberater über eAMA zu erledigen.
Fünf Schritte zum Mehrfachantrag
Wer sich diese fünf wesentlichen Schritte zu Herzen nimmt, schafft zum eigenen Vorteil eine reibungslose und rasche Erfassung des Mehrfachantrages 2022.
- Einladung zum Termin. Allen Antragstellern, die den Mehrfachantrag-Flächen 2021 über die Landwirtschaftskammer gestellt haben, wird auch 2022 ein neuerlicher Erfassungstermin zugeschickt. Bitte Termin einhalten: Die Abwicklung in den Bezirkskammern erfordert bestmögliche Planung und Terminkoordination. Nur so ist eine qualitätsvolle und fristgerechte Betreuung möglich. Die Einhaltung der übermittelten Abgabetermine ist deshalb ein ganz wesentliches Kriterium. Kann ein Termin aus triftigen Gründen nicht eingehalten werden, ist frühzeitig ein Ersatztermin zu vereinbaren. Für jeden vergebenen Termin müssen die erforderlichen Kapazitäten freigehalten werden, weshalb für unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro verrechnet wird.
- Online: Gute Inforamtion. Coronabedingt sind Infoveranstaltungen in Präsenz leider immer noch kaum möglich. Als Alternative bietet die Landwirtschaftskammer wertvolle Online-Infoveranstaltungen am 4. und 7. März um 18.30 Uhr (Link unten) an. Diese sind eine sehr wichtige Vorbereitung auf die rasche Abwicklung des Mehrfachantrages 2022. Themen sind unter anderem: Hinweise und Aktuelles zum Mehrfachantrag 2022 sowie Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023.
- Bitte alles genau überprüfen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirkskammern erfassen die einzelnen Antragsteile (Beispiele: MFA-Angaben, Feldstücksliste, Tierliste) im Auftrag und gemäß den Angaben des jeweiligen Antragstellers. Die Antragstellung ist abgeschlossen, nachdem der gesendete Antrag ausgehändigt wurde. Dieser ist durch den Antragsteller unbedingt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, weil die Verantwortung dafür ausschließlich beim Antragsteller liegt. Sollte ein Erfassungsfehler vorliegen, ist dieser umgehend zu korrigieren. Um aktuell und rasch mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen zu können, sind aktuelle Kontaktdaten, im Besonderen eine aktuelle Email-Adresse und Handynummer von großer Bedeutung. Sie erleichtern die diesbezügliche Servicierung durch die Kammer.
- Handysignatur ist Unterschrift. Die Handy-Signatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Die digitale Unterschrift wird zukünftig im Alltag und besonders in der Förderbeantragung mehr an Bedeutung gewinnen. Auch der Mehrfachantrag kann und soll mittels Handysignatur unterzeichnet werden. Die Freischaltung der Handysignatur ist derzeit noch kostenlos in den Bezirkskammern möglich und kann vielfach auch im Zuge der Mehrfachantragserfassung miterledigt werden. Die Handysignatur erlaubt auch einen komfortablen Einstieg in zahlreiche Internetdienste wie beispielsweise Finanz-Online, neues Pensionskonto, Strafregisterauszug oder das elektronische Postamt. Die Freischaltung in der zuständigen Bezirkskammer sollte genutzt werden.
- Bio: Tierhaltung und Zuschlag. Teilnehmer an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ haben die Möglichkeit, mit dem Mehrfachantrag 2022 einen Biozuschlag zu beantragen. Voraussetzung ist ein gültiger Kontrollvertrag ab 1. Jänner 2022. Konventionelle Tierhaltung: Bestehende Biobetriebe können auch mit dem Mehrfachantrag 2022 die konventionelle Tierhaltung beantragen. Hintergrund ist die strengere Weideverpflichtung für Raufutterverzehrer, die einzelne Biobetriebe nicht erfüllen können. Die konventionelle Tierhaltung ermöglicht den Verbleib in Bio mit den Flächen, ohne die Weideverpflichtung erfüllen zu müssen. Zu beachten ist vor allem, dass die konventionell gehaltenen Raufutterverzehrer nicht für den Bio-RGVE-Besatz berücksichtigt werden können.
Übertragung von Zahlungsansprüchen
Zahlungsansprüche (ZA) bei den Direktzahlungen können bis 16. Mai 2022 übertragen werden. In der Nachreichfrist bis 9. Juni 2022 eingebrachte Übertragungen werden um einen Prozent je Werktag gekürzt. Anträge nach dem 9. Juni werden nicht mehr berücksichtigt. Zahlungsansprüche können mit Übertragungsformular oder mit einem Bewirtschafterwechsel übertragen werden. Es wird zwischen einer ZA-Übertragung „mit Flächenweitergabe“ und einer „ohne Flächenweitergabe“ unterschieden. Bei Bewirtschaftungsänderung (Zu- und Verpachtungen, Flächenkauf) kann im Einvernehmen vom bisherigen Bewirtschafter mit dem Neubewirtschafter der Flächen eine Zahlungsanspruchs-Übertragung mit Flächenweitergabe durchgeführt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Flächen auch vom Übernehmer der Zahlungsansprüche im Mehrfachantrag 2022 beantragt werden. Einen entsprechenden Abgleich macht die AMA.
Liegt jedoch keine Flächenbewegung zugrunde, wird es als „Übertragung ohne Flächenweitergabe“ bezeichnet. In diesem Fall werden 30 Prozent der Zahlungsansprüche für die Nationale Reserve einbehalten.
Liegt jedoch keine Flächenbewegung zugrunde, wird es als „Übertragung ohne Flächenweitergabe“ bezeichnet. In diesem Fall werden 30 Prozent der Zahlungsansprüche für die Nationale Reserve einbehalten.